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Redaktion 21.02.2011
Bonn, 21.02.2011 Die GWK hat den Bericht zur Umsetzung des Hochschulpakts im Studienjahr 2009 veröffentlicht. Das dritte Jahr des Hochschulpaktes zeichnet sich durch die bislang größten Zuwächse aus: Gegenüber dem Jahr 2005 - das Basisjahr des Hochschulpaktes - ist die Zahl der Studienanfänger im Studienjahr 2009 um fast 62.000 gestiegen; das bedeutet eine Steigerung um 17,1 %.

Nach vorläufigen Auswertungen des Statistischen Bundesamtes setzt sich dieser Aufwärtstrend auch im Studienjahr 2010 weiter fort. Danach hätten Bund und Länder mit ca. 182.000 zusätzlichen Studienanfängern gegenüber 2005 die ursprüngliche Zielmarke von rund 91.000 zusätzlichen Studienanfängern bis zum Jahre 2010 sogar übertroffen und etwa doppelt so vielen jungen Menschen Studienmöglichkeiten eröffnet.

Der Bericht zum Studienjahr 2009 zeigt des Weiteren:

* Den höchsten Zuwachs verzeichnen - wie in den Vorjahren - die Fächergruppen Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und die Ingenieurwissenschaften.
* Der überwiegende Anteil der zusätzlichen Studienanfänger entfällt auf die Fachhochschulen. Diese nahmen von den fast 62.000 zusätzlichen Studienanfängern rund 42.000 auf. Eine Erhöhung des Anteils der Studienanfängerzahlen an Fachhochschulen war ein ausdrückliches Anliegen des Hochschulpaktes.
* Ein weiteres Anliegen des Hochschulpaktes ist es, den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen auszubauen. Durch die Maßnahmen des Hochschulpaktes im Zusammenspiel mit weiteren Initiativen konnte der Frauenanteil bei den Professuren von 14,3 % im Jahr 2005 auf 18,2 % im Jahr 2009 erhöht werden.
* Die Erhöhung der Studienanfängerzahlen wurde an den Hochschulen auch durch Einstellung von mehr Personal begleitet: z. B. wurden 2.500 zusätzliche Stellen geschaffen und die Zahl der Lehrbeauftragten um über 35 % erhöht.
* Außerdem haben die Länder zur Umsetzung des Hochschulpaktes im Jahr 2009 zahlreiche länderspezifischen Maßnahmen fortgesetzt oder zusätzliche weitere Landesmittel zum Ausbau der Hochschulen bereit gestellt, um die Gesamtfinanzierung sicherzustellen.

Alle Einzelheiten enthält der "Bericht zur Umsetzung des Hochschulpaktes im Jahr 2009", der als Heft 20 der GWK-Reihe "Materialien der GWK" bzw. als Download unter www.gwk-bonn.de allen Interessierten zur Verfügung steht.
Redaktion 21.11.2010
Hannover, 19.11.2010 Entsprechend den Vorschlägen des Landes Niedersachsen hat das Kuratorium der VolkswagenStiftung in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Forschung in Niedersachsen im Rahmen des "Niedersächsischen Vorab" mit rund 39 Millionen Euro zu unterstützen. Mit den im Sommer 2010 bereitgestellten Mitteln sind das insgesamt fast 57 Millionen Euro in diesem Jahr.

Ministerpräsident David McAllister sieht in der heutigen Entscheidung des Kuratoriums eine Stärkung des exzellenten Forschungs- und Wissenschaftsstandortes Niedersachsen. "Niedersachsen profitiert von dieser Zukunftsinvestition. Bildung ist und bleibt ein klarer Schwerpunkt der Landesregierung."

"Hochschulen und Forschungseinrichtungen können durch das Niedersächsische Vorab ihre Vorhaben weiter ausbauen. Das schärft Niedersachsens innovatives Profil und vergrößert die wissenschaftliche Wertschöpfung", sagt die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Professor Dr. Johanna Wanka. "Mit den nunmehr bereitgestellten Mitteln gelingt es auf überzeugende Weise, weitere Exzellenzpotenziale zu erschließen und die hervorragende Forschung in Niedersachsen auch international noch sichtbarer zu machen", so Dr. Wilhelm Krull, Generalsekretär der VolkswagenStiftung.

