Login |  Mitglied werden!
Redaktion 28.08.2010
Saarbrücken, 27.08.2010 Pünktlich zu Beginn des neuen Schuljahres 2010/2011 hat die Koordinierungsstelle der Gesamtlandeselternvertretung am Landesinstitut für Pädagogik und Medien ihr neues Fortbildungsprogramm für Eltern veröffentlicht. Ziel des Programms ist es, das Lernumfeld von Schülerinnen und Schülern durch Bildungsangebote für Eltern zum Thema "Erziehen und Lernen" zu verbessern. Denn der Lernerfolg der Kinder ist wesentlich vom außerschulischen Umfeld abhängig – und das wird besonders von den Eltern geprägt. Das Programmheft ist an allen saarländischen Schulen erhältlich. Die Veranstaltungen sind in der Regel kostenlos.

Schwerpunkte des Jahresprogramms sind neben klassischen Informationsveranstaltungen beispielsweise zur Lese-Rechtschreibschwäche Angebote zu den Themen "Cyber-Mobbing" und "Soziale Netzwerke im Internet". Darüber hinaus werden spezielle Seminare für gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter angeboten, die Kenntnisse und Anregungen für die Ausübung des Amtes vermitteln.

Weitere Informationen zur Elternschule finden sich auch im Internet unter www.elternschule.saarland.de.
Redaktion 14.06.2010
Lauf, 14.06.2010 Der Bayerische Elternverband (BEV) sieht im Gegensatz zu Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle keine nennenswerten Vorzüge in der Neuregelung des Übertritts. "Gegen eine bessere Beratung schon ab der 3. Jahrgangsstufe haben wir nichts einzuwenden", betont Maria Lampl, stellvertretende Landesvorsitzende des BEV.

"Informationsveranstaltungen zu diesem frühen Zeitpunkt sollten aber keinesfalls dazu dienen, bereits Empfehlungen für die weitere Schullaufbahn zu geben." Die stärkere Betonung des Elternwillens bei der Wahl der weiterführenden Schule komme nur marginale Bedeutung zu. Denn einzig und alleine, wenn der Probeunterricht mit den Noten 4/4 in Mathematik und Deutsch bestanden wurde, haben die Eltern nach der neuen Regelung eine Entscheidungsbefugnis. Dies treffe aber nur auf sehr wenige zu, so dass die Bezeichnung "Stärkung des Elternwillens" deutlich zu hoch gegriffen sei.

Der Übertritt an sich verursache zu viel Druck auf Schüler, Eltern und Lehrkräfte. Da die Neuerungen des Kultusministers nur minimal seien, könnten sie dieses Problem nicht aus der Welt schaffen. Anstatt unnötige Umfragen zu erheben, fordert der Bayerische Elternverband die Regierung im Freistaat auf, endlich die unerbittliche Selektion, die mit dem viel zu frühen Übertritt einher geht, zu beenden. In die Erhebung zur Neuregelung des Übertritts von Grundschülern auf die weiterführenden Schulen wurde der BEV, der der einzige schulartübergreifende Elternverband in Bayern ist, vom Kultusministerium übrigens nicht eingebunden.
Redaktion 14.06.2010
Lauf, 14.06.2010 Der Bayerische Elternverband (BEV) sieht im Gegensatz zu Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle keine nennenswerten Vorzüge in der Neuregelung des Übertritts. "Gegen eine bessere Beratung schon ab der 3. Jahrgangsstufe haben wir nichts einzuwenden", betont Maria Lampl, stellvertretende Landesvorsitzende des BEV.

"Informationsveranstaltungen zu diesem frühen Zeitpunkt sollten aber keinesfalls dazu dienen, bereits Empfehlungen für die weitere Schullaufbahn zu geben." Die stärkere Betonung des Elternwillens bei der Wahl der weiterführenden Schule komme nur marginale Bedeutung zu. Denn einzig und alleine, wenn der Probeunterricht mit den Noten 4/4 in Mathematik und Deutsch bestanden wurde, haben die Eltern nach der neuen Regelung eine Entscheidungsbefugnis. Dies treffe aber nur auf sehr wenige zu, so dass die Bezeichnung "Stärkung des Elternwillens" deutlich zu hoch gegriffen sei.

