Heister-Neumann: "Förderung bereits in der Grundschule ausbauen." - Zum nächsten Schuljahr weitere 123 Grundschulen mit besonderem Angebot - Land stellt zwei Millionen Euro bereit
Hannover, 15.06.2009 Die sonderpädagogische Förderung wird in Niedersachsen weiter deutlich ausgeweitet. "Für das nächste Schuljahr werden wir landesweit 123 weitere Grundschulen mit einer Grundversorgung ausstatten", sagte Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann. Niedersachsen habe bereits an jeder dritten Grundschule (rd. 600 von 1.800) ein entsprechendes Angebot. Zum nächsten Schuljahr wird dieses Angebot um 20 Prozent gesteigert. Das Land setzt dafür über 2 Millionen Euro ein.
"Unser Ziel ist es, Kinder mit besonderen Förderbedarf frühzeitig zu unterstützen und sie im allgemeinen Schulsystem zu halten", sagte Heister-Neumann. Niedersachsen sei mit dieser Zielrichtung bundesweit ausgezeichnet positioniert. Die Förderschulquote ist die zweitniedrigste im Bundesvergleich.
Die Förderung erfolgt in Niedersachsen über regionale Integrationskonzepte. Hierbei werden in der Region alle Angebote sonderpädagogischer Förderung gebündelt. Bei der sonderpädagogische Grundversorgung von Grundschulen bekommen Schulklassen eine dauerhafte Unterstützung von Förderschullehrkräften. Ziel ist es den besonderen Förderbedarf frühzeitig in der Grundschule zu begegnen und eine angemessene und wohnortnahe Unterstützung zu erreichen. Ab dem neuen Schuljahr stehen künftig zusätzliche 1.152 Unterrichtsstunden für die Förderung an der Grundschule bereit. "Mit der Ausweitung geht Niedersachsen seinen Weg auf Förderung an den allgemeinbildenden Schulen konsequent weiter", sagte Heister-Neumann. Dies sei ganz im Sinne der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Hannover, 15.06.2009 Die sonderpädagogische Förderung wird in Niedersachsen weiter deutlich ausgeweitet. "Für das nächste Schuljahr werden wir landesweit 123 weitere Grundschulen mit einer Grundversorgung ausstatten", sagte Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann. Niedersachsen habe bereits an jeder dritten Grundschule (rd. 600 von 1.800) ein entsprechendes Angebot. Zum nächsten Schuljahr wird dieses Angebot um 20 Prozent gesteigert. Das Land setzt dafür über 2 Millionen Euro ein.
"Unser Ziel ist es, Kinder mit besonderen Förderbedarf frühzeitig zu unterstützen und sie im allgemeinen Schulsystem zu halten", sagte Heister-Neumann. Niedersachsen sei mit dieser Zielrichtung bundesweit ausgezeichnet positioniert. Die Förderschulquote ist die zweitniedrigste im Bundesvergleich.
Die Förderung erfolgt in Niedersachsen über regionale Integrationskonzepte. Hierbei werden in der Region alle Angebote sonderpädagogischer Förderung gebündelt. Bei der sonderpädagogische Grundversorgung von Grundschulen bekommen Schulklassen eine dauerhafte Unterstützung von Förderschullehrkräften. Ziel ist es den besonderen Förderbedarf frühzeitig in der Grundschule zu begegnen und eine angemessene und wohnortnahe Unterstützung zu erreichen. Ab dem neuen Schuljahr stehen künftig zusätzliche 1.152 Unterrichtsstunden für die Förderung an der Grundschule bereit. "Mit der Ausweitung geht Niedersachsen seinen Weg auf Förderung an den allgemeinbildenden Schulen konsequent weiter", sagte Heister-Neumann. Dies sei ganz im Sinne der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Düsseldorf, 02.04.2009 Die Landesregierung hat die Integrationsquote von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhöht. Anlässlich der heutigen Debatte im Landtag wies Schulministerin Barbara Sommer darauf hin, dass die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die nicht an einer Förderschule, sondern an einer Grundschule oder an einer allgemeinbildenden Schule der Sekundarstufe I unterrichtet werden, von 11 Prozent im Schuljahr 2005/2006 auf 13,8 Prozent im laufenden Schuljahr gesteigert wurde.
"Wir sind überzeugt davon, dass mehr gemeinsamer Unterricht in allgemeinen Schulen möglich und sinnvoll ist", so die Ministerin. In den Grundschulen stieg die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Unterricht (GU) sogar von 6.600 im Schuljahr 2005/2006 auf 9.684 im kommenden Schuljahr, das sind rund 45 Prozent mehr. Die Zahl der Lehrerstellen für die sonderpädagogische Förderung in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I stieg von 994 Stellen im Schuljahr 2005/2006 auf 1541 Stellen im kommenden Schuljahr. Darin enthalten sind unter anderem 40 zusätzliche Stellen für die Einrichtung Integrativer Lerngruppen zum kommenden Schuljahr und 100 Stellen, die von der alten Landesregierung nur befristet eingerichtet wurden und inzwischen dauerhaft zur Verfügung stehen.
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben einen Anspruch auf entsprechende Förderung und entsprechend ausgebildete Lehrkräfte unabhängig von der Schule, an der sie unterrichtet werden. "Dieser Grundbedarf bleibt gleich, egal ob ein Kind an einer Förderschule oder beispielsweise an einer Hauptschule unterrichtet wird", sagte Sommer. Dennoch bleibe das Angebot der Förderschulen wichtig: "Es gibt zum Beispiel äußerst spezialisierte Förderbedarfe, die mit einer aufwändigen gerätetechnischen, medizinisch-therapeutischen Unterstützung einhergehen. Eine komplexe Unterstützung kann dann vielfach eher die Förderschule bieten, so dass sie der geeignetere Förderort ist." Ministerin Sommer betonte, dass es Ziel sei, den Elternwunsch bei der Entscheidung über den bestmöglichen Förderort möglichst zu berücksichtigen: "Wir wollen Eltern nicht bevormunden und ihrem Willen so gut es geht Rechnung tragen."
