Verbeamtung von Lehrkräften muss Gerechtigkeit schaffen
Essen, 22.04.2009 Die GEW begrüßt, dass die Landesregierung jetzt über eine neue Altersgrenze für die Verbeamtung von Lehrern nachdenkt. "Wir erwarten vor allem, dass auch bereits als Angestellte arbeitende Lehrkräfte gleich behandelt werden", erläuterte Andreas Meyer-Lauber, GEW-Landesvorsitzender in NRW, die Position der Gewerkschaft.
Einer aktuellen Meldung zufolge plant die Landesregierung die Erhöhung der Altersgrenze für die Verbeamtung auf 40 Jahre für alle in Frage kommenden Bewerber. Nach Auffassung der GEW ist die geplante Grenzziehung von 40 Jahren sei jedoch in vielen Fällen nicht ausreichend. Meyer-Lauber wörtlich: "Vor allem der Bedarf an Fachlehrern für Mathematik, Technik, Informatik und Naturwissenschaften legt nahe, eher über eine Altersgrenze von 45 Jahren nachzudenken."
Die GEW hatte durch Klagen von mehreren angestellten Lehrkräften beim Bundesverwaltungsgericht erreicht, dass es am 19.2.2009 die geltenden Verbeamtungsregelungen für unrechtmäßig erklärt hatte. Die betroffenen Lehrer können jetzt eine erneute Prüfung ihrer Fälle verlangen. Wenn das Land eine neue Altersgrenze schaffen will, dann muss es die vom Bundesverwaltungsgericht dafür in dem Urteil aufgestellten Grundsätze beachten.
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Berthold Paschert
Ansprechpartner für die Medien - Koordination der Pressearbeit
Tel: 0201/29403-12
Fax: 0201/29403-34
E-Mail: Berthold.Paschert@gew-nrw.de
Essen, 22.04.2009 Die GEW begrüßt, dass die Landesregierung jetzt über eine neue Altersgrenze für die Verbeamtung von Lehrern nachdenkt. "Wir erwarten vor allem, dass auch bereits als Angestellte arbeitende Lehrkräfte gleich behandelt werden", erläuterte Andreas Meyer-Lauber, GEW-Landesvorsitzender in NRW, die Position der Gewerkschaft.
Einer aktuellen Meldung zufolge plant die Landesregierung die Erhöhung der Altersgrenze für die Verbeamtung auf 40 Jahre für alle in Frage kommenden Bewerber. Nach Auffassung der GEW ist die geplante Grenzziehung von 40 Jahren sei jedoch in vielen Fällen nicht ausreichend. Meyer-Lauber wörtlich: "Vor allem der Bedarf an Fachlehrern für Mathematik, Technik, Informatik und Naturwissenschaften legt nahe, eher über eine Altersgrenze von 45 Jahren nachzudenken."
Die GEW hatte durch Klagen von mehreren angestellten Lehrkräften beim Bundesverwaltungsgericht erreicht, dass es am 19.2.2009 die geltenden Verbeamtungsregelungen für unrechtmäßig erklärt hatte. Die betroffenen Lehrer können jetzt eine erneute Prüfung ihrer Fälle verlangen. Wenn das Land eine neue Altersgrenze schaffen will, dann muss es die vom Bundesverwaltungsgericht dafür in dem Urteil aufgestellten Grundsätze beachten.
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Erfurt, 09.03.2009 Der tlv begrüßt die gestrige Erklärung der Thüringer Finanzministerin und amtierenden Ministerpräsidentin Birgit Diezel, dass der Tarifabschluss zeit- und inhaltsgleich für die Beamtinnen und Beamten des Freistaates übernommen werden soll.
"Die Behandlung spätestens in der Landtagssitzung im Mai sollte zu schaffen sein", so der Landesvorsitzende des tlv, Rolf Busch, heute in Erfurt. Die gewerkschaftliche Spitzenvertretung des tlv, der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen, wird die Details der Übertragung in den Verhandlungen mit dem Thüringer Finanzministerium zügig beraten.
"Wir werden genau hinschauen ob die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auch wirklich eins zu eins umgesetzt werden wird!" so Busch weiter. Die Umsetzung für die Tarifbeschäftigten kann und muss dabei schneller gehen, fordert Busch und erklärt abschließend, "jeder Monat, den die Beschäftigten das Geld eher ausgezahlt bekommen, leistet einen Beitrag zu den erwünschten Effekten bei der Binnennachfrage in Thüringen".
