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Redaktion 15.07.2009
Berlin, 15.07.2009 "In den Hochschulen müssen die Probleme mit der Umsetzung der Studienreform klar benannt und Lösungen gefunden werden. Wir brauchen eine intensive Kommunikation mit den Studierenden", resümierte HRK-Präsidentin Prof. Dr. Margret Wintermantel die gestrige Debatte im Senat der Hochschulrektorenkonferenz. "Wo dies noch nicht geschieht, sollen Thementage zur Bologna-Reform im kommenden Wintersemester dafür einen Rahmen liefern."

"Die HRK wird die Initiativen in den Hochschulen mit Informationsmaterialien und Beratung unterstützen."

Wintermantel weiter: "Die Studierenden weisen vielerorts zu Recht auf Umsetzungsdefizite der Reform hin: zu eng geplante Curricula, zu zahlreiche und schlecht abgestimmte Prüfungen und zu detaillierte Regulierung des Studiums. Gleichzeitig wird Unsicherheit deutlich, etwa über die Arbeitsmarktperspektiven nach dem Bachelor. All dies muss offen besprochen und wirksam geändert werden. Die Hochschulen pflegen diese Diskussion in unterschiedlichen Formen, sei es in hochschulweiten Foren, gemeinsamen Kommissionen oder auch auf der Ebene der Fakultäten oder der Studiengänge. Die vom Senat der HRK verabschiedeten Thementage werden Gelegenheit bieten, die eigentlichen Problempunkte zu beseitigen und die positiven Ziele der Bologna-Reform erreichbar zu machen."

Redaktion 15.07.2009
Berlin, 15.07.2009 Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat gestern in Bonn zwölf Fragen an die Parteien vor der Bundestagswahl formuliert. Sie beziehen sich auf die Weiterentwicklung des Hochschulbereichs in Deutschland, auf mögliche Konzepte zur künftigen Finanzierung der Hochschulen und auf die weitere Kooperation von Bund und Ländern in der Hochschulpolitik. Die Fragen wurden im unmittelbaren Anschluss an die Sitzung an die Vorsitzenden der großen Parteien übermittelt. Die HRK beabsichtigt, die eingehenden Antworten auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen und zur Diskussion zu stellen.

Deutschland weist im OECD-Durchschnitt eine relativ geringe Bildungsbeteiligung bei gleichzeitig bereits absehbaren Lücken auf dem Akademikerarbeitsmarkt auf. Was wird Ihre Partei tun, um den Hochschulbereich in den kommenden Jahren weiter zu entwickeln?

Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben am 4. Juni den Hochschulpakt II beschlossen. Gegenwärtig zeichnen sich in den Ländern erste Probleme bei der Hochschulfinanzierung aufgrund der Wirtschaftskrise ab. Ist die Finanzierung des Hochschulpaktes II unter diesen Bedingungen gesichert?

Neben dem quantitativen Ausbau der Studienplätze sind die Verbesserung der Lehre und eine Verringerung der Abbruchquoten erklärtes Ziel der Parteien. Wie will Ihre Partei die dafür erforderliche verbesserte Betreuung und Beratung der Studierenden sicherstellen?

Aufgrund der jüngsten Grundgesetzänderungen schränkt die so genannte Schuldenbremse die finanzielle Beweglichkeit der Länder in Zukunft stark ein. Mit welchen Konzepten wird Ihre Partei eine auskömmliche Finanzierung des Hochschulbereichs sicherstellen?

Die soziale Selektivität des Bildungswesens ist im internationalen Vergleich hoch. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang die finanzielle Förderung des Studiums. Wie will Ihre Partei die Studienfinanzierung in Zukunft sicherstellen?

Welche Modelle der Hochschulfinanzierung favorisiert Ihre Partei und welche Bedeutung haben dabei private Komponenten, z.B. Studienbeiträge?

Die Grundfinanzierung der Hochschulen ist seit einiger Zeit bedauerlicherweise rückläufig. Demgegenüber gewinnt die ergänzende wettbewerbsorientierte Finanzierung über Projekte zunehmend an Bedeutung. Deren Finanzierung erfolgt jedoch nicht auf Vollkostenbasis, sondern ist nur unter Einbeziehung von Grundmitteln möglich. Welche Konzepte hat Ihre Partei, den "Overhead" einer zunehmend wettbewerblich finanzierten Hochschullandschaft abzudecken?