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Ansprechpartner
Dr. Thomas Breuer
Pressesprecher und Leiter des Pressereferates
Telefon 0211/5867-3505 oder -3506
Fax 0211/5867-3225
E-Mail: presse@msw.nrw.de
"Wir sind überzeugt davon, dass mehr gemeinsamer Unterricht in allgemeinen Schulen möglich und sinnvoll ist", so die Ministerin. In den Grundschulen stieg die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Unterricht (GU) sogar von 6.600 im Schuljahr 2005/2006 auf 9.684 im kommenden Schuljahr, das sind rund 45 Prozent mehr. Die Zahl der Lehrerstellen für die sonderpädagogische Förderung in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I stieg von 994 Stellen im Schuljahr 2005/2006 auf 1541 Stellen im kommenden Schuljahr. Darin enthalten sind unter anderem 40 zusätzliche Stellen für die Einrichtung Integrativer Lerngruppen zum kommenden Schuljahr und 100 Stellen, die von der alten Landesregierung nur befristet eingerichtet wurden und inzwischen dauerhaft zur Verfügung stehen.
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben einen Anspruch auf entsprechende Förderung und entsprechend ausgebildete Lehrkräfte unabhängig von der Schule, an der sie unterrichtet werden. "Dieser Grundbedarf bleibt gleich, egal ob ein Kind an einer Förderschule oder beispielsweise an einer Hauptschule unterrichtet wird", sagte Sommer. Dennoch bleibe das Angebot der Förderschulen wichtig: "Es gibt zum Beispiel äußerst spezialisierte Förderbedarfe, die mit einer aufwändigen gerätetechnischen, medizinisch-therapeutischen Unterstützung einhergehen. Eine komplexe Unterstützung kann dann vielfach eher die Förderschule bieten, so dass sie der geeignetere Förderort ist." Ministerin Sommer betonte, dass es Ziel sei, den Elternwunsch bei der Entscheidung über den bestmöglichen Förderort möglichst zu berücksichtigen: "Wir wollen Eltern nicht bevormunden und ihrem Willen so gut es geht Rechnung tragen."
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Artikel:
Bayerischer Elternverband befürchtet Unterfinanzierung der schulischen Integration behinderter Kinder
Lauf / München, 20.03.2009 Die gemeinsame Pressemitteilung des bayerischen Kultusministers Dr. Ludwig Spaenle mit der Behindertenbeauftragten Irmgard Badura zur Integration von Schülern mit Behinderungen stößt beim Bayerischen Elternverband (BEV) auf Zustimmung. Allerdings ist der BEV skeptisch, ob genügend Mittel für die praktische Umsetzung bereitgestellt werden.
Ohne entscheidende Stellenmehrung beim Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) stehe Spaenles Konzept der "Integration durch Kooperation" nur auf dem Papier, sagt die stellvertretende Vorsitzende Ulrike Stautner. "Die unter der Hand durchgesickerten Zahlen zur Lehrerversorgung an den Förderschulen im kommenden Schuljahr geben keinen Anlass, auf ein Ende der Mangelverwaltung zu hoffen!" Integration an den allgemeinen Schulen dürfe nicht durch weitere Sparmaßnahmen an den Förderschulen gegenfinanziert werden, zumal der Kultusminister auch diese erhalten wolle. Nach einer Umfrage des Sachgebiets Förderschulen im BEV fehlen an jeder Förderschule ein bis zwei Vollzeitlehrkräfte, was die Umsetzung der individuellen Förderpläne, die ein wesentlicher Bestandteil des Förderungskonzepts sind, schon längst unmöglich mache. Vielerorts müsse der MSD den Personalmangel auffangen und sei dann für die in die allgemeinen Schulen integrierten Kinder nicht mehr oder nur eingeschränkt verfügbar.
Der BEV beklagt ferner, dass Spaenles Integrationsinstrumente wie Außenklassen und Kooperationsklassen von den Bezirksregierungen viel zu zögerlich genehmigt würden, da die geforderte Schülerzahl oft nicht erreicht werde. Darüber hinaus sei zu bemängeln, dass Außenklassen bislang nur im Grundschulbereich angeboten würden. Kooperationsklassen würden bislang nur an wenigen Hauptschulen angeboten und dann auch nur über jeweils zwei Jahre. Danach müssten die Kinder an ihre Sprengelschule zurück, sofern die Eltern den Schulweg nicht aus eigener Tasche finanzieren wollten. Dies stelle für die Kinder einen schwierigen Schritt aus ihrem sicheren Umfeld heraus dar.
"Wenn der Kultusminister es ernst meint mit der vermehrten Einbindung behinderter Kinder in die allgemeinen Schulen, muss er für deutlich mehr Sonderschullehrer, Förderlehrer und Schulsozialarbeiter sorgen", sagt Ulrike Stautner. "Wir fordern 500 zusätzliche MSD-Stellen im neuen Doppelhaushalt!"
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Ulrike Stautner
Tel. 0821 5676361
mobil: 0170 3236810
E-Mail: ulrike.stautner@gmx.de
Bayerischer Elternverband
Geschäftsstelle:
Aussiger Str. 23
91207 Lauf
Tel.+Fax : 09123 74427
mobil: 0175 9694378
info@bayerischer-elternverband.de
www.bayerischer-elternverband.de
Ohne entscheidende Stellenmehrung beim Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) stehe Spaenles Konzept der "Integration durch Kooperation" nur auf dem Papier, sagt die stellvertretende Vorsitzende Ulrike Stautner. "Die unter der Hand durchgesickerten Zahlen zur Lehrerversorgung an den Förderschulen im kommenden Schuljahr geben keinen Anlass, auf ein Ende der Mangelverwaltung zu hoffen!" Integration an den allgemeinen Schulen dürfe nicht durch weitere Sparmaßnahmen an den Förderschulen gegenfinanziert werden, zumal der Kultusminister auch diese erhalten wolle. Nach einer Umfrage des Sachgebiets Förderschulen im BEV fehlen an jeder Förderschule ein bis zwei Vollzeitlehrkräfte, was die Umsetzung der individuellen Förderpläne, die ein wesentlicher Bestandteil des Förderungskonzepts sind, schon längst unmöglich mache. Vielerorts müsse der MSD den Personalmangel auffangen und sei dann für die in die allgemeinen Schulen integrierten Kinder nicht mehr oder nur eingeschränkt verfügbar.