Wissenschaftsbereiche übergreifende Projekte erhalten mit rund 25,7 Millionen Euro zwei Drittel des Fördervolumens. Über 4 Millionen Euro entfallen auf die Geisteswissenschaften, gefolgt von jeweils rund 3 Millionen Euro für die Ingenieur- und die Naturwissenschaften. Mit 2,8 Millionen Euro liegen die Biowissenschaften nur knapp dahinter.

Für den Landesanteil der Exzellenzinitiative II werden erstmals 11,6 Millionen Euro bereitgestellt, auf niedersächsisch-israelische Gemeinschaftsvorhaben entfallen 2 Millionen Euro.

Im Folgenden werden drei neu bewilligte Vorhaben kurz dargestellt:

Gesundheitsversorgung für werdende Mütter
Ziel des neuen Forschungsschwerpunktes "Versorgung während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett" an der Hochschule Osnabrück ist die Verbesserung der sektorübergreifenden gesundheitlichen Versorgung von Frauen und ihren Familien. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler berücksichtigen hierbei nicht nur medizinische Aspekte, sondern möchten Indikatoren und Instrumente zur Messung des psychischen Wohlbefindens und der Erkrankungshäufigkeit werdender Mütter entwickeln. Hierfür werden rund 990.000 Euro bereitgestellt.

Ultraschnelles Transmissionselektronenmikroskop für Röntgenforschung
Das Courant Forschungszentrum "Nano-Spektroskopie und Röntgenbildgebung" an der Universität Göttingen hat sich die Entwicklung und Anwendung neuer Experimentiertechniken, insbesondere die linsenlose Abbildung mit Röntgenstrahlung, die Röntgenoptik, die Röntgenspektroskopie und die zeitaufgelöste Röntgenstreuung zur Forschungsaufgabe gemacht. Mit Hilfe eines ultraschnellen Transmissionselektronenmikroskops sollen die Arbeiten vorangebracht werden. Seine Anschaffung wird mit 1,5 Millionen Euro unterstützt.

Anwendungsplattform Intelligente Mobilität (AIM) in Braunschweig
Das DLR-Institut für Verkehrssystemtechnik plant, das städtische Gebiet Braunschweig und Umgebung zu einer offenen Plattform für modernste Mobilitätsanwendungen in einem realen Umfeld auszubauen. Unter anderem sollen die optimierte Nutzung der Infrastruktur (beispielsweise Reisezeit, Verbrauch, Lärm- und Schadstoffemissionen) und das intermodale Verkehrsmanagement mit Aspekten wie individuelle Navigation und Anschlusssicherung erforscht werden. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit können zudem Fahrerassistenz- und Kommunikationssysteme sowie die Verkehrssensorik untersucht und "Naturalistic Driving Studies" durchgeführt werden. Zum Aufbau der Plattform werden 1,25 Millionen Euro bereitgestellt.
Redaktion 22.09.2010
Düsseldorf, 22.09.2010 Schülerinnen und Schüler können aus rund 40 Angeboten auswählen Erstes Schülerlabor an der Universität Düsseldorf: Jugendliche schnuppern Forschungsatmosphäre Innovationsministerin Svenja Schulze hat heute das erste Schülerlabor in der Landeshauptstadt an der Heinrich-Heine-Universität eröffnet.

Jugendliche aus Düsseldorf und Umgebung können hier zukünftig selbständig experimentieren und dabei ihr Talent für Naturwissenschaften und Technik entdecken. Zwischen rund 40 unterschiedlichen Experimenten rund um die Chemie und Physik können Schülerinnen und Schüler der Klassen 8, 9 und 10 auswählen. "Das Schülerlabor soll neugierig auf Wissenschaft und Forschung machen und die Lust an einem Studium wecken", sagte Innovationsministerin Svenja Schulze bei der Eröffnung. Für sie sei das Labor dann ein voller Erfolg, wenn die Schülerinnen und Schüler die Erfahrung mitnehmen "Wissen macht Spaß und eröffnet Perspektiven", sagte Schulze.

