Erfurt, 02.09.2009 Am 3. September 2009 um 10 Uhr wird die Klage eines Thüringer Studenten gegen die umstrittenen Verwaltungskostenbeiträge an Thüringer Hochschulen vor dem Verwaltungsgericht Weimar verhandelt. Der Student will mit Hilfe seiner Gewerkschaft - der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Thüringen (GEW) - gerichtlich klären lassen, ob die Erhebung eines solchen Beitrages rechtmäßig ist.
"Wir setzen uns für ein gebührenfreies Studium in Thüringen ein", sagte dazu der GEW-Vorsitzende Jürgen Röhreich. "Dazu gehört für uns nicht nur, dass keine Studiengebühren oder Langzeitstudiengebühren gezahlt werden müssen. Auch der Verwaltungskostenbeitrag ist ein hochschulische Gebühr, die abgeschafft gehört." Röhreich weiter: "Wir hoffen auf einen ähnlich positiven Ausgang wie beim Schulbuchgeld."
Seit dem Wintersemester 2007/2008 müssen die Studierenden in Thüringen Verwaltungskostenbeiträge von 50 Euro pro Semester zahlen. Die Kritik von Gewerkschaften, Studierenden und Opposition richtet sich zum einen darauf, dass zu einem Studium Verwaltungsakte wie Immatrikulation, Rückmeldung usw. dazugehören und damit - ebenso wie die Studienplatzkosten - vom Land zu tragen sind. Die Beiträge dienen zum Stopfen von Finanzierungslücken, die durch die nicht ausreichende Finanzierung der Hochschulen durch das Land entstehen. Zum anderen versickert die Hälfte des Geldes im Landeshaushalt, weil die Hochschulen 25 Euro an den Freistaat Thüringen abführen müssen.
"Wir setzen uns für ein gebührenfreies Studium in Thüringen ein", sagte dazu der GEW-Vorsitzende Jürgen Röhreich. "Dazu gehört für uns nicht nur, dass keine Studiengebühren oder Langzeitstudiengebühren gezahlt werden müssen. Auch der Verwaltungskostenbeitrag ist ein hochschulische Gebühr, die abgeschafft gehört." Röhreich weiter: "Wir hoffen auf einen ähnlich positiven Ausgang wie beim Schulbuchgeld."
Seit dem Wintersemester 2007/2008 müssen die Studierenden in Thüringen Verwaltungskostenbeiträge von 50 Euro pro Semester zahlen. Die Kritik von Gewerkschaften, Studierenden und Opposition richtet sich zum einen darauf, dass zu einem Studium Verwaltungsakte wie Immatrikulation, Rückmeldung usw. dazugehören und damit - ebenso wie die Studienplatzkosten - vom Land zu tragen sind. Die Beiträge dienen zum Stopfen von Finanzierungslücken, die durch die nicht ausreichende Finanzierung der Hochschulen durch das Land entstehen. Zum anderen versickert die Hälfte des Geldes im Landeshaushalt, weil die Hochschulen 25 Euro an den Freistaat Thüringen abführen müssen.