Der BEV beklagt ferner, dass Spaenles Integrationsinstrumente wie Außenklassen und Kooperationsklassen von den Bezirksregierungen viel zu zögerlich genehmigt würden, da die geforderte Schülerzahl oft nicht erreicht werde. Darüber hinaus sei zu bemängeln, dass Außenklassen bislang nur im Grundschulbereich angeboten würden. Kooperationsklassen würden bislang nur an wenigen Hauptschulen angeboten und dann auch nur über jeweils zwei Jahre. Danach müssten die Kinder an ihre Sprengelschule zurück, sofern die Eltern den Schulweg nicht aus eigener Tasche finanzieren wollten. Dies stelle für die Kinder einen schwierigen Schritt aus ihrem sicheren Umfeld heraus dar.
"Wenn der Kultusminister es ernst meint mit der vermehrten Einbindung behinderter Kinder in die allgemeinen Schulen, muss er für deutlich mehr Sonderschullehrer, Förderlehrer und Schulsozialarbeiter sorgen", sagt Ulrike Stautner. "Wir fordern 500 zusätzliche MSD-Stellen im neuen Doppelhaushalt!"
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Artikel:
BW: Gemeinsamer Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern und Jugendlichen findet in vielfältiger Form statt
Baden-Württemberg bietet differenziertes sonderpädagogisches Bildungsangebot mit bedarfsorientierter und individueller Förderung
Stuttgart, 16.03.2009 Das Kultusministerium weist die Kritik der SPD-Landtagsfraktion zurück. Gemeinsamer Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Schülerinnen und Schülern findet bereits unter den geltenden schulgesetzlichen Rahmenbedingungen in vielfältiger Form statt.
Zahlreiche Kinder mit Behinderung besuchen eine allgemein bildende Schule. Wenn erforderlich erhalten Sie Assistenzleistungen durch die Eingliederungshilfe. Besteht ein darüber hinausgehender sonderpädagogischer Förderbedarf, erhalten sie von Sonderpädagogen Unterstützung. Die pädagogische Kooperation von allgemeinen Schulen und Sonderschulen ist selbstverständlich. Außen- und Kooperationsklassen sind eine weitere Voraussetzung für den gemeinsamen Unterricht. Baden-Württemberg bietet somit ein differenziertes Bildungsangebot mit bedarfsorientierter und individueller Förderung. Dabei gilt der Grundsatz: So viel gemeinsamer Unterricht wie möglich, so viel spezifische Förderung wie notwendig.
Die von der SPD-Landtagsfraktion zitierte UN-Konvention schreibt den Anspruch behinderter Menschen auf den Zugang zum Bildungswesen fest. Kein Mensch darf aufgrund seiner Behinderung vom allgemeinen öffentlichen Bildungswesen ausgeschlossen werden. Dies ist in Baden-Württemberg für alle Schülerinnen und Schüler gewährleistet, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung. Die Konvention macht keine verbindlichen Vorgaben zur Ausgestaltung eines Schulsystems oder zur Schulorganisation.
Hinweis an die Redaktionen: Statistische Zahlen zum Sonderschulwesen in Baden-Württemberg:
Frühförderung Die Angebote zur sonderpädagogischen Frühförderung zielen darauf ab, durch frühzeitig einsetzende präventive Fördermaßnahmen Auswirkungen von Behinderungen auf das Lernen vorzubeugen oder zu vermindern In insgesamt 364 sonderpädagogischen Beratungsstellen an öffentlichen und privaten Sonderschulen wurden jährlich über 40.400 Kinder gefördert. Für diese Frühförderung wurde in den Beratungsstellen sonderpädagogisches Personal im Umfang von insgesamt 340 Lehrerdeputaten eingesetzt.
Schulkindergärten: In Baden-Württemberg gab es im Schuljahr 2007/08 241 öffentliche und private Schulkindergärten für behinderte Kinder. In diesen sonderpädagogischen Einrichtungen wurden 4.592 Kinder mit Behinderungen unter Mitarbeit von Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrern pädagogisch gefördert. Die Nachfrage der Erziehungsberechtigten nach diesem freiwilligen Angebot ist ungebrochen.
Sonderpädagogische Dienste: Die im Rahmen der sonderpädagogischen Dienste entwickelten Förderkonzepte und -systeme mit dem Ziel flexible, niederschwellige und wohnortnahe Unterstützungsangebote bereitzustellen, werden von allen Beteiligten sehr geschätzt und tragen zu einem Know-How-Transfer bei. Im Schuljahr 2007/2008 erhielten knapp 19.000 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf im Rahmen des Sonderpädagogischen Dienstes durch Lehrkräfte der Sonderschulen (incl. ambulante Sprachheilkurse) Unterstützung an allgemeinen Schulen.
Förderung in Sonderschulen Für Schülerinnen und Schüler, die trotz intensiver sonderpädagogischer Unterstützung nicht in allgemeinen Schulen entsprechend gefördert werden können, bieten die Sonderschulen des Landes alle Bildungsgänge an, so dass Schülerinnen und Schüler Ihren Begabungen entsprechende Bildungsabschlüsse erlangen können. Darüber hinaus hat die Sonderpädagogik in Baden-Württemberg eine Vielzahl flexibler Unterstützungsleistungen entwickelt, die je nach Erfordernis des einzelnen Kindes und unabhängig vom Förderort zum Einsatz kommen können.
Formen des gemeinsamen Unterrichts: Außenklassen/Kooperationsklassen - Formen des gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung im Rahmen von Außenklassen/Kooperationsklassen haben sich überaus bewährt. Seit 1997 ist die Zahl der Außenklassen kontinuierlich von 37 auf heute 272 gestiegen. Derzeit werden ca. 1800 Schülerinnen und Schüler aus Sonderschulen in Außenklassen gemeinsam mit einer Partnerklasse am Standort einer allgemein bildenden Schule unterrichtet. Damit hat sich die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung, die auf diesem Weg täglich im gemeinsamen Unterricht lernen, in einem Zeitraum von 10 Jahren signifikant erhöht.
