Schiffweiler, 30.08.2010 "Die StudienStiftungSaar bekämpft den drohenden Mangel an Fach- und Führungskräften. Begabte Studierende werden nicht nur finanziell gefördert, sondern können schon während des Studiums Kontakte zu künftigen Arbeitgebern im Saarland knüpfen", so Dr. Christoph Hartmann, Minister für Wirtschaft und Wissenschaft, bei der Eröffnung der Stiftungs-Geschäftsräume. "Von der Stiftung profitieren Studierende, Hochschulen, Wirtschaft und letztendlich der gesamte Standort. Deshalb unterstützt die saarländische Landesregierung die StudienStiftungSaar."
Die neu eröffneten Räumlichkeiten der Geschäftsstelle befinden sich in ehemaligen Büroräumen des Oberbergamtes in Schiffweiler. Die Mitarbeiter vor Ort stehen als Ansprechpartner für Wirtschaft, private Förderer, Hochschulen und Stipendiaten zur Verfügung. Das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft stellt die Räumlichkeiten und Personal zur Verfügung.
"Die StudienStiftungSaar setzt ein wichtiges Signal für den Aufbau einer Stiftungskultur im Saarland. Wir fördern begabte Studierende, unabhängig davon, welchen familiären Hintergrund sie haben", erklärte Reinhard Klimmt, der Vorsitzende der StudienStiftungSaar. "Junge Leute müssen die Möglichkeit haben, ihr Potential voll auszuschöpfen. Dazu tragen wir bei."
Die StudienStiftungSaar stellt zudem den Kontakt zwischen Stipendiaten und Unternehmen her, so dass künftige Fach- und Führungskräfte frühzeitig potentielle Arbeitgeber im Saarland kennen lernen. Die Spender aus der Wirtschaft können selbst entscheiden, in welches Förder-Projekt sie investieren wollen oder ein eigenes Förderprojekt vereinbaren.
Hintergrund: StudienStiftungSaar
Das Saarland hat als einziges Bundesland eine privatrechtliche Stiftung gegründet, um begabte Studierende zu fördern. Auch helle Köpfe aus anderen Bundesländern können sich um die Förderung bewerben, wenn sie an einer der vier saarländischen Hochschulen studieren oder studieren wollen. Das Stiftungskapital in Höhe von sechs Millionen Euro hat die Landesregierung eingebracht. Die Auszahlungen an die Stipendiaten werden über Zinsen und die Unterstützung von Wirtschaft und Privatpersonen finanziert. Hauptaufgabe des ehrenamtlich tätigen Vorstands der StudienStiftungSaar ist es, private Fördermittel einzuwerben.
Zum kommenden Wintersemester vergibt die neue Stiftung erstmals Stipendien, im ersten Jahr werden es rund 180 sein. Die Bandbreite reicht von 80 Euro monatlich bis hin zu 20.000 Euro im Jahr für ein Graduiertenprojekt. 65 der Stipendien werden an Studierende in den sogenannten "MINT-Fächern" (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) an der Universität des Saarlandes und der Hochschule für Technik und Wirtschaft gehen. Weitere Förderschwerpunkte liegen in den Bereichen Biomedizin und Europa. Bewerbungsbedingungen, Höhe und Dauer der Förderung sind in den einzelnen Förder-Projekten ausgeschrieben. Alle Informationen zu diesen Projekten sind zu finden unter www.studienstiftungsaar.de/
Wer die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt, kann seine Bewerbung an den in der Ausschreibung genannten Ansprechpartner direkt in der Hochschule richten.
Kuratorium
Vorsitzender:
Reinhard Klimmt,
Ministerpräsident a. D.
Stellvertretende Vorsitzende:
Professorin Dr. Silvia Martin
Geschäftsführerin der Möbel Martin-Gruppe, Saarbrücken
Dr. Christoph Hartmann
Minister für Wirtschaft und Wissenschaft
Prof. Dr. Wolfgang Knies,
Minister a. D.
Kurt Schoenen,
MdL a. D.
Dr. Ulrich Schreiterer
Wissenschaftszentrum für Sozialforschung gGmbH, Berlin
Dr. Gunter Thielen
Vorsitzender des Vorstands der Bertelsmann Stiftung
und Vorsitzender des Aufsichtsrates der Bertelsmann AG, Gütersloh
Vorstand
Vorsitzender:
Justizrat Prof. Dr. Egon Müller
Rechtsanwälte Heimes & Müller, Saarbrücken
Stellvertretende Vorsitzende
Manfred Finger,
Finanzvorstand der Villeroy & Boch AG, Mettlach
Karsten Rixecker
Geschäftsführer der PKF Euroconsult GmbH, Frankfurt/M.
und der Rixecker Investment KG, Frankfurt/M.)
