Berlin, 11.02.2011 Die Bezirksverordnetenversammlung Berlin-Reinickendorf hat gestern einen BVV-Beschluss vom Januar aufgehoben und verhindert, dass sich die Hanna-Höch-Grundschule und die Greenwich-Oberschule zu einer Gemeinschaftsschule zusammenschließen dürfen. Der diesbezügliche Antrag beider Schulen war seitens der Senatsbildungsverwaltung ausdrücklich befürwortet worden, bedurfte aber zur Umsetzung die Entscheidung des bezirklichen Schulträgers in Reinickendorf.
"Der BVV-Beschluss bringt ein sinnvolles Gemeinschaftsschulprojekt zu Fall und ignoriert dabei völlig die Interessen und den Willen der Schülerinnen und Schüler, der Eltern sowie der beteiligten Kollegien. Mich erstaunt, dass diejenigen den Elternwillen missachten, die ihn sonst bei jeder Gelegenheit als besonders wichtig reklamieren", so Bildungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner.
Das Pilotprojekt Gemeinschaftsschule steht derzeit vor einer Erweiterung. Die derzeit 16 Schulen werden in Kürze um drei weitere ergänzt. Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung genehmigte der Grundschule im Grünen (Lichtenberg), der Carl-von-Ossietzky-Schule (Kreuzberg) sowie dem Schulverbund aus der Waldenburg-/Teske-Schule und der Peter-Paul-Rubens-Grundschule (Tempelhof-Schöneberg) ihre Anträge zur Teilnahme an dem Pilotprojekt.
Die Gemeinschaftsschulen sind als Ganztagsschulen geplant, erfreuen sich großer Beliebtheit und sind jährlich übernachgefragt. Insgesamt bietet Berlin inzwischen für 5.500 Schülerinnen und Schüler Plätze an dem neuen Schultyp an. Ziel des Pilotprojekts ist es, die Bildungschancen der Kinder unabhängig von ihren sozialen Voraussetzungen zu stärken und die wissenschaftlich nachgewiesenen positiven Effekte des längeren gemeinsamen Lernens von der 1. bis mindestens zur 10. Klasse sicherzustellen.
Weitere Ergebnisse können dem zweiten Zwischenbericht über www.berlin.de/sen/bwf unter der Rubrik Gemeinschaftsschule entnommen werden.
"Der BVV-Beschluss bringt ein sinnvolles Gemeinschaftsschulprojekt zu Fall und ignoriert dabei völlig die Interessen und den Willen der Schülerinnen und Schüler, der Eltern sowie der beteiligten Kollegien. Mich erstaunt, dass diejenigen den Elternwillen missachten, die ihn sonst bei jeder Gelegenheit als besonders wichtig reklamieren", so Bildungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner.
Das Pilotprojekt Gemeinschaftsschule steht derzeit vor einer Erweiterung. Die derzeit 16 Schulen werden in Kürze um drei weitere ergänzt. Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung genehmigte der Grundschule im Grünen (Lichtenberg), der Carl-von-Ossietzky-Schule (Kreuzberg) sowie dem Schulverbund aus der Waldenburg-/Teske-Schule und der Peter-Paul-Rubens-Grundschule (Tempelhof-Schöneberg) ihre Anträge zur Teilnahme an dem Pilotprojekt.
Die Gemeinschaftsschulen sind als Ganztagsschulen geplant, erfreuen sich großer Beliebtheit und sind jährlich übernachgefragt. Insgesamt bietet Berlin inzwischen für 5.500 Schülerinnen und Schüler Plätze an dem neuen Schultyp an. Ziel des Pilotprojekts ist es, die Bildungschancen der Kinder unabhängig von ihren sozialen Voraussetzungen zu stärken und die wissenschaftlich nachgewiesenen positiven Effekte des längeren gemeinsamen Lernens von der 1. bis mindestens zur 10. Klasse sicherzustellen.
Weitere Ergebnisse können dem zweiten Zwischenbericht über www.berlin.de/sen/bwf unter der Rubrik Gemeinschaftsschule entnommen werden.
Berlin, 19.11.2010 Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung stellte heute erste Vorschläge für das Qualitätspaket mit Schwerpunkt Sprachförderung in Kindertagesstätten und Schulen vor. Ziel ist es, nach der Neuausrichtung der Berliner Bildungslandschaft durch die Schulstrukturreform, die Wirksamkeit und Qualität der beiden Bildungseinrichtungen Kita und Schulen zu verbessern.
´Früher fördern´ lautet die Kernaussage der Vorschläge, mit denen Senator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner die eingeleiteten Qualitätsmaßnahmen im Kitabereich inhaltlich ergänzt, um Sprachkompetenz zu stärken und damit Bildungschancen zu verbessern. Jedes Kind soll zwei Sprachtests vor Schuleintritt durchlaufen: den ersten - wie bisher - im Alter von vier Jahren, um Art und Umfang des Förderbedarfs festzustellen; den zweiten kurz vor Schulbeginn im Rahmen der Einschulungsuntersuchung. Hierfür muss der Sprachteil der Einschulungsuntersuchung weiter entwickelt werden, um aussagekräftigere Daten über die Sprachkompetenz der Kinder zu erhalten, die dann sowohl an die Kindertagesstätten rückgemeldet als auch an die Schulen vermittelt werden sollen.
Ist bei einem Kind Sprachförderbedarf festgestellt worden, soll zukünftig die dreistündige Förderung am Tag auf fünf Stunden im Rahmen eines verpflichtenden Kitabesuchs ausgedehnt werden. "Alle Kinder sollen diese Fördermöglichkeit erhalten", betonte Senator Zöllner. "Gerade auch die Kinder, die bislang nicht die Kita besuchten, müssen zur Teilnahme am Sprachtest aufgefordert werden, um sie bei Bedarf entsprechend fördern zu können." Als problematisch stellte sich in den vergangenen Jahren heraus, dass nicht alle Eltern der Einladung der Schulämter folgten. "Wir wollen und müssen jedoch alle Kinder erreichen, um unserem Bildungsauftrag gerecht zu werden. Daher ist es legitim, analog zur Schulpflicht über Sanktionsmaßnahmen bei nicht erfolgter Teilnahme an der Sprachprüfung nachzudenken", so Senator Zöllner.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung prüft diesbezüglich auch, ob fundierte Sprachtestverfahren für Dreijährige zur Verfügung stehen. "Es ist anzustreben, die bisherige einjährige Förderzeit auszuweiten", so Senator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner. Eine frühere Überprüfung hätte zur Folge, dass bei festgestelltem Sprachförderbedarf der Kitabesuch eineinhalb bis zwei Jahre vor Schulbeginn verbindlich angeordnet werden könnte.
In den Berliner Kindertageseinrichtungen lassen die Erzieherinnen und Erzieher auf der Grundlage des Berliner Bildungsprogramms die Kinder ihre Umgebung erkunden und erforschen, Erfahrungen und Sinneseindrücke verarbeiten. Hierfür schafft die Kita Sprachanlässe in Spiel- und Alltagssituationen. Das ist für alle Kinder gleichermaßen wichtig - für deutsche Kinder und Kinder, die Deutsch als Zweitsprache lernen. Dementsprechend positiv sind die Ergebnisse der Sprachstandsfeststellung bei Kindern, die bereits ab ihrem dritten Lebensjahr eine Kindertagesstätte besucht haben. Von Kindern, die zwei bis drei Jahre die Kita besuchten, hatten nur 6 % Sprachförderbedarf; von den Kindern, die länger als drei Jahre in der Kita waren, verringerte sich der Sprachförderbedarf auf 2,4 %. Bei den Kindern, die bislang keine Kita besuchten, lag der Förderbedarf hingegen bei 45 %. (Sprachstandsfeststellung 2010)
Sprachförderung setzt sich in der Grundschule fort. Das Land Berlin stellt insgesamt für die Sprachförderung in der Schule jährlich über 60 Mio. Euro zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Senatsbildungsverwaltung in Absprache mit den Berliner Universitäten eine wissenschaftliche Expertise in Auftrag zu geben, die Auskunft über notwendige Eckpunkte einer erfolgversprechenden Sprachförderung in Kita und Schulen geben soll.
"Viele Schulen haben bereits Sprachförderkonzepte, die sehr unterschiedlich in ihren Inhalten, ihrer Ausgestaltung und Praxisanwendung sind. Ziel ist, dass alle Schulen mit 40 % oder mehr an lernmittelbefreiten oder nichtdeutschen Schülerinnen und Schülern ein Sprachförderkonzept erarbeiten und sicherstellen, dass Sprachfördermittel nicht an anderer Stelle eingesetzt werden", so Bildungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner.
Die meisten Grundschulen haben sich erfolgreich auf den Weg gemacht, dass jahrgangsübergreifende Lernen (JüL) in der Schulanfangsphase einzuführen. Die Schulinspektionsberichte bestätigen, dass vielfach die Qualität im Unterrichtshandeln der Lehrkräfte durch JüL gestiegen ist, weil auf die individuellen Lernbedürfnisse der Kinder besser eingegangen wurde.
