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Schule : Nordrhein-Westfalen baut Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus
Kontakt zu dieser Pressemitteilung: Redaktion Datum: 03.04.2009 06:22:21
Düsseldorf, 02.04.2009 Die Landesregierung hat die Integrationsquote von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhöht. Anlässlich der heutigen Debatte im Landtag wies Schulministerin Barbara Sommer darauf hin, dass die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die nicht an einer Förderschule, sondern an einer Grundschule oder an einer allgemeinbildenden Schule der Sekundarstufe I unterrichtet werden, von 11 Prozent im Schuljahr 2005/2006 auf 13,8 Prozent im laufenden Schuljahr gesteigert wurde.

"Wir sind überzeugt davon, dass mehr gemeinsamer Unterricht in allgemeinen Schulen möglich und sinnvoll ist", so die Ministerin. In den Grundschulen stieg die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Unterricht (GU) sogar von 6.600 im Schuljahr 2005/2006 auf 9.684 im kommenden Schuljahr, das sind rund 45 Prozent mehr. Die Zahl der Lehrerstellen für die sonderpädagogische Förderung in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I stieg von 994 Stellen im Schuljahr 2005/2006 auf 1541 Stellen im kommenden Schuljahr. Darin enthalten sind unter anderem 40 zusätzliche Stellen für die Einrichtung Integrativer Lerngruppen zum kommenden Schuljahr und 100 Stellen, die von der alten Landesregierung nur befristet eingerichtet wurden und inzwischen dauerhaft zur Verfügung stehen.

Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben einen Anspruch auf entsprechende Förderung und entsprechend ausgebildete Lehrkräfte unabhängig von der Schule, an der sie unterrichtet werden. "Dieser Grundbedarf bleibt gleich, egal ob ein Kind an einer Förderschule oder beispielsweise an einer Hauptschule unterrichtet wird", sagte Sommer. Dennoch bleibe das Angebot der Förderschulen wichtig: "Es gibt zum Beispiel äußerst spezialisierte Förderbedarfe, die mit einer aufwändigen gerätetechnischen, medizinisch-therapeutischen Unterstützung einhergehen. Eine komplexe Unterstützung kann dann vielfach eher die Förderschule bieten, so dass sie der geeignetere Förderort ist." Ministerin Sommer betonte, dass es Ziel sei, den Elternwunsch bei der Entscheidung über den bestmöglichen Förderort möglichst zu berücksichtigen: "Wir wollen Eltern nicht bevormunden und ihrem Willen so gut es geht Rechnung tragen."

Pressekontakt zu dieser Meldung
Ansprechpartner
Dr. Thomas Breuer
Pressesprecher und Leiter des Pressereferates
Telefon 0211/5867-3505 oder -3506
Fax 0211/5867-3225
E-Mail: presse@msw.nrw.de

 

 

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