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| Aus den Ländern : NRW: Wartburg-Grundschule kann ihr pädagogisches Konzept fortführen |
| Kontakt zu dieser Pressemitteilung: Redaktion Datum: 07.01.2009 17:18:36 |
 Düsseldorf, 07.01.2009 Bereits bevor bekannt war, dass die Wartburg-Grundschule den Deutschen Schulpreis erhält, hat das Schulministerium der Schule zugesagt, ihr besonderes Förderkonzept fortführen zu können. Dazu gehört auch, dass die Schüler bis zum Ende der dritten Klasse keine Ziffernnoten erhalten. Diese Regelung erfolgt auf der Grundlage des Schulgesetzes (i.S.d. §25, Abs. 1).
"Angesichts der herausragenden Erfolge der Schule und des über viele Jahre in Zusammenarbeit von Eltern und Lehrern entwickelten und bewährten Konzepts soll der Schule ermöglicht werden, ihre bisherige Praxis weiter fortzuführen", erklärte Schulministerin Barbara Sommer.
Dieser Schulversuch ist mit konkreten Bedingungen verknüpft. Hierzu gehört, dass diese Praxis wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden soll. Ein Notenverzicht bis zum Ende der dritten Klasse ist nur dann möglich, wenn die Schule ein entsprechend gutes Förderkonzept und eine entsprechend differenzierte Rückmeldung zur Leistungsentwicklung aufweisen kann. Dies ist bei der Wartburg- Grundschule der Fall. Der Notenverzicht steht zudem nicht im Gegensatz zum Schulgesetz. Dort wird sogar die Möglichkeit aufgezeigt, "dass schriftliche Aussagen an die Stelle von Noten treten oder diese ergänzen" (§48, Abs. 1). Barbara Sommer: "Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben. Dies durch Ziffernnoten zu tun, ist ein bewährtes und anerkanntes Modell, an dem wir festhalten. Es ist aber ausdrückliches Ziel der Landesregierung, den Schulen mehr pädagogische Freiheit und mehr organisatorische Eigenverantwortung zu geben. Dafür steht der Grundsatz der Eigenverantwortlichen Schule. Deshalb unterstützen wir die Schulen, die mit ihren Erfahrungen und ihren pädagogischen Konzepten eine besonders erfolgreiche Förderung ihrer Schüler im Unterricht ermöglichen. Das Modell der Wartburg-Grundschule ist aber aufgrund der Besonderheiten vor Ort und der jeweils individuellen Schulkultur nicht auf jede andere Schule einfach übertragbar."
Der auf Grundlage der Statistik zum Unterrichtsausfall erhobene Vorwurf falscher Zahlen zu den Einstellungen zusätzlicher Lehrer ist ein alter Hut. Bereits im vergangenen Jahr hatte Frau Schäfer mit dieser Milchmädchen-Rechnung versucht, die Erfolgsbilanz der Landesregierung schlecht zu reden. Ihr unterläuft allerdings ein gravierender rechnerischer Fehler: Die Bedarfdeckungsquote aus dem Bericht und die Stellenbesetzungsquote sind systematisch nicht miteinander vergleichbar. Bei der im Bericht zum Unterrichtsausfall genannten Zahl handelt es sich um eine ungewichtete Quote der beteiligten Schulen. Diese Anzahl entspricht aber nicht dem tatsächlichen landesweiten Anteil der jeweiligen Schulform. So gibt es zum Beispiel in unserem Land rund 3.300 Grundschulen aber nur 210 Gesamtschulen. In der Statistik werden sie aber gleichrangig behandelt. Deswegen kann man die Zahlen nicht miteinander vergleichen. Zudem bezieht sich der Bericht nicht auf Weiterbildungskollegs, Berufskollegs und Förderschulen. Diese Schulformen werden einfach unterschlagen. Barbara Sommer: "Frau Schäfer vergleicht Äpfel mit Birnen. Ihre Berechnung ist einfach falsch."
