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Aus den Ländern : Zahl der Ferientage ändert sich nicht
Kontakt zu dieser Pressemitteilung: Gast Datum: 08.12.2006 17:42:05

Bayerisches Kultusministerium zur Ferienordnung in den kommenden Jahren

MÜNCHEN. Die Zahl der Ferientage ist in Bayern unverändert. Insgesamt zählen 75 Werktage, davon mindestens 12 Samstage, zu den Ferien für die Schulen in Bayern. Die Grundlage dieser Regelung ist ein Staatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland.



Fest vorgegeben ist die Verteilung der Ferientage wie folgt:
1. Durch Urlaubsregelungen in Betrieben umfassen die Sommerferien eine Spanne von zwei mal drei Wochen, also sechs Wochen. Die genauen Termine, an denen die einzelnen Länder Ferien haben, werden durch die Ministerpräsidentenkonferenz bundesweit beschlossen. Sie werden in der Regel fünf bis sieben Jahre im voraus festgelegt.
2. Traditionell gibt es in Bayern jeweils zwei Wochen Ferien an Ostern und Pfingsten.
3. Ein Landtagsbeschluss verlangt eine Woche Ferien in der Faschingszeit.
4. Nach Möglichkeit gibt es eine Woche "Herbstferien" um Allerheiligen.
5. Die Weihnachtsferien werden möglichst so gestaltet, dass sie vor dem 24.Dezember beginnen und der Feiertag Heilige Drei Könige eingebunden ist. Sie sollen in der Regel zwei vollständige Wochen umfassen.

Wenn allerdings in einem Jahr viele Feiertage auf Wochenenden fallen, dann kann es vorkommen, dass die Länge der Ferienzeiten an Weihnachten und um Allerheiligen geringfügig variieren. Dies betrifft auch die Schuljahre
2008/2009 und 2009/2010. Im Schuljahr 2008/2009 haben Bayerns Schüler vom 2. bis 4. November unterrichtsfrei.

Die Schulferien werden genauso "abgerechnet" wie die Urlaubstage von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Es gibt deshalb "lehrer- und schülerfreundlichere" und "ungünstigere" Jahre.
Den Lehrern und Elternverbänden sowie der sachkundigen Öffentlichkeit sind diese Zusammenhänge bekannt und werden auch immer wieder mit ihnen angesprochen.

Die konkreten Ferientermine können über die Homepage des
Kultusministeriums www.stmuk.bayern.de abgerufen werden.

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