Aus den Ländern : Bayern: "Nicht alle Kinder mit Förderbedarf in Regelschulen zwingen!"
Kontakt zu dieser Pressemitteilung: RedaktionDatum: 25.02.2010 10:40:59
Zur Diskussion über die UN-Behindertenrechtskonvention im Bayerischen Landtag: Kindeswohl entscheidend München, 25.02.2010 Anlässlich des heute im Bildungsausschuss des Bayerischen Landtages auf der Tagesordnung stehenden Themas ´Inklusion´ hat der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände (abl) und Vorsitzende des Bayerischen Philologenverbandes Max Schmidt die Position der in der abl zusammengeschlossenen Lehrerverbände skizziert: "Wir sehen in der UN-Behindertenrechtskonvention durchaus begrüßenswerte Ansätze. Sie trägt gesamtgesellschaftliche Bedeutung, indem sie Menschen mit Behinderungen explizit als Bestandteil der gesellschaftlichen Vielfalt und als Quelle kultureller Bereicherung würdigt", so Schmidt. Gleichzeitig mahnte er, in ihrer Umsetzung nicht über das Ziel der Konvention hinauszuschießen oder diese für Zwecke zu gebrauchen, die letztlich zum Schaden aller Schüler wären: "Wir müssen den ´Architekten´ der Konvention gut zuhören: Mit ´Inklusion´ meinen sie nicht die Überführung sämtlicher Schüler mit Behinderung oder Förderbedarf in die Regelschulen. Gefordert wird auch nicht die Abschaffung der Förderschulen."
Tatsächlich legt die Behindertenrechtskonvention entscheidende Kriterien fest, die den Rahmen der Inklusion abstecken: Das Kindeswohl ist absolut zentral, ebenso die bestmögliche individuelle Förderung und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, innerhalb derer die Inklusion nur sinnvoll verwirklicht werden kann. Die Beachtung dieser Kriterien erfordert eine Umsetzung mit Augenmaß, die auch die berechtigten Interessen der nichtbehinderten Schüler berücksichtigen muss.
Auf die Erfahrungen von Betroffenen und Sonderpädagogen achten "Ganz wichtig", so Schmidt, sei es, die vielfältigen - und durchaus disparaten - Erfahrungen und Ansprüche von Behinderten und Förderpädagogen ernst zu nehmen: "Ihre Erfahrungen müssen wegweisend für die praktische Ausgestaltung der Inklusion im Schulalltag sein. Neben Beispielen für gelungene Inklusion machen betroffene Schüler und Eltern auch immer wieder darauf aufmerksam, dass die gemeinsame Beschulung in Regelschulen keineswegs nur positiv erlebt wird." Tief sitzendes, kaum überwindbares Unverständnis seitens von Mitschülern und in der Folge Ausgrenzung prägen gar nicht selten den Regelschulalltag von behinderten Kindern. Sie fühlen sich häufig alleine und unverstanden, sodass Eltern oftmals fordern: "Wir möchten für unsere Kinder keine einheitliche Beschulung. Wir schätzen und wollen die Förderschule, weil es dort die Solidarität der Gemeinschaft gibt." In Förderschulen treffe man auf ein hohes Maß an Verständnis für die spezifischen Bedürfnisse, verfüge über speziell ausgebildetes Fachpersonal und könne mit den Problemen und Schwierigkeiten der Schüler mit Handicap adäquater, individueller und damit eher zum Wohl der Schüler umgehen.
Die vier Lehrerverbände appellieren, diese Stimmen sehr ernst zu nehmen: "Solange es nicht jedem förderbedürftigen Schüler zu seinem Vorteil dient, darf man ihn nicht unüberlegt in Regelschulen pressen. Im Schulwesen muss es einen geschützten Raum geben, in dem besonderen Schülerschicksalen spezielle Aufmerksamkeit zukommt, so wie es die Sonderpädagogik in den Förderschulen und Förderberufsschulen vermag. Jeder Fall ist speziell und muss individuell beurteilt werden."
Inklusion erfordert erhebliche staatliche und kommunale Zusatzkosten Damit mehr Kinder mit Behinderungen die Möglichkeit erhalten, Regelschulen zu besuchen, so Schmidt abschließend, müssen die Rahmenbedingungen stimmen, sodass die optimale Förderung dieser Kinder garantiert ist. Barrierefreiheit, ausreichend pädagogisches Fachpersonal, kleine Klassengrößen sind nur einige der zentralen Voraussetzungen. Das wiederum ist mit erheblichen staatlichen und kommunalen Ausgaben verbunden.
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