Wenn eine Grundschule die Schulanfangsphase nicht in der Regelform JüL mit seiner Zusatzausstattung umsetzen will, muss sie ein methodisch-didaktisches Konzept vorlegen, das neben einem Sprachförderkonzept deutlich macht, wie die Ziele des unterschiedlichen schnellen Durchlaufens und der Förderung von heterogenen Gruppen erreicht werden sollen.
Grundlage für die Vorschläge des Senators sind die Empfehlungen einer Expertenkommission aus internen und externen Fachkräften. Der Expertenbericht ist ab heute als pdf-Dokument auf der Homepage der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung abrufbar: www.berlin.de/sen/bwf
An folgende E-Mailadresse können Vorschläge und Kommentare zu den Vorschlägen des Qualitätspakets gesendet werden: qualitaetspaket@senbwf.berlin.de
´Früher fördern´ lautet die Kernaussage der Vorschläge, mit denen Senator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner die eingeleiteten Qualitätsmaßnahmen im Kitabereich inhaltlich ergänzt, um Sprachkompetenz zu stärken und damit Bildungschancen zu verbessern. Jedes Kind soll zwei Sprachtests vor Schuleintritt durchlaufen: den ersten - wie bisher - im Alter von vier Jahren, um Art und Umfang des Förderbedarfs festzustellen; den zweiten kurz vor Schulbeginn im Rahmen der Einschulungsuntersuchung. Hierfür muss der Sprachteil der Einschulungsuntersuchung weiter entwickelt werden, um aussagekräftigere Daten über die Sprachkompetenz der Kinder zu erhalten, die dann sowohl an die Kindertagesstätten rückgemeldet als auch an die Schulen vermittelt werden sollen.
Ist bei einem Kind Sprachförderbedarf festgestellt worden, soll zukünftig die dreistündige Förderung am Tag auf fünf Stunden im Rahmen eines verpflichtenden Kitabesuchs ausgedehnt werden. "Alle Kinder sollen diese Fördermöglichkeit erhalten", betonte Senator Zöllner. "Gerade auch die Kinder, die bislang nicht die Kita besuchten, müssen zur Teilnahme am Sprachtest aufgefordert werden, um sie bei Bedarf entsprechend fördern zu können." Als problematisch stellte sich in den vergangenen Jahren heraus, dass nicht alle Eltern der Einladung der Schulämter folgten. "Wir wollen und müssen jedoch alle Kinder erreichen, um unserem Bildungsauftrag gerecht zu werden. Daher ist es legitim, analog zur Schulpflicht über Sanktionsmaßnahmen bei nicht erfolgter Teilnahme an der Sprachprüfung nachzudenken", so Senator Zöllner.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung prüft diesbezüglich auch, ob fundierte Sprachtestverfahren für Dreijährige zur Verfügung stehen. "Es ist anzustreben, die bisherige einjährige Förderzeit auszuweiten", so Senator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner. Eine frühere Überprüfung hätte zur Folge, dass bei festgestelltem Sprachförderbedarf der Kitabesuch eineinhalb bis zwei Jahre vor Schulbeginn verbindlich angeordnet werden könnte.
In den Berliner Kindertageseinrichtungen lassen die Erzieherinnen und Erzieher auf der Grundlage des Berliner Bildungsprogramms die Kinder ihre Umgebung erkunden und erforschen, Erfahrungen und Sinneseindrücke verarbeiten. Hierfür schafft die Kita Sprachanlässe in Spiel- und Alltagssituationen. Das ist für alle Kinder gleichermaßen wichtig - für deutsche Kinder und Kinder, die Deutsch als Zweitsprache lernen. Dementsprechend positiv sind die Ergebnisse der Sprachstandsfeststellung bei Kindern, die bereits ab ihrem dritten Lebensjahr eine Kindertagesstätte besucht haben. Von Kindern, die zwei bis drei Jahre die Kita besuchten, hatten nur 6 % Sprachförderbedarf; von den Kindern, die länger als drei Jahre in der Kita waren, verringerte sich der Sprachförderbedarf auf 2,4 %. Bei den Kindern, die bislang keine Kita besuchten, lag der Förderbedarf hingegen bei 45 %. (Sprachstandsfeststellung 2010)
Sprachförderung setzt sich in der Grundschule fort. Das Land Berlin stellt insgesamt für die Sprachförderung in der Schule jährlich über 60 Mio. Euro zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Senatsbildungsverwaltung in Absprache mit den Berliner Universitäten eine wissenschaftliche Expertise in Auftrag zu geben, die Auskunft über notwendige Eckpunkte einer erfolgversprechenden Sprachförderung in Kita und Schulen geben soll.
"Viele Schulen haben bereits Sprachförderkonzepte, die sehr unterschiedlich in ihren Inhalten, ihrer Ausgestaltung und Praxisanwendung sind. Ziel ist, dass alle Schulen mit 40 % oder mehr an lernmittelbefreiten oder nichtdeutschen Schülerinnen und Schülern ein Sprachförderkonzept erarbeiten und sicherstellen, dass Sprachfördermittel nicht an anderer Stelle eingesetzt werden", so Bildungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner.
Die meisten Grundschulen haben sich erfolgreich auf den Weg gemacht, dass jahrgangsübergreifende Lernen (JüL) in der Schulanfangsphase einzuführen. Die Schulinspektionsberichte bestätigen, dass vielfach die Qualität im Unterrichtshandeln der Lehrkräfte durch JüL gestiegen ist, weil auf die individuellen Lernbedürfnisse der Kinder besser eingegangen wurde.
Wenn eine Grundschule die Schulanfangsphase nicht in der Regelform JüL mit seiner Zusatzausstattung umsetzen will, muss sie ein methodisch-didaktisches Konzept vorlegen, das neben einem Sprachförderkonzept deutlich macht, wie die Ziele des unterschiedlichen schnellen Durchlaufens und der Förderung von heterogenen Gruppen erreicht werden sollen.
Grundlage für die Vorschläge des Senators sind die Empfehlungen einer Expertenkommission aus internen und externen Fachkräften. Der Expertenbericht ist ab heute als pdf-Dokument auf der Homepage der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung abrufbar: www.berlin.de/sen/bwf
An folgende E-Mailadresse können Vorschläge und Kommentare zu den Vorschlägen des Qualitätspakets gesendet werden: qualitaetspaket@senbwf.berlin.de
Berlin, 05.11.2010 Die Begabtenförderung wird zu einem festen Bestandteil der Berliner Bildungslandschaft. Gemeinsam mit den beteiligten Gymnasien leitete der Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, eine strategische Neuausrichtung des Schulversuchs zur Individualisierung des gymnasialen Bildungsgangs (Schnellläufer) ein.
Der Schulversuch zur Förderung besonders Begabter startete 1993 mit einer verkürzten Gymnasialzeit. Durch die allgemeine Herabsetzung der Schulzeit von 13 auf 12 Jahre verkürzte sich der besondere Bildungsgang um ein weiteres Jahr auf 11 Schulbesuchsjahre (sieben Gymnasialjahre).
Vor dem Hintergrund einer wachsenden Zurückhaltung von Eltern und Schülern, am Schulversuch zur Individualisierung des gymnasialen Bildungsgangs teilzunehmen, sah sich die Senatsbildungsverwaltung in Abstimmung mit den beteiligten Schulen zu einer Anpassung und Neuausrichtung des Schulversuchs veranlasst. Mit den nun getroffenen Verabredungen zur Neuausrichtung gehen die Beteiligten wieder von einer ansteigenden Resonanz und Akzeptanz aus. "Die jetzt geschaffene Öffnung innerhalb des Schulversuchs gibt den Schulen und Eltern eine sinnvolle und notwendige Entscheidungsfreiheit für die Planung der Bildungskarrieren der Schülerinnen und Schüler", so Bildungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner.
Die Neustrukturierung umfasst im Wesentlichen drei Strukturvarianten:
-Die Schulen haben die Möglichkeit, durch eine mathematisch-naturwissenschaftliche bzw. bilinguale Profilbildung die besondere Begabung der Schülerinnen und Schüler gezielt zu fördern. Diese Profilierung ist auf acht Jahre angelegt. Das Angebot gilt für jeweils eine Klasse.
-Alternativ zu dieser Möglichkeit können die Schulen an der bisherigen Schnellläuferform als siebenjähriges Angebot bis 2012/13 (letztmalige Aufnahme) festhalten.
-Zusätzlich gibt es ein neues Angebot für Intensivlerner, die Gymnasialzeit auf acht Jahre zu erweitern und mit zusätzlichen Angeboten (Enrichment) anzureichern. Die Enrichmentangebote umfassen vielfältige Anregungsmöglichkeiten entsprechend den einzelnen Begabungen.
Diese Bildungsgänge beginnen mit der 5. Jahrgangsstufe.
Nach derzeitigem Gesprächsstand werden von den 13 Schulstandorten
-drei Schulen noch ein Jahr im verkürzten Schulversuch verbleiben, um in diesem Jahr ihr neues Profil auszuarbeiten, welches ab 2013/14 angeboten werden soll;
-zwei Standorte ein mathematisch-naturwissenschaftliches Profil anbieten, ein Standort entscheidet sich für eine musische Ausrichtung mit dem Schwerpunkt Musik;
-sieben Standorte die Förderung besonders Begabter in der neuen Form der Umstrukturierung (Enrichment) anbieten.
