Aus den Ländern : Hessen: Kultusministerin Henzler begrüßt Fraktionsentwürfe zu Schul- und Lehrerbildungsgesetz
Kontakt zu dieser Pressemitteilung: RedaktionDatum: 13.05.2009 18:11:29
Wiesbaden, 13.05.2009 Kultusministerin Dorothea Henzler hat zu Beginn der aktuellen Plenarrunde die beiden Gesetzentwürfe der Fraktionen von CDU und FDP zur Änderung des Schulgesetzes und des Lehrerbildungsgesetzes ausdrücklich begrüßt. "Damit können nun zügig alte Baustellen beseitigt werden, denn es gibt Rechtssicherheit bei den G8-Nachbesserungen und dem Quereinstieg in den Lehrerberuf", sagte sie am Dienstag in Wiesbaden. Gleichzeitig würden mit den Gesetzentwürfen Projekte verwirklicht, die zu mehr Qualität und zu mehr Selbstständigkeit der Schulen beitrügen. "Als Ergebnis der ersten 100 Tage Regierungsarbeit können wir mit dem Erreichten sehr zufrieden sein."
Mit dem vorliegenden Schulgesetzentwurf werde, so die Ministerin, das 11-Punkte-Programm für Nachbesserungen im verkürzten gymnasialen Bildungsgang rechtsfest gemacht. Den Schulen sei es dadurch möglich, in eigener Verantwortung Entscheidungen zu treffen über die Grundsätze des Wahlunterrichts sowie über die Verteilung des Unterrichts im Rahmen der Kontingent-Stundentafeln auf die einzelnen Jahrgangsstufen und Unterrichtsfächer. Auf diese Weise könnten die Belastungen für die Schülerinnen und Schüler in der Mittelstufe des verkürzten gymnasialen Bildungsgangs verringert werden.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Vorverlegung der Schulanmeldung auf März/April werde es vom Schuljahr 2010/2011 an ermöglichen, die äußerst erfolgreichen Vorlaufkurse zur Sprachförderung auf zwölf Monate zu verlängern. "Damit werden die Kinder künftig noch besser auf den Schulstart vorbereitet."
Im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Integrierten Gesamtschulen (IGS) wies die Ministerin darauf hin, dass es eine Zweizügigkeit für zukünftig einzurichtende IGS nicht mehr geben werde. "Die IGS bildet im Gegensatz zur Haupt- und Realschule drei Bildungsgänge ab, das muss sich auch in der Zügigkeit widerspiegeln." Wie die Schule intern differenziere, bleibe ihr weiterhin selbst überlassen, sagte die Ministerin. "Aber da sie Anspruch auf Vermittlung gymnasialer Bildung erhebt, muss das auch nach außen sichtbar sein."
Bei den Änderungen am Lehrerbildungsgesetz handele es sich um Korrekturen, die insbesondere im Bereich des Quereinstiegs, aber auch bei der Notentabelle für das Erste und Zweite Staatsexamen vorgenommen werden müssten. Für den Quereinstieg in den Lehrerberuf werde, so Henzler, mit dem Gesetzentwurf nun die vom Verwaltungsgericht geforderte rechtliche Grundlage geschaffen. Der jahrelangen Kritik an der Notentabelle werde mit einer neuen Tabelle begegnet, die die Notenverteilung im oberen Leistungsbereich gerechter abbilde. Die Ministerin kündigte an, nach Lösungen für die Studierenden zu suchen, die durch die alte Tabelle benachteiligt würden.
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