
Mehrarbeit in den Schulen ist seit jeher ein problematisches Feld.
Das hängt damit zusammen, dass jede zusätzliche Stunde viel Nerven kostet und wenig einbringt. Andererseits kann man auch nicht darauf verzichten, weil immer irgendwelche Lehrer krank oder verhindert sind, während die Kinder, die morgens trotzdem erschienen sind, unterrichtet werden müssen. Früher gab es noch eine Stellenreserve in den Schulen, mit der ein Teil des ausfallenden Unterrichts aufgefangen werden konnte. Im Verlauf der restriktiven Finanzpolitik des Landes auf dem Schulsektor wurde diese immer mehr abgeschmolzen und 1996 ganz eingestellt. Seit dieser Zeit müssen immer mehr ältere Lehrerinnen und Lehrer in immer größeren Klassen mit immer weniger erzogenen Kindern immer mehr Überstunden machen. Die zahlreichen kurzfristig Beschäftigten, die mit Sonderprogrammen als "Billiglehrer" eingestellt wurden und als Ersatz gedacht sind, können den Bedarf bei weitem nicht decken. So ist in vielen Schulen die Arbeitsbelastung durch regelmäßige Mehrarbeit deutlich angestiegen.
Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, nach §78a LBG über ihre individuelle Pflichtstundenzahl hinaus Mehrarbeit zu leisten, wenn die dienstlichen Verhältnisse es erfordern. Dies bezieht sich auf alle Beamten. Dabei ist zu unterscheiden zwischen regelmäßiger und gelegentlicher Mehrarbeit. Die Mehrarbeit ist grundsätzlich durch Freizeitausgleich abzugelten. Da dies jedoch im Schulbereich nicht möglich ist, wird die Mehrarbeit hier vergütet. Vergütbar ist allerdings immer nur Unterricht in irgendeiner Form (natürlich auch in Form einer Klassenfahrt oder als Beaufsichtigung von Klassenarbeiten).
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