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Materialbörse : Hygieneschulbuch für den fächerübergreifenden Einsatz in den Klassen 1 bis 4 als kostenloser Download
Kontakt zu dieser Pressemitteilung: anom Multimedia Datum: 31.10.2012 14:56:09
Überall dort, wo Menschen an gemeinschaftlichen Arbeitsplätzen wie z.B. Schulen, Büros oder Fabriken in engen Kontakt miteinander kommen, wäschst das Risiko von Infektionen. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) könnte die feste Angewohnheit, sich vor dem Essen bzw. nach dem Toilettengang mit Seife die Hände zu waschen, weltweit mehr Menschenleben retten als jede einzelne Impfung
oder medizinische Behandlung.

Das vorliegende Hygieneschulbuch für den fächerübergreifenden Einsatz in den Klassen 1 bis 4 soll den
Schülerinnen und Schülern auf spielerische Weise grundlegende Informationen an die Hand geben, warum, wann und wie die Hände gewaschen werden sollten. Die zahlreichen Spiele, Aufgaben und Übungen des Schulbuches werden ergänzt durch ein separates Lehrerhandbuch mit didaktisch-methodischen Hinweisen. Die Hygieneschulbücher können auch in gedruckter Form kostenlos bei

katrin.de@metsagroup.com

angefordert werden.

 

 

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Sonderthemen : Kooperationsverbot generell zugunsten von Studierenden und Hochschulen lockern!
Kontakt zu dieser Pressemitteilung: Redaktion Datum: 23.09.2012 11:41:52
Berlin, 21.09.2012 Der Präsident des Deutschen Studentenwerks (DSW), Prof. Dr. Dieter Timmermann, fordert Bund und Länder auf, die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Lockerung des Kooperationsverbots generell zum Wohl der Studierenden und zum Ausbau der Hochschulen zu nutzen.

Die Änderung des Artikels 91b Grundgesetz ist am heutigen Freitag auf der Tagesordnung des Bundesrats. Aus diesem Anlass erklärt Timmermann: "Bund und Länder müssen gemeinsam die Hochschulen und die soziale Infrastruktur des Studiums stärken. Nur so kann diese mit den stetig steigenden Studierendenzahlen mitwachsen."

"Wir benötigen dringend zusätzlichen, preisgünstigen Wohnraum für Studierende. Die Studentenwerke brauchen für den Vollzug des BAföG ausreichend Kapazitäten, und auch die Mensa- und Beratungskapazitäten müssen erhöht werden", so Timmermann.

Er sagt: "Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Grundgesetzänderung muss über die intendierte Förderung einzelner wissenschaftlicher Einrichtungen hinausgehen. Das Studierendenhoch hält an. Soll das Kooperationsverbot jetzt aufgebrochen werden, dann muss diese Chance im Interesse einer Breitenförderung aller Studierenden genutzt werden, getragen vom Bund und den Ländern."

Gerade mit Blick auf die für viele Studierende äußerst schwierige Wohnungssuche zum Wintersemester 2012/2013 fordert das DSW seit Langem ein Bund-Länder-Programm für 25.000 zusätzliche, preisgünstige Wohnheimplätze.

"Es gab bereits von 1990 bis 1994 ein Bund-Länder-Programm für den Studentenwohnheimbau in den alten Bundesländern sowie von 1993 bis 1997 ein Bund-Länder-Programm für den Wohnheimbau in den neuen Bundesländern, und zwar auf der Grundlage des damaligen Artikels 104a Absatz 4 Grundgesetz. Ebenso wurden Mensen und Cafeterien bis 2004 gemeinsam von Bund und Ländern über das Hochschulbauförderungsgesetz finanziert. Warum sollte das heute nicht möglich sein?", fragt Timmermann.

"Zumal unsere Verfassung ja mit dem derzeitigen Artikel 104b Absatz 1 Grundgesetz ebenfalls eine entsprechende Ermächtigung bietet. Der Bund irrt, wenn er heute meint, allein die Länder seien zuständig", so Timmermann.

 

 

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Sonderthemen : Schulische Inklusion darf nicht scheitern – Land muss Kommunen zusätzliche Kosten ausgleichen
Kontakt zu dieser Pressemitteilung: Redaktion Datum: 23.09.2012 11:40:22
Düsseldorf, 21.09.2012 Die Städte in Nordrhein-Westfalen unterstützen den gemeinsamen Schul­besuch von behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen und wollen, dass dieser zunehmend und schrittweise zur Regel wird. Mit deutlicher Kritik reagieren sie darauf, dass im Gesetzentwurf des Landes die zusätzlichen Kosten der Kommunen nicht ausgeglichen werden.