Darüber hinaus wird sichergestellt, dass in die Spezialklassen im Rahmen des Enrichmentangebots ausschließlich Schülerinnen und Schüler mit besonderer Begabung aufgenommen werden. Zum Aufnahmeverfahren gehören neben den ausführlichen Aufnahmegesprächen die Noten der Grundschule (Halbjahreszeugnis 4. Jg.), das Empfehlungsschreiben der Grundschule und der verbindliche zentrale Aufnahmetest, der zwei Intelligenztests umfasst. Von den insgesamt erreichbaren 20 Punkten müssen Begabungs- und Leistungsnachweise sowohl aus dem Grundschulbereich als auch aus der Testung mit mindestens jeweils fünf Punkten erbracht werden.
Die zukünftigen Profilklassen richten sich bei der Schüleraufnahme nach den für ihr Profil üblichen Bedingungen.
"Die neue Angebotsvielfalt zur Begabtenförderung an den ehemaligen Schnellläufer-Gymnasien berücksichtigt stärker neigungsorientiertes Arbeiten der Schülerinnen und Schüler. Wer schnell lernt, soll mit zusätzlichen Angeboten intensiv gefördert werden. Wer eine besondere Neigung hat, kann durch die spezielle Profilausrichtung der Schulen seine Interessen berücksichtigt finden. Mit den neuen Aufnahmekriterien stellen wir sicher, dass wir für die kleine Gruppe der besonders Begabten ein spezielles Angebot vorhalten. Die Verteilung der Standorte sichert langfristig ein flächendeckendes Angebot für die Stadt. Diese Weiterentwicklung macht die Begabtenförderung zu einem festen Bestandteil der Berliner Bildungslandschaft", so Bildungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner.
Schulen des Schulversuchs
Rosa-Luxemburg Oberschule
Alexander-von-Humboldt-Schule
Otto-Nagel-Gymnasium
Werner-von-Siemens-Oberschule
Emmy-Noether-Schule
Käthe-Kollwitz-Oberschule
Lessing-Gymnasium
Albrecht-Dürer-Schule
Freiherr-vom-Stein-Schule
Melanchthon-Schule
Hildegard-Wegscheider-Oberschule
Dathe-Oberschule
Primo-Levi-Schule
Der Schulversuch zur Förderung besonders Begabter startete 1993 mit einer verkürzten Gymnasialzeit. Durch die allgemeine Herabsetzung der Schulzeit von 13 auf 12 Jahre verkürzte sich der besondere Bildungsgang um ein weiteres Jahr auf 11 Schulbesuchsjahre (sieben Gymnasialjahre).
Vor dem Hintergrund einer wachsenden Zurückhaltung von Eltern und Schülern, am Schulversuch zur Individualisierung des gymnasialen Bildungsgangs teilzunehmen, sah sich die Senatsbildungsverwaltung in Abstimmung mit den beteiligten Schulen zu einer Anpassung und Neuausrichtung des Schulversuchs veranlasst. Mit den nun getroffenen Verabredungen zur Neuausrichtung gehen die Beteiligten wieder von einer ansteigenden Resonanz und Akzeptanz aus. "Die jetzt geschaffene Öffnung innerhalb des Schulversuchs gibt den Schulen und Eltern eine sinnvolle und notwendige Entscheidungsfreiheit für die Planung der Bildungskarrieren der Schülerinnen und Schüler", so Bildungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner.
Die Neustrukturierung umfasst im Wesentlichen drei Strukturvarianten:
-Die Schulen haben die Möglichkeit, durch eine mathematisch-naturwissenschaftliche bzw. bilinguale Profilbildung die besondere Begabung der Schülerinnen und Schüler gezielt zu fördern. Diese Profilierung ist auf acht Jahre angelegt. Das Angebot gilt für jeweils eine Klasse.
-Alternativ zu dieser Möglichkeit können die Schulen an der bisherigen Schnellläuferform als siebenjähriges Angebot bis 2012/13 (letztmalige Aufnahme) festhalten.
-Zusätzlich gibt es ein neues Angebot für Intensivlerner, die Gymnasialzeit auf acht Jahre zu erweitern und mit zusätzlichen Angeboten (Enrichment) anzureichern. Die Enrichmentangebote umfassen vielfältige Anregungsmöglichkeiten entsprechend den einzelnen Begabungen.
Diese Bildungsgänge beginnen mit der 5. Jahrgangsstufe.
Nach derzeitigem Gesprächsstand werden von den 13 Schulstandorten
-drei Schulen noch ein Jahr im verkürzten Schulversuch verbleiben, um in diesem Jahr ihr neues Profil auszuarbeiten, welches ab 2013/14 angeboten werden soll;
-zwei Standorte ein mathematisch-naturwissenschaftliches Profil anbieten, ein Standort entscheidet sich für eine musische Ausrichtung mit dem Schwerpunkt Musik;
-sieben Standorte die Förderung besonders Begabter in der neuen Form der Umstrukturierung (Enrichment) anbieten.
Darüber hinaus wird sichergestellt, dass in die Spezialklassen im Rahmen des Enrichmentangebots ausschließlich Schülerinnen und Schüler mit besonderer Begabung aufgenommen werden. Zum Aufnahmeverfahren gehören neben den ausführlichen Aufnahmegesprächen die Noten der Grundschule (Halbjahreszeugnis 4. Jg.), das Empfehlungsschreiben der Grundschule und der verbindliche zentrale Aufnahmetest, der zwei Intelligenztests umfasst. Von den insgesamt erreichbaren 20 Punkten müssen Begabungs- und Leistungsnachweise sowohl aus dem Grundschulbereich als auch aus der Testung mit mindestens jeweils fünf Punkten erbracht werden.
Die zukünftigen Profilklassen richten sich bei der Schüleraufnahme nach den für ihr Profil üblichen Bedingungen.
"Die neue Angebotsvielfalt zur Begabtenförderung an den ehemaligen Schnellläufer-Gymnasien berücksichtigt stärker neigungsorientiertes Arbeiten der Schülerinnen und Schüler. Wer schnell lernt, soll mit zusätzlichen Angeboten intensiv gefördert werden. Wer eine besondere Neigung hat, kann durch die spezielle Profilausrichtung der Schulen seine Interessen berücksichtigt finden. Mit den neuen Aufnahmekriterien stellen wir sicher, dass wir für die kleine Gruppe der besonders Begabten ein spezielles Angebot vorhalten. Die Verteilung der Standorte sichert langfristig ein flächendeckendes Angebot für die Stadt. Diese Weiterentwicklung macht die Begabtenförderung zu einem festen Bestandteil der Berliner Bildungslandschaft", so Bildungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner.
Schulen des Schulversuchs
Rosa-Luxemburg Oberschule
Alexander-von-Humboldt-Schule
Otto-Nagel-Gymnasium
Werner-von-Siemens-Oberschule
Emmy-Noether-Schule
Käthe-Kollwitz-Oberschule
Lessing-Gymnasium
Albrecht-Dürer-Schule
Freiherr-vom-Stein-Schule
Melanchthon-Schule
Hildegard-Wegscheider-Oberschule
Dathe-Oberschule
Primo-Levi-Schule
Berlin, 30.08.2010 Rund 53.000 Erstklässler an knapp 1000 Grundschulen in Berlin und Brandenburg erhielten am 30. August 2010 zum Start ihrer Schullaufbahn eine Bio-Brotbox. Die Schauspielerin Marion Kracht überreichte den Schulanfängern der Hermann-Sander-Grundschule in Berlin-Neukölln persönlich wieder verwendbare gelben Dosen mit Frühstückszutaten in Bio-Qualität. Am Vortag hatte die Bio-Brotbox-Botschafterin auch geholfen, die Boxen bei der Packaktion in Berlin zu befüllen.
"Ein gesundes Frühstück ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Kinder gut in den Tag starten und sich in der Schule konzentrieren können. Ich weiß das aus der Erfahrung mit meinen beiden Söhnen, die in die Schule gehen. Für meine Familie kaufe ich nur Bio. Ich bin überzeugt, dass das die beste Ernährung für mich und meine Lieben ist", erklärt Marion Kracht ihr Engagement für gesunde Kinderernährung.
Zusammen mit Marion Kracht verteilten Berlins Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher, der Neuköllner Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky und rbb-Programmdirektorin Dr. Claudia Nothelle Bio-Brotboxen. Die Geschäftsführerin der gemeinnützigen GmbH Bio-Brotbox, Hilde Fauland-Weckmann, und Bio-Brotbox-Initiator Joachim Weckmann (Märkisches Landbrot) informierten über das Projekt, das 2002 in Berlin und 2006 in Brandenburg startete.
Mit der Bio-Brotbox-Aktion machen rund 45 meist mittelständische Unternehmen aus Berlin und Brandenburg darauf aufmerksam, wie wichtig ein tägliches Frühstück für erfolgreiches Lernen ist. Trotz der Wirtschaftskrise finanzieren diese Unternehmen gemeinsam mit 350.000 Euro die diesjährige Bio-Brotbox-Aktion. Das Projekt kommt damit gänzlich ohne Steuergelder aus.