Der Übertritt an sich verursache zu viel Druck auf Schüler, Eltern und Lehrkräfte. Da die Neuerungen des Kultusministers nur minimal seien, könnten sie dieses Problem nicht aus der Welt schaffen. Anstatt unnötige Umfragen zu erheben, fordert der Bayerische Elternverband die Regierung im Freistaat auf, endlich die unerbittliche Selektion, die mit dem viel zu frühen Übertritt einher geht, zu beenden. In die Erhebung zur Neuregelung des Übertritts von Grundschülern auf die weiterführenden Schulen wurde der BEV, der der einzige schulartübergreifende Elternverband in Bayern ist, vom Kultusministerium übrigens nicht eingebunden.
Redaktion 04.05.2010
München, 04.05.2010 "Monitoring" trägt nichts dazu bei, die Grundschule wieder zu einem lern- und lehrfreundlichen Ort werden zu lassen. Lehrkräfte, Eltern und Kinder wissen, dass der Druck in der vierten Klasse Grundschule unerträglich ist und wir finden es unerheblich, ob es ein wenig mehr oder ein wenig weniger unerträglich ist.

Da ohnehin wir Eltern den Unsinn dieses ganzen Aus- und Umsortierungsschulsystem mit Milliarden Euros für Nachhilfe kofinanzieren müssen, muss uns auch – nach intensiver Beratung durch die Grundschullehrkräfte – die letzte Entscheidung zustehen, in welche Schulart wir unser Kind nach der vierten Klasse übertreten lassen.

Dies würde sofort den ungeheuren Notendruck aus der Grundschule nehmen, wo Kinder weinend zusammen brechen, wenn Sie in einer Probearbeit eine Drei haben, und berufstätige Mütter ihre Kinder in der vierten Klasse aus dem Hort nehmen und weniger arbeiten, damit das Kind eine Chance hat, den Übertritt zu schaffen. Und das Ganze nur, damit in der 5. Klasse des Gymnasiums die Kinder sofort wieder in die Notenskala 1 bis 6 einsortiert werden können!

Nur 2/3 der Münchner Gymnasiasten schaffen den Weg von der 5. Klasse bis zum Abitur ohne zu wiederholen. Die Verschwendung von finanziellen Ressourcen, die ungeheure Belastung für die Kinder und ihre Familien ist ein Skandal.

Dies gilt umso mehr, als den Eltern von Staats wegen dieses kinder- und familienfeindliche Schulsystem verordnet wird. Wir fordern die Zulassung von alternativen Schulmodellen als öffentliche Schulen, um den Eltern Wahlfreiheit zu ermöglichen – auch die Wahlfreiheit, ob sie eine Gemeinschaftsschule bevorzugen!

Redaktion 10.02.2010
München, 10.02.2010 Mit schöner Regelmäßigkeit wiederholt das Kultusministerium vor der Zeugnisvergabe, Eltern sollten besonnen auf die Noten ihrer Kinder reagieren. Dabei nehmen nach den Erfahrungen des BEV die meisten Eltern die Zeugnisse ihrer Kinder gelassen hin.

Der Bayerische Elternverband (BEV) ist auch erstaunt über die Aussage des Kultusministers: "Das Zeugnis dient Schülern und Eltern dazu, die Leistungen des ersten Halbjahres sachlich zu analysieren und gegebenenfalls notwendige Schritte für das zweite Halbjahr einzuleiten." Dazu Heike Hein, Vorsitzende des BEV: "Wenn ein Schüler im zweiten Halbjahr besondere Hilfen braucht, so ist dies die Sache der Schule." Es könne nicht angehen, dass die Eltern in Form von persönlicher oder finanzierter Nachhilfe die Förderung übernähmen, die eigentlich die Schule leisten müsse. Auf diese Weise sei die viel beklagte Verbindung von Einkommen und Bildung der Eltern mit den Bildungschancen der Kinder niemals zu unterbrechen.

Wichtig sei auch. dass sich das Kultusministerium endlich die Sichtweise moderner Pädagogik zu eigen mache, die den durch Tests abgebildeten Entwicklungsstand eines Kindes lediglich als einen Teilaspekt seiner Entwicklung betrachte. Wohl und Wehe eines Kindes nur von Noten abhängig zu machen, die ausschließlich kognitive Momentleistungen abbildeten, demotiviere dieses und werde ihm in seiner Ganzheit nicht gerecht.

http://www.bayerischer-elternverband.de/
Redaktion 07.12.2009
Wegfall der verbindlichen Empfehlungen für den Schulartwechsel zu begrüßen
Saarbrücken, 07.12.2009 "Der Wegfall der verbindlichen Empfehlungen der Grundschullehrkräfte kann zu einer Entspannung der Unterrichtssituation in der Klassenstufe 4 führen," erklärt der Vorsitzende der LEV Gymnasien Joachim Klesen. "Die Schülerinnen und Schüler waren doch in hohem Maße einem Leistungsdruck gerade in dem ersten Halbjahr der Klasse 4 ausgesetzt, wenn der Übergang auf das Gymnasium beabsichtigt war. Wir erwarten, dass sich diese Situation ein wenig entspannen wird."