Pressekontakt zu dieser Meldung Ansprechpartner Dr. Thomas Breuer Pressesprecher und Leiter des Pressereferates Telefon 0211/5867-3505 oder -3506 Fax 0211/5867-3225 E-Mail: presse@msw.nrw.de
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| Aus den Ländern : Niedersachsen: Gemeinsam für musikalische Bildung |
| Kontakt zu dieser Pressemitteilung: Redaktion Datum: 07.01.2009 17:17:27 |
 Kooperationsvereinbarung unterzeichnet Hannover, 07.01.2009 Die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung und der Landesverband niedersächsischer Musikschulen haben am (heutigen) Mittwoch eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, um die musikalische Bildung in Niedersachsen weiter voranzubringen.
Beide Dachverbände wollen eng zusammen arbeiten, um für die Menschen vor Ort ein möglichst umfassendes und qualitativ hochwertiges Angebot im Bereich der musisch-kulturellen Bildung aufzubauen. Ein Schwerpunkt der Zusammenarbeit soll die frühkindliche Bildung sein. Dabei nimmt das im vergangenen Jahr gegründete Niedersächsische Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung (nifbe) eine Schlüsselrolle ein. So wollen die Einrichtungen der Dachverbände unter anderem Weiterbildungsangebote für Musikpädagogen und Erzieherinnen konzipieren und einrichten.
An der Unterzeichnung nahmen die Präsidentin des niedersächsischen Musikschulverbandes, Gitta Connemann MdB, Dr. Jürgen Walter, Vorsitzender des Niedersächsischen Bundes für freie Erwachsenenbildung sowie Dr. Annette Schwandner und Eugen Gehlenborg, Ministerium für Wissenschaft und Kultur, teil.
Gitta Connemann meinte aus Anlass der Unterzeichnung: "Die gezielte Förderung der frühkindlichen Bildung ist eine der vordringlichen Aufgaben, der wir uns stellen müssen. Bereits heute übernehmen Musikschulen eine wichtige Bildungsaufgabe in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Dieses Engagement wird in den kommenden Jahren stark wachsen und muss deshalb von einem fundierten pädagogischen Weiterbildungsangebot gestützt werden. Diese und auch weitere Aufgaben können ideal von Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Musikschulen gemeinsam bewältigt werden."
Dr. Annette Schwandner begrüßte die Allianz: "Die Vernetzung dieser wichtigen Akteure der Bildungslandschaft schafft die Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung der Qualifizierungsprojekte im musischkulturellen Bereich."
Der Wortlaut der Kooperationsvereinbarung kann über die Webseiten der Verbände abgerufen werden:
www.aewb-nds.de www.musikschulen-niedersachsen.de
Pressekontakt zu dieser Meldung Pressesprecher Kurt B. Neubert Tel.: 0511 / 120-2604 Fax: 0511 / 120-2601 E-Mail: Kurt B. Neubert
Stellvertretende Pressesprecherin Jenny Sturm Tel.: 0511 / 120-2603 Fax: 0511 / 120-2601 E-Mail: Jenny.Sturm@mwk.niedersachsen.de
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| Aus den Ländern : Bayern: "Für Bildung zeichnen Länder verantwortlich" |
| Kontakt zu dieser Pressemitteilung: Redaktion Datum: 07.01.2009 17:16:28 |
 Kultusminister Ludwig Spaenle nun Erster Vizepräsident der Kultusministerkonferenz - "Entscheidungen vor Ort und länderübergreifende Bildungsstandards dienen Kindern und Jugendlichen" München, 07.01.2009 Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle übernahm nun die Aufgabe des Ersten Vizepräsidenten der Kultusministerkonferenz der deutschen Länder. Es ist ihm in dieser Funktion ein wichtiges Anliegen, den Austausch über Bildungsarbeit in den europäischen Ländern voranzubringen. "Ich setze mich aber auch intensiv dafür ein, dass für die Bildung nicht Europa, sondern die Bundesländer verantwortlich zeichnen und Entscheidungen treffen." Diese Position hat der Bayerische Kultusminister erst jüngst gegenüber dem EU-Bildungskommissar Ján Figel´ im Gespräch über die Neugestaltung der "EU-Bildungskooperation" nachdrücklich dargelegt.
