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Sieben kulturpolitische Mindestanforderungen an die neue Bundesregierung und den neuen Deutschen Bundestag
Berlin, 02.10.2009 Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat in den letzten beiden Tagen im Sprecherrat und in der Mitgliederversammlung über die Kulturpolitik nach der Bundestagswahl diskutiert.
Der Deutsche Kulturrat hat sieben Mindestanforderungen an den neuen Deutschen Bundestags und die neue Bundesregierung formuliert:
Staatsziel Kultur: Die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz muss jetzt endlich erfolgen.
Nothilfefonds des Bundes: Ein Nothilfefonds des Bundes für in Not geratene Kultureinrichtungen und freie Träger der Kulturarbeit muss zügig eingerichtet werden.
Kulturetats: Eine Steigerung der Kulturetats für die Kulturförderung im Inland (BKM) und im Ausland (Auswärtiges Amt) werden auch als Signal für die Kulturförderung in den Kommunen und den Ländern verstanden werden.
Digitalisierung: Eine umfängliche Diskussion über die Auswirkungen der Digitalisierung auf Kultur und Gesellschaft sind überfällig.
Geistiges Eigentum: Die Debatte zur Weiterentwicklung des Urheberrechts und Stärkung des Bewusstseins für das geistige Eigentum muss konsequent und offen fortgeführt werden.
Künstlersozialversicherung: Die mittelfristigen Wirkungen der Reform der Künstlersozialversicherung aus der 16. Wahlperiode müssen abgewartet werden.
UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt: Die Umsetzung der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt auf der Bundesebene muss jetzt angegangen werden.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Sieben kulturpolitische Mindestanforderungen stellen wir an die neue Bundesregierung und den Deutschen Bundestag. Besonders auf den Nägeln brennen uns die Auswirkungen der Digitalisierung auf Kultur und Gesellschaft. Es geht unter anderem darum, dass auch in der digitalen Welt Künstler weiterhin von der Verwertung ihrer künstlerischen Werke leben können. Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung müssen endlich dieses zentrale Thema wirklich ernst nehmen. Ebenso darf die Wirtschafts- und Finanzkrise nicht zu einem Ausbluten der öffentlichen Kulturfinanzierung führen. Ohne die Einrichtung eines Fonds des Bundes für in Not geratene Kultureinrichtungen, kulturelle und künstlerische Initiativen in den Städten und Gemeinden wird es nach unserer Einschätzung den kommenden Jahren zu einem erheblichen kulturellen Kahlschlag kommen."
Der Deutsche Kulturrat hat sieben Mindestanforderungen an den neuen Deutschen Bundestags und die neue Bundesregierung formuliert:
Staatsziel Kultur: Die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz muss jetzt endlich erfolgen.
Nothilfefonds des Bundes: Ein Nothilfefonds des Bundes für in Not geratene Kultureinrichtungen und freie Träger der Kulturarbeit muss zügig eingerichtet werden.
Kulturetats: Eine Steigerung der Kulturetats für die Kulturförderung im Inland (BKM) und im Ausland (Auswärtiges Amt) werden auch als Signal für die Kulturförderung in den Kommunen und den Ländern verstanden werden.
Digitalisierung: Eine umfängliche Diskussion über die Auswirkungen der Digitalisierung auf Kultur und Gesellschaft sind überfällig.
Geistiges Eigentum: Die Debatte zur Weiterentwicklung des Urheberrechts und Stärkung des Bewusstseins für das geistige Eigentum muss konsequent und offen fortgeführt werden.
Künstlersozialversicherung: Die mittelfristigen Wirkungen der Reform der Künstlersozialversicherung aus der 16. Wahlperiode müssen abgewartet werden.
UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt: Die Umsetzung der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt auf der Bundesebene muss jetzt angegangen werden.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Sieben kulturpolitische Mindestanforderungen stellen wir an die neue Bundesregierung und den Deutschen Bundestag. Besonders auf den Nägeln brennen uns die Auswirkungen der Digitalisierung auf Kultur und Gesellschaft. Es geht unter anderem darum, dass auch in der digitalen Welt Künstler weiterhin von der Verwertung ihrer künstlerischen Werke leben können. Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung müssen endlich dieses zentrale Thema wirklich ernst nehmen. Ebenso darf die Wirtschafts- und Finanzkrise nicht zu einem Ausbluten der öffentlichen Kulturfinanzierung führen. Ohne die Einrichtung eines Fonds des Bundes für in Not geratene Kultureinrichtungen, kulturelle und künstlerische Initiativen in den Städten und Gemeinden wird es nach unserer Einschätzung den kommenden Jahren zu einem erheblichen kulturellen Kahlschlag kommen."
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (Fachgespräch)
Berlin, 25.03.2009(hib/TEP) Das Hochschulzulassungsverfahren soll neu geregelt und zentral koordiniert werden. Darin waren sich die Sachverständigen beim öffentlichen Fachgespräch im Bildungsausschuss am Mittwochmorgen einig. Es sei nicht hinnehmbar, dass es einerseits zu wenige Studienplätze gebe und diese teilweise frei blieben, weil die Verteilung nicht funktioniere, sagte Professorin Margret Wintermantel, Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz. "Wir wollen das Auswahlrecht für die Hochschulen und die Wahlfreiheit für die Studienberechtigten", so Wintermantel, "das bedarf einer Koordinierung, die machbar ist." Dem stimmte Professor Stefan Jähnichen vom Fraunhofer Institut für Rechnerarchitektur zu.
Die Koordinierung der Vergabe von Studienplätzen soll künftig über eine Serviceagentur erfolgen, die die ZVS ablösen soll. Geplant sei ein einheitliches Portal, sagte Staatssekretär Knut Nevermann vom sächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, an dem sich alle Hochschulen beteiligen sollen. Eine Pflicht dazu bestehe allerdings nicht. Ab dem Wintersemester 2011/2012 sollen sich Studienbewerber über das Online-Portal der Serviceagentur mit zwölf Studienort-Wünschen bewerben können. "Bewerber müssen sich nicht mehr an allen Hochschulen einzeln bewerben", erklärte Jähnichen gefragt nach den Vorteilen für die Studienbewerber. In einer ersten Koordinierungsphase würden die Hochschulen künftig entscheiden, welcher Bewerber ein Zulassungsangebot erhält. Dieser habe dann die Möglichkeit, das Angebot anzunehmen oder auf weitere Angebote zu warten. "Sobald sich ein Bewerber für ein Angebot entscheidet, fällt er aus dem Bewerbungsverfahren heraus", so Jähnichen. Die elf bis dahin vom Bewerber geblockten Plätze könnten dann neu vergeben werden.
Greift diese erste Phase bei einem Bewerber nicht, bekommt er in einer zweiten Koordinierungsphase ein weiteres Studienangebot. Den übrigen Studienbewerbern soll dann in einer Clearingphase ein Studienplatz angeboten werden an einer Hochschule, an der noch Plätze frei sind. Allerdings kann die Hochschule diesen Bewerber auch ablehnen, wenn er die Voraussetzungen und die hochschulgebundenen Zulassungsverfahren wie beispielsweise Aufnahmetests nicht besteht.
Einig waren sich die drei Sachverständigen, dass es Aufgabe der Serviceagentur sein werde, eine Koordinierung und keine Zuordnung der Studienplätze zu leisten. Die Sachverständigen betonten außerdem, dass die Anschubfinanzierung für das Portal vom Bund geleistet werden müsse. In der Folge seien dann die Länder für die Finanzierung verantwortlich. "Gebühren von den Studienbewerbern zu erheben, die das Portal nutzen, ist nicht geplant", erklärte Nevermann.
