Dortmund, 27.01.2011 "Die jetzt veröffentlichten Übergängerquoten zu den weiterführenden Schulen im Schuljahr 2010/11 belegen, dass sich der bekannte Trend des Schulwahlverhaltens weiter fortsetzt und die Politik dies aufgreifen muss", kommentiert der VBE-Vorsitzende Udo Beckmann die vom Landesinstitut IT NRW vorgelegten Zahlen. "Der VBE teilt deshalb die Auffassung der Grünen, dass ein rascher Schulkonsens unverzichtbar ist."
Zwischen den Schuljahren 2009/10 und 2010/11 ist die Zahl der Übergänger zu den weiterführenden Schulen insgesamt um 3,3% gesunken, was sich aber auf die Schulformen sehr unterschiedlich ausgewirkt hat.
"Wenn sich Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger immer wieder auf Neue so deutlich zeigen, muss die Politik dem Rechnung tragen", so Beckmann. "Das kann sie in diesem Fall nur, indem sie die bisher strikt voneinander getrennt geführten Schulformen zusammenwachsen lässt und ihre jeweiligen Stärken dabei nutzt. Die Fähigkeiten der Hauptschullehrkräfte werden dafür genauso gebraucht wie die der Real-, Gymnasial-, Gesamt- und Förderschullehrkräfte."
Zwischen den Schuljahren 2009/10 und 2010/11 ist die Zahl der Übergänger zu den weiterführenden Schulen insgesamt um 3,3% gesunken, was sich aber auf die Schulformen sehr unterschiedlich ausgewirkt hat.
"Wenn sich Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger immer wieder auf Neue so deutlich zeigen, muss die Politik dem Rechnung tragen", so Beckmann. "Das kann sie in diesem Fall nur, indem sie die bisher strikt voneinander getrennt geführten Schulformen zusammenwachsen lässt und ihre jeweiligen Stärken dabei nutzt. Die Fähigkeiten der Hauptschullehrkräfte werden dafür genauso gebraucht wie die der Real-, Gymnasial-, Gesamt- und Förderschullehrkräfte."
Dortmund, 22.11.2010 "Solange es Haupt- und Realschulen gibt, ist die Landesregierung in der Pflicht, für diese Schülerinnen und Schüler eine bestmögliche Förderung und Bildungsteilhabe zu sichern. Investitionen in eine bessere Unterrichtsversorgung sind gut angelegt. Sie erhöhen die Bildungsteilhabe aller Schüler, die jetzt im System sind und sichern zugleich gute Rahmenbedingungen für zukünftig entstehende Gemeinschaftsschulen", so Udo Beckmann Vorsitzender der Lehrergewerkschaft VBE NRW.
Die Folgen des veränderten Schulwahlverhaltens der Eltern sowie der rückläufigen Schülerzahlen haben die Hauptschulen längst erreicht und greifen inzwischen auch schleichend auf die Realschulen über. Die Gemeinschaftsschule kann dieses Problem auf Grund ihres Modellcharakters auf absehbare Zeit nur an wenigen Standorten lösen. Das heißt auch, dass der überwiegenden Mehrheit der Schüler und Lehrkräfte in der Sekundarstufe I die Vorteile der Gemeinschaftsschule zurzeit vorenthalten bleiben. Für die Schüler sind das neben dem längeren gemeinsamen Lernen der Ganztag und die kleineren Lerngruppen, für die Lehrkräfte sind dies u. a. eine geringere Unterrichtsverpflichtung und verbesserte Aufstiegsmöglichkeiten.
"Nach Auffassung des VBE wird die Gemeinschaftsschule langfristig die Schulformen Haupt- und Realschule weitgehend ersetzen", so Beckmann. "Der VBE unterstützt dies. Wir sind aber auch der Auffassung, dass Kinder und Lehrer nicht nur im Modellversuch verbesserte Rahmenbedingungen haben sollen, um die Qualität von Bildung und Erziehung zu steigern. Daher wäre es weitsichtig, wenn die Landesregierung bereits jetzt die Rahmenbedingungen einschließlich der Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte an allen Schulformen angleichen und für alle Schulformen ein bedarfsgerechtes Unterstützungssystem aus Sozialpädagogen und Schulpsychologen aufbauen würde. Auch dies würde die sukzessive Überführung des bestehenden bildungsgangorientierten Schulsystems in ein System des längeren gemeinsamen Lernens deutlich erleichtern."
Der VBE vertritt die Auffassung, dass eine Verbesserung der Qualität in den Schulen langfristig Kosten spart, weil damit teure Nachqualifizierungsmaßnahmen entfallen würden.
