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Redaktion 25.02.2010
Der BVL, Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie, fordert den schnellen Abbau von Barrieren für Menschen mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie
Hannover, 25.02.2010 Menschen mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie werden bis heute an der vollen und uneingeschränkten Entfaltung ihrer Begabung gehindert und erreichen in Folge dessen meist keinen begabungsgerechten Schulabschluss. Die Bundesländer haben bisher nur ansatzweise Regelungen für einen Nachteilsausgleich geschaffen, um die Beeinträchtigungen, die mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie einhergehen, zu kompensieren. Insbesondere für SchülerInnen mit einer Dyskalkulie fehlen die notwendigen schulrechtlichen Regelungen.

"Wir erfahren täglich, welche Barrieren sich für die von einer Legasthenie und Dyskalkulie betroffenen Menschen auftun. In Schule, Ausbildung, Beruf und Gesellschaft werden sie massiv diskriminiert, weil sie an ihren Beeinträchtigungen und nicht an ihren Stärken gemessen werden", kritisiert Christine Sczygiel, Bundesvorsitzende des BVL.

Das Bildungsministerium muss seiner Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) nachkommen, ein inklusives Bildungssystem für alle Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Unabhängig von unterschiedlichen theoretischen Definitionsansätzen erfasst die Konvention auch Menschen mit Lernbehinderungen, zu denen die Legasthenie und Dyskalkulie zählt. Das Recht auf Bildung dient nach Artikel 24 Absatz 1 BRK dazu, die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen. Es soll die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt stärken. Menschen mit Behinderungen sollen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen können und dürfen daran nicht gehindert noch deswegen diskriminiert werden.

In Deutschland sind die Bundesländer für die Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung verantwortlich. Sie sind nach der BRK verpflichtet, das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen zügig und mit aller Kraft anzustreben. Den ersten Bericht über die Umsetzungserfolge muss Deutschland dem UN-Fachausschuss bereits 2011 vorlegen. Der BVL, der sich für die Rechte von 8 Millionen Menschen mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie in Deutschland einsetzt, sieht es als erforderlich an, dass die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen aktiv in die Gestaltung eingebunden werden, um eine zielgerichtete und zügige Umsetzung der BRK zu gewährleisten. "Der BVL kann bereits fertige Konzepte vorlegen, denn wir arbeiten seit mehr als 35 Jahren daran, eine Chancengleichheit für die betroffenen Menschen zu erreichen", so die Bundesvorsitzende des BVL.

Weitere Informationen zum Thema Legasthenie und Dyskalkulie erhalten Sie auf der Homepage des BVL www.bvl-legasthenie.de.

Redaktion 21.12.2009
Der BVL, Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie, sieht dringenden Handlungsbedarf an den Schulen, um die rechtlichen Ansprüche aus der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.
Hannover, 21.12.2009 "So lange wir noch dagegen kämpfen müssen, dass ein Nachteilsausgleich an den Schulen als Bevorzugung angesehen wird, stehen wir bildungspolitisch noch ganz am Anfang der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland", sagt Annette Höinghaus, Pressesprecherin des BVL. Pädagogen sind in den meisten Fällen nicht über den Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleich für SchülerInnen mit Behinderungen informiert, obwohl die nach ICD-10 klassifizierte Lese-/Rechtschreibstörung oder Rechenstörung als Behinderung eingestuft werden muss.

Viele Eltern tun sich schwer, neben der Stigmatisierung "Legasthenie oder Dyskalkulie" auch noch von einer Behinderung zu sprechen. Dabei werden die betroffenen Kinder erst durch den fehlenden Nachteilsausgleich in der Schule zu "Behinderten" gemacht, weil man sie daran hindert, ihre fachliche Kompetenz zeigen zu können. "Für einen Brillenträger ist die Brille der Nachteilsausgleich und für Kinder mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie z.B. technische Hilfsmittel, Zeitverlängerung oder andere Maßnahmen. Die Prüfungsbedingungen müssen so angepasst werden, dass ihr individueller Nachteil ausgeglichen wird. Damit erfolgt keine Bevorzugung, sondern der Nachteilsausgleich soll so gut wie möglich das Handicap ausgleichen", erklärt Höinghaus.