Das Schülerlabor an der Universität in Düsseldorf ist eines von insgesamt 22 Hochschulangeboten, die mit Fördermitteln des Landes eingerichtet und ausgebaut werden. Bis zu 450 Schülerinnen und Schüler werden pro Jahr das Düsseldorfer Schülerlabor besuchen - und rund 50.000 landesweit. Junge Forscherinnen und Forscher sowie Lehrende der Universität stehen fachlich mit Rat und Tat den Jugendlichen zur Seite, wenn diese im Schülerlabor erstmals experimentieren und Uniluft schnuppern.

Mehr Informationen zu den Schülerlaboren und zu anderen Angeboten der Gemeinschaftsoffensive Zukunft durch Innovation, die Schülerinnen und Schüler neugierig auf den Kosmos Hochschule machen sollen, unter www.zukunft-durch-innovation.de.
Redaktion 30.08.2010
Schiffweiler, 30.08.2010 "Die StudienStiftungSaar bekämpft den drohenden Mangel an Fach- und Führungskräften. Begabte Studierende werden nicht nur finanziell gefördert, sondern können schon während des Studiums Kontakte zu künftigen Arbeitgebern im Saarland knüpfen", so Dr. Christoph Hartmann, Minister für Wirtschaft und Wissenschaft, bei der Eröffnung der Stiftungs-Geschäftsräume. "Von der Stiftung profitieren Studierende, Hochschulen, Wirtschaft und letztendlich der gesamte Standort. Deshalb unterstützt die saarländische Landesregierung die StudienStiftungSaar."

Die neu eröffneten Räumlichkeiten der Geschäftsstelle befinden sich in ehemaligen Büroräumen des Oberbergamtes in Schiffweiler. Die Mitarbeiter vor Ort stehen als Ansprechpartner für Wirtschaft, private Förderer, Hochschulen und Stipendiaten zur Verfügung. Das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft stellt die Räumlichkeiten und Personal zur Verfügung.

"Die StudienStiftungSaar setzt ein wichtiges Signal für den Aufbau einer Stiftungskultur im Saarland. Wir fördern begabte Studierende, unabhängig davon, welchen familiären Hintergrund sie haben", erklärte Reinhard Klimmt, der Vorsitzende der StudienStiftungSaar. "Junge Leute müssen die Möglichkeit haben, ihr Potential voll auszuschöpfen. Dazu tragen wir bei."

Die StudienStiftungSaar stellt zudem den Kontakt zwischen Stipendiaten und Unternehmen her, so dass künftige Fach- und Führungskräfte frühzeitig potentielle Arbeitgeber im Saarland kennen lernen. Die Spender aus der Wirtschaft können selbst entscheiden, in welches Förder-Projekt sie investieren wollen oder ein eigenes Förderprojekt vereinbaren.

Hintergrund: StudienStiftungSaar
Das Saarland hat als einziges Bundesland eine privatrechtliche Stiftung gegründet, um begabte Studierende zu fördern. Auch helle Köpfe aus anderen Bundesländern können sich um die Förderung bewerben, wenn sie an einer der vier saarländischen Hochschulen studieren oder studieren wollen. Das Stiftungskapital in Höhe von sechs Millionen Euro hat die Landesregierung eingebracht. Die Auszahlungen an die Stipendiaten werden über Zinsen und die Unterstützung von Wirtschaft und Privatpersonen finanziert. Hauptaufgabe des ehrenamtlich tätigen Vorstands der StudienStiftungSaar ist es, private Fördermittel einzuwerben.

Zum kommenden Wintersemester vergibt die neue Stiftung erstmals Stipendien, im ersten Jahr werden es rund 180 sein. Die Bandbreite reicht von 80 Euro monatlich bis hin zu 20.000 Euro im Jahr für ein Graduiertenprojekt. 65 der Stipendien werden an Studierende in den sogenannten "MINT-Fächern" (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) an der Universität des Saarlandes und der Hochschule für Technik und Wirtschaft gehen. Weitere Förderschwerpunkte liegen in den Bereichen Biomedizin und Europa. Bewerbungsbedingungen, Höhe und Dauer der Förderung sind in den einzelnen Förder-Projekten ausgeschrieben. Alle Informationen zu diesen Projekten sind zu finden unter www.studienstiftungsaar.de/
Wer die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt, kann seine Bewerbung an den in der Ausschreibung genannten Ansprechpartner direkt in der Hochschule richten.