Der Geschäftsführer des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Dr. Stephan Articus, erklärte heute zum vorgelegten Entwurf eines 9. Schulrechts­änderungsgesetzes: "Die Städte sehen sich in der Mitverantwortung, eine gemeinsame Bildung für behinderte und nichtbehinderte Menschen zu ermöglichen. Inklusion braucht Qualität – und Qualität ist nicht ohne zusätzliche bauliche Ausstattungen und zusätzliches Personal in den Schulen zu haben. Die Städte haben deshalb kein Verständnis dafür, dass das Land das Prinzip der Konnexität – Wer bestellt, bezahlt – in dem Gesetzentwurf verletzt."

Nach einem Gutachten im Auftrag des Städtetages NRW ist das Land verpflichtet, den Kommunen die zusätzlichen Ausgaben zu erstatten, die mit der Inklusion verbunden sind. Nach dem Gutachten ist mit Mehrkosten im Personalbereich, beispielsweise für so genannte Integrationshelfer zu rechnen. Hinzu kommen erhebliche Zusatz-Sachkosten, vor allem investive bauliche Kosten zur Schaffung umfassender Barrierefreiheit, sowie gegebe­nenfalls erhöhte Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler und zusätzliche Ausgaben für spezielle Lehr- und Lernmittel bzw. Hilfsmittel.

Articus: "Die Städte als Schulträger sind bereit, die Umsetzung einer gelingenden Inklusion nach besten Kräften zu unterstützen. Um eine qualitativ hochwertige Inklusion zu erreichen, muss das Land das Konnexitätsprinzip anerkennen. Denn die Inklusion darf in der Praxis vor Ort nicht scheitern."

 

 

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Aus den Ländern : "Bei Bildungskooperation kein Minimalkonsens, sondern nachhaltige Lösung"
Kontakt zu dieser Pressemitteilung: Redaktion Datum: 23.09.2012 11:39:18
Erfurt, 21.09.2012 "Für eine gute Entwicklung unseres Wissenschafts- und Bildungssystems brauchen wir keinen schwarz-gelben Minimalkonsens, sondern eine nachhaltige Lösung, die in der Zukunft Bestand hat. Die Bundesregierung sollte deshalb das Gespräch mit den Ländern suchen." Das hat Thüringens Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Christoph Matschie, heute in der Debatte des Bundesrates zur Abschaffung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern in der Bildung unterstrichen.

Der von der Bundesregierung eingebrachte Vorschlag sieht bisher nur vor, eine Kooperation künftig bei Einrichtungen von überregional bedeutsamen Hochschulen zuzulassen. "Das ist für eine Grundgesetzänderung viel zu kurz gesprungen", so Matschie.

Der Minister sieht eine umfassende Notwendigkeit zur Kooperation von Bund und Ländern in der Bildung. "Dazu müssen wir die Hochschulen insgesamt in den Blick nehmen, genauso aber die frühkindliche Bildung und die Schule", betonte er. Die Schwierigkeit, die Kita-Betreuung für unter Dreijährige in ganz Deutschland so auszubauen, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz eingelöst werden kann, zeige die Notwendigkeit auf. "Genauso gehören der Ausbau ganztägiger Schulangebote sowie weitere Schritte zum gemeinsamen Lernen von behinderten und nichtbehinderten Kindern dazu", so Matschie. Gerade im Osten Deutschlands sei bei sinkenden Landeshaushalten ein deutlich höheres finanzielles Engagement des Bundes in Bildungsfragen nötig.

Matschie kritisierte, dass der Bund selbst bisher bestehende Möglichkeiten der Kooperation nicht ausschöpfe. So reichten die Mittel des zwischen Bund und Ländern beschlossenen Hochschulpakts 2020 nur bis 2014. Es tue sich eine Finanzierungslücke von fast 4 Milliarden Euro auf. Auch könne es nicht sein, dass sich der Bund, wie bisher geplant, bis 2019 aus den Investitionen für den Hochschulbau herausziehe. "Angesichts der Finanzsituation der Länder brauchen wir Lösungen, die mehr möglich machen", so Matschie. Er forderte Bundesbildungsministerin Annette Schavan auf, sich mit Vertretern der Länder an einen Tisch zu setzen.