Am Sonntag, den 29. August, hatten in aller Frühe rund 600 freiwillige Helferinnen und Helfer die 53.000 Boxen in der Leerguthalle des Bio-Großhändlers Terra Naturkost in Berlin-Neukölln gepackt. Frühstückszutaten aus ökologischer Landwirtschaft und Informationen zu gesunder Ernährung wanderten in die gelben Brotdosen: eine Scheibe Brot aus Berliner Vollkornbäckereien, eine Möhre, ein süßer und ein pikanter Aufstrich, eine Käse-Ecke, eine Müsliportion, ein Sesamriegel, Rosinen, Kinder-Tee und ein Fruchtsaft. Ein Milchgutschein, der im Bioladen eingelöst werden kann, Informationen über die Aktion, ein Bio-Einkaufsführer für Berlin und Brandenburg und eine Einladung zu einem Kindertheaterstück über gesundes Essen runden den Inhalt der Box ab.
Prominente Unterstützer der Bio-Brotbox-Aktion packten tatkräftig mit: Schauspielerin und Patin der Aktion Marion Kracht, Berlins Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher, der Brandenburger Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger und der Neuköllner Bürgermeister Heinz Buschkowsky leisteten ganze Arbeit. Am Packtisch lernten sie die Vorstände und Geschäftsführer zahlreicher Partnerunternehmen kennen, die die Bio-Brotbox-Aktion ermöglichen.
www.berlin-brandenburg.bio-brotbox.de
"Ein gesundes Frühstück ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Kinder gut in den Tag starten und sich in der Schule konzentrieren können. Ich weiß das aus der Erfahrung mit meinen beiden Söhnen, die in die Schule gehen. Für meine Familie kaufe ich nur Bio. Ich bin überzeugt, dass das die beste Ernährung für mich und meine Lieben ist", erklärt Marion Kracht ihr Engagement für gesunde Kinderernährung.
Zusammen mit Marion Kracht verteilten Berlins Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher, der Neuköllner Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky und rbb-Programmdirektorin Dr. Claudia Nothelle Bio-Brotboxen. Die Geschäftsführerin der gemeinnützigen GmbH Bio-Brotbox, Hilde Fauland-Weckmann, und Bio-Brotbox-Initiator Joachim Weckmann (Märkisches Landbrot) informierten über das Projekt, das 2002 in Berlin und 2006 in Brandenburg startete.
Mit der Bio-Brotbox-Aktion machen rund 45 meist mittelständische Unternehmen aus Berlin und Brandenburg darauf aufmerksam, wie wichtig ein tägliches Frühstück für erfolgreiches Lernen ist. Trotz der Wirtschaftskrise finanzieren diese Unternehmen gemeinsam mit 350.000 Euro die diesjährige Bio-Brotbox-Aktion. Das Projekt kommt damit gänzlich ohne Steuergelder aus.
Am Sonntag, den 29. August, hatten in aller Frühe rund 600 freiwillige Helferinnen und Helfer die 53.000 Boxen in der Leerguthalle des Bio-Großhändlers Terra Naturkost in Berlin-Neukölln gepackt. Frühstückszutaten aus ökologischer Landwirtschaft und Informationen zu gesunder Ernährung wanderten in die gelben Brotdosen: eine Scheibe Brot aus Berliner Vollkornbäckereien, eine Möhre, ein süßer und ein pikanter Aufstrich, eine Käse-Ecke, eine Müsliportion, ein Sesamriegel, Rosinen, Kinder-Tee und ein Fruchtsaft. Ein Milchgutschein, der im Bioladen eingelöst werden kann, Informationen über die Aktion, ein Bio-Einkaufsführer für Berlin und Brandenburg und eine Einladung zu einem Kindertheaterstück über gesundes Essen runden den Inhalt der Box ab.
Prominente Unterstützer der Bio-Brotbox-Aktion packten tatkräftig mit: Schauspielerin und Patin der Aktion Marion Kracht, Berlins Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher, der Brandenburger Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger und der Neuköllner Bürgermeister Heinz Buschkowsky leisteten ganze Arbeit. Am Packtisch lernten sie die Vorstände und Geschäftsführer zahlreicher Partnerunternehmen kennen, die die Bio-Brotbox-Aktion ermöglichen.
www.berlin-brandenburg.bio-brotbox.de
Berlin, 25.08.2010 Die ostdeutschen Kultus- und Bildungsstaatssekretäre - einschließlich Berlins - haben gestern auf Einladung von Brandenburgs Bildungsminister Holger Rupprecht in Potsdam über Maßnahmen als Reaktion auf die im Juni veröffentlichten Schüler-Ergebnisse in Englisch beim Ländervergleich der Bildungsstandards diskutiert. So sollen zeitnah Unterstützungskonzeptionen zur Professionalisierung von Englisch-Lehrkräften entwickelt werden. Dazu soll es eine länderübergreifende Arbeitsgruppe geben, in der der Leiter der Ländervergleichsstudie, Prof. Dr. Olaf Köller, mitarbeiten wird.
Die im Juni 2010 erstmals veröffentlichte Vergleichsstudie der Kultusministerkonferenz (KMK) und des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) zu den Bildungsstandards in den 16 Bundesländern löst die bisherigen PISA-Ländervergleiche ab. Die Bildungsforscher des IQB untersuchten dazu im Mai 2009 bundesweit die Leistungen von 41.000 Neuntklässlern aller Schularten in den Fächern Deutsch, Englisch und Französisch. Sie mussten sich Anforderungen stellen, die bundesweit zum Erreichen des Mittleren Schulabschlusses nach der Jahrgangsstufe 10 erwartet werden. Die Überprüfung der Englisch-Bildungsstandards in Lesen und Zuhören hatte insbesondere auch für die ostdeutschen Länder Verbesserungsbedarf aufgezeigt.
Die im Juni 2010 erstmals veröffentlichte Vergleichsstudie der Kultusministerkonferenz (KMK) und des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) zu den Bildungsstandards in den 16 Bundesländern löst die bisherigen PISA-Ländervergleiche ab. Die Bildungsforscher des IQB untersuchten dazu im Mai 2009 bundesweit die Leistungen von 41.000 Neuntklässlern aller Schularten in den Fächern Deutsch, Englisch und Französisch. Sie mussten sich Anforderungen stellen, die bundesweit zum Erreichen des Mittleren Schulabschlusses nach der Jahrgangsstufe 10 erwartet werden. Die Überprüfung der Englisch-Bildungsstandards in Lesen und Zuhören hatte insbesondere auch für die ostdeutschen Länder Verbesserungsbedarf aufgezeigt.
Berlin, 05.07.2010 Berlins Schulen werden mit 100 Prozent der ihnen nach der jährlichen Bedarfsrechnung zustehenden Lehrkräfte ausgestattet. Seit Einführung des PKB-Systems im Jahr 2008 erhalten Schulen, die dies wünschen, zusätzlich jährlich 3% ihrer Personalmittel in Form eines Budgets, um kurzfristig Vertretungs- oder Honorarkräfte zur Vermeidung von Unterrichtsausfall einstellen zu können. Die Mittelvergabe erfolgt eigenverantwortlich und unbürokratisch durch die einzelnen Schulen selbst, wie Schulleitungen es immer wieder verlangt hatten.
Mittlerweile hat sich die Zahl der an diesem System teilnehmenden Schulen von 88 % (Schuljahr 2007/08) auf 97 % (Schuljahr 2009/2010) erhöht.
Stärkere Inanspruchnahme der Personalkostenbudgetierungs-Mittel
Parallel zu dieser Entwicklung steht eine stärkere Inanspruchnahme der im Haushalt für alle Berliner Schulen angesetzten Mittel der Personalkostenbudgetierung. Waren beispielsweise im Mai 2008 nur 19,33 % der verfügbaren Mittel abgefragt worden, waren es im Folgejahr zu diesem Zeitpunkt 42,68 %. Der Wert für das laufende Kalenderjahr lag im Mai bei 52,57 %. Bereits im Mai waren also schon über die Hälfte der haushalterisch zur Verfügung stehenden Mittel aller Schulen ausgegeben. Deshalb hat sich die Senatsverwaltung entscheiden müssen, in diesen Prozess einzugreifen. Ein Überziehen des Haushaltsplanes ist nicht zulässig. Anders als in den Vorjahren muss jetzt davon ausgegangen werden, dass zum Jahresabschluss keine unverbrauchten Mittel zur Verfügung stehen werden.
Aufgrund eines in den Jahren 2008 und 2009 entstandenen Mehrbedarfs für Standardverbesserungen im Erzieherbereich und zur Finanzierung des Mehrbedarfs von Kosten für die Betreuung von Kindern in öffentlichen und in freien Schulen sind durch den Beschluss des Hauptausschusses im November 2008 die damals nicht verbrauchten PKB-Mittel abweichend zur Finanzierung dieses Mehrbedarfs verwendet worden. In der damaligen Situation war für den Bereich Bildung keine andere Handlungsweise möglich.
Die Schulen verfügen selbstverständlich weiterhin über ihr PKB-Budget aus 2010. Sollte dies schon weitgehend in Anspruch genommen sein, wird die Schulaufsicht sich mit den Schulen in Verbindung setzen, um nach Lösungsmöglichkeiten, u. U. die Bildung von Schulverbünden, zu suchen.