Kuratorium

Vorsitzender:
Reinhard Klimmt,
Ministerpräsident a. D.

Stellvertretende Vorsitzende:
Professorin Dr. Silvia Martin
Geschäftsführerin der Möbel Martin-Gruppe, Saarbrücken

Dr. Christoph Hartmann
Minister für Wirtschaft und Wissenschaft

Prof. Dr. Wolfgang Knies,
Minister a. D.

Kurt Schoenen,
MdL a. D.

Dr. Ulrich Schreiterer
Wissenschaftszentrum für Sozialforschung gGmbH, Berlin

Dr. Gunter Thielen
Vorsitzender des Vorstands der Bertelsmann Stiftung
und Vorsitzender des Aufsichtsrates der Bertelsmann AG, Gütersloh

Vorstand

Vorsitzender:
Justizrat Prof. Dr. Egon Müller
Rechtsanwälte Heimes & Müller, Saarbrücken

Stellvertretende Vorsitzende
Manfred Finger,
Finanzvorstand der Villeroy & Boch AG, Mettlach

Karsten Rixecker
Geschäftsführer der PKF Euroconsult GmbH, Frankfurt/M.
und der Rixecker Investment KG, Frankfurt/M.)

Gerhard Theis,
Geschäftsleiter der Karlsberg Holding GmbH, Homburg

Geschäftsführer
Vorstandsmitglied Karsten Rixecker

Geschäftsstelle
Jutta Schäfer
Margarete Schneider
Christian Thomaser
Redaktion 28.08.2010
Stuttgart, 26.08.2010 Studium, Forschung und Lehre gewinnen immer mehr an Bedeutung - sowohl in Wirtschaft als auch in Gesellschaft. Für Baden-Württemberg als Bundesland mit den meisten Hochschulen gilt dies in besonderem Maße. Die Broschüre "Hochschulen in Baden-Württemberg 1998 – 2008" bietet auf über 50 Seiten mit zahlreichen Schaubildern und Tabellen einen schnellen Überblick zu den wichtigsten Fakten des Hochschulwesens in Baden-Württemberg.

-Die Broschüre beschreibt die Struktur der Hochschullandschaft Baden-Württembergs, ihre Größe und geografische Lage detailliert. Die Entwicklung der Studierendenzahlen, der Stand der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge und die Rolle der Ingenieurwissenschaftlichen- und Lehramtsstudiengänge werden behandelt. Die Herkunft der Studierenden in Baden-Württemberg wird ebenso beleuchtet wie die Entwicklung der Personal- und Finanzierungsstruktur der Hochschulen.
-Mit dieser Broschüre werden erstmals in einer kommentierten Analyse mit übersichtlichen Tabellen und anschaulichen Grafiken sowie im Text verschiedenste Aspekte des Hochschulwesens in Baden-Württemberg in ihrer bisherigen Entwicklung dargestellt.
-"Die Broschüre stellt eine transparente und kompakte Informationsquelle für Wirtschaft, Wissenschaft sowie unsere Bürgerinnen und Bürger dar. Sie zeigt auf, wie viel wir in den letzten zehn Jahren in dem wichtigen Zukunftsbereich der Hochschul- und Wissenschaftspolitik schon erreicht haben, und wohin der Weg uns führt", so Wissenschaftsminister Professor Dr. Peter Frankenberg.
Die Entwicklung der Hochschulen bleibt weiter im Fokus des Statistischen Landesamtes: künftig soll die Hochschulbroschüre in zweijährigem Rhythmus mit variierender Schwerpunktsetzung erscheinen.
Redaktion 27.07.2010
Saarbrücken, 27.07.2010 Im Jahr 2009 haben im Saarland 5 839 Schülerinnen und Schüler sowie Studierende Förderleistungen nach dem BaföG erhalten. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das eine Zunahme um 289 oder 5,2 Prozent.

Nicht in allen Fällen erstreckte erstreckte sich die Förderung über ein volles Jahr. Im Durchschnitt wurden im vergangenen Jahr 3 652 Personen (1 019 Schülerinnen und Schüler sowie 2 633 Studierende) je Monat gefördert (+ 8 %). Unter den 5 839 BaföG-Empfängern waren 1 725 Schülerinnen und Schüler sowie 4 113 Studierende.