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E-Mail: Pressestelle@km.kv.bwl.de
Stuttgart, 16.03.2009 Das Kultusministerium weist die Kritik der SPD-Landtagsfraktion zurück. Gemeinsamer Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Schülerinnen und Schülern findet bereits unter den geltenden schulgesetzlichen Rahmenbedingungen in vielfältiger Form statt.
Zahlreiche Kinder mit Behinderung besuchen eine allgemein bildende Schule. Wenn erforderlich erhalten Sie Assistenzleistungen durch die Eingliederungshilfe. Besteht ein darüber hinausgehender sonderpädagogischer Förderbedarf, erhalten sie von Sonderpädagogen Unterstützung. Die pädagogische Kooperation von allgemeinen Schulen und Sonderschulen ist selbstverständlich. Außen- und Kooperationsklassen sind eine weitere Voraussetzung für den gemeinsamen Unterricht. Baden-Württemberg bietet somit ein differenziertes Bildungsangebot mit bedarfsorientierter und individueller Förderung. Dabei gilt der Grundsatz: So viel gemeinsamer Unterricht wie möglich, so viel spezifische Förderung wie notwendig.
Die von der SPD-Landtagsfraktion zitierte UN-Konvention schreibt den Anspruch behinderter Menschen auf den Zugang zum Bildungswesen fest. Kein Mensch darf aufgrund seiner Behinderung vom allgemeinen öffentlichen Bildungswesen ausgeschlossen werden. Dies ist in Baden-Württemberg für alle Schülerinnen und Schüler gewährleistet, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung. Die Konvention macht keine verbindlichen Vorgaben zur Ausgestaltung eines Schulsystems oder zur Schulorganisation.
Hinweis an die Redaktionen: Statistische Zahlen zum Sonderschulwesen in Baden-Württemberg:
Frühförderung Die Angebote zur sonderpädagogischen Frühförderung zielen darauf ab, durch frühzeitig einsetzende präventive Fördermaßnahmen Auswirkungen von Behinderungen auf das Lernen vorzubeugen oder zu vermindern In insgesamt 364 sonderpädagogischen Beratungsstellen an öffentlichen und privaten Sonderschulen wurden jährlich über 40.400 Kinder gefördert. Für diese Frühförderung wurde in den Beratungsstellen sonderpädagogisches Personal im Umfang von insgesamt 340 Lehrerdeputaten eingesetzt.
Schulkindergärten: In Baden-Württemberg gab es im Schuljahr 2007/08 241 öffentliche und private Schulkindergärten für behinderte Kinder. In diesen sonderpädagogischen Einrichtungen wurden 4.592 Kinder mit Behinderungen unter Mitarbeit von Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrern pädagogisch gefördert. Die Nachfrage der Erziehungsberechtigten nach diesem freiwilligen Angebot ist ungebrochen.
Sonderpädagogische Dienste: Die im Rahmen der sonderpädagogischen Dienste entwickelten Förderkonzepte und -systeme mit dem Ziel flexible, niederschwellige und wohnortnahe Unterstützungsangebote bereitzustellen, werden von allen Beteiligten sehr geschätzt und tragen zu einem Know-How-Transfer bei. Im Schuljahr 2007/2008 erhielten knapp 19.000 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf im Rahmen des Sonderpädagogischen Dienstes durch Lehrkräfte der Sonderschulen (incl. ambulante Sprachheilkurse) Unterstützung an allgemeinen Schulen.
Förderung in Sonderschulen Für Schülerinnen und Schüler, die trotz intensiver sonderpädagogischer Unterstützung nicht in allgemeinen Schulen entsprechend gefördert werden können, bieten die Sonderschulen des Landes alle Bildungsgänge an, so dass Schülerinnen und Schüler Ihren Begabungen entsprechende Bildungsabschlüsse erlangen können. Darüber hinaus hat die Sonderpädagogik in Baden-Württemberg eine Vielzahl flexibler Unterstützungsleistungen entwickelt, die je nach Erfordernis des einzelnen Kindes und unabhängig vom Förderort zum Einsatz kommen können.
Formen des gemeinsamen Unterrichts: Außenklassen/Kooperationsklassen - Formen des gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung im Rahmen von Außenklassen/Kooperationsklassen haben sich überaus bewährt. Seit 1997 ist die Zahl der Außenklassen kontinuierlich von 37 auf heute 272 gestiegen. Derzeit werden ca. 1800 Schülerinnen und Schüler aus Sonderschulen in Außenklassen gemeinsam mit einer Partnerklasse am Standort einer allgemein bildenden Schule unterrichtet. Damit hat sich die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung, die auf diesem Weg täglich im gemeinsamen Unterricht lernen, in einem Zeitraum von 10 Jahren signifikant erhöht.
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Realschullehrerverband zur heutigen Pressekonferenz "Eine Schule für alle in NRW"
Düsseldorf, 16.03.2009 Der Realschullehrerverband NRW unterstützt ausdrücklich das Ziel, behinderten Kindern gleiche Bildungschancen einzuräumen wie nicht behinderten Kindern. Nicht nachvollziehbar ist aus Sicht des RLV jedoch, dass dazu das gegliederte Schulsystem zugunsten einer Schule für alle Kinder bis zur 10. Klasse abgeschafft werden muss. "Wir halten es für sehr bedenklich, wie hier ein im linken Spektrum angesiedeltes Bündnis behinderte Kinder instrumentalisiert, um seine Ideologie einer Einheitsschule zu propagieren", erklärt RLV-Vorsitzende Brigitte Balbach. "Denn Möglichkeiten, behinderte und nicht-behinderte Kinder integrativ zu unterrichten, bietet insbesondere das gegliederte Schulsystem."
Dass lediglich längeres gemeinsames Lernen mehr Chancengerechtigkeit und Bildungsqualität bieten soll, hält der RLV für höchst fragwürdig. Dagegen sprechen schon die bescheidenen Ergebnisse der Gesamtschulen bei den PISA-Studien. Auch Prof. Lehmann hat in seiner Berliner ELEMENT-Studie festgestellt, dass bereits Abgänger von sechsjährigen Grundschulen gegenüber Altersgenossen, die nach der vierten Klasse aufs Gymnasium gewechselt sind, einen erheblichen Lernrückstand haben. "Behinderte Kinder haben in besonderer Weise Anspruch auf eine exzellente individuelle Förderung. Es wird Zeit, dass solche Konzepte ausgebaut und umgesetzt werden. Das ist allerdings keine Frage der Schulstruktur", betont Balbach.