Von einer Legasthenie (Lese-/Rechtschreibstörung) oder Dyskalkulie (Rechenstörung) sind ca. 5-6 % aller Schülerinnen und Schüler betroffen. Trotz einer guten allgemeinen Begabung kommt es zu starken Beeinträchtigungen beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen. Für die meisten betroffenen SchülerInnen bedeutet eine Legasthenie oder Dyskalkulie eine massive Beeinträchtigung bei Prüfungen und damit eines erfolgreichen Schulabschlusses.

Obwohl im Dezember 2006 das Regelwerk der UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet und im März 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist, fehlt bis heute die praktische Umsetzung. Die Länder sind gefordert, einen Aktionsplan zu entwickeln, um das Regelwerk mit Leben zu füllen. Die Benachteiligung von SchülerInnen mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie, die wegen des fehlenden Nachteilsausgleichs noch immer daran gehindert werden, einen begabungsgerechten Schulabschluss zu erreichen, wurde in einigen Bundesländern nur ansatzweise bzw. gar nicht ausgeglichen. Der BVL fordert eine zügige Umsetzung, um den betroffenen SchülerInnen eine Chancengleichheit in unserem Bildungssystem zu geben.

Redaktion 15.10.2009
Der BVL, Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie, sieht die berufliche Integration von Legasthenikern aufgrund fehlender Förderung massiv gefährdet.
Hannover, 14.10.2009 Harald Kühn* (26) ist Legastheniker. Er hat seine Kündigung mit der Begründung erhalten, dass seine Lesekompetenz für seine Arbeit nicht ausreiche. Die Arbeitsagentur lehnt die Finanzierung einer Legasthenie-Therapie mit der Begründung ab, dass er als Kind eine Lernbehindertenschule besucht hat und dort schon gefördert worden sei. Auf der Förderschule wurde ihm aber keine ausreichende Förderung zuteil. Dank seiner guten Begabung ist es ihm gelungen, eine Ausbildung abzuschließen.

Um seine Qualifikation für den Arbeitsmarkt zu verbessern, besucht Kühn eine Abendschule, um die mittlere Reife nachzuholen. Zusätzlich will er an einer Legasthenie-Förderung teilnehmen, um seine Lesekompetenz und damit seine berufliche Integration abzusichern. Die Arbeitsagentur hat jetzt angedroht, ihm das Arbeitslosengeld zu entziehen, weil er dann nicht mehr für eine Vermittlung zur Verfügung stünde.

Der Fall Kühn ist kein Einzelfall. Marie Dehmel* (28) hat ebenfalls eine Lernbehindertenschule besucht und kann aufgrund mangelhafter Förderung weder einen Schulabschluss noch eine Ausbildung vorweisen. Sie möchte ihren Schulabschluss nachholen und auch eine Ausbildung abschließen, um nicht weiterhin vom Arbeitslosengeld leben zu müssen. Mit einer qualifizierten Legasthenietherapie hätte sie gute Chancen, ihr Handicap in den Griff zu bekommen. Marie Dehmel hat bereits eine qualifizierte Fördereinrichtung gefunden, die ihr aufgrund der finanziell schwierigen Situation einen Sondertarif für die Förderung von 100 € monatlich angeboten hat. Die ARGE Dresden hat ihren Antrag auf Übernahme der Kosten mit folgender Begründung abgelehnt: Die Verbesserung ihre Lese- und Rechtschreibkompetenz sei Privatsache!

"Diese beiden Fälle zeigen, wie fatal die Situation ist, wenn aufgrund fehlender individueller Förderung Legastheniker schulisch und beruflich vor dem Aus stehen. In den meisten Fällen kann in der Schule wegen fehlender Förderstunden bzw. -kompetenz keine Förderung erfolgen", bemängelt Christine Sczygiel, Bundesvorsitzende des BVL. "Wenn Schüler nicht individuell gefördert werden, der Schulabschluss fehlt oder die Ausbildung scheitert, ist die berufliche Integration massiv gefährdet. Dass die Arbeitsagenturen dann ebenfalls blockieren, ist nicht nachvollziehbar. Die volkswirtschaftlichen Kosten, die durch die schulischen Missstände entstehen, sind alarmierend. Umso schlimmer, dass sich nicht nur die Schulen sondern auch die Arbeitsagenturen aus der Verantwortung ziehen", kritisiert Sczygiel.