 

 

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Sonderthemen : Ganztagsschulen fördern Vielfalt und inklusive Bildung
Kontakt zu dieser Pressemitteilung: Redaktion Datum: 23.09.2012 11:37:54
Berlin, 21.09.2012 Über Inklusion wird von Eltern, Pädagogen und Bildungspolitikern gleichermaßen heftig debattiert. Das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Schülern ist jedoch nur ein Aspekt, wenn es darum geht, wie Schulen der Vielfalt von Kindern und Jugendlichen gerecht werden können. Der 9. Ganztagsschulkongress "Bildung für mehr! Ganztagsschule der Vielfalt" zeigt, wie Schulen auf alle Schülerinnen und Schüler und deren Interessen und Begabungen individuell eingehen können - unabhängig davon, ob sie eine Behinderung oder Schwierigkeiten beim Lernen haben oder welchen kulturellen und sozialen Hintergrund die Familie hat.

Cornelia Quennet-Thielen, Staatssekretärin im Bundesministerium für Bildung und Forschung, Ties Rabe, der Präsident der Kultusministerkonferenz und Dr. Heike Kahl, Geschäftsführerin der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung, eröffneten heute in Berlin den größten Schulkongress Deutschlands, der jährlich 1.200 Teilnehmer aus Schule, Verwaltung, Politik, Wissenschaft und dem Kooperationsumfeld von Schulen anzieht. Er wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) in Kooperation mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung organisiert.

Die Staatssekretärin im Bundesministerium für Bildung und Forschung, Cornelia Quennet-Thielen, erklärte: "Ganztagsschulen ermöglichen eine Vielfalt an individueller Förderung, die für Bildungsgerechtigkeit und den Bildungserfolg unserer jungen Menschen ganz wesentlich ist. Eine entscheidende Voraussetzung ist die Entwicklung neuer, qualitativ hochwertiger pädagogischer Konzepte, die die Ganztagsschulen erst wirklich erfolgreich machen. Dies ist eine zentrale bildungspolitische Aufgabe."

Der Präsident der Kultusministerkonferenz und Hamburger Bildungssenator Ties Rabe sagte: "Ganztagsschulen eröffnen viele Chancen: die Vereinbarung von Familie und Beruf, anregende und spannende Freizeit- und Bildungsangebote sowie entspanntes Lernen. Ich freue m ich darüber, dass immer mehr Schulen in den Ganztag einsteigen und mit klugen Konzepten die großen Möglichkeiten dieser Schulform entfalten."

Dr. Heike Kahl, die Geschäftsführerin der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung, unterstrich die Rolle von Ganztagsschulen: "Inklusion ist ein zentrales bildungspolitisches Thema, aber wir dürfen beim Thema Umgang mit Vielfalt nicht ausschließlich darüber diskutieren, ob und wie Schüler mit und ohne Behinderungen zusammen lernen sollen. Nur wenn wir an Schulen alle Kinder und Jugendlichen, und zugleich jeden einzeln, in den Blick nehmen, können wir gerechtere Bildungschancen schaffen. Ganztagsschulen eröffnen gute Möglichkeiten, Heranwachsende individuell dabei zu unterstützen, ihre Talente zu entdecken und zu entfalten und herauszufinden, wo sie im Leben hinmöchten – unabhängig davon, wo ihre Eltern arbeiten und wie viel sie verdienen."

Das Vielfalts-Thema des diesjährigen Kongresses spiegelt sich auch in der Bandbreite des Programms wider: Zu den Referenten gehören der Migrationsforscher Prof. Dr. Hacı-Halil Uslucan, Wolfram Putz vom Architekturbüro Grafts, die Soziologin Prof. Jutta Allmendinger, Dr. Marc Calmbach vom Sinus-Institut, die Paralympics-Trainerinnen Monika Tampe und Dörte Paschke und der Schwimmer Andre Lehmann.

In den 40 Workshops, Vorträgen und Diskussionsrunden setzen sich die Teilnehmer mit Konzepten der individuellen Förderung, der Arbeit in multiprofessionellen Teams oder dem Umgang mit hochbegabten Schülern an der Ganztagsschule auseinander.

Rund 30 Beispielschulen (zwei aus jedem Bundesland) zeigen in der Kongressausstellung und in Workshops, wie sie der Vielfalt von Kindern und Jugendlichen an ihrer Schule gerecht werden. Die Hauptvorträge des Kongresses sind als Livestream auf www.ganztagsschulen.org zu sehen.

Der Kongress gehört zum bundesweiten Schulentwicklungsprogramm Ideen für mehr! Ganztägig lernen., das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert wird. Es dient der Beratung und Begleitung von Ganztagsschulen und wird umgesetzt von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung.

Pressefotos der Ausstellerschulen, erste fotografische Eindrücke und weitere Presseinformationen finden Sie unter: www.ganztaegig-lernen.de/presse

 

 

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