Für Kultusminister Spaenle können die Länder besser als gesamtstaatliche oder gar europäische Zentraleinrichtungen die Bedürfnisse der jungen Menschen vor Ort erkennen und sie in Bildungspolitik und -praxis umsetzen. "Ich stehe zu einem System, gern auch im Wettbewerb der Länder, in dem Entscheidungen möglichst bürgernah gefällt werden", so der neue Erste Vizepräsident der KMK.
Minister Spaenle votiert für länderübergreifende Bildungsstandards, die den nationalen und internationalen Wettbewerb auf dem Bildungssektor ermöglichen und dabei die Ausbildungsqualität der jungen Menschen gewährleisten. "Wenn unsere Jugendlichen vor Ort wie auch international Bildungserfolg erzielen sollen, müssen die anspruchsvollen Abschlüsse aus Bayern und Deutschland im Ausland die angemessene Anerkennung finden." Minister Spaenle will sich mit Blick auf die Leistung der dualen Ausbildung für eine verbesserte Akzeptanz der beruflichen Bildung in Europa stark machen.
Bildungspolitik als die gesellschaftliche Zukunftsaufgabe Für Kultusminister Spaenle stellt die Bildungspolitik "die gesellschaftspolitische Querschnittsaufgabe des 21. Jahrhunderts" dar "Dabei steht der Mensch für mich im Mittelpunkt, der Schüler und die Menschen, die sich der Erziehung, Bildung und Ausbildung annehmen", so Minister Spaenle. "Bildungspolitik ist in Bayern, Deutschland und Europa Zukunftspolitik", un-terstrich Minister Spaenle.
Zur Biographie von Dr. Ludwig Spaenle: Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle, der 1961 in München geboren wurde, hatte nach seinem Abitur am Wilhelmsgymnasium in München Geschichte und Katholische Theologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München studiert. Nach dem Magister Artium wurde er 1989 zum Dr. phil. promoviert. Während seines Studiums arbeitete er bei der Deutschen Bahn. Von 1990 bis 1994 arbeitete er als Fernsehredakteur beim Bayerischen Fernsehen. Seit 1994 gehört Dr. Spaenle dem Bayerischen Landtag an. Von 2003 bis 2008 hatte er den Vorsitz des Landtagsausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur inne. Seit Oktober 2008 ist Dr. Spaenle Bayerischer Staatsminister für Unterricht und Kultus.
Pressekontakt zu dieser Meldung Pressestelle Salvatorstr. 2 80333 München Tel. 089/2186-2106 Fax: 089/2186-2881 pressekm@stmuk.bayern.de
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| Aus den Ländern : Thüringen: Minister Müller beruft Schulschwimmkoordinatoren |
| Kontakt zu dieser Pressemitteilung: Redaktion Datum: 07.01.2009 17:14:31 |
 Erfurt, 07.01.2009 Am morgigen Donnerstag wird Thüringens Kultusminister Bernward Müller (CDU) Schwimmkoordinatoren an den Staatlichen Schulämtern berufen.
Die Schulschwimmkoordinatoren sind Sportlehrerinnen oder Sportlehrer, die jeweils in einem Umfang von 20 Prozent am jeweiligen Schulamt arbeiten. Zusammen mit den Schulsportkoordinatoren und den Fachberatern Sport für alle Schularten werden die Schwimmkoordinatoren das Schulschwimmen weitgehend eigenverantwortlich organisieren. Sie sind Ansprechpartner für alle Schulen, das Schulamt sowie die Schulverwaltung und unterstützen die Schulen bei der Planung des Schwimmunterrichts. Zum vielfältigen Aufgabenspektrum der Schulschwimmkoordinatoren gehören auch die Fortbildung von Schulschwimmlehrern, die Koordinierung von Förderangeboten für interessierte Schüler, die Erfassung und Auswertung von Schülerleistungen, die Zusammenarbeit mit Erzieherinnen in den Kindertageseinrichtungen sowie die Kooperation mit kommunalen Institutionen und Verbänden.