Von einer Legasthenie sind ca. 5% aller Menschen betroffen. Es handelt sich bei der Legasthenie (Lese-/Rechtschreibstörung) um eine neurobiologische Störung, die zu über 50% der Fälle vererbbar ist. Trotz einer guten allgemeinen Begabung kommt es zu starken Beeinträchtigungen beim Schriftspracherwerb, die oftmals bis ins Erwachsenenalter andauern.

*Name von der Redaktion geändert.
Redaktion 28.07.2009
Der BVL, Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie, kritisiert die zu hohe Zahl der Sitzenbleiber und Schulabbrecher. Individuelle qualifizierte Förderung muss zum Standard an den Schulen werden.
Hannover, 28.07.2009 Jährlich bleiben ca. 250.000 Schülerinnen und Schüler sitzen und ca. 80.000 erreichen keinen Schulabschluss. Die volkswirtschaftlichen Kosten für diesen Missstand sind wesentlich höher als die Kosten, die eine individuelle schulische Förderung verursachen würde. Frühzeitige Förderung spart mittel- bis langfristig hohe Folgekosten und führt zu einem höheren Bildungsniveau in Deutschland.

Der Lehrermangel spitzt sich an den Schulen immer weiter zu, sodass der Regelunterricht oftmals nicht mehr vollständig erteilt werden kann und Förderunterricht gestrichen werden muss. An weiterführenden Schulen findet meist gar keine Förderung mehr statt oder die Fördergruppen sind viel zu groß. "Die Ampeln für Förderung stehen an den Schulen auf Dunkelrot, da wir bundesweit die Rückmeldung erhalten, dass der reguläre Förderunterricht ausfällt bzw. gar nicht angeboten werden kann. Zusätzlich gibt es zu wenig Förderlehrer, die auf Lernstörungen wie z.B. Legasthenie oder Dyskalkulie individuell eingehen können, da sie dafür nicht qualifiziert wurden. Nur wenn es sich Eltern leisten können, ihr Kind außerschulisch fachkompetent fördern zu lassen, hat das Kind eine Chance in unserem Bildungssystem", kritisiert Christine Sczygiel, Bundesvorsitzende des BVL.

Der BVL, Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie, fordert die Bildungspolitik auf, diesen Missstand durch neue Konzepte zu beheben und für die Förderung an den Schulen qualifizierte Lerntherapeuten einzubinden. Der BVL sieht eine große Bildungschance für die betroffenen Kinder, wenn der Förderunterricht an den Schulen durch gut qualifizierte Lerntherapeuten erteilt wird. Da es bisher kein anerkanntes Berufsbild des Lerntherapeuten gibt, hat der BVL einen Weiterbildungsstandard entwickelt, um Lerntherapeuten zu qualifizieren. Diese sollen an Schulen fachkompetent dafür sorgen, dass die Schüler ihre Lücken schließen können, anstatt sie eine Klasse wiederholen zu lassen ohne sie gezielt zu unterstützen. Die Kosten der individuellen Förderung müssen von den Ländern finanziert werden, um für mehr Chancengleichheit zu sorgen. "Lehrer, Lerntherapeuten und Eltern sollten gemeinsam dafür sorgen, dass die Zahl der Sitzenbleiber und Schulabbrecher deutlich reduziert wird und die Kinder einen begabungsgerechten Schulabschluss erreichen", sagt Christine Sczygiel.

Redaktion 13.05.2009
Hannover, 13.05.2009 Der BVL, Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V., und renommierte Wissenschaftler beziehen Stellung zur Frage, welchen Sinn medizinische Diagnosen zu Legasthenie und Dyskalkulie haben.

Die Frage, warum es überhaupt notwendig ist, die Ursache für besondere Schwierigkeiten beim Lesen- und Schreibenlernen zu diagnostizieren, wird immer wieder diskutiert. Kritische Stimmen stellen in Frage, welchen Sinn medizinische Diagnosen machen, wenn als "Therapie" nur ein pädagogischer Förderansatz in Frage kommt.