Der freie Elternwille bringt aber auch ein großes Maß an Verantwortung für die Eltern bei der Wahl der Schulform für ihr Kind mit sich. "Ein qualifizierter Entwicklungsbericht kann den Eltern sicherlich die Entscheidungsfindung erleichtern, aber nicht abnehmen. Die Eltern werden auch in Zukunft in den meisten Fällen gut beraten sein, die Empfehlung des Grundschulpädagogen bei ihrer Entscheidungsfindung im Interesse ihres Kindes zu berücksichtigen", so Klesen.

Der von Minister Kessler vorgelegte Verordnungsentwurf sieht allerdings keine Regelung vor, die den Kindern mit Empfehlungen der Grundschulpädagogen einen Platz am Gymnasium sichert. Die Verordnung sieht nur ein Losverfahren vor, wenn die Aufnahmekapazität am Gymnasium überschritten wird. "Die LEV Gymnasien fordert daher, dass jedenfalls in diesem Fall durch die Aufnahmeverordnung Kindern mit einer Gymnasialempfehlung ein Platz am Gymnasium gesichert wird."

Landes Eltern Vertretung der Gymnasien im Saarland
Geschäftsstelle der LEV
Hohenzollernstr. 60
66117 Saarbrücken
Tel.: 0681 - 5017241
s.gabrysch@bildung.saarland.de
Vorsitzender Joachim Klesen
j.klesen@gmx.net
www.eltern-saarland.de
Redaktion 13.11.2009
München, 13.11.2009 "Was wir brauchen ist endlich Ruhe und Kontinuität in der Bildungspolitik", mahnt Ingrid Ritt, Vorsitzende der bayerischen Realschuleltern. Wer wie der BLLV ständig grundlegende Reformen fordert, befindet sich auf dem Holzweg. Wir haben bereits ein qualifiziertes, hoch differenziertes Bildungswesen, auf das wir in Bayern stolz sein können. Allerdings muss eine verantwortliche Bildungspolitik die Rahmenbedingungen weiter verbessern.

Unsere Gesellschaft muss endlich die zahlreichen Möglichkeiten erfolgreicher schulischer Laufbahnen anerkennen. Dies ist für sie schwierig, weil ihr von Seiten des Volksschullehrerverbandes pausenlos eingetrichtert wird, wie unsere Kinder schon in der Grundschule leiden müssen. Jeder für die Bildungspolitik Verantwortliche hat die Pflicht, motivierend für und nicht immer gegen Schule und Lehrer zu reden und bei unseren Kindern nicht ständig bei jeder Probearbeit Weltuntergangsstimmung zu verbreiten.

Wenn von Vertretern des BLLV zum hundertsten Male eine längere gemeinsame Grundschulzeit im Bayerischen Landtag gefordert wird, sei nur an die Forsa-Umfrage vor acht Wochen erinnert. Zwei Drittel der deutschen Bevölkerung sind der Überzeugung, dass vier Jahre Grundschule genug sind und weitere zwei Jahre auf Kosten aller, insbesondere der schwachen und auch starken Schüler gehen. Der Landeselternverband Bayerischer Realschulen begrüßt es deshalb, dass die Regierungskoalition die Petition des BLLV zu Strukturveränderungen ablehnte.

Redaktion 21.10.2009
Leistungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe als Familienersatz Stuttgart, 21.10.2009 Lassen sich Entwicklungs- oder Beziehungsprobleme nicht durch ambulante oder teilstationäre Hilfeformen wie Erziehungsberatungen, sozialpädagogische Familienhilfen oder Tagesgruppenbetreuungen bewältigen, bietet die Kinder- und Jugendhilfe stationäre, familienersetzende Hilfen an. Wie das Statistische Landesamt feststellt, haben im Jahr 2008 mehr als 16 000 junge Menschen unter 27 Jahren Unterbringungsformen außerhalb des Elternhauses in Anspruch genommen, da durch familiäre Konflikte die räumliche Trennung von überlasteten Eltern und Kindern in schwierigen Entwicklungsphasen notwendig wurde.

7 345 Kinder und Jugendliche befanden sich im Jahr 2008 in einer Vollzeitpflegestelle. Über 90 Prozent waren unter 18 Jahre alt. Drei Viertel lebten bei einer fremden Familie, ein Viertel bei Großeltern oder sonstigen Verwandten. 57 Prozent lebten zuvor bei einem allein erziehenden Elternteil. Fast 70 Prozent aller Herkunftsfamilien waren (teilweise) auf Arbeitslosengeld II, bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe (SGB XII) angewiesen.