Zeit: Donnerstag, 8. Januar 2009, 13.30 Uhr Ort: Erfurt, Südschwimmhalle, Johann-Sebastian-Bach-Straße 6
Kultusminister Müller sagte im Vorfeld: "Schwimmfähigkeit ist besonders für Schülerinnen und Schüler überlebensnotwendig. Dabei genügen uns in Thüringen nicht die erfüllten Bedingungen des ´Seepferdchens´. Schwimmfähigkeit heißt für uns ganz konkret 15 Minuten Schwimmen ohne Pausen in beliebigen Schwimmlagen. Mit diesen Anforderungen sind wir bundesweit führend. Außerdem ist der Schwimmunterricht auch in allen Thüringer Grundschulen auf der Grundlage des Lehrplans verbindlich. Mit den elf Schulschwimmkoordinatoren wird der Schwimmunterricht weiter gestärkt."
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| Hochschule / Universität : W-Besoldung: Verwaltungsgericht Gießen bestätigt Hochschulverband |
| Kontakt zu dieser Pressemitteilung: Redaktion Datum: 07.01.2009 17:12:00 |
 Kempen: "Anrufung des Bundesverfassungsgerichts wichtiger Etappensieg" Bonn, 07.01.2009 "Der Deutsche Hochschulverband begrüßt, dass das Verwaltungsgericht Gießen die Verfassungsmäßigkeit der W-Besoldung durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen will", erklärte der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes (DHV), Professor Dr. Bernhard Kempen. "Damit ist das Gericht der Argumentation, die der Hochschulverband von Anfang an vorgetragen hat, in vollem Umfang gefolgt." Nach der enttäuschenden Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, demzufolge die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen W 2 und W 3 zumindest derzeit eine noch amtsangemessene Alimentation für bayerische Hochschullehrer gewährleisteten, bedeute das Gießener Urteil "einen wichtigen Etappensieg für eine leistungsgerechte und wettbewerbsfähige Besoldung".
Die Berufsvertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland hatte vor dem Verwaltungsgericht Gießen die Klage eines Marburger Professors unterstützt, der nach der Besoldungsstufe W 2 vergütet wird und die Amtsangemessenheit dieser Besoldung in Zweifel zog. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht in seinem gestern veröffentlichten Beschluss an. Das dem nach Besoldungsgruppe W 2 besoldeten Professor zustehende Grundgehalt entspreche "weder der vom Amtsinhaber geforderten Ausbildung sowie seiner Beanspruchung und Verantwortung noch der Bedeutung und dem Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft".
"Die Besoldung für Hochschullehrer muss im globalen Wettbewerb um die besten Köpfe attraktiv sein", betonte Kempen. "Sie muss aber auch im Quervergleich zu anderen Berufsgruppen, wie z.B. Richtern, Anwälten und Lehrern, gerecht sein." Die Politik gerate daher immer stärker in Zugzwang. "Der Handlungsbedarf ist unübersehbar. Die Ankündigungen des Bayerischen Ministerpräsidenten, die Grundgehälter anzuheben, und die Pläne Baden-Württembergs, zu einer Flexibilisierung des Vergaberahmens durch Drittmittel zu gelangen, weisen in die richtige Richtung", so Kempen.
Der DHV schlägt vor, für Universitätsprofessuren bundesweit nur W 3-Stellen vorzusehen und mit einem Grundgehalt in Höhe von 5.300,- Euro anzusetzen (vgl. Pressemitteilung 4/2007 vom 20. März 2007). Das Grundgehalt für eine W 2-Professur sollte zumindest auf 4.700,- Euro erhöht werden. Derzeit liegen die Grundgehälter für W 2- bzw. W 3-Stellen in Hessen bei 3.983,- Euro bzw. 4.837,- Euro.