Der Kooperation von hochschulischer und außeruniversitärer Forschung wird große Bedeutung für die Ausschöpfung von Innovationspotenzialen beigemessen. Eine Kooperation auf Augenhöhe wird jedoch immer schwieriger. Die außeruniversitäre Forschung verzeichnet nicht nur stetige Zuwächse in ihren Haushalten, sie verfügt auch bezüglich der Besoldung ihres Personals über größere Freiheitsgrade (Aufgabe des Vergaberahmens). Wie gedenkt Ihre Partei, die Hochschulen im Wettbewerb und in der Kooperation mit außeruniversitären Einrichtungen zu stärken?

Welche Vorstellungen hat Ihre Partei bezüglich der künftigen Kooperation von Bund und Ländern im Bereich der Hochschulpolitik?

Wie stellt sich Ihre Partei die Rolle Deutschlands im europäischen Hochschul- und Forschungsraum vor? Wie will sie sicherstellen, dass Deutschland in Europa trotz der föderalen Struktur mit einer Stimme spricht und auf die Gestaltung der Hochschul- und Forschungspolitik Einfluss nimmt?

Vor allem die europäische Forschungsförderung setzt stark auf Anwendungsorientierung und Innovation im Bereich der Naturwissenschaften und Technik. Wie sieht Ihre Partei vor diesem Hintergrund den Auftrag der Hochschulen und die Forschungsförderung im Bereich der Geisteswissenschaften und der künstlerischen Ausbildung?

Unterstützt Ihre Partei die open-access-Strategie der Allianz im Wissenschaftsbereich und beabsichtigt sie den 3. Korb der Urheberrechts-Novelle in der nächsten Legislaturperiode umzusetzen?

Redaktion 29.05.2009
Erhebliche Unterschiede bei Besoldungsdurchschnitt von Professuren in den Ländern
Bonn, 29.05.2009 Die Schere bei der durchschnittlichen Professorenbesoldung zwischen den Ländern ist weiterhin groß: Hessen, das per Haushaltsgesetz eine Obergrenze festgelegt hat, verzeichnet im Jahr 2008 mit 82.500 Euro das bundesweit höchste, Thüringen mit 67.610 das niedrigste Durchschnittseinkommen für Universitätsprofessoren. Die Unterschiede zwischen den Ländern haben sich damit ein wenig verringert. Die Differenz bei den Besoldungsdurchschnitten von Universitätsprofessuren zwischen den Ländern lag im Jahr 2007 noch bei 16.600 Euro. Diese Zahlen gehen aus einem Besoldungsranking hervor, das die Zeitschrift "Forschung & Lehre" in ihrer Juni-Ausgabe veröffentlicht.

Gegenüber 2007 gab es die höchsten Zuwächse beim Besoldungsdurchschnitt im Saarland, in Bayern, Schleswig-Holstein und Hamburg. Das Durchschnittseinkommen von Universitätsprofessoren in Saarland stieg um 4.373 Euro von 75.627 auf 80.000 Euro, in Bayern um 2.038 Euro von 76.996 auf 79.034 Euro, in Schleswig-Holstein um 1.912 Euro von 65.902 auf 67.814 Euro und in Hamburg um 1.804 Euro von 73.870 auf 75.674 Euro. Moderate Steigerungen gegenüber dem Vergleichsjahr 2007 wiesen Brandenburg (plus 1.558 Euro), Sachsen-Anhalt (plus 1.353 Euro), Niedersachsen (plus 1.250 Euro), Nordrhein-Westfalen (plus 1.078 Euro) und Mecklenburg-Vorpommern (plus 981 Euro) auf. Geringfügige Anpassungen gab es in Sachsen (plus 643 Euro), Rheinland-Pfalz (plus 371 Euro), Baden-Württemberg (plus 294 Euro). Keine Veränderungen zum Jahr 2007 verzeichneten Hessen, Berlin (72.111 Euro), Bremen (71.422 Euro) und Thüringen (67.610 Euro). Das Besoldungsranking führen Hessen, das Saarland, Bayern und Baden-Württemberg an. Das Mittelfeld erstreckt sich von Hamburg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Berlin, Bremen bis hin zu Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Zur Schlussgruppe mit einem Besoldungsdurchschnitt von unter 70.000 Euro gehören Brandenburg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Redaktion 29.05.2009
Präsident des Deutsches Studentenwerk (DSW) zieht in "Forschung & Lehre" kritische Bilanz des Bologna-Prozesses - Dobischat: "Die Politik hat den Bologna-Prozess immer gefeiert, aber die Hochschulen nie vernünftig finanziert" - Dreier-Interview mit Prof. Dr. Margret Wintermanel, Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, Prof. Dr. Bernhard Kempen, Präsident des Deutschen Hochschulverbands, und DSW-Präsident Dobischat
Berlin/Bonn, 29.05.2009 Vor "neuen sozialen Hürden" beim Übergang vom Bachelor- ins Master-Studium warnt Prof. Dr. Rolf Dobischat, der Präsident des Deutschen Studentenwerks (DSW), in der heute erscheinenden, neuen Ausgabe der Zeitschrift "Forschung & Lehre". Gemeinsam mit Prof. Dr. Margret Wintermantel, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), und Prof. Dr. Bernhard Kempen, Präsident des Deutschen Hochschulverbands (DHV), hat die Zeitschrift Dobischat zum Bologna-Prozess interviewt. Dobischat wörtlich: "Wir sollten auf keinen Fall beim Übergang vom Bachelor zum Master neue soziale Hürden aufbauen in Form von Quotierungen, informellen NCs oder künstlicher Verknappung vom Master-Studienplätzen. Der Zugang zur Hochschulbildung in Deutschland ist schon exklusiv genug, wir brauchen nicht noch mehr Barrieren."

