Die Beteiligung an Management-Aufgaben wird zunehmend zu einem wichtigen Teil von Lehrerarbeit. Aus diesem Grund bietet die Universität Kassel seit 2010 eine universitäre Weiterbildung zum Thema Bildungsmanagement an.
Das Programm richtet sich an Lehrkräfte und Schulleitungen, die sich in fünf thematischen Modulen und einem Projektmodul berufsbegleitend weiterbilden und einen zertifizierten Abschluss machen können. Die auch einzeln studierbaren Module setzen sich aus Fernstudientexten und Begleitveranstaltungen in Präsenz- oder Onlineform zusammen. Die Dauer des Studiums richtet sich nach der gewählten Studienvariante.
Studieninteressierte können sich jederzeit online in das Programm einschreiben.
http://www.unikims.de/bildungsmanagement/
Das Programm richtet sich an Lehrkräfte und Schulleitungen, die sich in fünf thematischen Modulen und einem Projektmodul berufsbegleitend weiterbilden und einen zertifizierten Abschluss machen können. Die auch einzeln studierbaren Module setzen sich aus Fernstudientexten und Begleitveranstaltungen in Präsenz- oder Onlineform zusammen. Die Dauer des Studiums richtet sich nach der gewählten Studienvariante.
Studieninteressierte können sich jederzeit online in das Programm einschreiben.
http://www.unikims.de/bildungsmanagement/
Weiterbildungspreis 2010 ausgeschrieben
Potsdam, 23.02.2010 Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg und der Landesbeirat für Weiterbildung schreiben in Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) zum fünften Mal einen Wettbewerb zur Würdigung von Innovationen in der Weiterbildung aus. Der Weiterbildungspreis 2010 wird am 23. Juni 2010 im Rahmen einer öffentlichen Festveranstaltung in Potsdam durch Bildungsminister Holger Rupprecht verliehen. Der Preis ist mit 2.000 Euro dotiert.
Für eine Auszeichnung eignen sich vor allem Projekte, die neue Ansätze in der Weiterbildungsarbeit aufzeigen. Dabei sind insbesondere die Kriterien Qualität und Kreativität gefragt. Je besser Inhalte, Organisation und die Durchführung von Bildungsveranstaltungen auf die Interessen von Teilnehmenden ausgerichtet sind, desto besser gelingt lebenslanges Lernen. Zur Beurteilung des Projekts werden Angaben zum Hintergrund, zum Ziel, zur Dauer und zum Umfang des Projekts erbeten. Außerdem sollen Aussagen zu Abläufen und Methoden sowie zur Finanzierung und zu den Perspektiven nach der Durchführung des Projekts dargestellt werden.
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind alle Weiterbildungseinrichtungen sowie deren Träger und kooperierende Verbünde im Land Brandenburg. Die Nominierung erfolgt durch eine unabhängige, ehrenamtliche Fachjury. Die Beiträge können bis zum 15. April 2010 an das Landesinstitut für Schule und Medien Brandenburg, Birgit Hensel, Abteilung 4, 14974 Ludwigsfelde-Struveshof, eingereicht werden.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.bildungsserver.berlin-brandenburg.de/2113.html
Potsdam, 23.02.2010 Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg und der Landesbeirat für Weiterbildung schreiben in Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) zum fünften Mal einen Wettbewerb zur Würdigung von Innovationen in der Weiterbildung aus. Der Weiterbildungspreis 2010 wird am 23. Juni 2010 im Rahmen einer öffentlichen Festveranstaltung in Potsdam durch Bildungsminister Holger Rupprecht verliehen. Der Preis ist mit 2.000 Euro dotiert.
Für eine Auszeichnung eignen sich vor allem Projekte, die neue Ansätze in der Weiterbildungsarbeit aufzeigen. Dabei sind insbesondere die Kriterien Qualität und Kreativität gefragt. Je besser Inhalte, Organisation und die Durchführung von Bildungsveranstaltungen auf die Interessen von Teilnehmenden ausgerichtet sind, desto besser gelingt lebenslanges Lernen. Zur Beurteilung des Projekts werden Angaben zum Hintergrund, zum Ziel, zur Dauer und zum Umfang des Projekts erbeten. Außerdem sollen Aussagen zu Abläufen und Methoden sowie zur Finanzierung und zu den Perspektiven nach der Durchführung des Projekts dargestellt werden.