Gerhard Theis,
Geschäftsleiter der Karlsberg Holding GmbH, Homburg
Geschäftsführer
Vorstandsmitglied Karsten Rixecker
Geschäftsstelle
Jutta Schäfer
Margarete Schneider
Christian Thomaser
Die neu eröffneten Räumlichkeiten der Geschäftsstelle befinden sich in ehemaligen Büroräumen des Oberbergamtes in Schiffweiler. Die Mitarbeiter vor Ort stehen als Ansprechpartner für Wirtschaft, private Förderer, Hochschulen und Stipendiaten zur Verfügung. Das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft stellt die Räumlichkeiten und Personal zur Verfügung.
"Die StudienStiftungSaar setzt ein wichtiges Signal für den Aufbau einer Stiftungskultur im Saarland. Wir fördern begabte Studierende, unabhängig davon, welchen familiären Hintergrund sie haben", erklärte Reinhard Klimmt, der Vorsitzende der StudienStiftungSaar. "Junge Leute müssen die Möglichkeit haben, ihr Potential voll auszuschöpfen. Dazu tragen wir bei."
Die StudienStiftungSaar stellt zudem den Kontakt zwischen Stipendiaten und Unternehmen her, so dass künftige Fach- und Führungskräfte frühzeitig potentielle Arbeitgeber im Saarland kennen lernen. Die Spender aus der Wirtschaft können selbst entscheiden, in welches Förder-Projekt sie investieren wollen oder ein eigenes Förderprojekt vereinbaren.
Hintergrund: StudienStiftungSaar
Das Saarland hat als einziges Bundesland eine privatrechtliche Stiftung gegründet, um begabte Studierende zu fördern. Auch helle Köpfe aus anderen Bundesländern können sich um die Förderung bewerben, wenn sie an einer der vier saarländischen Hochschulen studieren oder studieren wollen. Das Stiftungskapital in Höhe von sechs Millionen Euro hat die Landesregierung eingebracht. Die Auszahlungen an die Stipendiaten werden über Zinsen und die Unterstützung von Wirtschaft und Privatpersonen finanziert. Hauptaufgabe des ehrenamtlich tätigen Vorstands der StudienStiftungSaar ist es, private Fördermittel einzuwerben.
Zum kommenden Wintersemester vergibt die neue Stiftung erstmals Stipendien, im ersten Jahr werden es rund 180 sein. Die Bandbreite reicht von 80 Euro monatlich bis hin zu 20.000 Euro im Jahr für ein Graduiertenprojekt. 65 der Stipendien werden an Studierende in den sogenannten "MINT-Fächern" (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) an der Universität des Saarlandes und der Hochschule für Technik und Wirtschaft gehen. Weitere Förderschwerpunkte liegen in den Bereichen Biomedizin und Europa. Bewerbungsbedingungen, Höhe und Dauer der Förderung sind in den einzelnen Förder-Projekten ausgeschrieben. Alle Informationen zu diesen Projekten sind zu finden unter www.studienstiftungsaar.de/
Wer die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt, kann seine Bewerbung an den in der Ausschreibung genannten Ansprechpartner direkt in der Hochschule richten.
Kuratorium
Vorsitzender:
Reinhard Klimmt,
Ministerpräsident a. D.
Stellvertretende Vorsitzende:
Professorin Dr. Silvia Martin
Geschäftsführerin der Möbel Martin-Gruppe, Saarbrücken
Dr. Christoph Hartmann
Minister für Wirtschaft und Wissenschaft
Prof. Dr. Wolfgang Knies,
Minister a. D.
Kurt Schoenen,
MdL a. D.
Dr. Ulrich Schreiterer
Wissenschaftszentrum für Sozialforschung gGmbH, Berlin
Dr. Gunter Thielen
Vorsitzender des Vorstands der Bertelsmann Stiftung
und Vorsitzender des Aufsichtsrates der Bertelsmann AG, Gütersloh
Vorstand
Vorsitzender:
Justizrat Prof. Dr. Egon Müller
Rechtsanwälte Heimes & Müller, Saarbrücken
Stellvertretende Vorsitzende
Manfred Finger,
Finanzvorstand der Villeroy & Boch AG, Mettlach
Karsten Rixecker
Geschäftsführer der PKF Euroconsult GmbH, Frankfurt/M.
und der Rixecker Investment KG, Frankfurt/M.)