Dobischats Zwischenbilanz des Bologna-Prozess fällt kritisch aus; gemessen an den Bologna-Zielen seien erst etwa 40 Prozent erreicht, sagte Dobischat der Zeitschrift. Die soziale und wirtschaftliche Lage der zwei Millionen Studierenden müsse bei der Konzeption von Bachelor- und Master-Studiengängen viel stärker berücksichtigt werden, fordert er. "Die Bachelor-Studiengänge müssen auch für Studierende studierbar sein, die sich über einen Nebenjob finanzieren, Kinder betreuen, chronisch krank oder behindert sind", so Dobischat.

Der DSW-Präsident betont in dem Interview, die Ziele der Bologna-Reform hätten für ihn nach wie vor Gültigkeit, vor allem das Ziel von weniger Studienabbrüchen und einer deutlich höheren studentischen Mobilität. Gleichzeitig kritisiert er aber: "Die Politik hat den Bologna-Prozess zwar immer gefeiert, aber die Hochschulen nie vernünftig finanziert. Das ist der eigentliche Skandal, und dagegen müssen all, Lehrende wie Studierende, sehr viel lauter protestieren."

Befragt, ob ihn nach zehn Jahren Bologna Reformmüdigkeit oder Reformüberdruss befallen hätten, antwortet Dobischat: "Nein, ganz im Gegenteil. Der Bologna-Prozess muss in den kommenden zehn Jahren so gestaltet und reformiert werden, dass die Interessen der Studierenden im Mittelpunkt stehen. Der Bologna-Prozess muss sich an den Studierenden ausrichten, nicht umgekehrt!"

www.forschung-und-lehre.de

Redaktion 03.04.2009
Bonn, 03.04.2009 Mit Blick auf die aktuellen Vorbereitungen der Sondersitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz am 22. April sagte heute die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, Professor Dr. Margret Wintermantel:

"Die Länder stehen in der Verpflichtung, sich über den Hochschulpakt II zu einigen. Die aktuelle Herausforderung, zusätzliche Studienplätze für junge Menschen zu schaffen, darf nicht durch Grundsatzdiskussionen behindert werden. Vielmehr entspricht es der politischen Verantwortung, jetzt schnell zu einer Einigung zu kommen. Dies ergibt sich zwingend aus dem aktuellen Rekordhoch bei den Studienberechtigten von 45,1 Prozent eines Altersjahrgangs."

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Redaktion 12.03.2009
Berlin, 12.03.2009 Die europäischen Hochschulen stehen im globalen Wettbewerb um die besten Studienangebote und die klügsten Köpfe. Damit die Europäische Union als Wissenschaftsgesellschaft weltweit Spitze ist, fördert die Europäische Union mit dem Erasmus Mundus Programm attraktive Studiengänge und Stipendiatenprogramme.

Heute wurde in Berlin auf der nationalen Startkonferenz das Folgeprogramm Erasmus Mundus II für die Jahre 2009 bis 2013 vorgestellt. Die Europäische Union stellt insgesamt 950 Millionen Euro bereit. Neu sind Studien- und Stipendienprogramme für Doktoranden und die verstärkte internationale Vernetzung.