Der finanzielle Aufwand im Saarland betrug 16,8 Mio. EUR und lag damit um 16,5 Prozent über dem Aufwand des Vorjahres (14,4 Mio. EUR). Dabei betrug der durchschnittliche Förderungsbetrag pro Kopf für Schülerinnen und Schüler 331 EUR und für Studierende 403 EUR. Von allen Geförderten wohnten 42,4 Prozent (Bund 31%) bei Ihren Eltern, 57,6 Prozent (Bund 69 %) außerhalb des Elternhauses.

Der Anstieg der Gefördertenzahlen und des finanziellen Aufwandes ist Folge des 22. BaföG-Änderungsgesetzes, das höhere Freibeträge und Bedarfssätze vorsieht.
Redaktion 05.07.2010
Berlin, 05.07.2010 Mit der Konzeptprüfung bietet der Wissenschaftsrat künftig den Ländern und nichtstaatlichen Hochschulen ein Verfahren an, Konzepte zur Gründung einer Hochschule wissenschaftsgeleitet und transparent zu beurteilen.

Die Konzeptprüfung ersetzt die bislang angebotene Konzeptakkreditierung und soll bereits in einem frühen Stadium einer Hochschulgründung - vor allem, bevor diese ihren Studienbetrieb aufnimmt - den Ländern und den Hochschulgründern eine Orientierung geben, ob und wie ein Konzept gegebenenfalls vor der ersten befristeten staatlichen Anerkennung weiterentwickelt werden sollte. Im Vergleich zur Institutionellen Akkreditierung ist das neue Verfahren auf diejenigen Prüfbereiche und Kriterien konzentriert, die schon in einer Gründungsphase sinnvoll beurteilt werden können. Die Prüfung erfolgt durch den Akkreditierungsausschuss des Wissenschaftsrates. Die Institutionelle Akkreditierung selbst wird, wie bereits bekannt, nach Ablauf der bis zum 1. Februar andauernden Übergangsfrist, nur noch für Hochschulen durchgeführt, die mindestens drei Jahre bestehen.

"Der Leitfaden der Konzeptprüfung bildet gemeinsam mit dem im Mai verabschiedeten Leitfaden der Institutionellen Akkreditierung die Grundlage für das System der Sicherung der Qualität nichtstaatlicher Hochschulen durch den Wissenschaftsrat", betont der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Peter Strohschneider "Damit stärkt der Wissenschaftsrat seine Funktion als ´Gate-Keeper´ im Hochschulsektor für nichtstaatliche Hochschulen."

Hinweis: Der ("Leitfaden der Konzeptprüfung nichtstaatlicher Hochschulen in Gründung" (Drs. 10047-10)) wird wie auch der ("Leitfaden der Institutionellen Akkreditierung") im Netz als Volltext veröffentlicht. Sie können auch bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates per E-Mail (post@wissenschaftsrat.de ) angefordert werden.
Redaktion 09.06.2010
Düsseldorf, 09.06.2010 Im Wintersemester 2009/10 waren an den 67 nordrhein-westfälischen Hochschulen 502 279 Studierende eingeschrieben. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 23 878 Studierende (+5 Prozent) mehr als ein Jahr zuvor. Auch die Zahl der Studienanfänger/-innen hat weiter zugenommen. Zu Beginn des Wintersemesters 2009/10 nahmen 77 608 Hochschüler/-innen erstmals ein Studium auf, das waren 6,5 Prozent mehr als zwölf Monate zuvor.

Der Anteil der Studentinnen (233 041) an der Gesamtzahl der Studierenden lag mit 46,4 Prozent nahezu auf dem gleichem Niveau wie im Wintersemester 2008/09. Gut jede(r) neunte Studierende hatte eine ausländische Staatsangehörigkeit (59 418).