"Die Kinder haben das Schulsystem nicht zu verantworten", so Beckmann. "Deshalb muss die Politik dafür sorgen, dass in dem System, das sie bereitstellt, kein Kind verloren geht."
Die Folgen des veränderten Schulwahlverhaltens der Eltern sowie der rückläufigen Schülerzahlen haben die Hauptschulen längst erreicht und greifen inzwischen auch schleichend auf die Realschulen über. Die Gemeinschaftsschule kann dieses Problem auf Grund ihres Modellcharakters auf absehbare Zeit nur an wenigen Standorten lösen. Das heißt auch, dass der überwiegenden Mehrheit der Schüler und Lehrkräfte in der Sekundarstufe I die Vorteile der Gemeinschaftsschule zurzeit vorenthalten bleiben. Für die Schüler sind das neben dem längeren gemeinsamen Lernen der Ganztag und die kleineren Lerngruppen, für die Lehrkräfte sind dies u. a. eine geringere Unterrichtsverpflichtung und verbesserte Aufstiegsmöglichkeiten.
"Nach Auffassung des VBE wird die Gemeinschaftsschule langfristig die Schulformen Haupt- und Realschule weitgehend ersetzen", so Beckmann. "Der VBE unterstützt dies. Wir sind aber auch der Auffassung, dass Kinder und Lehrer nicht nur im Modellversuch verbesserte Rahmenbedingungen haben sollen, um die Qualität von Bildung und Erziehung zu steigern. Daher wäre es weitsichtig, wenn die Landesregierung bereits jetzt die Rahmenbedingungen einschließlich der Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte an allen Schulformen angleichen und für alle Schulformen ein bedarfsgerechtes Unterstützungssystem aus Sozialpädagogen und Schulpsychologen aufbauen würde. Auch dies würde die sukzessive Überführung des bestehenden bildungsgangorientierten Schulsystems in ein System des längeren gemeinsamen Lernens deutlich erleichtern."
Der VBE vertritt die Auffassung, dass eine Verbesserung der Qualität in den Schulen langfristig Kosten spart, weil damit teure Nachqualifizierungsmaßnahmen entfallen würden.
"Die Kinder haben das Schulsystem nicht zu verantworten", so Beckmann. "Deshalb muss die Politik dafür sorgen, dass in dem System, das sie bereitstellt, kein Kind verloren geht."
Dortmund, 18.11.2010 "Lehrerinnen und Lehrer müssen in allen Bundesländern grundsätzlich verbeamtet werden", forderte VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann heute auf der ordentlichen Bundesversammlung des VBE im Dortmunder Kongresszentrum Westfalenhallen. Versuchen in den Ländern, verbeamtete und tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen gegeneinander auszuspielen, erteilte Beckmann eine klare Absage und betonte, die von den Lehrerinnen und Lehrern aller Schularten erbrachte Leistung müsse sich in einer gerechten Bezahlung niederschlagen.
Beckmann weiter: "Nicht einmal im Alten Testament steht geschrieben, dass Lehrer nach der Schuhgröße ihrer Schüler bezahlt werden. Im VBE hat ständisches Denken zwischen den Lehrergruppen keinen Platz. Wir werden gemeinsam in den Ländern dafür streiten, dass das neue Dienstrecht in den Ländern die Gleichwertigkeit der Lehrämter verankert und allen Lehrern gleichwertige Laufbahnen und Aufstiegschancen gewährt."
Mit Blick auf den Zank um zweigliedrige Schulstrukturen bekräftigte der VBE-Bundesvorsitzende: "Es geht der Politik nach wie vor nicht darum, gleiche Bildungschancen für alle Schüler sondern lediglich den Bestand des Gymnasiums zu sichern." Das sei aber noch kein zukunftsweisendes Konzept, kritisierte Beckmann. "Wenn schon Zweigliedrigkeit, dann muss es auch eine gleichberechtigte Zweigliedrigkeit sein. Auch die zweite Säule muss die Abitur-Option beinhalten und die Bildungswege nach oben offen halten. Und diese Säule darf auch nicht so aussehen, dass unter einem Dach der eine Teil der Lehrerschaft für die sogenannten Problemfälle zuständig ist, während der andere sich um die Starken kümmert."
Udo Beckmann, Landesvorsitzender des VBE in NRW, wurde heute für weitere drei Jahre als Bundesvorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) wiedergewählt. Auf der ordentlichen Bundesversammlung des VBE, die heute in Dortmund stattfand, wurde er mit 95 Prozent der abgegebenen Stimmen im Amt bestätigt. Beckmann ist seit März 2009 Bundesvorsitzender der Lehrergewerkschaft VBE. Der studierte Grund- und Hauptschullehrer wurde Anfang November in den Expertenkreis "Inklusive Bildung" der Deutschen UNESCO-Kommission berufen.