In Heimerziehung oder in einer anderen betreuten Wohnform lebten 7 407 junge Menschen, 56 Prozent Jungen und junge Männer. 61 Prozent waren 12 bis 17 Jahre alt, 22 Prozent 18 Jahre und älter. Unter 12 Jahren waren 17 Prozent der jungen Menschen. 66 Prozent wohnten in einer Mehrgruppen-, 27 Prozent in einer Eingruppeneinrichtung, nur 7 Prozent in einer eigenen Wohnung.

811 jungen Menschen ab 10 Jahren, die durch vorgenannte Hilfeangebote nicht erreicht werden konnten, wurde durch eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung geholfen. 60 Prozent waren Jungen und junge Männer.

In vorrangig stationärer Form wurden 535 flexible Hilfen (z.B. in Form von Kurzzeitpflege oder Familienpflege) durchgeführt. 87 Prozent der jungen Menschen waren unter 18 Jahre alt, knapp 70 Prozent männlichen Geschlechts.

Die Gründe für den Bedarf an stationären Hilfen sind vielschichtig: Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte, Auffälligkeiten im sozialen Verhalten des jungen Menschen und eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern oder des Sorgeberechtigten waren die Hauptgründe.
Redaktion 22.09.2009
Runder Tisch wird angeregt
Berlin, 22.09.2009 Der Landeselternausschuss hat sich auf seiner Sitzung am 18.09.2009 umfassend und sachbezogen mit der Thematik Schulhelfer befasst.

Kritik wurde bezüglich der fehlenden Klarheit und Rechtssicherheit bei der Vergabe von Schulhelferstunden geübt. Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischen Förderbedarf haben keinen generellen Anspruch auf einen Schulhelfer, selbst wenn die Anspruchsvoraussetzungen (Zuordnung der §§ 53, 54 SGB XII bzw. § 35a SGB VII, sonderpädagogischer Förderbescheid, Bescheinigung einer Schwerstbehinderung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales) vorliegen. Die bisherige Praxis bei der Vergabe der Schulhelferstunden hat auch zu grotesken Situationen geführt. So wurden im Bezirk Pankow 2.510 Stunden beantragt, im Bezirk Mitte hingegen lediglich 781 Stunden. Es darf angezweifelt werden, dass die in einigen Bezirken beantragten Stunden mit dem tatsächlichen Bedarf korrelieren. Insbesondere da auch bekannt wurde, dass an einzelnen Schulen die Schulhelfer nicht zur Unterstützung der anspruchsberechtigen Kinder sondern zur allgemeinen Verbesserung der Betreuungssituation eingesetzt werden – teilweise in Parallelklassen.

Kritisiert wurden auch die kurzen Laufzeiten der Bewilligungen von einem Jahr. Insbesondere in schweren Fällen oder in Einzelfällen, die in absehbarer Zeit keine Veränderung des Gesundheitszustandes des Kindes erwarten lassen, sollte die Laufzeit der Bewilligungen deutlich höher sein. Die Schulen sollten für diese Kinder keinen Antrag auf Verlängerung stellen müssen, vielmehr sollte stattdessen in größeren Abständen die einmal erteilte Bewilligung geprüft werden.

Das bisherige System wurde von allen Beteiligten als nicht optimal empfunden. Die sehr späte Unterzeichnung der Verwaltungsvorschrift Schule 8/2009 ist ebenso kritikwürdig, wie die Versuche einer Ausgabendeckelung. Unbestritten ist aber auch, dass die Zahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf von 19.216 im Schuljahr 2004/05 auf 19.302 im Schuljahr 2008/09 nahezu gleichgeblieben ist, im gleichen Zeitraum aber die Ausgaben von geplant 3,4 Mio. Euro im Jahr 2004 auf tatsächlich 8,0 Mio. Euro im Jahr 2008 gestiegen sind. Unabhängig von der Frage, ob die 8,0 Mio. Euro ausreichend sind oder nicht, kann derzeit nicht dargelegt werden, dass eine gezielte Benachteiligung der Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischen Förderbedarf durch eine Deckelung der Ausgaben erfolgte. In den Jahren 2004 bis 2008 wurde der Haushaltsansatz in jedem Jahr – teilweise deutlich – überschritten. Eine Deckelung kann auch im laufenden Jahr nicht erfolgen, da angezweifelt werden darf, dass die derzeitige Haushaltsplanung ausreichende Mittel für Schulhelfer vorsieht.