In einem Schreiben an alle Schulleiterinnen und Schulleiter zum Schuljahresende begründete Senator Zöllner noch einmal das jetzige Vorgehen: "Da eine Überziehung des Haushaltsplans nicht zulässig ist, gab es für die o.g. Maßnahmen keine Alternative. Seien Sie versichert, dass ich mir diese Entscheidung nicht einfach gemacht habe, weil ich weiß, dass sie für Ihre Planung des neuen Schuljahres eine zusätzliche Belastung sein kann."
93 weitere Lehrkräfte, unabhängig von der PKB-Neuausrichtung
Zöllner wies auch darauf hin, dass für das neue Schuljahr im Jahr 2010 insgesamt 1.160 Lehrkräfte (einschließlich der Entfristung von 387 mit Fristvertrag Beschäftigten) neu eingestellt worden sind. In der vergangenen Woche konnte im Rahmen der Nach- und Feinsteuerung die Einstellung eines Kontingents von 93 Lehrkräften zusätzlich zu den bereits vermeldeten 1.067 Vollzeitstellen erreicht werden. Diese Verbesserung erfolgte unabhängig von der Neuausrichtung im PKB-Verfahren.
Im Bereich des sozialpädagogischen Personals sind alle Verträge der befristet beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher entfristet worden. Alle zeitlich befristeten Aufstockungen wurden ebenfalls entfristet. Zusätzlich ist die unbefristete Neueinstellung von Erzieherinnen und Erzieher veranlasst worden. Mit diesen Einstellungen, die weit über das Maß der vergangenen Jahre hinausgehen, wird die Berliner Schule sowohl bei Lehrkräften als auch bei Sozialarbeiterinnen und Erziehern gemäß den Zumessungsrichtlinien zu 100% ausgestattet sein.
Zöllner: "Nur die Gesamtschau der Personalausstattung der Berliner Schulen gibt ein richtiges Bild. Hier wird deutlich, dass sich die Ausstattung weiter verbessert hat."
Mittlerweile hat sich die Zahl der an diesem System teilnehmenden Schulen von 88 % (Schuljahr 2007/08) auf 97 % (Schuljahr 2009/2010) erhöht.
Stärkere Inanspruchnahme der Personalkostenbudgetierungs-Mittel
Parallel zu dieser Entwicklung steht eine stärkere Inanspruchnahme der im Haushalt für alle Berliner Schulen angesetzten Mittel der Personalkostenbudgetierung. Waren beispielsweise im Mai 2008 nur 19,33 % der verfügbaren Mittel abgefragt worden, waren es im Folgejahr zu diesem Zeitpunkt 42,68 %. Der Wert für das laufende Kalenderjahr lag im Mai bei 52,57 %. Bereits im Mai waren also schon über die Hälfte der haushalterisch zur Verfügung stehenden Mittel aller Schulen ausgegeben. Deshalb hat sich die Senatsverwaltung entscheiden müssen, in diesen Prozess einzugreifen. Ein Überziehen des Haushaltsplanes ist nicht zulässig. Anders als in den Vorjahren muss jetzt davon ausgegangen werden, dass zum Jahresabschluss keine unverbrauchten Mittel zur Verfügung stehen werden.
Aufgrund eines in den Jahren 2008 und 2009 entstandenen Mehrbedarfs für Standardverbesserungen im Erzieherbereich und zur Finanzierung des Mehrbedarfs von Kosten für die Betreuung von Kindern in öffentlichen und in freien Schulen sind durch den Beschluss des Hauptausschusses im November 2008 die damals nicht verbrauchten PKB-Mittel abweichend zur Finanzierung dieses Mehrbedarfs verwendet worden. In der damaligen Situation war für den Bereich Bildung keine andere Handlungsweise möglich.
Die Schulen verfügen selbstverständlich weiterhin über ihr PKB-Budget aus 2010. Sollte dies schon weitgehend in Anspruch genommen sein, wird die Schulaufsicht sich mit den Schulen in Verbindung setzen, um nach Lösungsmöglichkeiten, u. U. die Bildung von Schulverbünden, zu suchen.
In einem Schreiben an alle Schulleiterinnen und Schulleiter zum Schuljahresende begründete Senator Zöllner noch einmal das jetzige Vorgehen: "Da eine Überziehung des Haushaltsplans nicht zulässig ist, gab es für die o.g. Maßnahmen keine Alternative. Seien Sie versichert, dass ich mir diese Entscheidung nicht einfach gemacht habe, weil ich weiß, dass sie für Ihre Planung des neuen Schuljahres eine zusätzliche Belastung sein kann."
93 weitere Lehrkräfte, unabhängig von der PKB-Neuausrichtung
Zöllner wies auch darauf hin, dass für das neue Schuljahr im Jahr 2010 insgesamt 1.160 Lehrkräfte (einschließlich der Entfristung von 387 mit Fristvertrag Beschäftigten) neu eingestellt worden sind. In der vergangenen Woche konnte im Rahmen der Nach- und Feinsteuerung die Einstellung eines Kontingents von 93 Lehrkräften zusätzlich zu den bereits vermeldeten 1.067 Vollzeitstellen erreicht werden. Diese Verbesserung erfolgte unabhängig von der Neuausrichtung im PKB-Verfahren.
Im Bereich des sozialpädagogischen Personals sind alle Verträge der befristet beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher entfristet worden. Alle zeitlich befristeten Aufstockungen wurden ebenfalls entfristet. Zusätzlich ist die unbefristete Neueinstellung von Erzieherinnen und Erzieher veranlasst worden. Mit diesen Einstellungen, die weit über das Maß der vergangenen Jahre hinausgehen, wird die Berliner Schule sowohl bei Lehrkräften als auch bei Sozialarbeiterinnen und Erziehern gemäß den Zumessungsrichtlinien zu 100% ausgestattet sein.
Zöllner: "Nur die Gesamtschau der Personalausstattung der Berliner Schulen gibt ein richtiges Bild. Hier wird deutlich, dass sich die Ausstattung weiter verbessert hat."
Artikel:
Berlin: Erzieherinnen und Erzieher an Schulen: Befristet Beschäftigte bekommen dauerhafte Stelle
Berlin, 24.06.2010 Alle 81 zurzeit im Berliner Schuldienst befristet beschäftigen Erzieherinnen und Erzieher werden in eine unbefristete Tätigkeit übernommen. Das hat die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung heute mitgeteilt. Ihre Verträge würden sonst am 31. August auslaufen.
"Dadurch wird es möglich, den bisher befristet beschäftigten Erzieherinnen und Erziehern eine dauerhafte Perspektive in Berliner Schulen zu bieten. Die Erzieherinnen und Erzieher, aber auch Eltern, Schülerinnen und Schüler und die Schulen bekommen so rechtzeitig vor den Sommerferien Planungssicherheit", erklärt Claudia Zinke, Staatssekretärin für Bildung, Jugend und Familie.
Die Erzieherinnen und Erzieher sind in den Schulen unter anderem in Horten und in Ganztagsangeboten tätig.
"Dadurch wird es möglich, den bisher befristet beschäftigten Erzieherinnen und Erziehern eine dauerhafte Perspektive in Berliner Schulen zu bieten. Die Erzieherinnen und Erzieher, aber auch Eltern, Schülerinnen und Schüler und die Schulen bekommen so rechtzeitig vor den Sommerferien Planungssicherheit", erklärt Claudia Zinke, Staatssekretärin für Bildung, Jugend und Familie.
Die Erzieherinnen und Erzieher sind in den Schulen unter anderem in Horten und in Ganztagsangeboten tätig.
Berlin, 16.06.2010 In den Berliner Schulen der Sekundarstufen I und II einschließlich der beruflichen Schulen wird die Arbeit des Leitungspersonals, der Funktionsträger, neu verteilt. Zukünftig wird es in diesem Zuge im Leitungsbereich eine vollständige Gleichstellung der Schularten geben, unabhängig davon, ob es sich z.B. um das Gymnasium oder die Integrierte Sekundarschule handelt.
Mit der neuen Leitungsstruktur werden Schulleiterinnen und Schulleiter Lehrkräfte, die für Leitungsaufgaben eingesetzt werden, in weitaus größerem Maße als bisher mit Ermäßigungsstunden, zeitlichen Befristungen und flexiblen Aufgabenbereichen ausstatten bzw. beauftragen können. Das recht starre, allein an Funktionsstellen ausgerichtete System von Schulleitung wird auf die Anforderungen moderner, eigenverantwortlicher Schulen angepasst. Dabei wird zugleich mehr Gerechtigkeit und Transparenz durch die Berücksichtigung der Größe der Schulen erreicht.