- Der Deutsche Hochschulverband ist die bundesweite Berufsvertretung der deutschen Universitätsprofessoren und des wissenschaftlichen Nachwuchses mit über 23.000 Mitgliedern. -
Pressekontakt zu dieser Meldung Pressesprecher DHV:
Dr. Matthias Jaroch Rheinallee 18 53173 Bonn Tel.: 0228/902 66-15 Fax: 0228/902 66-90 presse@hochschulverband.de
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| Hochschule / Universität : Studieren probieren – Sachsens Hochschulen öffnen einen Tag lang ihre Türen für Abiturientinnen und Abiturienten |
| Kontakt zu dieser Pressemitteilung: Redaktion Datum: 07.01.2009 16:50:17 |
 Umfangreiche Studieninfos unter www.pack-dein-studium.de Dresden, 07.01.2009 "Wir brauchen noch viel mehr junge Menschen, die nach ihrem Abitur auch tatsächlich den Weg zum Studium finden und wenn möglich sogar in Sachsen bleiben um zu studieren", sagte Sachsens Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Dr. Eva-Maria Stange, im Vorfeld des morgigen Tages der offenen Hochschultüren in Sachsen.
"Wer einmal wirklich die Möglichkeit genutzt hat, hinter die Kulissen zu sehen, hat es später leichter, sich zu entscheiden." Bisher sei die Übergangsquote vom Abitur zum Studium, die derzeit nur bei 72 Prozent liege, deutlich zu gering. Sie müsse auf mindestens 80 Prozent angehoben werden, um den immer weiter steigenden Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften zu decken.
Schon in diesem Jahr werde es in Sachsen etwa 2000 sächsische Abiturienten weniger geben. (Quelle Statistisches Landesamt) Umso wichtiger sei es nun, so die Ministerin, jede Schülerin und jeden Schüler von den Vorteilen eines Studiums in Sachsen zu überzeugen. "Dazu ist es wichtig, dass die sächsischen Hochschulen ihre Türen öffnen und die Schülerinnen und Schüler möglichst zahlreich die Möglichkeit nutzen, sich in den Hochschulen über die Vielzahl der Studien- und Berufsmöglichkeiten und bei den Studentenwerken zum Beispiel über Möglichkeiten der Studienfinanzierung informieren", so Ministerin Dr. Stange.
Der Tag der offenen Hochschultüren unter dem Motto "Studieren probieren" habe sich als fester Bestandteil der Studienberatung an den sächsischen Hochschulen etabliert. "Eine ausführliche Beratung vor Ort ist die Voraussetzung, um bei jungen Menschen das Interesse für ein Studium zu wecken und die richtige Entscheidung bei der Wahl des Studienfaches zu treffen.", so Ministerin Dr. Stange.
Umfangreiche Informationen zum Studium in Sachsen gibt es unter: www.pack-dein-studium.de. Auf dieser Seite sind virtuelle Rundgänge durch die 15 sächsischen staatlichen Hochschulen von jedem Platz der Welt aus möglich.
Pressekontakt zu dieser Meldung Pressesprecherin Eileen Mägel +49 (0)351 - 564 6020 +49 (0)351 - 564 6025 presse@smwk.sachsen.de
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| Hochschule / Universität : 2008: Neuer Höchststand bei Promotionen an Fachhochschulen erreicht |
| Kontakt zu dieser Pressemitteilung: Redaktion Datum: 07.01.2009 16:49:01 |
 Sachsens Wissenschaftsministerin will Promotionsrecht auch für Fachhochschulen Dresden, 07.01.2009 Die kooperativen Promotionsverfahren an sächsischen Fachhochschulen haben mit 27 Promotionen im Jahr 2008 einen neuen Höchststand erreicht. Darüber informierte heute die Sächsische Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange. "Das kooperative Promotionsverfahren hat sich in Sachsen als erfolgreiches Modell bewährt, nicht zuletzt weil die Themen sehr anwendungsbezogen sind und direkt den kleinen und mittelständischen Unternehmen zugute kommen", sagte Dr. Stange. Auf der anderen Seite könnten die Fachhochschulen so ihre besondere Kompetenz zur Ausbildung wissenschaftlichen Nachwuchses einbringen und ihre Forschungskompetenz ausbauen.