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Herausgeber: Deutscher Bundestag - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon-Nummer: 030-227-35642, Fax 030-227-36191
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sebastian Hille, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf.
Berlin, 25.03.2009(hib/TEP) Das Hochschulzulassungsverfahren soll neu geregelt und zentral koordiniert werden. Darin waren sich die Sachverständigen beim öffentlichen Fachgespräch im Bildungsausschuss am Mittwochmorgen einig. Es sei nicht hinnehmbar, dass es einerseits zu wenige Studienplätze gebe und diese teilweise frei blieben, weil die Verteilung nicht funktioniere, sagte Professorin Margret Wintermantel, Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz. "Wir wollen das Auswahlrecht für die Hochschulen und die Wahlfreiheit für die Studienberechtigten", so Wintermantel, "das bedarf einer Koordinierung, die machbar ist." Dem stimmte Professor Stefan Jähnichen vom Fraunhofer Institut für Rechnerarchitektur zu.
Die Koordinierung der Vergabe von Studienplätzen soll künftig über eine Serviceagentur erfolgen, die die ZVS ablösen soll. Geplant sei ein einheitliches Portal, sagte Staatssekretär Knut Nevermann vom sächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, an dem sich alle Hochschulen beteiligen sollen. Eine Pflicht dazu bestehe allerdings nicht. Ab dem Wintersemester 2011/2012 sollen sich Studienbewerber über das Online-Portal der Serviceagentur mit zwölf Studienort-Wünschen bewerben können. "Bewerber müssen sich nicht mehr an allen Hochschulen einzeln bewerben", erklärte Jähnichen gefragt nach den Vorteilen für die Studienbewerber. In einer ersten Koordinierungsphase würden die Hochschulen künftig entscheiden, welcher Bewerber ein Zulassungsangebot erhält. Dieser habe dann die Möglichkeit, das Angebot anzunehmen oder auf weitere Angebote zu warten. "Sobald sich ein Bewerber für ein Angebot entscheidet, fällt er aus dem Bewerbungsverfahren heraus", so Jähnichen. Die elf bis dahin vom Bewerber geblockten Plätze könnten dann neu vergeben werden.
Greift diese erste Phase bei einem Bewerber nicht, bekommt er in einer zweiten Koordinierungsphase ein weiteres Studienangebot. Den übrigen Studienbewerbern soll dann in einer Clearingphase ein Studienplatz angeboten werden an einer Hochschule, an der noch Plätze frei sind. Allerdings kann die Hochschule diesen Bewerber auch ablehnen, wenn er die Voraussetzungen und die hochschulgebundenen Zulassungsverfahren wie beispielsweise Aufnahmetests nicht besteht.
Einig waren sich die drei Sachverständigen, dass es Aufgabe der Serviceagentur sein werde, eine Koordinierung und keine Zuordnung der Studienplätze zu leisten. Die Sachverständigen betonten außerdem, dass die Anschubfinanzierung für das Portal vom Bund geleistet werden müsse. In der Folge seien dann die Länder für die Finanzierung verantwortlich. "Gebühren von den Studienbewerbern zu erheben, die das Portal nutzen, ist nicht geplant", erklärte Nevermann.
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Berlin, 14.01.2009(hib/STO) Die Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher in ambulanten sozialpsychiatrischen Strukturen ist Thema einer Kleinen Anfrage (16/11490) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie viele Kinder- und Jugendpsychiater in Deutschland in der ambulanten Versorgung praktizieren und wie viele psychisch kranke Kinder und Jugendliche pro Jahr von Kinder- und Jugendpsychiatern behandelt werden.
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Im Bundestag notiert: Informationspool zur Vergleichbarkeit von internationalen Schul-, Hochschul- und Berufsabschlüssen
Berlin, 12.01.2009(hib/SKE) Die Regierung soll gemeinsam mit den Bundesländern einen Informationspool zur Vergleichbarkeit von internationalen Schul-, Hochschul- und Berufsabschlüssen erstellen.