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Achim Scharf
Landesgeschäftsführer
E-Mail: scharf@tlv.de
Telefon: 0361/6021323
Telefax: 0361/6021324
"Die Behandlung spätestens in der Landtagssitzung im Mai sollte zu schaffen sein", so der Landesvorsitzende des tlv, Rolf Busch, heute in Erfurt. Die gewerkschaftliche Spitzenvertretung des tlv, der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen, wird die Details der Übertragung in den Verhandlungen mit dem Thüringer Finanzministerium zügig beraten.
"Wir werden genau hinschauen ob die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auch wirklich eins zu eins umgesetzt werden wird!" so Busch weiter. Die Umsetzung für die Tarifbeschäftigten kann und muss dabei schneller gehen, fordert Busch und erklärt abschließend, "jeder Monat, den die Beschäftigten das Geld eher ausgezahlt bekommen, leistet einen Beitrag zu den erwünschten Effekten bei der Binnennachfrage in Thüringen".
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Erfurt, 04.03.2009 Nach den beim Verwaltungsgericht Weimar ergangenen sieben Urteilen muss Thüringen die Teilzeitbeschäftigung beamteter Lehrer unter Umständen auch rückwirkend aufheben und gegebenenfalls Nachzahlungen in nicht geringem Umfang leisten. Der Urteilstext liegt dem tlv seit gestern vor. Auch wenn diese Urteile noch nicht rechtskräftig sind - die Konsequenzen sind schon jetzt deutlich erkennbar.
Insbesondere die nicht verbeamteten Teilzeitbeschäftigten konnten und können nun kaum noch mit spürbaren Verbesserungen rechnen. Die Erfüllung der seit über einem Jahr vom tlv vorgetragenen Forderung nach einem Teillohnausgleich nach dem Vorbild Brandenburgs hat keine realistische Chance mehr. Betroffenen Teilzeitbeschäftigten sollte dabei zur Verringerung dieser Gerechtigkeitslücke ein höherer Vergütungsumfang gewährt werden, ohne mehr Stunden leisten zu müssen. Diese Gruppe von Beschäftigten fühlt sich nach diesen Urteilen nun zum wiederholten Mal als Verlierer. Leider ist es bisher auch nicht gelungen, in dieser Frage ein gemeinsames Vorgehen aller Lehrerinteressenvertretungen in Thüringen zu erreichen.
Als eine weitere Konsequenz wird sich die Abwanderung des in Thüringen ausgebildeten Lehrernachwuchses fortsetzen. Seit Ende 2007 wird in Thüringer Schulen nicht mehr im Beamtenverhältnis eingestellt. Mehrere Bundesländer werben mit höheren Gehältern und insbesondere der sofortigen Verbeamtung. Den Klägern ist diese Situation nicht anzulasten. Sie haben mit rechtsstaatlichen Mitteln ihre Interessen verfolgt und Recht bekommen. Die Landesregierung muss jetzt dafür Sorge tragen, diese mittlerweile explosive Stimmung in den Thüringer Lehrerzimmern schnellstmöglich durch entsprechende Entscheidungen zu entschärfen, und das möglichst noch vor den Landtagswahlen.
Motivation und Zukunft des Personals an den Thüringer Schulen kann nur dauerhaft dadurch sichergestellt werden, in dem die deutliche Verbesserung der Situation der nichtbeamteten Teilzeitbeschäftigten und die Wiederaufnahme der Verbeamtung erfolgt.
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Achim Scharf
Landesgeschäftsführer
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Insbesondere die nicht verbeamteten Teilzeitbeschäftigten konnten und können nun kaum noch mit spürbaren Verbesserungen rechnen. Die Erfüllung der seit über einem Jahr vom tlv vorgetragenen Forderung nach einem Teillohnausgleich nach dem Vorbild Brandenburgs hat keine realistische Chance mehr. Betroffenen Teilzeitbeschäftigten sollte dabei zur Verringerung dieser Gerechtigkeitslücke ein höherer Vergütungsumfang gewährt werden, ohne mehr Stunden leisten zu müssen. Diese Gruppe von Beschäftigten fühlt sich nach diesen Urteilen nun zum wiederholten Mal als Verlierer. Leider ist es bisher auch nicht gelungen, in dieser Frage ein gemeinsames Vorgehen aller Lehrerinteressenvertretungen in Thüringen zu erreichen.
