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Vorschule / Kindergarten : SH: Bildungsministerium korrigiert Berichterstattung zum Elternanteil an Kita-Kosten: Höhe wird vor Ort festgelegt - kein Abkommen mit dem Land
Kontakt zu dieser Pressemitteilung: Redaktion Datum: 04.08.2009 12:19:44
Kiel, 04.08.2009 Dazu stellt das Bildungsministerium fest: Ein Abkommen zwischen Kommunen und Land, das einen Elternanteil von 30 Prozent an den Betriebskosten für Kindertagesbetreuung zwingend vorsieht, existiert nicht. Das Land regelt über das Kindertagesstättengesetz lediglich, dass die Eltern "einen angemessenen Beitrag zu den Kosten der Kindertageseinrichtungen zu entrichten" haben (§ 25 Absatz 3 Satz 1 KiTaG). Die Höhe dieses Beitrags wird weder im Kindertagsstättengesetz noch in anderen Vorschriften vom Land bestimmt.

Insgesamt werden die Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen aufgebracht durch Zuschüsse des Landes (Betriebskostenförderung 2009: 66,72 Mio. Euro), Teilnahmebeiträge oder Gebühren, Zuschüsse des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (also den Kreisen und kreisfreien Städten), Zuschüsse der Gemeinden und Eigenleistungen des jeweiligen Trägers der Einrichtung.

 

 

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