Das Erasmus Mundus Programm fördert wissenschaftliche Exzellenz und die internationale Attraktivität der Hochschulbildung in Europa. Dabei stärkt es gleichzeitig die Zusammenarbeit mit bestimmten Drittländern, um deren Entwicklung voranzutreiben.

Erasmus II ergänzt sinnvoll die deutsche Exzellenzinitiative, den Pakt für Forschung und Innovation und die Anstrengungen der Bundesregierung um eine stärkere internationale Vernetzung der Wissenschaft.

Besonders in einer internationalen Krise wie heute kommt der internationalen Vernetzung der Wissenschaft und der Erwerb von Kompetenzen im Ausland eine besondere Bedeutung zu.

Was ist Erasmus Mundus II konkret?
Das Programm bietet
Gemeinsame Master- und Promotionsprogramme zwischen europäischen und nichteuropäischen Hochschulen
Mobilitätsprogramme für den Austausch von Studierenden und Wissenschaftlern zwischen europäischen und nichteuropäischen Hochschulen
Förderung von Exzellenz und Steigerung der internationalen Attraktivität der europäischen Hochschulsysteme
Hochschulen, Forschungseinrichtungen und andere im Hochschulbereich tätige Organisationen können sich ebenso bewerben wie Studierende und Wissenschaftler.

Die Förderung geschieht im Rahmen von drei Aktionen:
In Aktion 1 können Konsortien europäischer Universitäten aus mindestens drei verschiedenen Ländern gemeinsame Master- und Promotionsprogramme einschließlich Stipendien gestalten. In den Konsortien können auch Universitäten aus außereuropäischen Ländern vertreten sein. Die beteiligten Masterstudenten, Doktoranden und Wissenschaftler müssen an mindestens zwei Hochschulen arbeiten. Die Programme führen zu anerkannten Doppel- oder Mehrfachabschlüssen oder gemeinsamen Abschlüssen.

Aktion 2 fördert Partnerschaften mit Hochschulen in Nicht-EU-Staaten einschließlich Stipendien. Partnerschaften sind die Grundlage für eine Verbesserung der wissenschaftlichen Kooperation und des Austauschs von Studierenden und Wissenschaftlern. Sie tragen damit zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung in bestimmten Nicht-EU-Ländern bei. In den Konsortien der Aktion 2 sollen wenigstens fünf Hochschulen aus mindestens drei europäischen Staaten sowie mehrere Hochschulen in ausgewählten nichteuropäischen Regionen vertreten sein. Benachteiligte Gruppen und Bevölkerungsteile in schwieriger Lage werden besonders berücksichtigt.

In Aktion 3 geht es in 100 Projekten vor allem darum, die Attraktivität der europäischen Hochschulbildung sichtbar zu machen.


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Redaktion 11.03.2009
Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange: "Wir können es uns nicht leisten, auch nur einen einzigen Studienplatz unbesetzt zu lassen"
Landtag stimmt Staatsvertrag zur Hochschulzulassung zu
Dresden, 11.03.2009 "Es ist nicht länger zu akzeptieren, dass in begehrten Studienfächern Studienplätze frei bleiben. Das Chaos bei der Zulassung zum Studium muss endlich ein Ende haben", sagte Sachsens Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange heute in Dresden. Der Sächsische Landtag hatte zuvor dem Staatsvertrag zur Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung zugestimmt. Damit stehe der Errichtung dieser Servicestelle nun auch aus sächsischer Sicht nichts mehr im Wege.

Derzeit wird die Ausschreibung für die Entwicklung eines neuen Serviceverfahrens vorbereitet. Das neue Verfahren soll bei der Bewerbung eines Abiturienten an mehreren Hochschulstandorten Mehrfachzulassungen und die damit verbundene Blockade von Mangel-Studienplätzen verhindern. Wissenschaftsministerin Dr. Stange forderte die sächsischen Hochschulen auf, sich künftig an dem neuen Zulassungsservice zu beteiligen. Nur dann könne das neue Verfahren auch wirklich Entlastung für die Bewerber und für die Hochschulen bringen und dem Durcheinander ein Ende bereiten. "Sachsen steht aufgrund der demographischen Entwicklung in den kommenden Jahren vor einer schwierigen Situation", so Dr. Stange. "Wir können es uns nicht leisten, auch nur einen einzigen Studienplatz unbesetzt zu lassen."