Als eine weitere Konsequenz wird sich die Abwanderung des in Thüringen ausgebildeten Lehrernachwuchses fortsetzen. Seit Ende 2007 wird in Thüringer Schulen nicht mehr im Beamtenverhältnis eingestellt. Mehrere Bundesländer werben mit höheren Gehältern und insbesondere der sofortigen Verbeamtung. Den Klägern ist diese Situation nicht anzulasten. Sie haben mit rechtsstaatlichen Mitteln ihre Interessen verfolgt und Recht bekommen. Die Landesregierung muss jetzt dafür Sorge tragen, diese mittlerweile explosive Stimmung in den Thüringer Lehrerzimmern schnellstmöglich durch entsprechende Entscheidungen zu entschärfen, und das möglichst noch vor den Landtagswahlen.
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Hamburg, 13.01.2009 Das heute im Senat beschlossene neue Beamtenrecht kommentiert der Vorsitzende der GEW Hamburg, Klaus Bullan:
"Der Senat ist bei der Beamtenrechtsreform zu kurz gesprungen", lautet das erste Fazit des GEW Vorsitzenden Klaus Bullan. Insbesondere kritisiert die GEW die Bestimmungen zur gesetzlichen Altersgrenze und zu den Möglichkeiten, auf eigenen Antrag vorzeitig aus dem Dienst auszuscheiden. War im ersten Entwurf des Gesetzes noch eine Antragsaltersgrenze von 60 Jahren vorgesehen, soll sie jetzt wieder bei 63 Jahren liegen. Und das mit erhöhten Abschlägen bei der Pension. Damit wird Beamtinnen und Beamten, die vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden wollen, dies aus finanziellen Gründen unmöglich gemacht. Dies hat eine Kürzung der Pension um rund ein Fünftel zur Folge. "Das kann sich, auch bei Lehrerinnen und Lehrern, niemand leisten", erklärt der GEW-Vorsitzende. "Das Hinausschieben der Altersgrenze ohne finanziellen Ausgleich bei vorzeitiger Pensionierung ist inakzeptabel." Die GEW fordert deshalb eine abschlagsfreie Pensionierung ab 60 Jahren. Darüber hinaus kritisiert die Bildungsgewerkschaft, dass der Senat die Chance verpasst hat, mit Altersteilteilzeit und Altersentlastung für Lehrkräfte die Attraktivität des Lehrerberufs zu erhöhen und älteren Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, gesund in den Ruhestand zu kommen.
"Hamburgs Regierung sollte sich nun warm anziehen", warnt Bullan. "Der Zorn der älteren KollegInnen ist enorm. Wir rechnen mit dem Aufstand der Alten, flankiert von den Jungen, die auf Einstellung warten."
Die GEW kündigte an, den Druck auf die Behördenleitung zu erhöhen und die Kampagne für die Altersteilzeit und Altersentlastung zu verstärken.
Kontakt: Tina Fritsche, Pressesprecherin GEW, T. 0175 – 574 79 40
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Pressesprecherin
Tina Fritsche
Tel. 0175 – 574 79 40
"Der Senat ist bei der Beamtenrechtsreform zu kurz gesprungen", lautet das erste Fazit des GEW Vorsitzenden Klaus Bullan. Insbesondere kritisiert die GEW die Bestimmungen zur gesetzlichen Altersgrenze und zu den Möglichkeiten, auf eigenen Antrag vorzeitig aus dem Dienst auszuscheiden. War im ersten Entwurf des Gesetzes noch eine Antragsaltersgrenze von 60 Jahren vorgesehen, soll sie jetzt wieder bei 63 Jahren liegen. Und das mit erhöhten Abschlägen bei der Pension. Damit wird Beamtinnen und Beamten, die vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden wollen, dies aus finanziellen Gründen unmöglich gemacht. Dies hat eine Kürzung der Pension um rund ein Fünftel zur Folge. "Das kann sich, auch bei Lehrerinnen und Lehrern, niemand leisten", erklärt der GEW-Vorsitzende. "Das Hinausschieben der Altersgrenze ohne finanziellen Ausgleich bei vorzeitiger Pensionierung ist inakzeptabel." Die GEW fordert deshalb eine abschlagsfreie Pensionierung ab 60 Jahren. Darüber hinaus kritisiert die Bildungsgewerkschaft, dass der Senat die Chance verpasst hat, mit Altersteilteilzeit und Altersentlastung für Lehrkräfte die Attraktivität des Lehrerberufs zu erhöhen und älteren Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, gesund in den Ruhestand zu kommen.
"Hamburgs Regierung sollte sich nun warm anziehen", warnt Bullan. "Der Zorn der älteren KollegInnen ist enorm. Wir rechnen mit dem Aufstand der Alten, flankiert von den Jungen, die auf Einstellung warten."
Die GEW kündigte an, den Druck auf die Behördenleitung zu erhöhen und die Kampagne für die Altersteilzeit und Altersentlastung zu verstärken.
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