Neue Funktionen, befristete Laufzeiten
Kernstück des Modells sind die neuen Funktionen. Alle Schulen der Sekundarstufe I und II einschließlich der beruflichen Schulen erhalten drei Funktionen; kleine Schulen ohne gymnasiale Oberstufe zwei. Die Funktionen ergänzen die Funktionsstellen und beinhalten einen konkreten Aufgabenbereich für Lehrkräfte. Beispielsweise können Funktionen für Qualitätssicherung, Schulentwicklung oder Schulprogrammarbeit eingesetzt werden. Die Übertragung erfolgt durch die Schulleitungen. Die mit einer Funktion betrauten Lehrkräfte erhalten dafür zwei Ermäßigungsstunden. Die Einrichtung von Funktionen entspricht einer langjährigen Forderung der Schulen und stärkt weiter ihre Selbstständigkeit. Gezielte Verteilung nach den Bedürfnissen der Schule vor Ort Schulleiterinnen und Schulleiter können auch Aufgaben ihrer Schule gezielter und nachdrücklicher angehen. So kann eine Schule Kolleginnen und Kollegen z.B. damit beauftragen, die Kooperation mit außerschulischen Partnern voranzubringen, während eine andere Schule spezielle Sprachförderkonzepte etablieren möchte. Eine dritte Schule könnte einen Schwerpunkt in die Schulprogrammarbeit oder die Ausgestaltung des Ganztagsbetriebes setzen.
Mehr Ermäßigung für stellvertretende Schulleitungen
Nachdem bereits seit dem Schuljahr 2006/07 die Ermäßigungsstunden für Schulleiterinnen und Schulleiter erheblich erhöht wurden, werden im Zuge des neuen Funktionsstellen-modells auch die Ermäßigungsstunden für die stellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleiter ab dem Schuljahr 2010/11 um durchschnittlich zwei Unterrichtsstunden erhöht. Auch dadurch gibt es mehr Leitungszeit für die Schulleitungen (neu: 7-11 Stunden Ermäßigung, statt 5 bis 10).
Mehr Schultern für die Aufgaben von Schulleitung, klarere Leitungspyramide Mit der Veränderung entsteht eine neue, plausiblere Leitungspyramide, die die vielfältigen Aufgaben der Leitung in Schulen auf mehr Schultern verteilt. Über alle Schularten betrachtet werden künftig mehr Kolleginnen und Kollegen an der Arbeit der Schulleitung beteiligt werden (über alle Schularten: plus 1.070 Lehrerinnen und Lehrer, z.B. allein an Gymnasien plus 255). Diese Veränderung trägt auch der verstärkten Oberstufenarbeit und der Vierzügigkeit - als Richtwert - an den künftigen Integrierten Sekundarschulen (ISS) Rechnung. Größere Schulen erhalten wegen der erhöhten Leitungsaufgaben mehr Funktionsstellen als kleinere Schulen.
Finanzierung und Umsetzung
Die Umstellung erfolgt kostenneutral und betrifft alle Schularten der Sekundarstufe I und II, also auch die Gemeinschaftsschulen, einschließlich der beruflichen Schulen gleicher-maßen. Die Neuverteilung der bisherigen Funktionsstellen ergibt sich aus der Tabelle in der Anlage. Veränderungen betreffen z.B. den Bereich der Fachbereichsleiterinnen und Fachbereichsleiter (A15).
Die Umstellung erfolgt parallel zu einer Anpassung des Profilbedarfs, der Rücksicht nimmt auf die veränderten Notwendigkeiten an früheren Haupt-, Real- und Gesamtschulen. Durch die sehr gute Ausstattung der Integrierten Sekundarschulen - beispielsweise durch die Klassengröße von 25 Schülerinnen und Schüler (Zumessungsfrequenz) und die deutlich erhöhte Ausstattung für Schulen mit hohem ndH- und LmB-Anteil - können einige der früheren profilbezogenen Sonderausstattungen, wie Profilstunden für Rückläufer oder Sonderzuweisungen für Modelle mit Praxisbezug, entsprechend dem Hochwachsen der ISS ab dem Schuljahr 2010/11 nach und nach zurückgenommen werden. Dies kommt allen Schulen über die bessere Leitungsausstattung zugute.
Nach diesem Modell geht eine entsprechende Zuordnungsrichtlinie in die Beteiligung. Mit dem neuen Schuljahr kann dann die Umsetzung beginnen. Bildungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner (SPD): "Mit der Umstellung werden Berlins Schulen in ihrer Eigenverantwortlichkeit weiter gestärkt. Schulleitungen können flexibler und gezielter geeignete Kolleginnen und Kollegen zur Unterstützung bei Leitungsaufgaben motivieren. Die zeitliche Befristung sorgt dafür, dass Führungssysteme nicht erstarren. Sie spricht auch diejenigen Lehrerinnen und Lehrer an, die nur für eine begrenze Zeit und für klar umrissene Projekte oder Werke an Schulleitung teilhaben wollen. Das System der Leitung an Berlins weiter führenden Schulen wird insgesamt plausibler."
Mit der neuen Leitungsstruktur werden Schulleiterinnen und Schulleiter Lehrkräfte, die für Leitungsaufgaben eingesetzt werden, in weitaus größerem Maße als bisher mit Ermäßigungsstunden, zeitlichen Befristungen und flexiblen Aufgabenbereichen ausstatten bzw. beauftragen können. Das recht starre, allein an Funktionsstellen ausgerichtete System von Schulleitung wird auf die Anforderungen moderner, eigenverantwortlicher Schulen angepasst. Dabei wird zugleich mehr Gerechtigkeit und Transparenz durch die Berücksichtigung der Größe der Schulen erreicht.
Neue Funktionen, befristete Laufzeiten
Kernstück des Modells sind die neuen Funktionen. Alle Schulen der Sekundarstufe I und II einschließlich der beruflichen Schulen erhalten drei Funktionen; kleine Schulen ohne gymnasiale Oberstufe zwei. Die Funktionen ergänzen die Funktionsstellen und beinhalten einen konkreten Aufgabenbereich für Lehrkräfte. Beispielsweise können Funktionen für Qualitätssicherung, Schulentwicklung oder Schulprogrammarbeit eingesetzt werden. Die Übertragung erfolgt durch die Schulleitungen. Die mit einer Funktion betrauten Lehrkräfte erhalten dafür zwei Ermäßigungsstunden. Die Einrichtung von Funktionen entspricht einer langjährigen Forderung der Schulen und stärkt weiter ihre Selbstständigkeit. Gezielte Verteilung nach den Bedürfnissen der Schule vor Ort Schulleiterinnen und Schulleiter können auch Aufgaben ihrer Schule gezielter und nachdrücklicher angehen. So kann eine Schule Kolleginnen und Kollegen z.B. damit beauftragen, die Kooperation mit außerschulischen Partnern voranzubringen, während eine andere Schule spezielle Sprachförderkonzepte etablieren möchte. Eine dritte Schule könnte einen Schwerpunkt in die Schulprogrammarbeit oder die Ausgestaltung des Ganztagsbetriebes setzen.
Mehr Ermäßigung für stellvertretende Schulleitungen
Nachdem bereits seit dem Schuljahr 2006/07 die Ermäßigungsstunden für Schulleiterinnen und Schulleiter erheblich erhöht wurden, werden im Zuge des neuen Funktionsstellen-modells auch die Ermäßigungsstunden für die stellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleiter ab dem Schuljahr 2010/11 um durchschnittlich zwei Unterrichtsstunden erhöht. Auch dadurch gibt es mehr Leitungszeit für die Schulleitungen (neu: 7-11 Stunden Ermäßigung, statt 5 bis 10).
Mehr Schultern für die Aufgaben von Schulleitung, klarere Leitungspyramide Mit der Veränderung entsteht eine neue, plausiblere Leitungspyramide, die die vielfältigen Aufgaben der Leitung in Schulen auf mehr Schultern verteilt. Über alle Schularten betrachtet werden künftig mehr Kolleginnen und Kollegen an der Arbeit der Schulleitung beteiligt werden (über alle Schularten: plus 1.070 Lehrerinnen und Lehrer, z.B. allein an Gymnasien plus 255). Diese Veränderung trägt auch der verstärkten Oberstufenarbeit und der Vierzügigkeit - als Richtwert - an den künftigen Integrierten Sekundarschulen (ISS) Rechnung. Größere Schulen erhalten wegen der erhöhten Leitungsaufgaben mehr Funktionsstellen als kleinere Schulen.
Finanzierung und Umsetzung
Die Umstellung erfolgt kostenneutral und betrifft alle Schularten der Sekundarstufe I und II, also auch die Gemeinschaftsschulen, einschließlich der beruflichen Schulen gleicher-maßen. Die Neuverteilung der bisherigen Funktionsstellen ergibt sich aus der Tabelle in der Anlage. Veränderungen betreffen z.B. den Bereich der Fachbereichsleiterinnen und Fachbereichsleiter (A15).
Die Umstellung erfolgt parallel zu einer Anpassung des Profilbedarfs, der Rücksicht nimmt auf die veränderten Notwendigkeiten an früheren Haupt-, Real- und Gesamtschulen. Durch die sehr gute Ausstattung der Integrierten Sekundarschulen - beispielsweise durch die Klassengröße von 25 Schülerinnen und Schüler (Zumessungsfrequenz) und die deutlich erhöhte Ausstattung für Schulen mit hohem ndH- und LmB-Anteil - können einige der früheren profilbezogenen Sonderausstattungen, wie Profilstunden für Rückläufer oder Sonderzuweisungen für Modelle mit Praxisbezug, entsprechend dem Hochwachsen der ISS ab dem Schuljahr 2010/11 nach und nach zurückgenommen werden. Dies kommt allen Schulen über die bessere Leitungsausstattung zugute.
