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Sonderthemen : Bundesregierung will gegen Bildungsarmut vorgehen
Kontakt zu dieser Pressemitteilung: Redaktion Datum: 18.08.2010 18:01:08
Berlin, 18.08.2010 Die Bundesregierung will mit dem Bundesprogramm "Lokale Bildungsbündnisse" Kinder fördern, die von Bildungsarmut bedroht sind. Das schreibt sie in ihrer Antwort (17/2730) auf eine Kleine Anfrage (17/2607) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Qualitätsverbesserung im Bildungswesen.

Die Bundesregierung will mit dem Bundesprogramm "Lokale Bildungsbündnisse" Kinder fördern, die von Bildungsarmut bedroht sind. Das schreibt sie in ihrer Antwort (17/2730) auf eine Kleine Anfrage (17/2607) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Qualitätsverbesserung im Bildungswesen. Das Bundesprogramm befände sich derzeit in der Phase der Konzeptionierung und Planung, heißt es darin. Die Bundesmittel sollten für zusätzliche außerschulische Bildungsmaßnahmen zur individuellen Förderung von Kindern im Grundschulalter verwendet werden.

Weiterhin berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort unter anderem, dass das Familienministerium im Rahmen der Qualifizierungsoffensive für Deutschland "Aufstieg durch Bildung" ein Programm zur Stärkung der außerschulischen Jugendbildung und der Jugendsozialarbeit plane. Es werde voraussichtlich im Jahr 2013 beginnen.

Im Bundesarbeitsministerium würden derzeit zudem Konzepte für eigenständige Kinderregelbedarfe und gesonderte Leistungen zur Deckung bildungs- und teilhabespezifischer Bedarfe von Kindern und Jugendlichen entwickelt.

Hinsichtlich des geplanten nationalen Stipendienprogramms schreibt die Bundesregierung, dass sie mit dem Regierungsentwurf für den Haushalt 2011 Vorsorge getroffen habe, um ein erfolgreiches Anlaufen des Programms zu gewährleisten.

Der Koalitionsvertrag für die 17. Wahlperiode sehe außerdem Maßnahmen zu besseren Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Abschlüssen und Qualifikationen vor. So solle für den Zuständigkeitsbereich des Bundes ein Rechtsanspruch auf ein Verfahren verankert werden, in dem geprüft wird, ob und in welchem Maße im Ausland erworbene Abschlüsse und Qualifikationen deutschen Ausbildungen entsprechen.

 

 

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