Gerhard Theis,
Geschäftsleiter der Karlsberg Holding GmbH, Homburg
Geschäftsführer
Vorstandsmitglied Karsten Rixecker
Geschäftsstelle
Jutta Schäfer
Margarete Schneider
Christian Thomaser
Stuttgart, 26.08.2010 Studium, Forschung und Lehre gewinnen immer mehr an Bedeutung - sowohl in Wirtschaft als auch in Gesellschaft. Für Baden-Württemberg als Bundesland mit den meisten Hochschulen gilt dies in besonderem Maße. Die Broschüre "Hochschulen in Baden-Württemberg 1998 – 2008" bietet auf über 50 Seiten mit zahlreichen Schaubildern und Tabellen einen schnellen Überblick zu den wichtigsten Fakten des Hochschulwesens in Baden-Württemberg.
-Die Broschüre beschreibt die Struktur der Hochschullandschaft Baden-Württembergs, ihre Größe und geografische Lage detailliert. Die Entwicklung der Studierendenzahlen, der Stand der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge und die Rolle der Ingenieurwissenschaftlichen- und Lehramtsstudiengänge werden behandelt. Die Herkunft der Studierenden in Baden-Württemberg wird ebenso beleuchtet wie die Entwicklung der Personal- und Finanzierungsstruktur der Hochschulen.
-Mit dieser Broschüre werden erstmals in einer kommentierten Analyse mit übersichtlichen Tabellen und anschaulichen Grafiken sowie im Text verschiedenste Aspekte des Hochschulwesens in Baden-Württemberg in ihrer bisherigen Entwicklung dargestellt.
-"Die Broschüre stellt eine transparente und kompakte Informationsquelle für Wirtschaft, Wissenschaft sowie unsere Bürgerinnen und Bürger dar. Sie zeigt auf, wie viel wir in den letzten zehn Jahren in dem wichtigen Zukunftsbereich der Hochschul- und Wissenschaftspolitik schon erreicht haben, und wohin der Weg uns führt", so Wissenschaftsminister Professor Dr. Peter Frankenberg.
Die Entwicklung der Hochschulen bleibt weiter im Fokus des Statistischen Landesamtes: künftig soll die Hochschulbroschüre in zweijährigem Rhythmus mit variierender Schwerpunktsetzung erscheinen.
-Die Broschüre beschreibt die Struktur der Hochschullandschaft Baden-Württembergs, ihre Größe und geografische Lage detailliert. Die Entwicklung der Studierendenzahlen, der Stand der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge und die Rolle der Ingenieurwissenschaftlichen- und Lehramtsstudiengänge werden behandelt. Die Herkunft der Studierenden in Baden-Württemberg wird ebenso beleuchtet wie die Entwicklung der Personal- und Finanzierungsstruktur der Hochschulen.
-Mit dieser Broschüre werden erstmals in einer kommentierten Analyse mit übersichtlichen Tabellen und anschaulichen Grafiken sowie im Text verschiedenste Aspekte des Hochschulwesens in Baden-Württemberg in ihrer bisherigen Entwicklung dargestellt.
-"Die Broschüre stellt eine transparente und kompakte Informationsquelle für Wirtschaft, Wissenschaft sowie unsere Bürgerinnen und Bürger dar. Sie zeigt auf, wie viel wir in den letzten zehn Jahren in dem wichtigen Zukunftsbereich der Hochschul- und Wissenschaftspolitik schon erreicht haben, und wohin der Weg uns führt", so Wissenschaftsminister Professor Dr. Peter Frankenberg.
Die Entwicklung der Hochschulen bleibt weiter im Fokus des Statistischen Landesamtes: künftig soll die Hochschulbroschüre in zweijährigem Rhythmus mit variierender Schwerpunktsetzung erscheinen.
Artikel:
5 839 Studierende sowie Schülerinnen und Schüler erhielten 2009 Förderleistungen nach dem BaföG
Saarbrücken, 27.07.2010 Im Jahr 2009 haben im Saarland 5 839 Schülerinnen und Schüler sowie Studierende Förderleistungen nach dem BaföG erhalten. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das eine Zunahme um 289 oder 5,2 Prozent.