Besonders gefragt waren Studiengänge im Bereich Wirtschaftswissenschaften (87 665 Studierende), gefolgt von Maschinenbau/Verfahrenstechnik (34 000) und Informatik (32 399). Wirtschaftswissenschaften waren dabei bei beiden Geschlechtern beliebt (38 510 Studentinnen, 49 155 Studenten). In der Beliebtheitsskala von Männern folgten die Studiengänge Maschinenbau/Verfahrenstechnik (28 211 Studenten, Männeranteil: 83,0 Prozent) und Informatik (27 797, 85,8 Prozent) auf den Plätzen zwei und drei. Bei den weiblichen Studierenden lagen Germanistik (16 040 Studentinnen, Frauenanteil: 75,3 Prozent) und Rechtswissenschaften (14 859, 50,8 Prozent) an zweiter bzw. dritter Stelle.

Größte Hochschule Nordrhein-Westfalens war die Fernuniversität Hagen; die Anzahl der Studierenden erhöhte sich dort gegenüber dem Wintersemester 2008/09 um 7 325 auf 49 360. Damit konnte der Vorsprung gegenüber dem langjährigen Spitzenreiter, der Universität Köln (40 834 Studierende), weiter ausgebaut werden. Auf Platz drei der Beliebtheitsskala folgte die Universität Münster mit 35 745 Studierenden. (IT.NRW)
Düsseldorf, den 9. Juni 2010

Ergebnisse für einzelne Hochschulen finden Sie im Internet unter:

www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2010/pdf/91_10.pdf
Redaktion 08.06.2010
Hannover, 08.06.2010 Der Landtag hat heute der Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) zugestimmt. "Wer eine berufliche Ausbildung absolviert hat, darf künftig nach einer dreijährigen Berufspraxis fachbezogen studieren. Die Absolventen der geläufigsten bundes- und landesrechtlich geregelten Fortbildungen erhalten sogar die allgemeine Studienberechtigung", sagte die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Professor Dr. Johanna Wanka. "Mit der Novelle tragen wir den geänderten Verhältnissen Rechnung, die durch den demografischen Wandel und die Exzellenzinitiative auf die Hochschulen zukommen. Damit bereiten wir unsere Hochschulen optimal auf den verschärften nationalen und weltweiten Wettbewerb vor."

Mit dem Gesetzentwurf wird der rechtliche Rahmen für das niedersächsische Konzept der "Offenen Hochschule" geschaffen. Das NHG sieht schon jetzt Möglichkeiten des Studiums ohne Abitur vor. Diese werden mit der Novelle noch erweitert.

"Wir senken die formalen Zugangshürden für qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber und halten gleichzeitig die Qualitätsstandards der Hochschulen aufrecht. Jeder Abschluss eröffnet einen neuen Anschluss und Sackgassen im Bildungswesen werden ausgeschlossen", erklärte Ministerin Wanka.

Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung sollen künftig besser kooperieren können. So können beispielsweise Kompetenzen, die im Berufsleben erworben wurden, bei Gleichwertigkeit auf ein Hochschulstudium angerechnet werden.

Die Möglichkeiten der Hochschulen zur Vergabe von Stipendien werden erheblich erweitert. Gegenwärtig sind die Stipendien auf Fälle besonderer Leistungen und herausgehobener Befähigungen sowie zur Förderung der Internationalisierung begrenzt. Der Gesetzentwurf öffnet dies, so dass die Hochschulen zukünftig auch z.B. für herausgehobenes ehrenamtliches Engagement oder aus sozialen Gründen Stipendien an Studierende vergeben können.

Bei den Studienbeiträgen wird eine weitere Verbesserung der Sozialverträglichkeit durch Einführung einer "Familienkomponente" eingeführt: Studierende, die mindestens zwei Geschwister haben, erhalten das Studiendarlehen zukünftig zinsfrei. Dadurch wird die Situation kinderreicher Familien besonders berücksichtigt.

Bei den Entscheidungen über die Verwendung der Studienbeiträge wird die studentische Beteiligung allgemein eingeführt. Die Hochschulen können künftig in begrenztem Umfang Studienbeitragsstiftungen errichten. Hierdurch wird ein Anreiz für potenzielle Spender zur Erhöhung des Stiftungsvermögens gesetzt und zugleich ein "Nachhaltigkeitsfaktor" eingeführt, da die eingezahlten Beiträge auch späteren Studierenden zugute kommen. Durch Einführung einer Obergrenze wird im Übrigen eine zeitnahe Verwendung der Studienbeiträge gesichert.