Als 1. Stellvertretender Bundesvorsitzender wurde Rolf Busch, Landesvorsitzender des Thüringer Lehrerverbands tlv, wiedergewählt. Zum Bundesschatzmeister wählte die Bundesversammlung den Landesvorsitzenden des VBE Baden-Württemberg Gerhard Brand. Der bisherige Bundesschatzmeister Johannes Müller, Landesvorsitzender des VBE Rheinland-Pfalz, hatte nicht mehr kandidiert.
Beckmann weiter: "Nicht einmal im Alten Testament steht geschrieben, dass Lehrer nach der Schuhgröße ihrer Schüler bezahlt werden. Im VBE hat ständisches Denken zwischen den Lehrergruppen keinen Platz. Wir werden gemeinsam in den Ländern dafür streiten, dass das neue Dienstrecht in den Ländern die Gleichwertigkeit der Lehrämter verankert und allen Lehrern gleichwertige Laufbahnen und Aufstiegschancen gewährt."
Mit Blick auf den Zank um zweigliedrige Schulstrukturen bekräftigte der VBE-Bundesvorsitzende: "Es geht der Politik nach wie vor nicht darum, gleiche Bildungschancen für alle Schüler sondern lediglich den Bestand des Gymnasiums zu sichern." Das sei aber noch kein zukunftsweisendes Konzept, kritisierte Beckmann. "Wenn schon Zweigliedrigkeit, dann muss es auch eine gleichberechtigte Zweigliedrigkeit sein. Auch die zweite Säule muss die Abitur-Option beinhalten und die Bildungswege nach oben offen halten. Und diese Säule darf auch nicht so aussehen, dass unter einem Dach der eine Teil der Lehrerschaft für die sogenannten Problemfälle zuständig ist, während der andere sich um die Starken kümmert."
Udo Beckmann, Landesvorsitzender des VBE in NRW, wurde heute für weitere drei Jahre als Bundesvorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) wiedergewählt. Auf der ordentlichen Bundesversammlung des VBE, die heute in Dortmund stattfand, wurde er mit 95 Prozent der abgegebenen Stimmen im Amt bestätigt. Beckmann ist seit März 2009 Bundesvorsitzender der Lehrergewerkschaft VBE. Der studierte Grund- und Hauptschullehrer wurde Anfang November in den Expertenkreis "Inklusive Bildung" der Deutschen UNESCO-Kommission berufen.
Als 1. Stellvertretender Bundesvorsitzender wurde Rolf Busch, Landesvorsitzender des Thüringer Lehrerverbands tlv, wiedergewählt. Zum Bundesschatzmeister wählte die Bundesversammlung den Landesvorsitzenden des VBE Baden-Württemberg Gerhard Brand. Der bisherige Bundesschatzmeister Johannes Müller, Landesvorsitzender des VBE Rheinland-Pfalz, hatte nicht mehr kandidiert.
Dortmund, 17.11.2010 "Der VBE wünscht der Gemeinde Ascheberg, den Eltern, Lehrern und Schülern viel Erfolg mit der neuen Schule, die zum kommenden Schuljahr starten wird", so der VBE-Vorsitzende Udo Beckmann. "Es ist erfreulich, dass die Gemeinde konsequent und unbeeindruckt von Störversuchen ihren Weg geht. Der VBE ist davon überzeugt, dass die Vorreiterrolle, die Ascheberg hiermit übernimmt, auf andere Kommunen abstrahlen und ihnen Mut machen wird."
Die Genehmigung dieser Schule ist aus Sicht des VBE ein richtiger und wichtiger schulpolitischer Schritt. Mit dem Modellversuch Gemeinschaftsschule eröffnet die Landesregierung Kommunen und Schulen neue Möglichkeiten der Schulentwicklung. Das Modell der Gemeinschaftsschule bietet nicht nur die Möglichkeit, auch in Zeiten sinkender Schülerzahlen ein wohnortnahes, vollständiges Schulangebot bereitzustellen, sondern auch die Chance, den engen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungschancen zu entkoppeln. Darüber hinaus bietet die Gemeinschaftsschule gymnasiale Standards, die von den Eltern mehr und mehr nachgefragt werden. Die Gemeinde Ascheberg stellt sich dieser Verantwortung.
"Dass der Veränderungsdruck in den Kommunen groß ist, zeigen u. a. die zahlreichen Anfragen, die den VBE zum Modellversuch Gemeinschaftsschule erreichen", so Beckmann. "Vor Ort wissen alle, dass es eine Politik nach dem Prinzip des "weiter wie gehabt" nicht geben kann, sondern Lösungen gefunden werden müssen. Dadurch wird altes parteipolitisches Lagerdenken in den Kommunen mehr und mehr obsolet. Dem müssen sich alle Fraktionen im Landtag stellen, wenn sie den Bezug zu den Bedürfnissen der Menschen nicht verlieren wollen."