Nicht in allen Fällen erstreckte erstreckte sich die Förderung über ein volles Jahr. Im Durchschnitt wurden im vergangenen Jahr 3 652 Personen (1 019 Schülerinnen und Schüler sowie 2 633 Studierende) je Monat gefördert (+ 8 %). Unter den 5 839 BaföG-Empfängern waren 1 725 Schülerinnen und Schüler sowie 4 113 Studierende.
Der finanzielle Aufwand im Saarland betrug 16,8 Mio. EUR und lag damit um 16,5 Prozent über dem Aufwand des Vorjahres (14,4 Mio. EUR). Dabei betrug der durchschnittliche Förderungsbetrag pro Kopf für Schülerinnen und Schüler 331 EUR und für Studierende 403 EUR. Von allen Geförderten wohnten 42,4 Prozent (Bund 31%) bei Ihren Eltern, 57,6 Prozent (Bund 69 %) außerhalb des Elternhauses.
Der Anstieg der Gefördertenzahlen und des finanziellen Aufwandes ist Folge des 22. BaföG-Änderungsgesetzes, das höhere Freibeträge und Bedarfssätze vorsieht.
Nicht in allen Fällen erstreckte erstreckte sich die Förderung über ein volles Jahr. Im Durchschnitt wurden im vergangenen Jahr 3 652 Personen (1 019 Schülerinnen und Schüler sowie 2 633 Studierende) je Monat gefördert (+ 8 %). Unter den 5 839 BaföG-Empfängern waren 1 725 Schülerinnen und Schüler sowie 4 113 Studierende.
Der finanzielle Aufwand im Saarland betrug 16,8 Mio. EUR und lag damit um 16,5 Prozent über dem Aufwand des Vorjahres (14,4 Mio. EUR). Dabei betrug der durchschnittliche Förderungsbetrag pro Kopf für Schülerinnen und Schüler 331 EUR und für Studierende 403 EUR. Von allen Geförderten wohnten 42,4 Prozent (Bund 31%) bei Ihren Eltern, 57,6 Prozent (Bund 69 %) außerhalb des Elternhauses.
Der Anstieg der Gefördertenzahlen und des finanziellen Aufwandes ist Folge des 22. BaföG-Änderungsgesetzes, das höhere Freibeträge und Bedarfssätze vorsieht.
Berlin, 05.07.2010 Mit der Konzeptprüfung bietet der Wissenschaftsrat künftig den Ländern und nichtstaatlichen Hochschulen ein Verfahren an, Konzepte zur Gründung einer Hochschule wissenschaftsgeleitet und transparent zu beurteilen.
Die Konzeptprüfung ersetzt die bislang angebotene Konzeptakkreditierung und soll bereits in einem frühen Stadium einer Hochschulgründung - vor allem, bevor diese ihren Studienbetrieb aufnimmt - den Ländern und den Hochschulgründern eine Orientierung geben, ob und wie ein Konzept gegebenenfalls vor der ersten befristeten staatlichen Anerkennung weiterentwickelt werden sollte. Im Vergleich zur Institutionellen Akkreditierung ist das neue Verfahren auf diejenigen Prüfbereiche und Kriterien konzentriert, die schon in einer Gründungsphase sinnvoll beurteilt werden können. Die Prüfung erfolgt durch den Akkreditierungsausschuss des Wissenschaftsrates. Die Institutionelle Akkreditierung selbst wird, wie bereits bekannt, nach Ablauf der bis zum 1. Februar andauernden Übergangsfrist, nur noch für Hochschulen durchgeführt, die mindestens drei Jahre bestehen.
"Der Leitfaden der Konzeptprüfung bildet gemeinsam mit dem im Mai verabschiedeten Leitfaden der Institutionellen Akkreditierung die Grundlage für das System der Sicherung der Qualität nichtstaatlicher Hochschulen durch den Wissenschaftsrat", betont der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Peter Strohschneider "Damit stärkt der Wissenschaftsrat seine Funktion als ´Gate-Keeper´ im Hochschulsektor für nichtstaatliche Hochschulen."
Hinweis: Der ("Leitfaden der Konzeptprüfung nichtstaatlicher Hochschulen in Gründung" (Drs. 10047-10)) wird wie auch der ("Leitfaden der Institutionellen Akkreditierung") im Netz als Volltext veröffentlicht. Sie können auch bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates per E-Mail (post@wissenschaftsrat.de ) angefordert werden.