Sachsens Hochschulen praktizierten das Verfahren der sogenannten kooperativen Promotion seit 1993. Bei diesem Modell wirken Fachhochschulen und Universitäten bei der Betreuung der aus den Fachhochschulen kommenden Doktoranten zusammen. Die kooperative Promotion wurde im Freistaat eingeführt, weil das Promotionsrecht mit seinem Forschungsbezug bundesweit bislang nur bei Universitäten und Kunsthochschulen liegt. Wie Dr. Stange betonte, werde sie im Wissenschaftsrat und in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) auch weiterhin für ein eigenes Promotionsrecht der Fachhochschulen in ausgewählten forschungsaktiven Fachbereichen werben. "Sachsens Fachhochschulen haben in ausgewählten Gebieten eine nationale und international anerkannte Forschungskompetenz. In diesen Bereichen sollten Hochschullehrer ein eigenes Promotionsrecht erhalten. Nur so ist dauerhaft qualifizierter Nachwuchs auch an Fachhochschulen zu sichern."
In Sachsen hatte es seit 1999 insgesamt 138 Promotionen nach dem kooperativen Promotionsverfahren gegeben. Um das Verfahren weiter zu unterstützen stelle ihr Haus bis einschließlich 2013 drei Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für kooperative Promotionsverfahren bereit, so die Ministerin.
Pressekontakt zu dieser Meldung Pressesprecherin Eileen Mägel +49 (0)351 - 564 6020 +49 (0)351 - 564 6025 presse@smwk.sachsen.de
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| Sonderthemen : Kein Krüppelfach ästhetische Bildung |
| Kontakt zu dieser Pressemitteilung: Redaktion Datum: 07.01.2009 16:48:03 |
 Deutscher Kulturrat warnt vor Beschneidung der künstlerischen Schulfächer Berlin, 07.01.2009 Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, warnt in seiner jüngsten Stellungnahme "Kulturelle Bildung in der Schule" vor einer weiteren Beschneidung der künstlerischen Fächer in der Schule.
Die künstlerisch-kulturelle Bildung in der Schule ist seit Jahren in einer gefährdeten und randständigen Position. Ein Großteil des Unterrichts, sofern er noch erteilt wird, wird immer häufiger von fachfremden Lehrkräften unterrichtet, da alle künstlerischen Fächer unter Lehrermangel leiden. Für das Fach Theater kommt hinzu, dass es für dieses Fach nur eine geringe Anzahl an Studienplätzen und Weiterbildungsangeboten gibt. Überdies wird dieses Fach bisher noch nicht in allen Jahrgangsstufen erteilt.
Die schulbezogene Bildungspolitik ist – nicht zuletzt durch den PISA-Prozess bedingt – nach wie vor auf die vermeintlich wichtigeren Kernfächer fixiert und setzt auch die Ressourcen dementsprechend einseitig ein. Verschärft wird dieses Problem in den Gymnasien durch das so genannte "G8". Aufgrund der verkürzten Schulzeit von 13 auf 12 Jahre wird das Lernpensum der Schüler teilweise zu Ungunsten der künstlerischen Fächer gestrafft.