Die Genehmigung dieser Schule ist aus Sicht des VBE ein richtiger und wichtiger schulpolitischer Schritt. Mit dem Modellversuch Gemeinschaftsschule eröffnet die Landesregierung Kommunen und Schulen neue Möglichkeiten der Schulentwicklung. Das Modell der Gemeinschaftsschule bietet nicht nur die Möglichkeit, auch in Zeiten sinkender Schülerzahlen ein wohnortnahes, vollständiges Schulangebot bereitzustellen, sondern auch die Chance, den engen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungschancen zu entkoppeln. Darüber hinaus bietet die Gemeinschaftsschule gymnasiale Standards, die von den Eltern mehr und mehr nachgefragt werden. Die Gemeinde Ascheberg stellt sich dieser Verantwortung.
"Dass der Veränderungsdruck in den Kommunen groß ist, zeigen u. a. die zahlreichen Anfragen, die den VBE zum Modellversuch Gemeinschaftsschule erreichen", so Beckmann. "Vor Ort wissen alle, dass es eine Politik nach dem Prinzip des "weiter wie gehabt" nicht geben kann, sondern Lösungen gefunden werden müssen. Dadurch wird altes parteipolitisches Lagerdenken in den Kommunen mehr und mehr obsolet. Dem müssen sich alle Fraktionen im Landtag stellen, wenn sie den Bezug zu den Bedürfnissen der Menschen nicht verlieren wollen."
Dortmund, 19.10.2010 "Die üblichen reflexartigen Reaktionen von CDU und FDP sowie des Realschullehrerverbandes zeigen, dass es dringend nötig ist, sich Gedanken über die Zukunft des nordrhein-westfälischen Schulsystems zu machen", kommentiert der VBE-Vorsitzende Udo Beckmann. "Dass man damit in ein Wespennest sticht, wird den VBE nicht davon abhalten, sich hierzu weiter kritisch zu äußern und die Debatte sachorientiert und auf das System bezogen zu führen."
Die CDU ist gerade dabei, sich mehr oder weniger schleichend von der Hauptschule zu verabschieden. Ihr Fraktionsvorsitzender hat sogar sehr deutlich erklärt, "dass die Hauptschule in den meisten Regionen gescheitert" sei (NRZ vom 11.10.1010).
"Nicht die Hauptschule ist gescheitert, nicht die Lehrkräfte haben versagt, sondern das gegliederte System", so Beckmann. "Dass die CDU vom Scheitern der Hauptschule spricht, zeigt nur, dass sie das Scheitern ihrer Schulpolitik nicht zugeben will Das werden wir ihr nicht durchgehen lassen."
Es ist keine Lösung, dem gegliederten Schulsystem sozusagen ein Glied abschneiden zu wollen und so zu tun, als könne es trotzdem weiter ohne große Veränderungen bestehen bleiben. Nach Auffassung des VBE kann in der Konkurrenz mit dem Gymnasium nur eine Schulform bestehen, die gymnasiale Standards anbietet und den Weg zum Abitur offen hält. Nur eine solche Schulform wird von den Eltern nachgefragt werden. Dabei ist es dem VBE völlig gleichgültig, wie diese heißen wird.
Die CDU ist gerade dabei, sich mehr oder weniger schleichend von der Hauptschule zu verabschieden. Ihr Fraktionsvorsitzender hat sogar sehr deutlich erklärt, "dass die Hauptschule in den meisten Regionen gescheitert" sei (NRZ vom 11.10.1010).
"Nicht die Hauptschule ist gescheitert, nicht die Lehrkräfte haben versagt, sondern das gegliederte System", so Beckmann. "Dass die CDU vom Scheitern der Hauptschule spricht, zeigt nur, dass sie das Scheitern ihrer Schulpolitik nicht zugeben will Das werden wir ihr nicht durchgehen lassen."
Es ist keine Lösung, dem gegliederten Schulsystem sozusagen ein Glied abschneiden zu wollen und so zu tun, als könne es trotzdem weiter ohne große Veränderungen bestehen bleiben. Nach Auffassung des VBE kann in der Konkurrenz mit dem Gymnasium nur eine Schulform bestehen, die gymnasiale Standards anbietet und den Weg zum Abitur offen hält. Nur eine solche Schulform wird von den Eltern nachgefragt werden. Dabei ist es dem VBE völlig gleichgültig, wie diese heißen wird.