Nach diesem Modell geht eine entsprechende Zuordnungsrichtlinie in die Beteiligung. Mit dem neuen Schuljahr kann dann die Umsetzung beginnen. Bildungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner (SPD): "Mit der Umstellung werden Berlins Schulen in ihrer Eigenverantwortlichkeit weiter gestärkt. Schulleitungen können flexibler und gezielter geeignete Kolleginnen und Kollegen zur Unterstützung bei Leitungsaufgaben motivieren. Die zeitliche Befristung sorgt dafür, dass Führungssysteme nicht erstarren. Sie spricht auch diejenigen Lehrerinnen und Lehrer an, die nur für eine begrenze Zeit und für klar umrissene Projekte oder Werke an Schulleitung teilhaben wollen. Das System der Leitung an Berlins weiter führenden Schulen wird insgesamt plausibler."
Berlin, 27.05.2010 In einer Presseerklärung hat die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin zu dem heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin Stellung bezogen:
"Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin ist mit dem heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin sehr zufrieden. Die Senatsverwaltung begrüßt vor allem, dass das Gericht ihrer Argumentation bei der Abwägung der in Konflikt stehenden Verfassungspositionen gefolgt ist. Das Oberverwaltungsgericht hat hervorgehoben, dass das vom Verwaltungsgericht Berlin als "Duldung" angesehene Ritualgebet nur durch eine Bereitstellung von Räumlichkeiten, also einer vom Staat nicht einklagbaren Leistung, hätte erfüllt werden können. Darauf haben Schülerinnen und Schüler keinen Anspruch.
Das Zulassen eines Ritualgebetes außerhalb des Religionsunterrichts hätte die Gefahr eines erheblichen Konfliktpotenzials beinhaltet, das den Schulfrieden nachhaltig gefährden könnte, wie die bisherigen Vorfälle an Schulen zeigen. Die Senatsverwaltung hat im religiös-weltanschaulich neutralen Rahmen von Schule eine Form der Erziehung und des Unterrichts zu sichern, die sowohl die positive wie auch negative Bekenntnisfreiheit aller Schüler schützt. Die Schule hat im Rahmen dieser Schutzpflicht zur Wahrung des Schulfriedens sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler anderer Glaubensrichtungen oder anderer Religionen nicht unter Druck gesetzt werden."
"Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin ist mit dem heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin sehr zufrieden. Die Senatsverwaltung begrüßt vor allem, dass das Gericht ihrer Argumentation bei der Abwägung der in Konflikt stehenden Verfassungspositionen gefolgt ist. Das Oberverwaltungsgericht hat hervorgehoben, dass das vom Verwaltungsgericht Berlin als "Duldung" angesehene Ritualgebet nur durch eine Bereitstellung von Räumlichkeiten, also einer vom Staat nicht einklagbaren Leistung, hätte erfüllt werden können. Darauf haben Schülerinnen und Schüler keinen Anspruch.
Das Zulassen eines Ritualgebetes außerhalb des Religionsunterrichts hätte die Gefahr eines erheblichen Konfliktpotenzials beinhaltet, das den Schulfrieden nachhaltig gefährden könnte, wie die bisherigen Vorfälle an Schulen zeigen. Die Senatsverwaltung hat im religiös-weltanschaulich neutralen Rahmen von Schule eine Form der Erziehung und des Unterrichts zu sichern, die sowohl die positive wie auch negative Bekenntnisfreiheit aller Schüler schützt. Die Schule hat im Rahmen dieser Schutzpflicht zur Wahrung des Schulfriedens sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler anderer Glaubensrichtungen oder anderer Religionen nicht unter Druck gesetzt werden."
Berlin, 11.03.2010 Die Meldung von Gewaltvorfällen im Schuljahr 2008/09 hat im Vergleich zum Vorjahr wieder zugenommen. Sie stieg von 1632 im Schuljahr 2007/08 auf 1817 im Schuljahr 2008/09 bei einer Abnahme der Schülerzahlen um ca. 2 %.
Durchschnittlich meldete ca. jede zweite Schule Gewaltvorfälle. Die meisten Meldungen kamen aus den Grundschulen, der zahlenmäßig häufigsten Schulform, mit ca. 39 %, gefolgt von den Sonderschulen mit etwa 21 %.
Im Schuljahr 2008/09 sind bereits wie in den Vorjahren körperliche Gewalt mit ca. 65 % der Meldungen und Bedrohung mit etwa 19 % die vorrangigen Meldegründe.
Sprunghafter Anstieg nach dem Amoklauf in Baden-Württemberg
Während die Zahlen im ersten Schulhalbjahr etwa auf Vorjahresniveau lagen, kam es ab März 2009 zu einem sprunghaften Anstieg, was in einem engen Zusammenhang mit der Amoktat in Winnenden am 11.03.2009 zu sehen ist. Die Amoktat an der Albertville-Realschule in Winnenden führte zu einer starken Verunsicherung an Berliner Schulen. Plötzlich waren die Schulen mit einer Vielzahl von Fragestellungen konfrontiert, die insbesondere das Bedürfnis nach mehr Handlungssicherheit spiegelten.
In diesem Kontext meldeten Schulleiter ab März 2009 deutlich mehr Bedrohungen, in denen Schülerinnen und Schüler verbal oder im Internet mit einem "Amoklauf" drohten, Todeslisten fertigten oder Winnenden in Gesprächen als nachahmenswert rechtfertigten. Allein innerhalb der ersten Woche nach Winnenden wurden allein 11 solcher Fälle gemeldet. Im Vergleich dazu wurden im gesamten ersten Schulhalbjahr 2009 sieben entsprechende Drohungen gemeldet.
So erklärt sich die Zunahme der Meldungen insgesamt. Lehrkräfte zeigten sich verunsichert und äußerten die Sorge, gefährliche Entwicklungen nicht richtig einzuschätzen bzw. Eskalationen nicht verhindert zu haben. Das führte zu einer größeren Meldebereitschaft und zu einer höheren Inanspruchnahme schulpsychologischer Beratung, insbesondere auch bei Schulen, die bisher keine oder selten Gewaltvorfälle meldeten.
Dies zeigen im Folgenden auch die Einzelauswertungen der Daten. Diese Gewalttat verunsicherte und ängstigte Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und die Elternschaft.
Die Maßnahmen zur Früherkennung schwerer zielgerichteter Gewalt an Schulen und zur Amokprävention in Berlin wurden seit Jahren in Berlin verstärkt und auch nach Winnenden weiter ausgebaut:
-Die Notfallpläne der Berliner Schulen zu den Themen "Amokdrohung" und "Amoklauf" wurden in enger Zusammenarbeit mit der Polizei aktualisiert.
-Schulleiterinnen und Schulleiter aller Schularten wurden zum Thema Amokprävention geschult.
-Die Schulpsychologie bietet, oft gemeinsam mit der Polizei, Beratung bei der Einschätzung und Aufarbeitung von Amokdrohungen. Es werden Fortbildungen zur Amokprävention für Kollegien durchgeführt.
In Abstimmung mit der Polizei wurde eine berlinweit abgestimmte Vorgehensweise für ein einheitliches Alarmierungssystem festgelegt, das nun gemeinsam mit den Bezirken umgesetzt wird. So wird über einen einheitlichen Dauerton eine Alarmierung bei Amokalarm an den Schulen möglich oder eine entsprechende Durchsage über eine Lautsprecheranlage gegeben.
Den vollständigen Bericht finden Sie im Anhang unter: www.berlin.de/sen/bildung/hilfe_und_praevention/gewaltpraevention/
Änderungen im Gewaltmeldeverfahren, Notfallordner helfen den Schulen Der Gewaltpräventionsbericht dient der Aufhellung des Dunkelfeldes und wird nie ein abschließendes Bild der Gewalttaten an Berlins Schulen bieten können. Wesentliches Augenmerk gehört neben der Prävention der Intervention und Aufarbeitung der Fälle.
Seit Beginn des laufenden Schuljahres trägt das differenziertere Melde- und Unterstützungsverfahren diesem Gedanken Rechnung. So sind die von den Schulen erfassten Tatbestände an die Systematik des bekannten Notfallordners angeglichen worden, der von anderen Bundesländern in wesentlichen Teilen kopiert wurde. Dies macht es einfacher konkrete Handlungsweisen nachzusehen und die von Experten erarbeiteten Maßnahmen der Opferhilfe und Nachsorge zu ergreifen. In dem bekannten orangefarbenen Ordner finden sich für Schulleitungen und Lehrkräfte Verhaltenshinweise sowohl zum Tatbestand "Schlägerei" als auch für "Schwere Sachbeschädigung" oder "Extremismus". Die Kategorien sind differenzierter als bisher und berücksichtigen die Schweregrade der Vorfälle. Damit erleichtern sie der Schule auch die Einschätzung eines Vorfalls. Die Notfallpläne stellen sicher, dass Schulleiter wissen, was Sie im Gewaltfall tun müssen.
Das Informationsschreiben zum Umgang mit Gewalt- und Notfallsituationen gilt seit 7.08.2009 und verbindet das Meldeverfahren mit der Unterstützung der Betroffenen und der Schulen. Die Schulen sind weiterhin zur Meldung verpflichtet, insbesondere bei Gefährdungsgrad III (rot) und II (gelb).