Mit der Exzellenzklausel erhalten die Hochschulen die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen, um sich erfolgreich in der zweiten Phase der Exzellenzinitiative zu positionieren. So können diese Hochschulen in ihren Studiengangsstrukturen und bei Berufungsverfahren von den üblichen gesetzlichen Vorgaben abweichen und neue Organisationsformen erproben.

Um die niedersächsischen Hochschulen im Wettbewerb um exzellente Professorinnen und Professoren zu stärken, werden die Regelungen über das Berufungsverfahren ergänzt: Wenn die Eignung bestimmter Kandidatinnen oder Kandidaten aufgrund externer Begutachtung bereits bekannt ist, kann künftig von einer Ausschreibung einer Professur abgesehen werden. Dies ermöglicht eine erhebliche Beschleunigung von Berufungsverfahren. Bedeutsam wird dies insbesondere bei der Berufung von Leitern von Nachwuchsgruppen auf Professorenstellen und bei den drittfinanzierten "Programmprofessuren".

Der Gesetzentwurf sieht noch eine Vielzahl weiterer Regelungen vor. So wird der Hochschule Vechta der Universitätsstatus verliehen. Wie bereits in anderen Ländern erfolgt, werden die Fachhochschulen in "Hochschulen" umbenannt, ohne dass dies zu einer materiell-rechtlichen Änderung führt.

"Die niedersächsischen Hochschulen erhalten mit der Novelle des NHG den erforderlichen rechtlichen Rahmen, um den Anforderungen der Wissensgesellschaft künftig noch besser gerecht zu werden", so Ministerin Wanka.
Redaktion 05.06.2010
Düsseldorf, 04.06.2010 Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms unterstützt. Mit dieser Entscheidung ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung der seit Jahrzehnten wichtigsten Neuerung im System der Studienfinanzierung getan.

Der nordrhein-westfälische Innovationsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart erklärte hierzu: "Ich freue mich, dass wir der Umsetzung eines nationalen Stipendienprogramms ein gutes Stück näher gekommen sind. Mit diesem Programm stellen wir die Studienfinanzierung auf zwei kräftige Beine. Wir fördern das zivilgesellschaftliche Engagement Aller, die etwas für Bildung tun wollen. Wir geben ein Signal für junge Leute, dass Leistung sich lohnt. Vor allem aber ermöglichen wir begabten Kindern aus bildungsfernen Familien, die im bisherigen System viel zu oft das Nachsehen hatten, den sozialen Aufstieg. Unsere Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen zeigen sehr deutlich, dass das Stipendiensystem gerade diejenigen stärkt, die sich für die Gemeinschaft einsetzen - bei den Förderern ebenso wie bei den Studierenden. Mit dem Stipendienprogramm wird es uns gelingen, in Deutschland eine neue Stipendienkultur aufzubauen, wie sie andere Länder bereits haben und unsere Studierenden seit langem verdienen."

Zukünftig werden, unabhängig vom Einkommen der Eltern, zusätzlich bis zu acht Prozent der Studierenden in Deutschland ein leistungs- und begabungsbasiertes Stipendium in Höhe von monatlich 300 Euro erhalten. Bisher werden nur ca. zwei Prozent der Studierenden mit Stipendien gefördert, deren Höhe und Vergabekriterien sehr unterschiedlich sind. Unternehmen, Stiftungen und Privatpersonen werden mit dem nationalen Stipendienprogramm erstmals einen freiwilligen signifikanten Beitrag zur Ausbildungsförderung junger Menschen in Deutschland leisten, indem sie die Hälfte der Kosten übernehmen, die andere Hälfte trägt der Staat (Bund und Länder jeweils zu 50 Prozent). Gerade Studierende aus Nicht-Akademikerfamilien werden von dem Programm besonders profitieren.

"Dies ist ein gutes Vorzeichen für einen erfolgreichen Bildungsgipfel am 10. Juni, bei dem Bund und Länder gefordert sind, in engster Abstimmung die Umsetzung und Finanzierung aller Maßnahmen zu besprechen, die zur Erreichung des 10-Prozent-Ziels erforderlich sind", sagte Pinkwart.

Die Bundesregierung greift mit ihrem Programm auf Anregungen und Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen zurück, das im vergangenen Jahr bereits erfolgreich ein vergleichbares Stipendiensystem eingeführt hat.


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