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Aus den Ländern : Schulleiter lassen sich keine Maulkörbe verpassen
Kontakt zu dieser Pressemitteilung: anom Multimedia Datum: 25.07.2008 09:13:37

Stuttgart, 22.07.2008

Die Bildungsgewerkschaft GEW verlangt von Ministerpräsident Günther Oettinger und Kultusminister Helmut Rau, dass sie sich morgen im Landtag von den Äußerungen ihres Parteikollegen Stefan Mappus distanzieren und sich vor den Ravensburger Schulleiter Rudolf Bosch stellen. "Wer selbstständige Schulen will und Schulleitungen für den Erfolg verantwortlich macht, muss Kritik der pädagogischen Expertinnen und Experten ernst nehmen. Wenn sich die Landesregierung nicht öffentlich von den Aussagen von Mappus distanziert, werden wir die Schulen zu Protesten aufrufen", sagte am Dienstag (22.07.) in Stuttgart Doro Moritz, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).



Mappus hatte gefordert, Bosch abzulösen, weil dieser sich kritisch zur dreigliedrigen Schulstruktur im Südwesten geäußert hatte. "Rudolf Bosch nimmt das Schulgesetz und den Auftrag der Schule ernst. Wenn er als pädagogischer Profi feststellt, dass durch die Bildungspolitik in unserem Land Kinder in unseren Schulen nicht ausreichend gefördert werden und zu Verlierern werden, hat er das Recht und die Pflicht, dies auch öffentlich zu machen und im Interesse der Kinder und Jugendlichen Veränderungen zu verlangen", sagte Moritz.

Die GEW organisiert die meisten der etwa 5.000 Schulleiterinnen und Schulleiter in Baden-Württemberg. "Bei uns melden sich viele Schulleiterinnen und Schulleiter aus ganz Baden-Württemberg, die Rudolf Bosch unterstützen wollen. Es ist ungeheuerlich, dass ein führender Landespolitiker ein Disziplinarverfahren fordert. Mappus überschreitet damit seine Kompetenzen und erinnert an die unsägliche Ära unter Kultusminister Mayer-Vorfelder, in der immer wieder kritischen Lehrkräften Maulkörbe verpasst wurden", so Moritz.

Schulgesetz Baden-Württemberg, §1:
"Der Auftrag der Schule bestimmt sich (...) insbesondere daraus, dass jeder junge Mensch ohne Rücksicht und Herkunft oder wirtschaftlicher Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung hat."

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