"Täglich werden uns Kinder mit Lese- und Rechtschreibstörung oder Rechenstörung vorgestellt, die bereits eine Odyssee durch das Schulsystem durchlaufen haben, ohne dass ihnen geholfen wurde. Oftmals verschärft sich die Situation für die Kinder, weil sie als dumm und faul abgestempelt werden, da sie in der Rechtschreibung – trotz intensiven Übens - kaum Fortschritte machen", erklärt Prof. Dr. Schulte-Körne, Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie der Universität München. "In meiner langjährigen Erfahrung in der Diagnostik von Kindern mit einer Legasthenie hat sich immer wieder gezeigt, wie wichtig es für Kind und Eltern ist, die Ursache für die massiven Probleme beim Lesen und Schreiben zu verstehen. Wissenschaftlich können wir das Störungsbild gut nachvollziehbar erklären, schulisch wird meist nicht hinreichend darauf eingegangen. Die Kinder haben sich oftmals schon selber aufgegeben, weil sie trotz guter Begabung keine wirklichen Fortschritte machen", so Prof. Schulte-Körne.

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. hat Leitlinien zur Diagnose von Lese-/Rechtschreibstörungen (Legasthenie) entwickelt, um sicher zu stellen, dass jedem Kind individuell geholfen werden kann. Voraussetzung dafür ist die Durchführung einer spezifischen Diagnostik, die alle Aspekte der kindlichen Entwicklung berücksichtigt. "Ein Kind mit einer Legasthenie ist nicht krank und entwickelt sich genauso gut wie andere Kinder auch. Es kann allerdings seelisch krank werden, wenn man es weder anerkennt noch individuell fördert und damit ein Schulversagen vorprogrammiert", verdeutlicht Prof. Schulte-Körne.

Die Therapie von legasthenen Kindern beruht auf einem pädagogischen und/oder einem therapeutischen Ansatz. Da die betroffenen Kinder oft Schulängste und depressive Symptome entwickeln, muss die psychische Belastung durch psychotherapeutische Ansätze rechtzeitig behandelt werden. Zusätzlich ist die individuelle Einzelförderung durch in der Legasthenie-Förderung erfahrene Therapeuten ein Muss. "Wenn in der Schule die Probleme der Kinder ernst genommen werden, über eine Fehleranalyse die individuellen Schwächen festgestellt und umgehend eine passgenaue Fördermaßnahme eingeleitet wird, kann in vielen Fällen Schülern schon in der Schule geholfen werden", erläutert Prof. Dr. Günther Thomé, Institut für Psycholinguistik und Didaktik der deutschen Sprache, Universität Frankfurt. "Als Sprachwissenschaftler und -didaktiker weiß ich, wie komplex der Schriftspracherwerb ist. Manche Kinder finden einen schnellen Zugang und andere scheitern. Erst durch die Kenntnis der Ursachen von Lese- oder Rechtschreibproblemen und den Austausch mit anderen Fachdisziplinen, kann individuell auf die Situation eines betroffenen Kindes reagiert werden. Wir müssen dafür sorgen, dass Lehrkräfte entsprechend qualifiziert werden, um eine individuelle schulische Förderung durchführen zu können. Sie müssen aber auch die schulischen Grenzen kennen und rechtzeitig - gemeinsam mit den Eltern - dafür sorgen, dass bei Bedarf außerschulische Hilfe in Anspruch genommen wird", fordert Prof. Thomé.

Der BVL, Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V., kämpft seit seinem 35jährigen Bestehen für eine qualifizierte Förderung in den Schulen, um den SchülerInnen mit Förderbedarf individuell zu helfen. Leider ist es bis heute nicht gelungen, eine ausreichende Anzahl von Pädagogen anforderungsgerecht zu qualifizieren und genügend Förderstunden bereit zu stellen. Probleme in der Rechtschreibung dürfen nicht dazu führen, dass begabte SchülerInnen aussortiert werden.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter dem Menüpunkt Förderung auf der Homepage des BVL www.bvl-legasthenie.de.