Stuttgart, 25.08.2010 Noch haben die Schüler Ferien, und doch weisen die Dekorationen in den Schaufenstern der Schreibwarengeschäfte und Schulbuchläden schon deutlich auf den nahenden Schulbeginn hin. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg rät Eltern, beim Kauf von Unterrichtsmaterialien mehr auf Klasse statt auf Masse im Ranzen zu achten und damit den Schülern die Arbeit zu erleichtern. Farbstifte, deren Spitzen beim Malen ständig abbrechen, sorgen für Frust statt Lust im Zeichenunterricht.
In den Schreibwarengeschäften und in den Supermarktketten hat man sich bereits auf den bevorstehenden Schulanfang eingestellt. Entsprechend dekorierte Schaufenster, Sondertische und bunte Prospekte machen Eltern klar, für was sie in den nächsten Tagen Geld auszugeben haben; denn trotz gesetzlich verankerter Lernmittelfreiheit müssen etliche Unterrichtsmaterialien von den Erziehungsberechtigten eingekauft und finanziert werden. "Das geht ganz schön ins Geld", versichert der VBE-Sprecher, vor allem wenn man zum ersten Mal einen Schüler komplett mit Ranzen, Sportzeug, Mäppchen, Zeichenblock, Malkasten mit Pinseln und diversen Farbstiften auszurüsten habe.
Der VBE empfiehlt Eltern, für das kommende Schuljahr nur die Arbeitsmaterialien zu besorgen, die auch wirklich benötigt werden, und bei den Produkten mehr auf Klasse statt auf Masse im Ranzen zu achten. "Fünf oder sechs qualitativ höherwertige Farbstifte sind besser als das spottbillige XXL-Jumbopaket mit 48 Buntstiften, bei denen aber ständig die minderwertigen Minen abbrechen und beim Schüler so viel schneller Frust statt Lust beim Malen hervorrufen", weiß der VBE-Sprecher.
Bei der Auswahl des neuen Ranzens lassen sich Schüler in der Regel auf keine Diskussionen mit den Eltern ein und wollen nur die Modelle, deren Designs gerade voll im Trend liegen. Schulranzen mit Mustern aus dem Vorjahr gibt es im Handel häufig mit erheblichen Preisnachlässen. Eltern von "modebewussten" Erstklässlern haben jedoch kaum Chancen, ihren Kindern diese wesentlich günstigeren "Auslaufmodelle" für den Schulbeginn schmackhaft zu machen. Sogar bei Schulanfängern gibt es schon Prestigedenken und einen Gruppenzwang.
In den Schreibwarengeschäften und in den Supermarktketten hat man sich bereits auf den bevorstehenden Schulanfang eingestellt. Entsprechend dekorierte Schaufenster, Sondertische und bunte Prospekte machen Eltern klar, für was sie in den nächsten Tagen Geld auszugeben haben; denn trotz gesetzlich verankerter Lernmittelfreiheit müssen etliche Unterrichtsmaterialien von den Erziehungsberechtigten eingekauft und finanziert werden. "Das geht ganz schön ins Geld", versichert der VBE-Sprecher, vor allem wenn man zum ersten Mal einen Schüler komplett mit Ranzen, Sportzeug, Mäppchen, Zeichenblock, Malkasten mit Pinseln und diversen Farbstiften auszurüsten habe.
Der VBE empfiehlt Eltern, für das kommende Schuljahr nur die Arbeitsmaterialien zu besorgen, die auch wirklich benötigt werden, und bei den Produkten mehr auf Klasse statt auf Masse im Ranzen zu achten. "Fünf oder sechs qualitativ höherwertige Farbstifte sind besser als das spottbillige XXL-Jumbopaket mit 48 Buntstiften, bei denen aber ständig die minderwertigen Minen abbrechen und beim Schüler so viel schneller Frust statt Lust beim Malen hervorrufen", weiß der VBE-Sprecher.
Bei der Auswahl des neuen Ranzens lassen sich Schüler in der Regel auf keine Diskussionen mit den Eltern ein und wollen nur die Modelle, deren Designs gerade voll im Trend liegen. Schulranzen mit Mustern aus dem Vorjahr gibt es im Handel häufig mit erheblichen Preisnachlässen. Eltern von "modebewussten" Erstklässlern haben jedoch kaum Chancen, ihren Kindern diese wesentlich günstigeren "Auslaufmodelle" für den Schulbeginn schmackhaft zu machen. Sogar bei Schulanfängern gibt es schon Prestigedenken und einen Gruppenzwang.
