
Die Form des offenen Unterrichtes ist als "Basisbewegung an den Grundschulen" (1) der alten Bundesrepublik Deutschland entstanden und fand im Laufe der Jahre immer mehr Anhänger. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Unterrichtskonzepten, wie z.B. dem des lernzielorientierten Unterrichtes, ist ein offener Unterricht nicht von den Schuladministrationen verordnet worden, steht aber dennoch im Einklang mit den vorhandenen Richtlinien und Erlassen des Kultusministeriums.
Offener Unterricht soll nicht im Gegensatz zum herkömmlichen Unterricht, z.B. dem Frontalunterricht, stehen, sondern ist eine Verbindung der historischen Erfahrungen der Reformpädagogen und der heute aktuellen Schulbedingungen. Somit sind innerhalb des offenen Unterrichtes auch die Ansätze des herkömmlichen Unterrichtes zu finden. Der offene Unterricht ist kein Unterrichtskonzept im üblichen Sinne, sondern ein "dynamischer Prozeß der Entfaltung einer neuen Unterrichtskultur" (2).
Zwei große Entwicklungslinien zum offenen Unterricht sind von entscheidender Bedeutung: die Reformpädagogik und die sich verändernde Kindheit. Die Abbildung auf der folgenden Seite zeigt die großen Vertreter der Reformpädagogik, wie z.B. Célestin Freinet, Maria Montessori, Peter Petersen und Johann Heinrich Pestalozzi, sowie die wichtigsten Arbeitsformen und Grundlagen eines offenen Unterrichtes, wie z.B. Freiarbeit, Gruppenarbeit, Selbstkontrolle u.s.w., die auch in den folgenden Kapiteln näher ausgeführt werden.
Die sich immer stärker verändernde Kindheit zeigt sich bereits in der Grundschule durch ein verändertes Sozial- und Lernverhalten. Hier wurde besonders in den letzten Jahren das sogenannte "Prinzen- und Prinzessinnensyndrom" (3) beobachtet. Die Kinder sind egoistischer, haben ein großes Selbstbewußtsein, wollen möglichst nur ihren eigenen Neigungen nachgehen und ohne große Anstrengungen lernen. Hinzu kommt eine zunehmende Differenzierung der Kindheitsmuster. Es gibt viele Alleinerziehende oder Paare, wo beide Elternteile arbeiten, die kaum Zeit für ihre Kinder haben und die Erziehung sich selbst oder anderen Institutionen (z.B. Schule, Sport-, Musikvereine, u.s.w.) überlassen.
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