Der Deutsche Kulturrat fordert:
ein vollständiges und breites fachliches künstlerisches Angebot in den verschiedenen künstlerischen Disziplinen, das in allen Schularten und Schulstufen verlässlich unterrichtet wird, die Integration fächerverbindender kultureller und künstlerischer Projekte in den Schulalltag, den qualifizierten Ausbau der Lehreraus- und -weiterbildung in den künstlerischen Fächern, die Verankerung interkultureller Bildungsaspekte in den Lehrplänen, die Kooperation mit Institutionen der außerschulischen kulturellen Bildung. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Kulturelle Bildung darf nicht auf ein Krüppelfach reduziert werden. In einer nach wie vor fächerbasierten Schule müssen alle grundlegenden künstlerischen Disziplinen angeboten werden. Bildende Kunst, Musik und Theater dürfen nicht in einem Fächermischmasch, ästhetische Bildung genannt, untergehen. Es geht darum, den Kindern und Jugendliche die aktive und rezeptive Auseinandersetzung mit den verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen zu ermöglichen. Hierfür bedarf es entsprechend ausgebildeter Lehrkräfte und keiner "eierlegenden Wollmilchsau", die in keiner Disziplin richtig ausgebildet ist. Zusätzliche fächerübergreifende künstlerische Projekte bereichern den Schulalltag, können die künstlerischen Schulfächer aber nicht ersetzen."
Die neue Stellungnahme des Deutschen Kulturrates "Kulturelle Bildung in der Schule" kann unter www.kulturrat.de/detail.php?detail=1466&rubrik=4 abgerufen werden.
Pressekontakt zu dieser Meldung Olaf Zimmermann Geschäftsführer Deutscher Kulturrat 030 24728014 post@kulturrat.de
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| Vorschule / Kindergarten : Über 153.000 Euro für Kitas im Landkreis Nordhausen |
| Kontakt zu dieser Pressemitteilung: Redaktion Datum: 06.01.2009 18:01:42 |
 Über 153.000 Euro für Kitas im Landkreis Nordhausen Müller: "Sicherung und Ausbau des Platzangebots für unter Dreijährige" Erfurt, 06.01.2009 Insgesamt 153.913 Euro aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" erhalten sieben Kindertageseinrichtungen im Landkreis Nordhausen. Das teilte Thüringens Kultusminister Bernward Müller (CDU) heute mit.
Kultusminister Müller dazu: "Die Betreuungsquoten in Thüringen sind vorbildlich. Wir sind Kinderland auf höchstem Niveau. Mit dem Bundesprogramm können weitere Investitionen in Kindertagestätten und Tagespflege für unter dreijährige Kinder umgesetzt werden. Damit sichern wir das Platzangebot und bauen es weiter aus."
Mit dem Investitionsprogramm sollen bundesweit für 35 Prozent aller Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege Plätze neugeschaffen und gesichert werden. Im Freistaat besuchen rund 38 Prozent der Kinder unter drei Jahren eine Kindertages- oder eine Tagespflegeeinrichtung. Investitionen im Sinne des Programms sind Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Umwandlungsbau-, Sanierungs-, Renovierungs-, Modernisierungsmaßnahmen und Ausstattungsinvestitionen sowie mit den Investitionen verbundene Dienstleistungen. Der Bund stellt zwischen 2008 bis 2013 insgesamt 2,15 Milliarden Euro bereit. Davon erhält Thüringen über die gesamte Laufzeit hinweg 51,9 Mio. Euro. Weitere Informationen sind unter www.thueringen.de/de/tkm/kindergarten/recht/content.html zu finden.
Geförderte Kindertageseinrichtungen im Landkreis Nordhausen Kita Bleicherode 47.310 Euro Kita Auleben 37.762 Euro Kita Hohenstein/Mackenrode 19.605 Euro Kita "Zwergenschlösschen" Nordhausen 7.879 Euro Kita Wipperdorf 18.369 Euro Kita "Lohmarkt" Nordhausen 19.723 Euro Kita Neustadt 3.262 Euro
Pressekontakt zu dieser Meldung Ansprechpartner Dr. Detlef Baer Pressesprecher Telefon (03 61) 37 94 606 Telefax (03 61) 37 94 638 E-Mail Dr. Detlef Baer
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| Aus den Ländern : Niedersachsen: Mehr als 4,4 Millionen für die Kultur in Niedersachsen |
| Kontakt zu dieser Pressemitteilung: Redaktion Datum: 06.01.2009 18:00:55 |
 Mehr als 4,4 Millionen für die Kultur in Niedersachsen Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Hannover, 06.01.2009 Kulturprojekte in Niedersachsen können mit einer Förderung von mehr als 4,4 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) rechnen. Nach einer Entscheidungsrunde im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur sind von der NBank vier Bewilligungsbescheide ausgesprochen worden.