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VBE verärgert: Kultusministerium nutzt die Gutmütigkeit der Kooperationslehrerinnen Kindergarten-Schule aus
Stuttgart, 04.08.2010 Alle Verantwortlichen haben mittlerweile erkannt, wie wichtig die solide Förderung der Kleinen im Kindergarten und eine verlässliche Kooperation mit der Grundschule ist. Immer mehr Bildungshäuser entstehen, um Bildung und Erziehung aus einem Guss zu ermöglichen. Wo Kindergärten und Schulen getrennt sind, ist eine dauerhafte Kooperation der Lehrerinnen mit den Erzieherinnen umso wichtiger. Beim Verband Bildung und Erziehung (VBE) ist man ziemlich verärgert, dass diese wertvolle Arbeit für ein Kosten sparendes "Vergelt`s Gott!" getan werden muss.
Seit Jahren führen Lehrerinnen die Kooperation mit den Kindergärten zum Nulltarif durch. Für diese wertvolle Tätigkeit gab es einmal eine Anrechnungsstunde auf das Deputat der Lehrerinnen. Um den Haushalt des Landes zu entlasten, wurde diese Anrechnung ersatzlos gestrichen. Trotzdem üben die Grundschullehrerinnen die Kooperation weiterhin aus - jedoch ohne zeitliche Entlastung -, da es sich in der Praxis gezeigt hat, dass die enge Zusammenarbeit zwischen Kindergärten und Grundschule für den späteren Schulerfolg der Kinder von großer Bedeutung ist und die Schulen den guten Kontakt zwischen den beiden Institutionen im Interesse der Kinder fördern wollen. Das nutzt die Behörde aus.
Bereits im Vorfeld können bei den Kindern möglicherweise später auftretende Schwierigkeiten erkannt und rechtzeitig gemeinsam mit den Erzieherinnen nach Lösungswegen gesucht werden. Das mehrmalige Aufsuchen der ´Vorschüler` im Kindergarten durch die Kooperationslehrerin, der Gedankenaustausch zwischen Erzieherin und Lehrerin sowie die Elternberatung und die Elternabende noch vor der Einschulung haben sich als erfolgreiche Instrumente der Kooperation erwiesen. "Es kann jedoch nicht sein, dass diese gute Arbeit von den Lehrerinnen weiterhin lediglich für ein ´Vergelt`s Gott!` geleistet wird", schimpft VBE-Chef Rudolf Karg. Mittlerweile dürfte auch jedem Politiker klar sein, wie wichtig und nötig die Kooperation Grundschule-Kindergarten sei. Diese Erkenntnis, die sogar bis zum Kultusministerium vorgedrungen sei, sollte sich aber endlich wieder in einer spürbaren Anerkennung der Leistung, also in einer zeitlichen Entlastung der Pädagoginnen, niederschlagen, fordert der VBE-Chef. Wenn schon der Ergänzungsbereich Schulleitern keinen Gestaltungsspielraum mehr lasse, müssen diese Kooperationsstunden im Organisationserlass ausgewiesen werden.
Seit Jahren führen Lehrerinnen die Kooperation mit den Kindergärten zum Nulltarif durch. Für diese wertvolle Tätigkeit gab es einmal eine Anrechnungsstunde auf das Deputat der Lehrerinnen. Um den Haushalt des Landes zu entlasten, wurde diese Anrechnung ersatzlos gestrichen. Trotzdem üben die Grundschullehrerinnen die Kooperation weiterhin aus - jedoch ohne zeitliche Entlastung -, da es sich in der Praxis gezeigt hat, dass die enge Zusammenarbeit zwischen Kindergärten und Grundschule für den späteren Schulerfolg der Kinder von großer Bedeutung ist und die Schulen den guten Kontakt zwischen den beiden Institutionen im Interesse der Kinder fördern wollen. Das nutzt die Behörde aus.
Bereits im Vorfeld können bei den Kindern möglicherweise später auftretende Schwierigkeiten erkannt und rechtzeitig gemeinsam mit den Erzieherinnen nach Lösungswegen gesucht werden. Das mehrmalige Aufsuchen der ´Vorschüler` im Kindergarten durch die Kooperationslehrerin, der Gedankenaustausch zwischen Erzieherin und Lehrerin sowie die Elternberatung und die Elternabende noch vor der Einschulung haben sich als erfolgreiche Instrumente der Kooperation erwiesen. "Es kann jedoch nicht sein, dass diese gute Arbeit von den Lehrerinnen weiterhin lediglich für ein ´Vergelt`s Gott!` geleistet wird", schimpft VBE-Chef Rudolf Karg. Mittlerweile dürfte auch jedem Politiker klar sein, wie wichtig und nötig die Kooperation Grundschule-Kindergarten sei. Diese Erkenntnis, die sogar bis zum Kultusministerium vorgedrungen sei, sollte sich aber endlich wieder in einer spürbaren Anerkennung der Leistung, also in einer zeitlichen Entlastung der Pädagoginnen, niederschlagen, fordert der VBE-Chef. Wenn schon der Ergänzungsbereich Schulleitern keinen Gestaltungsspielraum mehr lasse, müssen diese Kooperationsstunden im Organisationserlass ausgewiesen werden.