Der Landeselternausschuss regt die Einrichtung eines Runden Tisches an. Dazu sollten neben den Vertretern des Senats vor allem Vertreter von verschiedenen Betroffenengruppen sowie Experten aus anderen Bundesländern eingeladen werden. Voraussetzung für einen derartigen Austausch ist die Bereitschaft zu einer ergebnisorientierten und vertrauensvollen Zusammenarbeit auf gleicher Augenhöhe. Ziel dabei ist es die eigenen Erfahrungen und aus anderen Bundesländern zu nutzen und gemeinsam ein Verfahren zu entwickeln, dass den Eltern Rechtssicherheit, der Verwaltung Planungssicherheit und den Kindern die notwendige Unterstützung ermöglicht. Darüber hinaus müssen adäquaten Alternativen zu den Schulhelfern zum Einsatz kommen. Dies betrifft vor allem den Bereich der sonderpädagogischen Förderzentren.

Der deutliche Hinweis auf das Schulhelferproblem durch Betroffene war richtig. Jedoch war das unverhältnismäßige Verhalten einzelner Protagonisten in den letzten Wochen genauso wenig zielführend wie die pauschale Forderung (siehe Verstößebericht für den Zeitraum 1. Juni 2008 – 31. August 2009)des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung nach einer sofortigen Bewilligung aller beantragen Schulhelferstunden. Vielmehr müssen die Anträge rasch aber gründlich geprüft werden.

Der öffentlich mehrfach geäußerte Vorwurf, dass in Berlin betroffenen Kindern das Recht auf Bildung verwehrt wird, kann nicht bestätigt werden. Dem Landeselternausschuss liegen aktuell keine Erkenntnisse vor, dass einem Kind das Recht auf Bildung verwehrt wird. Dies haben auf direkte Nachfrage bisher alle Antragssteller bestätigt.
Redaktion 17.08.2009
Saarbrücken, 17.08.2009 Die Landeselterninitiative für Bildung fordert, die Rahmenbedingungen für Lehrkräfte im Saarland zu verbessern, um dem Lehrermangel entgegen zu wirken. Insoweit hätten Lehrer die Unterstützung der Eltern, denn sie seien das Fundament des Bildungssystems.

Zum einen würden Entscheidungen über Einstellungen erst kurz vor Schuljahresschluss und damit zu spät getroffen, zum anderen bekomme fast jeder zweite Lehramtsbewerber (45 % im Schuljahr 2009/2010, Zunahme gegenüber 2205/2006 mit 30 %) im Saarland inzwischen keine feste Stelle mehr. Zudem seien die Lehrkräfte wegen zu großer Klassen und mangelnder Unterstützung zu stark belastet. Nirgends würden mehr Lehrkräfte (35 %) vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit aus dem Schuldienst ausscheiden, obwohl Abschläge bei der Pensionierung hingenommen werden müssen. Von allen Bundesländern belege das Saarland hier den letzten Platz. Zu diesem Ergebnis kam der "Bildungsmonitor 2008" des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln.

Notwendig sei einmal ein Lehrer-Personalkonzept, das eine ausgewogene, gerechte und qualitätsvolle Personalisierung aller Schulen mit Fachlehrern in den nächsten 10 Jahren sicherstellt und Studierenden für das Lehramt Perspektiven gibt.

Schwerpunkte der Qualitätsverbesserung müssten auf einer praxisnäheren Ausbildung der Lehrer insbesondere für individuell förderndes Lernen und auf Supervision als berufsbegleitende Unterstützung liegen. Schulen brauchten Berater für eine systematische Entwicklung der Lernkultur. Für Kinder, Eltern und Lehrer müsse allgemein eine effiziente sozialpädagogische und (schul)psychologische Beratung verfügbar sein, die als Unterstützung des Lernens aufgebaut ist. Die Klassen müssten kleiner werden, ein anderer Tagesrhythmus müsse eingeführt werden. Dann würde sich die Betreuungssituation bessern und könnten Lerndefizite sowie individuelle Probleme von Schülern rascher und klarer erkannt werden, sie könnten umfassender und gründlicher aufgearbeitet werden.


INFO-Brief anmelden
Erhalten Sie die neusten
Nachrichten gratis

per E-Mail!

Ihre E-Mail:


Mehr Infos...


Stellen für Lehrer.
LehrCare – Die Lehrervermittlung
Bewerben Sie sich kostenlos online und lassen Sie sich von interessierten Schulen finden.

NEU: Webnapping! Holen Sie sich diese Box auf Ihre Homepage!

Frag-die-Oma.de alte Hausmittel und Haushaltstipps | Sitemap