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Pressesprecherin
Eileen Mägel
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Redaktion 17.02.2009
Größere Autonomie – Weitere Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte
Mainz, 17.02.2009 "Nach der verbesserten finanziellen Ausstattung der Hochschulen durch das Programm Wissen schafft Zukunft II und aktuell auch durch das Konjunkturprogramm sowie den intensiven Profilbildungsprozessen der Hochschulen im Rahmen der Forschungsinitiative des Landes im vergangenen Jahr sollen nun konsequenterweise auch die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten weiter entwickelt werden. Mit dem neuen Hochschulgesetz schaffen wir für die Hochschulen erweiterte rechtliche Rahmenbedingungen, moderne und effiziente Strukturen aufzubauen und zu professionalisieren. In konsequenter Fortführung bisheriger Hochschulgesetzesnovellen werden ihnen flexiblere Handlungsspielräume, mehr Eigenverantwortung und größere Autonomie gegeben. Außerdem bleiben wir beharrlich auf unserem Kurs, die Hochschulen weiter für beruflich Qualifizierte zu öffnen. Auf diese Weise schaffen wir noch bessere Voraussetzungen, um die gestiegenen Herausforderungen im Wettbewerb um Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studierende und Mittel erfolgreich zu bewältigen", sagt Doris Ahnen, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, nach der heutigen Kabinettssitzung, in der über die Novelle des Hochschulgesetzes erstmals beraten wurde.

"Ich bin davon überzeugt, dass die Hochschulen in Rheinland-Pfalz die zusätzlichen Freiheiten bei ihrer inneren Gestaltung und den erweiterten Aktionsradius zuverlässig und zukunftsorientiert nutzen werden. Den wachsenden Herausforderungen, wie dem nationalen und internationalen Wettbewerb in der Spitzenforschung, den Zielsetzungen des Hochschulpaktes und der Notwendigkeit weiterer Profilbildung könnten die Hochschulen auf dieser Grundlage noch wirksamer begegnen", fügt Ministerin Doris Ahnen hinzu.

Größere Autonomie und mehr Gestaltungsspielraum für die Hochschulen
Eine zentrale Maßnahme im Gesetzentwurf, die der Profilbildung der Hochschulen zugute komme, sei die Stärkung der Rolle der Präsidentin oder des Präsidenten. Zur Umsetzung von strategisch wichtigen Entscheidungen solle sie oder er zukünftig unabhängig von den Fachbereichen über einen bestimmten Anteil der Mittel für die Hochschulen entscheiden können. Außerdem würden die Aufgaben der Präsidentin bzw. des Präsidenten in Berufungsverfahren erweitert. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, das Berufungsrecht zeitlich befristet vom Ministerium ganz auf die Präsidentin oder den Präsidenten einer Hochschule zu delegieren. Auch die Genehmigung von Prüfungsordnungen erfolge künftig durch die Hochschulleitung und nicht mehr durch das Ministerium.

Eine weitere wichtige Änderung sei die gesetzliche Verankerung der Forschungskollegs. Die Universitäten könnten künftig ihre exzellenten Forschungsbereiche außerhalb der Fachbereichsstruktur in einem solchen Kolleg zusammenfassen. Für die Universitäten entstünden auf diese Weise neue Einheiten, die im Bereich der Spitzenforschung zielgerichtet mit eigenen Stellen und Mitteln und einer vom Fachbereich grundsätzlich unabhängigen Berufungspolitik agieren könnten. Dadurch erhielten die bislang erprobten Modelle (u. a. das Gutenberg Forschungskolleg der Johannes Gutenberg-Universität Mainz) einen gesetzlichen Rahmen, der die Strukturen und Abläufe regle und eine Grundlage für deren Weiterentwicklung schaffe.

Im Zuge der Übertragung von mehr Kompetenzen auf die Hochschulen würden diese verpflichtet, die Verantwortung für die interne Qualitätssicherung zu übernehmen. Sie müssten künftig ein umfassendes Qualitätssicherungssystem vorhalten, das alle Bereiche durchdringt und die Einhaltung hoher Standards in Forschung und Lehre garantiert.