Die Konzeptprüfung ersetzt die bislang angebotene Konzeptakkreditierung und soll bereits in einem frühen Stadium einer Hochschulgründung - vor allem, bevor diese ihren Studienbetrieb aufnimmt - den Ländern und den Hochschulgründern eine Orientierung geben, ob und wie ein Konzept gegebenenfalls vor der ersten befristeten staatlichen Anerkennung weiterentwickelt werden sollte. Im Vergleich zur Institutionellen Akkreditierung ist das neue Verfahren auf diejenigen Prüfbereiche und Kriterien konzentriert, die schon in einer Gründungsphase sinnvoll beurteilt werden können. Die Prüfung erfolgt durch den Akkreditierungsausschuss des Wissenschaftsrates. Die Institutionelle Akkreditierung selbst wird, wie bereits bekannt, nach Ablauf der bis zum 1. Februar andauernden Übergangsfrist, nur noch für Hochschulen durchgeführt, die mindestens drei Jahre bestehen.
"Der Leitfaden der Konzeptprüfung bildet gemeinsam mit dem im Mai verabschiedeten Leitfaden der Institutionellen Akkreditierung die Grundlage für das System der Sicherung der Qualität nichtstaatlicher Hochschulen durch den Wissenschaftsrat", betont der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Peter Strohschneider "Damit stärkt der Wissenschaftsrat seine Funktion als ´Gate-Keeper´ im Hochschulsektor für nichtstaatliche Hochschulen."
Hinweis: Der ("Leitfaden der Konzeptprüfung nichtstaatlicher Hochschulen in Gründung" (Drs. 10047-10)) wird wie auch der ("Leitfaden der Institutionellen Akkreditierung") im Netz als Volltext veröffentlicht. Sie können auch bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates per E-Mail (post@wissenschaftsrat.de ) angefordert werden.
Düsseldorf, 09.06.2010 Im Wintersemester 2009/10 waren an den 67 nordrhein-westfälischen Hochschulen 502 279 Studierende eingeschrieben. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 23 878 Studierende (+5 Prozent) mehr als ein Jahr zuvor. Auch die Zahl der Studienanfänger/-innen hat weiter zugenommen. Zu Beginn des Wintersemesters 2009/10 nahmen 77 608 Hochschüler/-innen erstmals ein Studium auf, das waren 6,5 Prozent mehr als zwölf Monate zuvor.
Der Anteil der Studentinnen (233 041) an der Gesamtzahl der Studierenden lag mit 46,4 Prozent nahezu auf dem gleichem Niveau wie im Wintersemester 2008/09. Gut jede(r) neunte Studierende hatte eine ausländische Staatsangehörigkeit (59 418).
Besonders gefragt waren Studiengänge im Bereich Wirtschaftswissenschaften (87 665 Studierende), gefolgt von Maschinenbau/Verfahrenstechnik (34 000) und Informatik (32 399). Wirtschaftswissenschaften waren dabei bei beiden Geschlechtern beliebt (38 510 Studentinnen, 49 155 Studenten). In der Beliebtheitsskala von Männern folgten die Studiengänge Maschinenbau/Verfahrenstechnik (28 211 Studenten, Männeranteil: 83,0 Prozent) und Informatik (27 797, 85,8 Prozent) auf den Plätzen zwei und drei. Bei den weiblichen Studierenden lagen Germanistik (16 040 Studentinnen, Frauenanteil: 75,3 Prozent) und Rechtswissenschaften (14 859, 50,8 Prozent) an zweiter bzw. dritter Stelle.
Größte Hochschule Nordrhein-Westfalens war die Fernuniversität Hagen; die Anzahl der Studierenden erhöhte sich dort gegenüber dem Wintersemester 2008/09 um 7 325 auf 49 360. Damit konnte der Vorsprung gegenüber dem langjährigen Spitzenreiter, der Universität Köln (40 834 Studierende), weiter ausgebaut werden. Auf Platz drei der Beliebtheitsskala folgte die Universität Münster mit 35 745 Studierenden. (IT.NRW)
Düsseldorf, den 9. Juni 2010
Ergebnisse für einzelne Hochschulen finden Sie im Internet unter:
www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2010/pdf/91_10.pdf
Der Anteil der Studentinnen (233 041) an der Gesamtzahl der Studierenden lag mit 46,4 Prozent nahezu auf dem gleichem Niveau wie im Wintersemester 2008/09. Gut jede(r) neunte Studierende hatte eine ausländische Staatsangehörigkeit (59 418).
