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Aus den Ländern : MV: Schulen gehen sehr verantwortungsvoll mit neuer Freiheit um
Kontakt zu dieser Pressemitteilung: Redaktion Datum: 05.07.2010 19:25:37
Schwerin, 05.07.2010 "Veränderungen an Schulstrukturen und Schularten gab es in Mecklenburg-Vorpommern in der Vergangenheit reichlich. Da ist jetzt Stabilität eingekehrt - das war unser Anspruch, das haben wir erreicht. Diese stabilen Schulstrukturen gilt es zu erhalten und sich jetzt den inhaltlichen Herausforderungen zu stellen, die mit der Selbstständigen Schule verbunden sind. Die Selbstständige Schule wurde seit 2007 gründlich vorbereitet, 2009 im Schulgesetz verankert und seit dem vergangenen Schuljahr 2009/10 landesweit in den 514 allgemein bildenden Schulen eingeführt. Die erste Schuljahresbilanz zeigt: die Selbstständige Schule ist der Schlüssel für eine bessere individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler, für mehr Bildungsgerechtigkeit, für mehr Freiraum für die Schulleiter und Lehrkräfte, für eine bessere Einbindung von Eltern und Schulpartner. Ich bin beeindruckt davon, wie verantwortungsvoll alle mit den neuen Möglichkeiten der Selbstständigen Schule umgehen. Meine Erwartungen wurden übertroffen", so bilanziert Bildungsminister Henry Tesch das erste Schuljahr, in dem nach dem neuen Schulgesetz gearbeitet wird.

Dabei geht es besonders um:

-die Erhöhung der Qualität des Unterrichts durch individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler

-die Umstellung auf die schülerbezogene Mittelzuweisung, um Klassen und Lerngruppen individueller zusammensetzen zu können und eine bessere Vergleichbarkeit und Gerechtigkeit herzustellen

-verpflichtende Schulprogramme, die auch Eltern und Schulpartner mit einbinden

■größere Möglichkeiten bei der Gestaltung des Unterrichtsablaufs an den Schulen durch flexible Stundentafeln

-die Erarbeitung schulinterner Lehrpläne, um gezielt die besonderen Bedingungen vor Ort zu berücksichtigen.

Minister Tesch bezieht sich bei seiner ersten Bilanz zur Selbstständigen Schule auf die Ergebnisse einer Befragung aller Schulleiter, in der sie u. a. feststellen, dass

-die Änderungen im Schulgesetz zur Selbstständigen Schule das schulische Qualitätsmanagement fördern,

-die Schulleiterrolle gestärkt wird,

-das selbstständige Lernen an der Schule gefördert wird,

-mehr Freiräume in der Unterrichtsgestaltung spürbar sind,

-Lehrkräfte, Schüler und Eltern sowie außerschulische Partner mehr an der Schulentwicklung beteiligt sind als bisher

-die Fortbildungsangebote wichtig für die Qualitätsverbesserung waren.

Die Schulleiter sehen noch Reserven z. B.

-beim Personalmanagement vor Ort, (Hier wird künftig zunehmend vom schrittweisen Ausstieg aus dem Lehrerpersonalkonzept profitiert werden können.) und

-bei der Reduzierung des Unterrichtsausfalls. (Auch hier wird langfristig der Ausstieg aus dem Lehrerpersonalkonzept greifen ebenso wie das Junglehrerprogramm. Außerdem stehen ab dem Schuljahr 2010/2011 den Schulen 75 Prozent der Mittel für Vertragsabschlüsse erstmalig in eigener Verantwortung zur Verfügung.)

Minister Tesch: "Selbstständige Schule – das ist ein Prozess, der Stabilität in den Schulstrukturen, Kontinuität und Sensibilität, aber auch Zeit braucht."

Weitere Ergebnisse im Bildungsbereich aus dem Schuljahr 2009/2010
August 2009
Flächendeckende Einführung der Selbstständigen Schule an allen 514 allgemein bildenden Schulen

Die wichtigsten Änderungen betreffen die Einführung der Selbstständigen Schule, die schülerbezogene Mittelzuweisung, die Stärkung der Erziehungsfunktion von Schule, die Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten sowie die Verbesserung der Berufswahlvorbereitung. Die Schulwahlfreiheit, die ab der 5. Jahrgangsstufe möglich ist, wird im Schuljahr 2010/11 eingeführt.

November 2009:
Gewerkschaften und Landesregierung vereinbaren Solidarpakt für Lehrkräfte an beruflichen Schulen

Danach erhalten die Lehrkräfte an den beruflichen Schulen, wie schon zuvor die Lehrkräfte an den allgemein bildenden Schulen, eine Arbeitsplatzgarantie im Umfang von zwei Dritteln einer Vollzeitstelle.

Außerdem werden in einem festgelegten Umfang Maßnahmen zum sozialverträglichen Stellenabbau wie Vorruhestand und Abfindung angeboten.