In einem Antrag (16/11418) fordert die FDP-Fraktion außerdem, den Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren auf jeden Migranten, der sich seit sechs Monaten rechtsmäßig in Deutschland aufhält, analog zum Bundesvertriebenengesetz auszudehnen.
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Berlin, 15.12.2008(hib/TEP) Die FDP-Fraktion interessiert sich für den Bedarf an akademisch qualifizierten Erziehern in Kindertagesstätten.
In einer Kleinen Anfrage (16/11262) erkundigen sich die Abgeordneten nach den Vorteilen der frühkindlichen Betreuung und Bildung durch akademisch geschulte Erzieher.
Außerdem möchten die Liberalen wissen, ob und, wenn ja wie sich die Qualifikation von Erziehern im bundesdeutschen Vergleich unterscheidet. Hintergrund der Frage sind die von der Bundesregierung geplanten Aufstiegsstipendien für Erzieher.
In einer Kleinen Anfrage (16/11262) erkundigen sich die Abgeordneten nach den Vorteilen der frühkindlichen Betreuung und Bildung durch akademisch geschulte Erzieher.
Außerdem möchten die Liberalen wissen, ob und, wenn ja wie sich die Qualifikation von Erziehern im bundesdeutschen Vergleich unterscheidet. Hintergrund der Frage sind die von der Bundesregierung geplanten Aufstiegsstipendien für Erzieher.
Berlin, 04.12.2008(hib/TEP) Die staatliche Sportförderung soll kontinuierlich gesichert und weiterentwickelt werden. Dazu fordert die FDP-Fraktion die Bundesregierung in einem Antrag (16/11174) auf, der auf die "herausragende Rolle" des Sports hinweist. In Deutschland diene der Sport sowohl der Integration von Migranten als auch Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft. Dieser Aspekt der Sportförderung solle weiter ausgebaut werden.
Auch die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement in Sportvereinen müssten verbessert werden, um weitere Anreize für ein solches Engagement zu schaffen. Ferner sollten bundesweit gültige Mindeststandards für den Schulsport entwickelt werden, heißt es in dem Antrag. So könne dem Bewegungsmangel von Kindern entgegengewirkt werden, der sich negativ etwa durch Übergewicht und motorische Schwächen bemerkbar mache. Außerdem seien eine verstärkte Anti-Doping-Forschung und der Ausbau der Doping-Prävention nötig. Deshalb müssten etwa die Mittel für die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) aufgestockt werden. Zu prüfen sei auch, inwieweit durch den 2008 in Kraft getretenen Glückspielstaatsvertrag die Einnahmen für Sportprojekte zurückgegangen seien. Die Abgeordneten fordern, die Auswirkungen des Glückspielstaatsvertrags zu evaluieren und gegebenenfalls "im Sinne des Sports" notwendige Konsequenzen zu ziehen.
Auch die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement in Sportvereinen müssten verbessert werden, um weitere Anreize für ein solches Engagement zu schaffen. Ferner sollten bundesweit gültige Mindeststandards für den Schulsport entwickelt werden, heißt es in dem Antrag. So könne dem Bewegungsmangel von Kindern entgegengewirkt werden, der sich negativ etwa durch Übergewicht und motorische Schwächen bemerkbar mache. Außerdem seien eine verstärkte Anti-Doping-Forschung und der Ausbau der Doping-Prävention nötig. Deshalb müssten etwa die Mittel für die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) aufgestockt werden. Zu prüfen sei auch, inwieweit durch den 2008 in Kraft getretenen Glückspielstaatsvertrag die Einnahmen für Sportprojekte zurückgegangen seien. Die Abgeordneten fordern, die Auswirkungen des Glückspielstaatsvertrags zu evaluieren und gegebenenfalls "im Sinne des Sports" notwendige Konsequenzen zu ziehen.