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VDR-Pressesprecher
Jochen Smets
An der Kapelle 44
41372 Niederkrüchten
Telefon 02163/990000
Fax 02163/990002
E-Mail: jochen.smets@t-online.de
Düsseldorf, 16.03.2009 Der Realschullehrerverband NRW unterstützt ausdrücklich das Ziel, behinderten Kindern gleiche Bildungschancen einzuräumen wie nicht behinderten Kindern. Nicht nachvollziehbar ist aus Sicht des RLV jedoch, dass dazu das gegliederte Schulsystem zugunsten einer Schule für alle Kinder bis zur 10. Klasse abgeschafft werden muss. "Wir halten es für sehr bedenklich, wie hier ein im linken Spektrum angesiedeltes Bündnis behinderte Kinder instrumentalisiert, um seine Ideologie einer Einheitsschule zu propagieren", erklärt RLV-Vorsitzende Brigitte Balbach. "Denn Möglichkeiten, behinderte und nicht-behinderte Kinder integrativ zu unterrichten, bietet insbesondere das gegliederte Schulsystem."
Dass lediglich längeres gemeinsames Lernen mehr Chancengerechtigkeit und Bildungsqualität bieten soll, hält der RLV für höchst fragwürdig. Dagegen sprechen schon die bescheidenen Ergebnisse der Gesamtschulen bei den PISA-Studien. Auch Prof. Lehmann hat in seiner Berliner ELEMENT-Studie festgestellt, dass bereits Abgänger von sechsjährigen Grundschulen gegenüber Altersgenossen, die nach der vierten Klasse aufs Gymnasium gewechselt sind, einen erheblichen Lernrückstand haben. "Behinderte Kinder haben in besonderer Weise Anspruch auf eine exzellente individuelle Förderung. Es wird Zeit, dass solche Konzepte ausgebaut und umgesetzt werden. Das ist allerdings keine Frage der Schulstruktur", betont Balbach.
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Aufruf der Staatsministerin zum EU-Projekttag an deutschen Schulen
Berlin, 09.03.2009 Anlässlich des heutigen EU-Projekttages hat Staatsministerin Maria Böhmer dazu aufgerufen, die Schulen in Deutschland zu Orten der Integration weiterzuentwickeln.
"Schulen mit einem Anteil von 80-90 Prozent Migranten aus EU-Ländern und anderen Regionen sind keine Seltenheit mehr. Viele Jugendlichen aus Zuwandererfamilien haben Probleme mit der deutschen Sprache und verlassen im Schnitt doppelt so häufig wie einheimische Jugendliche die Schule ohne Abschluss. Umso wichtiger ist es, die jungen Migrantinnen und Migranten in den Schulen optimal zu fördern. Denn Bildung ist der Schlüssel für Integration", erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. "Das Ziel muss lauten: Wir entwickeln die Schule zum Ort der Integration. Das heißt: Wir machen sie zu einem Ort der gemeinsamen Sprache. Deutsch wird systematisch vermittelt- nicht nur im Deutschunterricht. Schule ist auch ein Ort der gemeinsamen Werte. Toleranz, Gleichberechtigung, Meinungsfreiheit und Demokratie verstehen sich nicht von selbst. Zudem machen wir die Schule zu einem Ort der Begegnung, zu dem alle Eltern gerne kommen, weil sie wissen, dass sie hier Rat und Hilfe erhalten. Schließlich sind Schulen Orte der gelebten Vielfalt, wo jeder seine Potenziale entfalten und seine Erfahrungen einbringen kann", betonte Böhmer.
Die Staatsministerin erinnerte an die im Nationalen Integrationsplan gemachten Zusagen der Länder, bis 2012 die Leistungen der Jugendlichen aus Zuwandererfamilien an das Leistungsniveau der Einheimischen heranzuführen. Außerdem soll die Zahl der Schulabbrecher halbiert werden. Maria Böhmer: "Um diese Ziele zu erreichen, brauchen die Schulen mit einem hohen Migrantenanteil mehr Geld, mehr Lehrer und Schulsozialarbeiter, sowie mehr Zeit. Der Bildungserfolg darf nicht länger von der sozialen und ethnischen Herkunft abhängen."
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"Schulen mit einem Anteil von 80-90 Prozent Migranten aus EU-Ländern und anderen Regionen sind keine Seltenheit mehr. Viele Jugendlichen aus Zuwandererfamilien haben Probleme mit der deutschen Sprache und verlassen im Schnitt doppelt so häufig wie einheimische Jugendliche die Schule ohne Abschluss. Umso wichtiger ist es, die jungen Migrantinnen und Migranten in den Schulen optimal zu fördern. Denn Bildung ist der Schlüssel für Integration", erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. "Das Ziel muss lauten: Wir entwickeln die Schule zum Ort der Integration. Das heißt: Wir machen sie zu einem Ort der gemeinsamen Sprache. Deutsch wird systematisch vermittelt- nicht nur im Deutschunterricht. Schule ist auch ein Ort der gemeinsamen Werte. Toleranz, Gleichberechtigung, Meinungsfreiheit und Demokratie verstehen sich nicht von selbst. Zudem machen wir die Schule zu einem Ort der Begegnung, zu dem alle Eltern gerne kommen, weil sie wissen, dass sie hier Rat und Hilfe erhalten. Schließlich sind Schulen Orte der gelebten Vielfalt, wo jeder seine Potenziale entfalten und seine Erfahrungen einbringen kann", betonte Böhmer.
Die Staatsministerin erinnerte an die im Nationalen Integrationsplan gemachten Zusagen der Länder, bis 2012 die Leistungen der Jugendlichen aus Zuwandererfamilien an das Leistungsniveau der Einheimischen heranzuführen. Außerdem soll die Zahl der Schulabbrecher halbiert werden. Maria Böhmer: "Um diese Ziele zu erreichen, brauchen die Schulen mit einem hohen Migrantenanteil mehr Geld, mehr Lehrer und Schulsozialarbeiter, sowie mehr Zeit. Der Bildungserfolg darf nicht länger von der sozialen und ethnischen Herkunft abhängen."