Darüber hinaus wird erstmalig ein Termin für die Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung vertraglich vereinbart. Für die Lehrkräfte an den beruflichen Schulen wird dies der 1. Januar 2017 sein. Bereits zum 1. Januar 2016 wird eine Beschäftigungsquote in Höhe von 95 % einer Vollzeitstelle garantiert. Damit wird ein überschaubarer Zeitraum gestaltet.

Dezember 2009
Landesprogramm zur Zukunft des Lehrerberufs in Mecklenburg-Vorpommern startet mit

Maßnahmepaket für Lehrerinnen und Lehrer
-Anerkennung und Honorierung besonderer Lehrerleistungen
-Einsatz von Unterrichtsberatern
-Stärkung der Fort- und Weiterbildung bei entsprechender Budgetausstattung
Maßnahmepaket für Lehrernachwuchs
-Langfristige Gewinnung von Junglehrerinnen und Junglehrern
-Erhöhung des Einstellungskontingents
-Bereitstellung eines Starterpakets von 2.500 Euro
-Schaffung von zwei Einstellungsterminen
-Schaffung eines landesweiten Netzes von Ausbildungsschulen
-Stärkung der berufspraktischen Ausbildung
Februar 2010
Landesweite Fortbildung von Schüler- und Elternvertretern an Selbstständiger Schule startet

Das neue Schulgesetz räumt Schüler- und Elternvertretern mehr Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte an der Selbstständigen Schule ein. Dafür werden sie in einem bislang einmaligen landesweiten Qualifizierungsprogramm, das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mit 400.000 Euro gefördert wird, weitergebildet.

Etwa 2.500 Schüler- und Elternvertreter werden in den kommenden zwei Jahren von den Fortbildungsangeboten Gebrauch machen. Als freier Träger für die Umsetzung dieses Programms konnte das Edith-Stein-Haus in Parchim gewonnen werden, das über langjährige Erfahrungen in der Fortbildung von Schüler- und Elternvertretern verfügt.

Vorgesehen sind regionale und überregionale Fortbildungen in Form von Seminaren und Konferenzen.

Frühjahr 2010:
Landkreise beginnen mit der Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen


zur Schulwahlfreiheit


Ab dem Schuljahr 2010/2011 können Eltern ihre Kinder ab der Jahrgangsstufe 5 auch an einer anderen öffentlichen Schule als der örtlich zuständigen anmelden.

zur Schülerbeförderung


-erstmalige Beförderungspflicht zur örtlich zuständigen Schule auch für Schülerinnen und Schüler der Abiturjahrgänge.
-Beförderungsanspruch besteht auch für den Besuch der gymnasialen Spezialangebote für Hochbegabte, Sport und Musik und für das Produktive Lernen
-Der Anspruch auf Schülerbeförderung gilt für den Weg zur örtlich zuständigen Schule. Wird eine örtlich nicht zuständige öffentliche Schule oder eine private Schule gewählt, so kann kostenlos an einer eingerichteten Schülerbeförderung zur örtlich zuständigen Schule teilgenommen werden. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet.
März 2010
Einigung mit Gewerkschaften und Verbänden über Weg zum Ausstieg aus dem Lehrerpersonalkonzept – klare Regeln über Rückkehr zur Vollzeit festgelegt

Für die Lehrkräfte an den einzelnen Schularten bedeutet das:

Grundschulen (SAG 1):
-Ausstieg aus dem LPK zum 01.08.2010
-Angebot eines unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrages
Förderschulen (SAG 3):
-Ausstieg aus dem LPK zum 01.08.2010
Regionale Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien (SAG 2):
-ab 01.08.2013 ein garantierter Mindestbeschäftigungsumfang von 92,5 %
-ab 01.08.2014 Vollbeschäftigungsgarantie
Berufliche Schulen (SAG 4):
-ab 01.01.2016 ein garantierter Mindestbeschäftigungsumfang von 95 %
-ab 01.01.2017 Vollbeschäftigungsgarantie
Anzahl der Referendare wird bereits ab dem Jahr 2010 erhöht
Zur Vermeidung von Wartezeiten wurden erstmals zwei Termine für die Einstellung von Referendaren angeboten - der 1. April und der 1. Juli.

Außerdem konnten entgegen der ursprünglichen Planung die Zahl der Referendarstellen von 340 auf 394 aufgestockt werden. In den kommenden Jahren wird diese Zahl im Rahmen des Programms "Zukunft des Lehrerberufs in Mecklenburg-Vorpommern" weiter erhöht, um den zunehmenden Bedarf an Lehrernachwuchs - derzeit insbesondere für die Grund-, Regional- und Gesamtschulen – auch künftig decken zu können.

So wird das Einstellungskontingent ab dem Schuljahr 2011/12 auf 493 Stellen erhöht.

Zusätzliches Angebot an Referendariatsbewerber
Bewerber aus dem gymnasialen Bereich können im Referendariat zusätzlich die Unterrichtserlaubnis für das Lehramt an Grund- und Haupt- bzw. an Haupt- und Realschulen erwerben. Das bedeutet, dass sie zusätzlich zur bundesweit gültigen Lehrbefähigung an Gymnasien die Unterrichtserlaubnis für die Schulart in Mecklenburg-Vorpommern erhalten, an der sie einen Teil ihres Referendariats absolvieren.