Pressekontakt zu dieser Meldung
Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V.
Annette Höinghaus
Tel. 04193/965602
Fax: 04193/969304
hoeinghaus@bvl-legasthenie.de
Redaktion 26.03.2009
Der BVL, Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V., ruft Unternehmen und den öffentlichen Dienst auf, Legasthenie als eine „Form von Vielfalt“ anzuerkennen und die Fähigkeiten und Talente nicht allein an der Rechtschreibkompetenz fest zu machen.
Hannover, 26.03.2009 „Wir erhalten aktuell wieder viele Hilferufe von Jugendlichen, denen es nicht gelingt, aufgrund ihrer Legasthenie einen Ausbildungsplatz zu finden.
Der Zeugnisvermerk „Legasthenie“ führt oftmals zur Ablehnung“, bedauert Christine Sczygiel, Bundesvorsitzende des BVL. „Legastheniker werden trotz guter Begabung immer noch bei Bewerbungen diskriminiert. Einige Schülerinnen und Schüler verzichten deshalb sogar auf Schutzmaßnahmen in
der Schule, um einen Zeugnisvermerk zu vermeiden, obwohl er für die Betroffenen notwendig ist, damit ihre allgemeine Begabung, unabhängig von der Rechtschreibkompetenz, zum Ausdruck kommt“, so Sczygiel.

Die Umsetzung der „Charta der Vielfalt“, die bereits von mehr als 500 Unternehmen gezeichnet wurde, hat zum Ziel, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Die Anerkennung und Förderung der vielfältigen Potenziale soll laut der Charta wirtschaftliche Vorteile für die Unternehmen schaffen. Legasthene Jugendliche, die die Odyssee durch unser Bildungssystem erfolgreich durchlaufen haben, müssen deutlich mehr Leistung z
eigen, als nicht Betroffene. Zeugnisse spiegeln das wirkliche Potenzial von Legasthenikern in den meisten Fällen nur unzureichend wider, denn in der Schule haben die Betroffenen oftmals keine Möglichkeit, ihre Stärken zu zeigen. „Wir möchten deutlich machen, dass Legasthenie zu keiner Beeinträchtigung der allgemeinen Begabung führt und so eine berufliche Integration nicht in Frage gestellt werden darf. Die Stärken von Legasthenikern sollten in der Wirtschaft uneingeschränkte Anerkennung finden“, fordert Christine Sczygiel.

Weitere Informationen zu diesem Thema und zum Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. sind im Internet unter www.bvl-legasthenie.de abrufbar.

Ansprechpartner für Rückfragen zu dieser Pressemeldung:
Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V.
Frau Annette Höinghaus
Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V.
Postfach 11 07
D-30011 Hannover
Telefon: +49 (0) 4193 96 56 02
Fax: +49 (0) 4193 96 93 04
E-Mail: presse@bvl-legasthenie.de


Redaktion 25.02.2009
Hannover, 25.02.2009 In diesem Jahr wird der BVL, Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V., 35 Jahre alt und widmet das Jahr 2009 der Jugend. "Wir möchten in diesem Jahr die Kids und Teens in den Mittelpunkt stellen, damit sie ihre Stärken zeigen können. In der Schule und Gesellschaft werden Legastheniker und Dyskalkuliker oftmals als minderbegabt oder faul gesehen und wir wollen helfen, mit diesen Vorurteilen aufzuräumen", so Christine Sczygiel, Bundesvorsitzende des BVL.

Der BVL will Jugendlichen die Chance geben, ihre Geschicke selbst in die Hand zu nehmen, in dem sie einen Jugendvorstand bilden und Projekte initiieren, wo sie ihre Stärken einbringen können. "Ich finde es zwar gut, wie sich unsere Eltern für uns engagieren, aber wir jungen Leute haben einen anderen Blickwinkel. Wir haben schon viele Ideen, wie wir noch besser auf uns aufmerksam machen können, um einfach mehr Akzeptanz zu bekommen", berichtet Markus (20). "Es gibt bereits eine Gruppe von Jugendlichen, die sich riesig darauf freut, mal zu zeigen, was in ihnen steckt!"