Dortmund, 12.07.2010 "Der VBE unterstützt die erklärte Absicht der Koalitionspartner, für die Gründung von Gemeinschaftsschulen eine Kultur der Ermöglichung zu schaffen", erklärt der VBE-Vorsitzende Udo Beckmann zur Unterzeichnung des Koalitionsvertrags. "Der VBE wird die künftige Landesregierung auf diesem Weg kritisch-konstruktiv begleiten."
In der vergangenen Legislaturperiode konnte der VBE bei zahlreichen Veranstaltungen mit Schulträgern immer wieder feststellen, dass in den Kommunen unabhängig von den politischen Mehrheiten vor Ort große Innovationsbereitschaft besteht und bereits Konzepte vorliegen. Deren Umsetzung wurde aber von der schwarz-gelben Landesregierung fünf Jahre lang nicht zugelassen.
"Eine Kultur der Ermöglichung heißt nach Ansicht des VBE auch, dass Schulen und Schulträger im Rahmen der Eigenverantwortung den notwendigen Spielraum erhalten", so Beckmann. "Darüber hinaus ist es gut, dass keine Schulform von dem nötigen Reformprozess ausgenommen werden soll."
Der VBE weist aber auch darauf hin, dass die künftige Landesregierung für die entsprechenden Rahmenbedingungen sorgen muss. Dazu gehören gezielte Fortbildungen ebenso wie kleinere Klassen, eine aufgabenbezogene Gestaltung der Lehrerarbeitszeit sowie eine gerechte Bezahlung der Lehrkräfte.
In der vergangenen Legislaturperiode konnte der VBE bei zahlreichen Veranstaltungen mit Schulträgern immer wieder feststellen, dass in den Kommunen unabhängig von den politischen Mehrheiten vor Ort große Innovationsbereitschaft besteht und bereits Konzepte vorliegen. Deren Umsetzung wurde aber von der schwarz-gelben Landesregierung fünf Jahre lang nicht zugelassen.
"Eine Kultur der Ermöglichung heißt nach Ansicht des VBE auch, dass Schulen und Schulträger im Rahmen der Eigenverantwortung den notwendigen Spielraum erhalten", so Beckmann. "Darüber hinaus ist es gut, dass keine Schulform von dem nötigen Reformprozess ausgenommen werden soll."
Der VBE weist aber auch darauf hin, dass die künftige Landesregierung für die entsprechenden Rahmenbedingungen sorgen muss. Dazu gehören gezielte Fortbildungen ebenso wie kleinere Klassen, eine aufgabenbezogene Gestaltung der Lehrerarbeitszeit sowie eine gerechte Bezahlung der Lehrkräfte.
Stuttgart, 07.07.2010 Das letzte (zehnte) Schuljahr und die Mehrzügigkeit unterscheiden die neuen Werkrealschulen von den Hauptschulen. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg sieht aufgrund der zwei völlig verschiedenen Türschilder für Schulen, die ihre Schüler nach dem gleichen Bildungsplan unterrichten, einen eindeutigen Wettbewerbsnachteil für die damit noch einmal herabgestuften Hauptschulen gegenüber den vom Namen her auf neu gemachten Werkrealschulen.
Schüler, die ein nicht voll ausgebautes Gymnasium - ein Progymnasium - besuchen, können dort kein Abitur ablegen, dürfen sich aber trotzdem Gymnasiasten nennen. Schüler die nach dem Bildungsplan der Werkrealschule unterrichtet werden, jedoch an einer Schule ohne zehntes Schuljahr ohne "Oberstufe", sind, heißen unverständlicherweise nicht Werkrealschüler, sondern Hauptschüler.
Das neue Schulgesetz ruft immer mehr Unmut im Land hervor, kommt doch für die an sich schon benachteiligten Hauptschüler ein weiterer Nachteil hinzu.
Schüler, die in einer zweizügigen Schule (mit a- und b-Klassen) nach dem Bildungsplan der Werkrealschule unterrichtet werden, gelten als Werkrealschüler. Gibt es aber nicht so viele Schüler am Ort, so dass nur ein Zug zustande kommt - der nach fünf Jahren abschließt -, heißen diese Kinder und Jugendlichen Hauptschüler. Werkrealschüler, die nach fünf Jahren die Werkrealschule verlassen, gehen mit einem Hauptschulabschluss trotzdem als Werkrealschüler ab.