Juni 2010
Bildung für alle von Anfang an! – Bildungskonzeption für 0- bis 10-Jährige startetbereits zum 1. September 2010

Dabei geht es um folgende Bereiche:

-Verständnis von Bildung und zur Erziehung und zum Lernen im Kindesalter
-die Darstellung der Bildungs- und Erziehungsbereiche
-die Gestaltung des Übergangs Kindergarten - Schule
-die Konzeption zur Arbeit im Hort sowie
-die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern
Die Konzeption wird im Jahre 2011 durch die Kapitel

-Wertorientiert handelnde Kinder,
-Gestaltung des Übergangs von der Familie in die Kindertageseinrichtung,
-Konzeption für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte erweitert.
Die Bildungskonzeption wird in den nächsten Jahren kontinuierlich fortgeschrieben.

Bereits 2011 wird eine Landesfachtagung zur Fortschreibung stattfinden.

Für die Bildungskonzeption stehen jährlich 5 Millionen Euro zur Verfügung.

Ab August 2010:
Finanzhilfen für Privatschulen einfacher und gerechter neu geregelt

Am 1. August treten die neuen Regeln des Schulgesetzes zu den Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft in Kraft. Diese ersetzen die seit 1996 geltenden bisherigen Bestimmungen.

Danach gilt für alle Schulen in freier Trägerschaft jeweils ein einheitlicher Personalkostenzuschuss des Landes. Bei den beruflichen Schulen beläuft sich dieser Betrag auf eine Höhe von 50 bis 80 Prozent in Abhängigkeit des Bildungsgangs und bei den allgemein bildenden Schulen auf eine Höhe von 85 Prozent. In der Vergangenheit lag der Regelfördersatz hier zwischen 60 bis 85 Prozent. Die privaten Förderschulen erhalten weiterhin eine 100prozentige Kostenerstattung.

Als Berechnungsgrundlage für die Zuweisung gelten künftig allein die Schülerzahlen statt wie bisher die Daten einer fiktiven Vergleichsschule und das pädagogische Konzept der jeweiligen Schule.

Das alte Berechnungsverfahren führte dazu, dass beispielsweise die Finanzhilfe für eine Grundschule in freier Trägerschaft zwischen 2640 € und 4374 € pro Schüler schwankte. Ab dem 1. August 2010 wird für die Grundschulen in freier Trägerschaft der gleiche Schülerkostensatz wie für öffentliche Grundschulen als Bemessungsgrundlage verwendet. Dieser beläuft sich auf eine Höhe von 3030,88 €.

Mit der langfristigen Neuausrichtung der Förderung von Kinder mit Lernbeeinträchtigungen

wird zum 1. August 2010 ein Diagnostischer Dienst in den Staatlichen Schulämtern aufgebaut, der ab dem kommenden Schuljahr den sonderpädagogischen Förderbedarf von Kindern feststellt. Dem Diagnostischen Dienst gehören 6 bis 8 Spezialisten wie Sonderpädagogen und Psychologen pro Staatlichem Schulamt an.

Die neue Förderstrategie sieht vor, Kinder mit Beeinträchtigungen im Lernen soweit wie möglich in das Regelschulsystem zu integrieren und ihnen so für mehr Chancengleichheit zu ermöglichen.

Folgende Maßnahmen sind u. a. vorgesehen:

-Kinder mit Beeinträchtigungen im Lernen werden ab dem Schuljahr 2010/11 in Grundschulen am gemeinsamen Unterricht der Regelklasse bzw. in Diagnoseförderklassen teilnehmen und nicht mehr in separaten Klassen an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen unterrichtet.

-Ein weiterer Baustein dieser langfristigen Strategie zur Integration durch Kooperation ist die Initiierung der "Integrativen Grundschule auf Rügen", die eine vollständige Integration von Kindern mit Beeinträchtigungen im Lernen, der Sprache sowie der emotionalen und sozialen Entwicklung mit wissenschaftlicher Unterstützung der Universität Rostock ab dem Schuljahr 2010/2011 vorsieht.

-Einher geht dies mit einer entsprechenden Vorbereitung der Grundschullehrkräfte auf diesen Prozess, indem sie gezielt fortgebildet werden. Zudem werden die Lehrerinnen und Lehrer der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen auf ihre Förderarbeit in der Grundschule durch Fortbildungen vorbereitet.

-Zukunftsweisend wird das neue Lehrerbildungsgesetz Module zu Inhalten und Methoden sonderpädagogischer Förderung für die Lehrämter aller Schularten festschreiben.
-Für die Regelschulen bedeutet dieser Prozess, eine Pädagogik der Vielfalt zu entwickeln und auf der Grundlage von individuellen Förderplänen auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes einzugehen. Unterstützung bekommen sie dabei von Fach- und Unterrichtsberatern.
-Zur Weiterentwicklung der Sonderpädagogischen Förderkonzeption arbeitet das Ministerium eng mit der Universität Rostock zusammen. Diese Zusammenarbeit wird jährlich mit rund 250.000 Euro durch das Ministerium gefördert.

 

 

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