Es besteht grundsätzlich die Pflicht der Aufarbeitung von Gewaltvorfällen durch die Schule. Die schriftliche Meldung im "grünen Bereich " ist eingeschränkt (Auszug Infoschreiben):
"3.3 Grün/Gefährdungsgrad I - niedrige Gefährdung: Vorfälle dieser Kategorie sind entsprechend der Notfallpläne in eigener Verantwortung der Schulen zu lösen. Dabei stehen Schadensbegrenzung, Opferhilfe und Möglichkeiten der Wiedergutmachung im Vordergrund. (...) Die schriftliche Meldung erfolgt nur dann, wenn die schulinternen pädagogischen Lösungsversuche nicht ausreichen und externe Hilfe bzw. eine Meldung an die Polizei erforderlich ist, wenn der Vorfall von öffentlichem Interesse ist."
Das heißt, dass die Schulen durchaus weiterhin gravierende Beleidigungen, Schlägereien und Sachbeschädigungen melden.
Bildungssenator Prof. E. Jürgen Zöllner: "Der vorrangige Aspekt ist, dass Schulen darin unterstützt werden, kompetent gewaltpräventiv arbeiten zu können. Dazu zählen Projekte wie das Buddyprojekt, Lehrerfortbildungen, Präventivkurse und Handreichungen und die ausgeprägte Kooperation mit der Schulpsychologie. Durch das neue Meldeverfahren sind Schulen mit weniger Bürokratie belastet - an den Stellen, wo sie Probleme in Eigenverantwortung lösen können. Die Meldezahlen zeigen, dass Berlins Schulen in hohem Maße für dieses Problemgebiet sensibilisiert sind. Auch erscheint es Schulen nicht länger pauschal als Makel, wenn sich Gewalttaten in ihrem Bereich ereignen. Die Schulen machen nicht bei der bloßen Erfassung von Gewaltvorfällen halt, sondern kümmern sich auf grundsätzlich hohem Niveau um die Intervention und Opferhilfe."
Durchschnittlich meldete ca. jede zweite Schule Gewaltvorfälle. Die meisten Meldungen kamen aus den Grundschulen, der zahlenmäßig häufigsten Schulform, mit ca. 39 %, gefolgt von den Sonderschulen mit etwa 21 %.
Im Schuljahr 2008/09 sind bereits wie in den Vorjahren körperliche Gewalt mit ca. 65 % der Meldungen und Bedrohung mit etwa 19 % die vorrangigen Meldegründe.
Sprunghafter Anstieg nach dem Amoklauf in Baden-Württemberg
Während die Zahlen im ersten Schulhalbjahr etwa auf Vorjahresniveau lagen, kam es ab März 2009 zu einem sprunghaften Anstieg, was in einem engen Zusammenhang mit der Amoktat in Winnenden am 11.03.2009 zu sehen ist. Die Amoktat an der Albertville-Realschule in Winnenden führte zu einer starken Verunsicherung an Berliner Schulen. Plötzlich waren die Schulen mit einer Vielzahl von Fragestellungen konfrontiert, die insbesondere das Bedürfnis nach mehr Handlungssicherheit spiegelten.
In diesem Kontext meldeten Schulleiter ab März 2009 deutlich mehr Bedrohungen, in denen Schülerinnen und Schüler verbal oder im Internet mit einem "Amoklauf" drohten, Todeslisten fertigten oder Winnenden in Gesprächen als nachahmenswert rechtfertigten. Allein innerhalb der ersten Woche nach Winnenden wurden allein 11 solcher Fälle gemeldet. Im Vergleich dazu wurden im gesamten ersten Schulhalbjahr 2009 sieben entsprechende Drohungen gemeldet.
So erklärt sich die Zunahme der Meldungen insgesamt. Lehrkräfte zeigten sich verunsichert und äußerten die Sorge, gefährliche Entwicklungen nicht richtig einzuschätzen bzw. Eskalationen nicht verhindert zu haben. Das führte zu einer größeren Meldebereitschaft und zu einer höheren Inanspruchnahme schulpsychologischer Beratung, insbesondere auch bei Schulen, die bisher keine oder selten Gewaltvorfälle meldeten.
Dies zeigen im Folgenden auch die Einzelauswertungen der Daten. Diese Gewalttat verunsicherte und ängstigte Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und die Elternschaft.
Die Maßnahmen zur Früherkennung schwerer zielgerichteter Gewalt an Schulen und zur Amokprävention in Berlin wurden seit Jahren in Berlin verstärkt und auch nach Winnenden weiter ausgebaut:
-Die Notfallpläne der Berliner Schulen zu den Themen "Amokdrohung" und "Amoklauf" wurden in enger Zusammenarbeit mit der Polizei aktualisiert.
-Schulleiterinnen und Schulleiter aller Schularten wurden zum Thema Amokprävention geschult.
-Die Schulpsychologie bietet, oft gemeinsam mit der Polizei, Beratung bei der Einschätzung und Aufarbeitung von Amokdrohungen. Es werden Fortbildungen zur Amokprävention für Kollegien durchgeführt.
In Abstimmung mit der Polizei wurde eine berlinweit abgestimmte Vorgehensweise für ein einheitliches Alarmierungssystem festgelegt, das nun gemeinsam mit den Bezirken umgesetzt wird. So wird über einen einheitlichen Dauerton eine Alarmierung bei Amokalarm an den Schulen möglich oder eine entsprechende Durchsage über eine Lautsprecheranlage gegeben.
Den vollständigen Bericht finden Sie im Anhang unter: www.berlin.de/sen/bildung/hilfe_und_praevention/gewaltpraevention/
Änderungen im Gewaltmeldeverfahren, Notfallordner helfen den Schulen Der Gewaltpräventionsbericht dient der Aufhellung des Dunkelfeldes und wird nie ein abschließendes Bild der Gewalttaten an Berlins Schulen bieten können. Wesentliches Augenmerk gehört neben der Prävention der Intervention und Aufarbeitung der Fälle.
Seit Beginn des laufenden Schuljahres trägt das differenziertere Melde- und Unterstützungsverfahren diesem Gedanken Rechnung. So sind die von den Schulen erfassten Tatbestände an die Systematik des bekannten Notfallordners angeglichen worden, der von anderen Bundesländern in wesentlichen Teilen kopiert wurde. Dies macht es einfacher konkrete Handlungsweisen nachzusehen und die von Experten erarbeiteten Maßnahmen der Opferhilfe und Nachsorge zu ergreifen. In dem bekannten orangefarbenen Ordner finden sich für Schulleitungen und Lehrkräfte Verhaltenshinweise sowohl zum Tatbestand "Schlägerei" als auch für "Schwere Sachbeschädigung" oder "Extremismus". Die Kategorien sind differenzierter als bisher und berücksichtigen die Schweregrade der Vorfälle. Damit erleichtern sie der Schule auch die Einschätzung eines Vorfalls. Die Notfallpläne stellen sicher, dass Schulleiter wissen, was Sie im Gewaltfall tun müssen.
Das Informationsschreiben zum Umgang mit Gewalt- und Notfallsituationen gilt seit 7.08.2009 und verbindet das Meldeverfahren mit der Unterstützung der Betroffenen und der Schulen. Die Schulen sind weiterhin zur Meldung verpflichtet, insbesondere bei Gefährdungsgrad III (rot) und II (gelb).
Es besteht grundsätzlich die Pflicht der Aufarbeitung von Gewaltvorfällen durch die Schule. Die schriftliche Meldung im "grünen Bereich " ist eingeschränkt (Auszug Infoschreiben):
"3.3 Grün/Gefährdungsgrad I - niedrige Gefährdung: Vorfälle dieser Kategorie sind entsprechend der Notfallpläne in eigener Verantwortung der Schulen zu lösen. Dabei stehen Schadensbegrenzung, Opferhilfe und Möglichkeiten der Wiedergutmachung im Vordergrund. (...) Die schriftliche Meldung erfolgt nur dann, wenn die schulinternen pädagogischen Lösungsversuche nicht ausreichen und externe Hilfe bzw. eine Meldung an die Polizei erforderlich ist, wenn der Vorfall von öffentlichem Interesse ist."
Das heißt, dass die Schulen durchaus weiterhin gravierende Beleidigungen, Schlägereien und Sachbeschädigungen melden.
Bildungssenator Prof. E. Jürgen Zöllner: "Der vorrangige Aspekt ist, dass Schulen darin unterstützt werden, kompetent gewaltpräventiv arbeiten zu können. Dazu zählen Projekte wie das Buddyprojekt, Lehrerfortbildungen, Präventivkurse und Handreichungen und die ausgeprägte Kooperation mit der Schulpsychologie. Durch das neue Meldeverfahren sind Schulen mit weniger Bürokratie belastet - an den Stellen, wo sie Probleme in Eigenverantwortung lösen können. Die Meldezahlen zeigen, dass Berlins Schulen in hohem Maße für dieses Problemgebiet sensibilisiert sind. Auch erscheint es Schulen nicht länger pauschal als Makel, wenn sich Gewalttaten in ihrem Bereich ereignen. Die Schulen machen nicht bei der bloßen Erfassung von Gewaltvorfällen halt, sondern kümmern sich auf grundsätzlich hohem Niveau um die Intervention und Opferhilfe."