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind alle Weiterbildungseinrichtungen sowie deren Träger und kooperierende Verbünde im Land Brandenburg. Die Nominierung erfolgt durch eine unabhängige, ehrenamtliche Fachjury. Die Beiträge können bis zum 15. April 2010 an das Landesinstitut für Schule und Medien Brandenburg, Birgit Hensel, Abteilung 4, 14974 Ludwigsfelde-Struveshof, eingereicht werden.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.bildungsserver.berlin-brandenburg.de/2113.html
Bonn, 07.01.2010 Zurückblickend schien der gesetzliche Mindestlohn für Weiterbilderinnen und Weiterbildner vor einem Jahr schon nahezu umgesetzt, doch dann hat sich die Situation durch die neue Regierungskoalition wieder verändert. Wie steht es nun nach dem Regierungswechsel um den Mindestlohn? Den aktuellen Stand der Dinge, die gesetzlichen Hintergründe und die Perspektiven stellen die DIE FAKTEN vor.
Die FDP und Teile der Union halten einen gesetzlichen Mindestlohn für marktwirtschaftlich falsch, hingegen sind vor allem SPD und die Linke der Auffassung, dass auf Grund der bisherigen Situation eine staatliche Regulierung notwendig sei. Eine Studie zur wirtschaftlichen Lage der Beschäftigten in der Weiterbildung macht deutlich, wie schwierig die Situation für viele der rund 650.000 Lehrenden aktuell einzuschätzen ist. Unter ihnen sind noch nicht einmal 15 Prozent auf sozialversicherungspflichtiger Basis beschäftigt. Viele Lehrende müssen, um ein existenzsicherndes Einkommen zu erwirtschaften, mehrere Vertragsverhältnisse eingehen.
Die Aufnahme der Weiterbildungsbranche im Bereich von SGB III/II in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz vom 24. April 2009 ebnete den Weg zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns grundsätzlich. Nun aber müssen weitere Hürden zu einer gesetzlichen Einführung und Festlegung genommen werden, die nicht zuletzt von der Haltung der neuen Regierungskoalition abhängen. Doch schon jetzt kann die tarifliche Einigung für eine Stundenvergütung pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 12,28 Euro (West) bzw. 10,93 Euro (Ost) als Erfolg gesehen werden. Denn die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt, diesen Mindestlohn bei der Angebotskalkulation zu beachten.
Dirk Koob und Miriam Radtke (DIE) skizzieren die wichtigsten Fakten zum Diskussionsstand über den gesetzlichen Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche. Die DIE FAKTEN stehen kostenlos unter nachfolgendem Link zum Download bereit: www.die-bonn.de/doks/koob0903.pdf
Die FDP und Teile der Union halten einen gesetzlichen Mindestlohn für marktwirtschaftlich falsch, hingegen sind vor allem SPD und die Linke der Auffassung, dass auf Grund der bisherigen Situation eine staatliche Regulierung notwendig sei. Eine Studie zur wirtschaftlichen Lage der Beschäftigten in der Weiterbildung macht deutlich, wie schwierig die Situation für viele der rund 650.000 Lehrenden aktuell einzuschätzen ist. Unter ihnen sind noch nicht einmal 15 Prozent auf sozialversicherungspflichtiger Basis beschäftigt. Viele Lehrende müssen, um ein existenzsicherndes Einkommen zu erwirtschaften, mehrere Vertragsverhältnisse eingehen.
Die Aufnahme der Weiterbildungsbranche im Bereich von SGB III/II in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz vom 24. April 2009 ebnete den Weg zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns grundsätzlich. Nun aber müssen weitere Hürden zu einer gesetzlichen Einführung und Festlegung genommen werden, die nicht zuletzt von der Haltung der neuen Regierungskoalition abhängen. Doch schon jetzt kann die tarifliche Einigung für eine Stundenvergütung pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 12,28 Euro (West) bzw. 10,93 Euro (Ost) als Erfolg gesehen werden. Denn die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt, diesen Mindestlohn bei der Angebotskalkulation zu beachten.
Dirk Koob und Miriam Radtke (DIE) skizzieren die wichtigsten Fakten zum Diskussionsstand über den gesetzlichen Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche. Die DIE FAKTEN stehen kostenlos unter nachfolgendem Link zum Download bereit: www.die-bonn.de/doks/koob0903.pdf