Weitere Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte
Ein besonderes Anliegen des neuen Hochschulgesetzes sei es, für beruflich qualifizierte Personen die Zugangsmöglichkeiten zum Hochschulstudium weiter zu vereinfachen. Während Meisterinnen und Meister sowie gleich Qualifizierte derzeit bereits an allen Hochschulen einen ihrem Beruf verwandten Studiengang studieren könnten, erhielten sie künftig einen fachlich unbeschränkten Zugang zu allen Hochschulen. Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen hätten, könnten nach mindestens zweijähriger beruflicher Tätigkeit ohne den Umweg über ein Probestudium jedes Studium an einer Fachhochschule aufnehmen. An Universitäten stehe der Weg zu allen Studiengängen offen, die mit der Berufsausbildung verwandt sind. "Wir gehen in Rheinland-Pfalz schon lange den Weg, die Hochschulen für beruflich Qualifizierte zu öffnen und wir werden diesen Prozess verstärkt vorantreiben. Das neue Hochschulgesetz erleichtert die Übergänge zwischen allgemeiner, beruflicher und hochschulischer Bildung noch gezielter", erklärt Ministerin Doris Ahnen. "Dieser weitere Schritt zur Öffnung der Hochschulen ist mir besonders wichtig aus Gründen der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung sowie auch eines sozial gerechteren Hochschulzugangs. Und wir brauchen in Deutschland künftig auch mehr Menschen mit einer Hochschulausbildung. Wir müssen alle Wissensressourcen, Begabungen und Talente junger Menschen aufgreifen, insbesondere wenn es darum geht, durch erstklassige Ausbildung dem Fachkräftemangel zu begegnen."

Reformbedarf bestehe auch bei den Studierendenwerken. Sie erhielten zusätzlichen Freiraum, um weitere Aufgaben für die Hochschulen wahrzunehmen. Weitere Punkte der Novelle sähen z. B. die rechtliche Absicherung der finanziellen Ausstattung der Gleichstellungsbeauftragten vor und die auch vom Landtag geforderte Verkürzung der Bewährungsfrist für eine außerplanmäßige Professur. Diese wird nun von sechs auf vier Jahre verkürzt. Insgesamt stellt das neue Hochschulgesetz eine Entfrachtung von nicht mehr notwendigen Vorgaben dar.

Die Novelle des Hochschulgesetzes geht nun zur Anhörung den Hochschulen und Verbänden zu. "Ich hoffe auf ein konstruktives Miteinander in der Anhörung. Ich bin davon überzeugt, dass die Änderungen im Hochschulgesetz die Rahmenbedingungen für die Profilbildung der Hochschulen und deren Positionierung im nationalen und internationalen Wettbewerb weiter verbessern werden. Mehr Zuständigkeiten und Freiheiten gehen selbstverständlich auch mit größerer Verantwortung einher. Ich bin sicher, dass diese Verantwortung in den Händen unserer Hochschulen gut aufgehoben ist und wir gemeinsam die Attraktivität von Rheinland-Pfalz für Studierende, Lehrende und Forschende weiter ausbauen", sagt Wissenschaftsministerin Doris Ahnen.

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Redaktion 09.02.2009
Deutsches Studentenwerk (DSW) drängt alle Beteiligten zu raschem, gemeinsamem Handeln - DSW-Präsident Rolf Dobischat: "Studierwillige und ihre Eltern haben Anspruch auf transparentes, zügiges Verfahren"
Berlin, 09.02.2009 Das Deutsche Studentenwerk (DSW) drängt angesichts des heutigen Krisentreffens im Bundesministerium für Bildung und Forschung alle an der Hochschulzulassung beteiligten Institutionen, sich im Interesse der Studierwilligen rasch auf ein gemeinsames, zügiges Verfahren zu einigen. DSW-Präsident Prof. Dr. Rolf Dobischat erklärte: "Wenn es den Ländern, den Hochschulen und der Zentralstelle für Studienplatzvergabe Ernst ist damit, mehr junge Menschen für ein Studium zu begeistern, dann sollten sie das Hickhack der vergangenen Wochen sofort einstellen. Wir brauchen jetzt rasch ein transparentes, zentrales, einfaches und zügiges Verfahren für die bundesweite Hochschulzulassung - und keine gegenseitigen Schuldzuweisungen. Darauf haben die Studierwilligen und ihre Eltern einen Anspruch."

Dobischat empört sich: "Die Situation ist absurd: Da will ein Land mit vielen guten Gründen mehr Studierende, alle bekräftigen dieses Ziel, und dann stehen die jungen Menschen, die studieren wollen, jahrelang vor einem organisatorischen Chaos. Hier bleiben nicht nur Studienplätze unbesetzt. Hier werden Ressourcen vergeudet, hier wird wertvolle Lebenszeit vergeudet. Damit muss Schluss sein."