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DGB NRW unterstützt Förderkonzept für lernbehinderte Jugendliche
Düsseldorf, 04.03.2009 Der DGB NRW begrüßt die Initiative des Arbeitsministers zur Integration von Lernbehinderten in Ausbildung und Arbeit. "Wir haben das Konzept im Ausbildungskonsens gemeinsam mit den Partnern erarbeitet. Die frühzeitige Begleitung durch Lotsen bietet die Möglichkeit, den Anteil der Jugendlichen, die trotz vorhandener Fördermöglichkeiten durch alle Raster fallen, deutlich zu reduzieren", sagte Guntram Schneider, der Vorsitzende des DGB NRW, heute in Düsseldorf. Das Engagement des Arbeitsministers biete zudem die Chance, die Anforderungen für den Umgang mit so genannten Lernbehinderten stärker in in den Focus der Öffentlichkeit zu rücken.
Allerdings müsse das Thema grundsätzlich betrachtet werden. "Das Förderschulsystem ist die letzte Stufe eines viel zu selektiven Schulwesens. Das Ausgrenzen und Aussortieren führt die Jugendlichen häufig in eine Sackgasse." Nur ein Viertel der Lernbehinderten in NRW erreiche einen Hauptschulabschluss. Dabei erfolge die Zuweisung zu dieser Schulform häufig schichtspezifisch; der Anteil an Jugendlichen mit Migrationshintergrund sei überproportional hoch. "Schüler lernen nicht nur vom Lehrer, sondern auch vom Mitschüler. An den Förderschulen entstehen anreizarme Lernmilieus. Das kann nicht funktionieren", gab der DGB-Vorsitzende zu bedenken. Guntram Schneider verwies auf Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, den auch die Bundesregierung ratifiziert habe. Darin ist vorgesehen, dass Behinderte und Nichtbehinderte gemeinsam zu beschulen sind. Hierzu müsse die Schulministerin ein schlüssiges Konzept vorlegen. Der Gewerkschafter erinnerte daran, dass die Behindertenbeauftragte der Landesregierung Angelika Gemkow (CDU) bereits im Januar gefordert hatte, die Förderschulen zu reduzieren und den gemeinsamen Unterricht von Behinderten und Nichtbehinderten voran zu treiben.
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Barbara Hemkes
Pressesprecherin
DGB NRW
Abt. Grundsatz/Presse und Öffentlichkeitsarbeit/Medienpolitik
Friedrich-Ebert-Str. 34 - 38
40210 Düsseldorf
E-Mail barbara.hemkes@dgb.de
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Düsseldorf, 04.03.2009 Der DGB NRW begrüßt die Initiative des Arbeitsministers zur Integration von Lernbehinderten in Ausbildung und Arbeit. "Wir haben das Konzept im Ausbildungskonsens gemeinsam mit den Partnern erarbeitet. Die frühzeitige Begleitung durch Lotsen bietet die Möglichkeit, den Anteil der Jugendlichen, die trotz vorhandener Fördermöglichkeiten durch alle Raster fallen, deutlich zu reduzieren", sagte Guntram Schneider, der Vorsitzende des DGB NRW, heute in Düsseldorf. Das Engagement des Arbeitsministers biete zudem die Chance, die Anforderungen für den Umgang mit so genannten Lernbehinderten stärker in in den Focus der Öffentlichkeit zu rücken.
Allerdings müsse das Thema grundsätzlich betrachtet werden. "Das Förderschulsystem ist die letzte Stufe eines viel zu selektiven Schulwesens. Das Ausgrenzen und Aussortieren führt die Jugendlichen häufig in eine Sackgasse." Nur ein Viertel der Lernbehinderten in NRW erreiche einen Hauptschulabschluss. Dabei erfolge die Zuweisung zu dieser Schulform häufig schichtspezifisch; der Anteil an Jugendlichen mit Migrationshintergrund sei überproportional hoch. "Schüler lernen nicht nur vom Lehrer, sondern auch vom Mitschüler. An den Förderschulen entstehen anreizarme Lernmilieus. Das kann nicht funktionieren", gab der DGB-Vorsitzende zu bedenken. Guntram Schneider verwies auf Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, den auch die Bundesregierung ratifiziert habe. Darin ist vorgesehen, dass Behinderte und Nichtbehinderte gemeinsam zu beschulen sind. Hierzu müsse die Schulministerin ein schlüssiges Konzept vorlegen. Der Gewerkschafter erinnerte daran, dass die Behindertenbeauftragte der Landesregierung Angelika Gemkow (CDU) bereits im Januar gefordert hatte, die Förderschulen zu reduzieren und den gemeinsamen Unterricht von Behinderten und Nichtbehinderten voran zu treiben.
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VBE: Leidensdruck für Kinder mit (Lern-)Behinderungen an allgemeinen Schulen meist sehr hoch
Stuttgart/Kandern, 25.02.2009 Mit der individuellen Lern- und Entwicklungsförderung "ILEP" werden Schüler mit (Lern-)Behinderungen auch an allgemeinen Schulen gefördert. "Um diesem Förderbedarf besonders förderbedürftiger Kinder aber dort wirklich gerecht werden zu können, benötigt das Land wegen der immensen Kosten eigentlich einen Goldesel", sagt Barbara Timm, Referatsleiterin "Sonderschulen" des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Südbaden.
Im Moment bleiben viele von Sonderschullehrkräften überprüfte Kinder trotz Umschulungsempfehlung weiterhin auf der allgemeinen Schule, weil die Eltern einer Umschulung nicht zustimmen. Eine adäquate Förderung können diese Schulen jedoch meist nicht leisten. So müssen Schüler dort Klassen wiederholen, weil eine leistungsdifferenzierte Bewertung an Grund- und Hauptschulen nicht vorgesehen ist. Das führt dazu, dass diese leidgeprüften Schüler ständig mit dem Frust umgehen müssen, die schlechtesten der Klasse zu sein und das, obwohl sie sich mächtig anstrengen und gut sein wollen.