Der Landkreis Soltau-Fallingbostel erhält einen Zuschuss in Höhe von rund 300.000 Euro zur Umsetzung des Projektes "Kunst-Parcours im Camp Reinsehlen". Das Projekt des international renommierten dänischen Künstlers Jeppe Hein ist Gewinner des "Neulandpreises 2007", der auf Initiative des Kunstvereins Springhornhof mit der Stiftung Niedersachsen ausgelobt wurde.
In seinem Interesse steht das Zusammenspiel von Architektur, Kommunikation und sozialem Verhalten im öffentlichen Raum.
Zur Realisierung des Projektes "Museum Kunstwegen-RAUMsichten" wurde dem Landkreis Grafschaft Bentheim ein Zuschuss in Höhe 749.700 Euro zugesagt. Der Zuschuss wird zur Erweiterung des 2000 eröffneten grenzüberschreitenden Museums im öffentlichen Raum "kunstwegen" gewährt.
In der Stadt Osnabrück wird die Erweiterung des Felix-Nussbaum-Hauses mit rund 1,5 Millionen Euro Zuschuss gefördert. In dem von Daniel Libeskind konzipierten Museum, das sich mit dem Leben und Werk des aus Osnabrück stammenden jüdischen Malers Felix Nussbaum befasst, der 1944 in Auschwitz ermordet wurde, werden ein neuer Eingangsbereich, ein Raum für die museumspädagogische Vermittlungsarbeit zur Vor- und Nachbereitung von Museumsbesuchen sowie Räume für Konzerte, Lesungen und Vorträge geschaffen. Besonders die pädagogische Begleitung der Schulklassen kann künftig in einem angemessenen Rahmen erfolgen.
Die Stadt Braunschweig erhält einen EFRE-Zuschuss in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro um das Städtische Museum Braunschweig den Anforderungen an ein modernes Museum anzupassen. Gegenstand des Vorhabens ist die Rückversetzung des denkmalgeschützten vierflügeligen Museumsgebäudes in seinen ursprünglichen Zustand. Das Museumsgebäude ist im Jahre 1906 in der Formensprache des Jugendstils errichtet worden. Es ist einer der wenigen Museumsbauten im Jugendstil in Deutschland und der einzige dieser Stilrichtung in Niedersachsen.
"Mit den EFRE-Mitteln aus der aktuellen Förderrunde können wir wichtige Projekte umsetzen, die unsere Regionen noch attraktiver werden lassen", sagte der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur, Lutz Stratmann. Die EU-Strukturförderung solle die Versorgungs- und Standortqualität der Regionen nachhaltig und umfassend verbessern. Dazu gehörten neben der Erneuerung von städtisch geprägten Gebieten, dem Ausbau der Sozial- und Gesundheitsinfrastruktur auch die Aufwertung von Kultur und Kulturtourismus.
Hintergrund: Für die Kultur stehen 28 Millionen Euro im so genannten RWB-Gebiet (Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung) zur Verfügung. Im einzigen Konvergenzgebiet in Westdeutschland (ehemaliger Regierungsbezirk Lüneburg) können für die Laufzeit des Programms von 2007 bis 2013 Projekte mit insgesamt 24 Millionen Euro aus EU-Mitteln gefördert werden.
Pressekontakt zu dieser Meldung Pressesprecher Kurt B. Neubert Tel.: 0511 / 120-2604 Fax: 0511 / 120-2601 E-Mail: Kurt B. Neubert
Stellvertretende Pressesprecherin Jenny Sturm Tel.: 0511 / 120-2603 Fax: 0511 / 120-2601 E-Mail: Jenny.Sturm@mwk.niedersachsen.de
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