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Aus den Ländern : BW: Kultusministerium prüft Revision
Kontakt zu dieser Pressemitteilung: Redaktion Datum: 14.07.2010 18:09:35
Stuttgart, 14.07.2010 Mit Blick auf das heute (14. Juli 2010) bekannt gegebene Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofes (VHG) in Mannheim zur Staatlichen Förderung der Freien Waldorfschulen erklärte eine Sprecherin des Kultusministeriums:

"Wir nehmen die Entscheidung des VGH Mannheim zur Kenntnis. Wir werden nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann darüber entscheiden, ob wir Revision einlegen werden. Wie das Gericht in seiner Pressemitteilung selbst darauf hinweist, handelt es sich bei dieser Entscheidung um eine deutliche Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung."

 

 

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