Die einen kommen nach einer langen Zeit ständiger Misserfolge mit Lernblockaden, Schulverweigerungstendenzen oder massiven Verhaltensauffälligkeiten in die Sonderschule, weil mittlerweile der Leidensdruck zu groß geworden ist. Die Sonderschulpädagogen haben dann erst einmal psychologische Aufbauarbeit zu leisten, bis diese Schüler überhaupt wieder lernbereit sind. Die anderen bleiben so lange auf der allgemeinen Schule, bis sie nach der sechsten oder siebten Klasse - oft nach mehreren Ehrenrunden - ohne Abschluss die Schule verlassen müssen und das, obwohl sich die Lehrer für die Kinder eingesetzt haben.
Ein Verbleib an der allgemeinen Schule kann nach Auffassung von Barbara Timm nur dann gelingen, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen (was intensive Teamarbeit bedeutet, für die viel Zeit eingeräumt werden muss), wenn der Personalschlüssel, die Ausbildung des Personals sowie die materiellen, finanziellen und räumlichen Voraussetzungen stimmen. Nach Timms Meinung ist die "Inklusion" - das heißt: nicht die (lern-)behinderten Schüler integrieren sich, sondern die Umgebung passt sich dem Förderbedarf des Schülers an - zwar eine schöne Idealvorstellung, die aber nicht einfach erzwungen werden kann.
Pressekontakt zu dieser Meldung
Michael Gomolzig
Telefon 07181-82179
dienstlich: 07151-750310
Fax 07151-7103129
michael.gomolzig@vbe-bw.de
Im Moment bleiben viele von Sonderschullehrkräften überprüfte Kinder trotz Umschulungsempfehlung weiterhin auf der allgemeinen Schule, weil die Eltern einer Umschulung nicht zustimmen. Eine adäquate Förderung können diese Schulen jedoch meist nicht leisten. So müssen Schüler dort Klassen wiederholen, weil eine leistungsdifferenzierte Bewertung an Grund- und Hauptschulen nicht vorgesehen ist. Das führt dazu, dass diese leidgeprüften Schüler ständig mit dem Frust umgehen müssen, die schlechtesten der Klasse zu sein und das, obwohl sie sich mächtig anstrengen und gut sein wollen.
Die einen kommen nach einer langen Zeit ständiger Misserfolge mit Lernblockaden, Schulverweigerungstendenzen oder massiven Verhaltensauffälligkeiten in die Sonderschule, weil mittlerweile der Leidensdruck zu groß geworden ist. Die Sonderschulpädagogen haben dann erst einmal psychologische Aufbauarbeit zu leisten, bis diese Schüler überhaupt wieder lernbereit sind. Die anderen bleiben so lange auf der allgemeinen Schule, bis sie nach der sechsten oder siebten Klasse - oft nach mehreren Ehrenrunden - ohne Abschluss die Schule verlassen müssen und das, obwohl sich die Lehrer für die Kinder eingesetzt haben.
Ein Verbleib an der allgemeinen Schule kann nach Auffassung von Barbara Timm nur dann gelingen, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen (was intensive Teamarbeit bedeutet, für die viel Zeit eingeräumt werden muss), wenn der Personalschlüssel, die Ausbildung des Personals sowie die materiellen, finanziellen und räumlichen Voraussetzungen stimmen. Nach Timms Meinung ist die "Inklusion" - das heißt: nicht die (lern-)behinderten Schüler integrieren sich, sondern die Umgebung passt sich dem Förderbedarf des Schülers an - zwar eine schöne Idealvorstellung, die aber nicht einfach erzwungen werden kann.
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München, 06.02.2009 Die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen lässt in der Diskussion über das deutsche bzw. bayerische Schulsystem nun eine Möglichkeit weniger offen: Dass ein inklusives Schulsystem kommen muss und dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ab sofort nicht mehr separiert werden dürfen, ist nun amtlich. Dies erspart so mancher Gruppierung von Integrationsvorkämpfern eine mühsame Diskussion mit Eltern von nicht behinderten Kindern, die fürchten, dass durch die Gegenwart behinderter Kinder ihr eigener Nachwuchs in seiner Bildungslaufbahn gebremst werde.
Allerdings verläuft die Diskussion auch unter den Eltern der betroffenen Kinder über das, was nun besser sei, durchaus kontrovers. Neben den Befürwortern gibt es auch eine Anzahl von Eltern, die befürchten, dass eine künftige "Zwangsinklusion" zum Sparmodell würde, bei dem ihre Kinder zu "Beistellkindern" degradiert und deutlich schlechter gefördert würden als im jetzigen System. Henrike Paede, Leiterin des Sachgebiets Förderschule im Bayerischen Elternverband, hält diese Sorgen für berechtigt. "Die Verwirklichung eines erfolgreichen inklusiven Schulkonzepts steht und fällt mit der sonderpädagogischen Kompetenz. Sonderpädagogen, Heilpädagogen, Therapeuten und andere heilpädagogisch geschulte Kräften müssen von vorneherein eingebunden sein. Sonst haben unsere Kinder nur Nachteile aus ihren jetzt gestärkten Rechten!"
Der Bayerische Elternverband e. V., der die Forderung nach einer Schule für alle Kinder vertritt, hält die derzeitige Form von schulischer Integration in Bayern für kaum geeignet als Modell für eine künftige gemeinsame Beschulung aller Kinder. "Die inklusive Schule muss so gestaltet sein, dass jedes Kind, sei es behindert oder hochbegabt, die Förderung bekommt, die es zur Entwicklung seiner sämtlichen Fähigkeiten braucht!", sagt die stellvertretende Vorsitzende Ulrike Stautner. Dass dies ein völlig verändertes Verständnis von Schule erfordere als das derzeitige, in dem mit festen Lehrplänen und Zeitvorgaben gearbeitet würde, verstehe sich von selbst.
Der BEV ist gemeinnützig und an keine Konfession, politische Partei oder Schulart gebunden.