Die Situation sei "blamabel" und "peinlich" für den Hochschulstandort Deutschland, sagt Dobischat, der es ausdrücklich begrüßt, dass Bundesbildungsministerin Dr. Annette Schavan heute in ihr Haus zu einem Krisentreffen einlädt. "Föderalismus und Hochschulautonomie geraten an deutliche Grenzen, wenn es nicht gelingt, die Studienplatzvergabe ordentlich und zum Wohle der jungen Menschen zu organisieren."

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Redaktion 02.02.2009
Fazit der 17. GEW-Hochschulkonferenz: Hochschulgesetz überarbeiten
Erfurt, 02.02.2009 Am 31.01.2009 beschäftigte sich die 17. GEW-Hochschulkonferenz im Erfurter ibis-Hotel mit der Frage "Demokratie und Bildung - Die Verantwortung der Thüringer Hochschulen!". Vertreterinnen und Vertreter aus den Hochschulen, von Studierendenvertretungen, dem DGB und Parteien ließen sich durch Stephan Märki, dem Generalintendanten des Deutschen Nationaltheaters Weimar, während seines Einführungsvortrags für die weitere Diskussion inspirieren.

Märki machte deutlich, dass Bildung und Kultur zwei Seiten einer Medaille sind. Sie können und müssen Demokratie erfahrbar machen und ihre Möglichkeiten nutzen, um die Auseinandersetzung und Weiterentwicklung von Demokratie zu befördern. Bildung und Kultur benötigen auf der anderen Seite aber demokratische Strukturen, um in bestmöglicher Weise zu wirken.

Dass gelebte Demokratie an den Hochschulen eine besondere Bedeutung hat, wurde in den anschließenden Beiträgen deutlich. An den Hochschulen werden die zukünftigen Gestalterin¬nen und Gestalter von Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft ausgebildet. Ihre Erfahrungen mit gelebter Demokratie an diesen Hochschulen werden sie in ihre zukünftigen Arbeitsfelder mitnehmen. Wie dies funktioniert - oder auch (noch) nicht funktioniert - machten u. a. Prof. Dr. Peter Scharff, Rektor der TU Ilmenau, Dr. Ingrid Lotz-Ahrens, Prorektorin der Universität Duisburg-Essen, Dr. Andreas Keller, Leiter des Vorstandsbereichs Hochschule und Forschung der GEW, und der Schriftsteller Landolf Scherzer deutlich.

Als Ergebnis der Vorträge und Diskussionen gibt es eine Reihe von Forderungen an die politischen Parteien:

Die Hochschulräte (§ 32 ThürHG) müssen abgeschafft oder zur Hälfte mit Hochschulbeschäftigten besetzt werden.
Über die Erprobungsklausel muss es Hochschulen zur Stärkung der demokratischen Strukturen möglich sein, deutlich von den Strukturvorgaben des Thüringer Hochschulgesetzes abzuweichen, z. B. mit der Wiederwahl eines Konzils mit weit reichenden Vollmachten.
Die GEW schlägt die Schaffung eines Gremiums vor, dass wie die abgeschaffte Landeshochschulkonferenz Beschäftigten- und Studierendenvertretungen sowie Hochschulleitungen vereint, so dass gemeinsam mit dem TKM richtungsweisende Entscheidungen für die Hochschulpolitik des Landes getroffen werden können.
Die Zusammensetzung von Hochschulgremien muss zukünftig so möglich sein, dass alle Gruppen paritätisch beteiligt werden. Davon nicht berührt bleiben lediglich die vom Bundesverfassungsgericht genannten Ausnahmen für eine zwingende Professorenmehrheit.
In einer Novellierung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes müssen u. a. die Mitbestimmungstatbestände und der einbezogene Personenkreis deutlich ausgeweitet werden, um die Rechte der Hochschulbeschäftigten wirkungsvoll vertreten zu können.
Anfragen können gerichtet werden an

Marlis Bremisch
GEW Thüringen
Referentin für Hochschule, Forschung, Erwachsenenbildung, gb@
Heinrich-Mann-Str. 22, 99096 Erfurt
Tel.: (03 61) 5 90 95-21, Fax: (03 61) 5 90 95-60
E-Mail: bremisch@gew-thueringen.de



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