Warum diese Sprachverwirrung sein muss, verstehen immer weniger Menschen. Den VBE erreichen Schreiben von Hauptschulen, die das Etikett "Werkrealschule" auch haben möchten, weil ihre Schüler nach dem Bildungsplan der Werkrealschule unterrichtet werden. Diese Schulen bitten das Kultusministerium, analog zu den Progymnasien ohne Oberstufe die Bezeichnung "Werkrealschule mit externem 10. Schuljahr" – oder: ohne zehntes Schuljahr – führen zu dürfen, um die Hauptschüler nicht noch einmal gegenüber den Werkrealschülern herabzustufen, Schüler, die es beim Kampf um einen Ausbildungsplatz sowieso in der Regel schwerer haben als (Werk-)Realschüler und Gymnasiasten.
Schüler, die ein nicht voll ausgebautes Gymnasium - ein Progymnasium - besuchen, können dort kein Abitur ablegen, dürfen sich aber trotzdem Gymnasiasten nennen. Schüler die nach dem Bildungsplan der Werkrealschule unterrichtet werden, jedoch an einer Schule ohne zehntes Schuljahr ohne "Oberstufe", sind, heißen unverständlicherweise nicht Werkrealschüler, sondern Hauptschüler.
Das neue Schulgesetz ruft immer mehr Unmut im Land hervor, kommt doch für die an sich schon benachteiligten Hauptschüler ein weiterer Nachteil hinzu.
Schüler, die in einer zweizügigen Schule (mit a- und b-Klassen) nach dem Bildungsplan der Werkrealschule unterrichtet werden, gelten als Werkrealschüler. Gibt es aber nicht so viele Schüler am Ort, so dass nur ein Zug zustande kommt - der nach fünf Jahren abschließt -, heißen diese Kinder und Jugendlichen Hauptschüler. Werkrealschüler, die nach fünf Jahren die Werkrealschule verlassen, gehen mit einem Hauptschulabschluss trotzdem als Werkrealschüler ab.
Warum diese Sprachverwirrung sein muss, verstehen immer weniger Menschen. Den VBE erreichen Schreiben von Hauptschulen, die das Etikett "Werkrealschule" auch haben möchten, weil ihre Schüler nach dem Bildungsplan der Werkrealschule unterrichtet werden. Diese Schulen bitten das Kultusministerium, analog zu den Progymnasien ohne Oberstufe die Bezeichnung "Werkrealschule mit externem 10. Schuljahr" – oder: ohne zehntes Schuljahr – führen zu dürfen, um die Hauptschüler nicht noch einmal gegenüber den Werkrealschülern herabzustufen, Schüler, die es beim Kampf um einen Ausbildungsplatz sowieso in der Regel schwerer haben als (Werk-)Realschüler und Gymnasiasten.
Dortmund, 05.07.2010 "Dass SPD und Grüne einen parteiübergreifenden Konsens für eine Schulreform in NRW suchen wollen, hält der VBE für den richtigen Weg", kommentiert der VBE-Vorsitzende Udo Beckmann die heutige Pressekonferenz der künftigen Koalitionspartner.
"Der VBE hatte in den vergangenen Jahren die Fraktionen des Landtags immer wieder aufgefordert, diesen Weg zu gehen."
Der VBE steht hinter den Plänen von SPD und Grünen, in NRW Gemeinschaftsschulen einzurichten. Der Weg zum längeren gemeinsamen Lernen braucht aus Sicht des VBE Zeit und kann nicht durch ein sofortiges Umlegen des Schalters erfolgen.
"Gemeinschaftsschulen müssen unter Beteiligung von Kommunen, Eltern und Lehrern von unten wachsen", so Beckmann. "Dass die Bereitschaft vorhanden ist, sich auf diese Veränderung einzulassen, zeigen die bereits vorhandenen Initiativen in NRW. Wir freuen uns, dass diese nun endlich eine Chance bekommen sollen."
"Der VBE hatte in den vergangenen Jahren die Fraktionen des Landtags immer wieder aufgefordert, diesen Weg zu gehen."
Der VBE steht hinter den Plänen von SPD und Grünen, in NRW Gemeinschaftsschulen einzurichten. Der Weg zum längeren gemeinsamen Lernen braucht aus Sicht des VBE Zeit und kann nicht durch ein sofortiges Umlegen des Schalters erfolgen.
"Gemeinschaftsschulen müssen unter Beteiligung von Kommunen, Eltern und Lehrern von unten wachsen", so Beckmann. "Dass die Bereitschaft vorhanden ist, sich auf diese Veränderung einzulassen, zeigen die bereits vorhandenen Initiativen in NRW. Wir freuen uns, dass diese nun endlich eine Chance bekommen sollen."