Die Schulen bieten bis heute keine ausreichenden Möglichkeiten, um die betroffenen Jugendlichen zu stärken. Der Rechtschreib- oder Rechenkompetenz wird zu viel Gewicht beigemessen und die Schülerinnen und Schüler scheitern deshalb oftmals an einem begabungsgerechten Schulabschluss. Ca. 10 % aller Schülerinnen und Schüler sind von einer Legasthenie oder Dyskalkulie betroffen und so besteht hoher Handlungsbedarf, diese Kinder fürs Leben zu stärken. "Wenn man täglich mit seinen Schwächen konfrontiert wird und diese Schwächen auch noch dazu führen, dass man keinen guten Schulabschluss erhält, dann geht man auch nicht gestärkt ins Berufsleben. Nur wer selber an sich glaubt und seine Stärken kennt, der wird auch beruflich erfolgreich sein. Wir wollen starke Kids und Teens – deshalb haben wir Vertrauen in die Jugend und übertragen ihnen anspruchsvolle Aufgaben im Verbandsmanagement", sagt die Bundesvorsitzende.

Auf der Homepage des BVL unter www.bvl-legasthenie.de gibt es einen Wunschzettel für Jugendliche, über den alle Jugendlichen aufgerufen sind, ihre Ideen oder Mitarbeit einzubringen.

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Redaktion 28.01.2009
Hannover, 28.01.2009 Bis heute wissen viele Menschen nicht, dass es eine Rechenstörung (Dyskalkulie) gibt. Der BVL (Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.) weist darauf hin, dass circa 5 bis 6 Prozent aller Kinder eine Dyskalkulie haben. Die Lernstörung führt oftmals dazu, dass kein begabungsgerechter Schulabschluss erreicht wird.

Unvorstellbar, aber Laura weiß nicht, ob 9 Äpfel mehr als 4 Äpfel sind. Nur mit Hilfe ihrer Finger kann sie die Frage der Lehrerin richtig beantworten. Laura ist in der 1. Klasse. Der Rechenunterricht ist für sie unerträglich, denn sie kann dem Unterricht nicht folgen. Das Problem hat sich für sie verschärft, seitdem sie den 10er-Zahlenraum verlassen haben und die Finger zum Abzählen nicht mehr ausreichen. Ihre Lehrerin gibt ihr Übungsaufgaben mit nach Hause und bittet darum, mit Laura intensiv zu üben. "Laura war immer ein aufgewecktes Kind und hat sich gut entwickelt. Ich habe aber das Gefühl, dass es bei unserer Tochter ein besonderes Problem gibt, warum sie sich mit Zahlen so schwer tut", berichtet Lauras Mutter.

Bis heute wissen viele Menschen nicht, dass es eine Rechenstörung (Dyskalkulie) gibt. Der BVL - Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. - weist darauf hin, dass circa 5 bis 6 Prozent aller Kinder eine Dyskalkulie haben. Die Lernstörung führt oftmals dazu, dass kein begabungsgerechter Schulabschluss erreicht wird. Dyskalkuliker haben keinerlei Bezug zu Mengen, Entfernungen oder Gewichten. Die Rechenoperationen bleiben für sie ein Geheimnis.

Neueste wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass das Gehirnareal, in dem das Rechnen und Zahlenverarbeiten erfolgt, vom Kleinkindesalter an zunehmend aktiviert wird. Dieser Entwicklungsprozess ist bei Kindern mit Dyskalkulie gestört. Nur durch gezielte Fördermaßnahmen kann den betroffenen Kindern geholfen werden. "Die Empfehlung der Lehrer, mit dem Kind intensiver die Grundrechenarten zu üben, hilft dem betroffenen Kind gar nicht. Eltern sollten sich frühzeitig fachkompetente Hilfe suchen und eine Dyskalkulietherapie einleiten, denn nur so kann großes Leid erspart werden. Leider sind die Schulen bis heute mit diesem Problem und im Umgang mit diesen Kindern überfordert, denn es gibt dafür weder ausgebildete Lehrer, noch der Problematik angemessenen Förderunterricht", so Dr. Christiane Löwe vom Bundesvorstand des BVL. Qualifizierte Erstberatung zum Thema Dyskalkulie erhalten Eltern über das Beratungstelefon des BVL (Hotline: 0700 31 87 38 11) oder die Landesverbände.

Weitere Informationen über den Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. sind im Internet unter www.bvl-legasthenie.de abrufbar.

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Fax: 04193/969304
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