Pressekontakt zu dieser Meldung
Bei Fragen zu dieser Pressemitteilung wenden Sie sich bitte an:
Henrike Paede
Tel.: 0821 437196
Bayerischer Elternverband
Geschäftsstelle:
Aussiger Str. 23
91207 Lauf
Tel.+Fax : 09123 74427
mobil: 0175 9694378
info@bayerischer-elternverband.de
www.bayerischer-elternverband.de
Sachgebiet Förderschule
Henrike Paede
Richard-Wagner-Str. 11
86391 Stadtbergen
Tel.: 0821 437196
henrike@paede.de
Allerdings verläuft die Diskussion auch unter den Eltern der betroffenen Kinder über das, was nun besser sei, durchaus kontrovers. Neben den Befürwortern gibt es auch eine Anzahl von Eltern, die befürchten, dass eine künftige "Zwangsinklusion" zum Sparmodell würde, bei dem ihre Kinder zu "Beistellkindern" degradiert und deutlich schlechter gefördert würden als im jetzigen System. Henrike Paede, Leiterin des Sachgebiets Förderschule im Bayerischen Elternverband, hält diese Sorgen für berechtigt. "Die Verwirklichung eines erfolgreichen inklusiven Schulkonzepts steht und fällt mit der sonderpädagogischen Kompetenz. Sonderpädagogen, Heilpädagogen, Therapeuten und andere heilpädagogisch geschulte Kräften müssen von vorneherein eingebunden sein. Sonst haben unsere Kinder nur Nachteile aus ihren jetzt gestärkten Rechten!"
Der Bayerische Elternverband e. V., der die Forderung nach einer Schule für alle Kinder vertritt, hält die derzeitige Form von schulischer Integration in Bayern für kaum geeignet als Modell für eine künftige gemeinsame Beschulung aller Kinder. "Die inklusive Schule muss so gestaltet sein, dass jedes Kind, sei es behindert oder hochbegabt, die Förderung bekommt, die es zur Entwicklung seiner sämtlichen Fähigkeiten braucht!", sagt die stellvertretende Vorsitzende Ulrike Stautner. Dass dies ein völlig verändertes Verständnis von Schule erfordere als das derzeitige, in dem mit festen Lehrplänen und Zeitvorgaben gearbeitet würde, verstehe sich von selbst.
Der BEV ist gemeinnützig und an keine Konfession, politische Partei oder Schulart gebunden.
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Berlin, 11.12.2008(hib/CHE) Die Grünen fordern eine bessere Integration behinderter Kinder in den Unterricht der Regelschulen. Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur beruflichen Teilhabe behinderter Menschen sollte ein solcher gemeinsamer Unterricht und nicht die automatische Einschulung in Förderschulen die Regel sein. Nur das tägliche Erleben von "Anderssein" und die "Erprobung des gegenseitigen Anerkennens von klein auf" mache die spätere Anerkennung von Menschen mit Behinderungen und eine spätere Zusammenarbeit im Arbeitsleben zum Regelfall. In ihrem Antrag (16/11207) fordern Bündnis 90/Die Grünen deshalb Entwicklungspläne von Bund und Ländern.
Für eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt fehlen laut Grüne drei Grundvoraussetzungen: Erstens würden immer noch zu wenige Menschen direkt gefördert. Stattdessen dominierten direkte Finanztransfers von den Rehabilitationsträgern zu den Institutionen beruflicher Teilhabe. Der gestiegene Anspruch nach Selbstbestimmung und die Stärkung eines Wahlrechts im Sinne echter Alternativen werde dadurch "unterminiert", heißt es in dem Antrag. Zweitens stellen die Grünen einen großen Mangel an Arbeitsplätzen für Behinderte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fest. Und drittens sähen sich Menschen mit Behinderungen sehr oft mit Vorurteilen von Seiten der Arbeitgeber konfrontiert, wie zum Beispiel der Unterstellung eines geringeren Leistungsniveaus.
Zu diesen drei Grundproblemen kommen für die Grünen weitere Probleme hinzu, die der gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen entgegenstünden: die Unübersichtlichkeit der Instrumente zur Beschäftigungsförderung, die "restriktive Förderpolitik" der Bundesagentur für Arbeit und "erhebliche Probleme" bei der Finanzierung arbeitsmarktpolitischer Instrumente. Die Grünen fordern unter anderem den Übergang von der Institutionen- hin zur Personenförderung, die Ausweitung der Angebotsstrukturen im Sinne eines Wunsch- und Wahlrechts, mehr barrierefreie Arbeitsplätze, mehr qualifizierte Ansprechpartner für Arbeitssuchende bei allen Trägern des SGB II sowie ein persönliches Budget für berufliche Teilhabe.
Für eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt fehlen laut Grüne drei Grundvoraussetzungen: Erstens würden immer noch zu wenige Menschen direkt gefördert. Stattdessen dominierten direkte Finanztransfers von den Rehabilitationsträgern zu den Institutionen beruflicher Teilhabe. Der gestiegene Anspruch nach Selbstbestimmung und die Stärkung eines Wahlrechts im Sinne echter Alternativen werde dadurch "unterminiert", heißt es in dem Antrag. Zweitens stellen die Grünen einen großen Mangel an Arbeitsplätzen für Behinderte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fest. Und drittens sähen sich Menschen mit Behinderungen sehr oft mit Vorurteilen von Seiten der Arbeitgeber konfrontiert, wie zum Beispiel der Unterstellung eines geringeren Leistungsniveaus.
Zu diesen drei Grundproblemen kommen für die Grünen weitere Probleme hinzu, die der gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen entgegenstünden: die Unübersichtlichkeit der Instrumente zur Beschäftigungsförderung, die "restriktive Förderpolitik" der Bundesagentur für Arbeit und "erhebliche Probleme" bei der Finanzierung arbeitsmarktpolitischer Instrumente. Die Grünen fordern unter anderem den Übergang von der Institutionen- hin zur Personenförderung, die Ausweitung der Angebotsstrukturen im Sinne eines Wunsch- und Wahlrechts, mehr barrierefreie Arbeitsplätze, mehr qualifizierte Ansprechpartner für Arbeitssuchende bei allen Trägern des SGB II sowie ein persönliches Budget für berufliche Teilhabe.