Besonders gefragt waren Studiengänge im Bereich Wirtschaftswissenschaften (87 665 Studierende), gefolgt von Maschinenbau/Verfahrenstechnik (34 000) und Informatik (32 399). Wirtschaftswissenschaften waren dabei bei beiden Geschlechtern beliebt (38 510 Studentinnen, 49 155 Studenten). In der Beliebtheitsskala von Männern folgten die Studiengänge Maschinenbau/Verfahrenstechnik (28 211 Studenten, Männeranteil: 83,0 Prozent) und Informatik (27 797, 85,8 Prozent) auf den Plätzen zwei und drei. Bei den weiblichen Studierenden lagen Germanistik (16 040 Studentinnen, Frauenanteil: 75,3 Prozent) und Rechtswissenschaften (14 859, 50,8 Prozent) an zweiter bzw. dritter Stelle.
Größte Hochschule Nordrhein-Westfalens war die Fernuniversität Hagen; die Anzahl der Studierenden erhöhte sich dort gegenüber dem Wintersemester 2008/09 um 7 325 auf 49 360. Damit konnte der Vorsprung gegenüber dem langjährigen Spitzenreiter, der Universität Köln (40 834 Studierende), weiter ausgebaut werden. Auf Platz drei der Beliebtheitsskala folgte die Universität Münster mit 35 745 Studierenden. (IT.NRW)
Düsseldorf, den 9. Juni 2010
Ergebnisse für einzelne Hochschulen finden Sie im Internet unter:
www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2010/pdf/91_10.pdf
Hannover, 08.06.2010 Der Landtag hat heute der Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) zugestimmt. "Wer eine berufliche Ausbildung absolviert hat, darf künftig nach einer dreijährigen Berufspraxis fachbezogen studieren. Die Absolventen der geläufigsten bundes- und landesrechtlich geregelten Fortbildungen erhalten sogar die allgemeine Studienberechtigung", sagte die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Professor Dr. Johanna Wanka. "Mit der Novelle tragen wir den geänderten Verhältnissen Rechnung, die durch den demografischen Wandel und die Exzellenzinitiative auf die Hochschulen zukommen. Damit bereiten wir unsere Hochschulen optimal auf den verschärften nationalen und weltweiten Wettbewerb vor."
Mit dem Gesetzentwurf wird der rechtliche Rahmen für das niedersächsische Konzept der "Offenen Hochschule" geschaffen. Das NHG sieht schon jetzt Möglichkeiten des Studiums ohne Abitur vor. Diese werden mit der Novelle noch erweitert.
"Wir senken die formalen Zugangshürden für qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber und halten gleichzeitig die Qualitätsstandards der Hochschulen aufrecht. Jeder Abschluss eröffnet einen neuen Anschluss und Sackgassen im Bildungswesen werden ausgeschlossen", erklärte Ministerin Wanka.
Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung sollen künftig besser kooperieren können. So können beispielsweise Kompetenzen, die im Berufsleben erworben wurden, bei Gleichwertigkeit auf ein Hochschulstudium angerechnet werden.
Die Möglichkeiten der Hochschulen zur Vergabe von Stipendien werden erheblich erweitert. Gegenwärtig sind die Stipendien auf Fälle besonderer Leistungen und herausgehobener Befähigungen sowie zur Förderung der Internationalisierung begrenzt. Der Gesetzentwurf öffnet dies, so dass die Hochschulen zukünftig auch z.B. für herausgehobenes ehrenamtliches Engagement oder aus sozialen Gründen Stipendien an Studierende vergeben können.
Bei den Studienbeiträgen wird eine weitere Verbesserung der Sozialverträglichkeit durch Einführung einer "Familienkomponente" eingeführt: Studierende, die mindestens zwei Geschwister haben, erhalten das Studiendarlehen zukünftig zinsfrei. Dadurch wird die Situation kinderreicher Familien besonders berücksichtigt.
Bei den Entscheidungen über die Verwendung der Studienbeiträge wird die studentische Beteiligung allgemein eingeführt. Die Hochschulen können künftig in begrenztem Umfang Studienbeitragsstiftungen errichten. Hierdurch wird ein Anreiz für potenzielle Spender zur Erhöhung des Stiftungsvermögens gesetzt und zugleich ein "Nachhaltigkeitsfaktor" eingeführt, da die eingezahlten Beiträge auch späteren Studierenden zugute kommen. Durch Einführung einer Obergrenze wird im Übrigen eine zeitnahe Verwendung der Studienbeiträge gesichert.
Mit der Exzellenzklausel erhalten die Hochschulen die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen, um sich erfolgreich in der zweiten Phase der Exzellenzinitiative zu positionieren. So können diese Hochschulen in ihren Studiengangsstrukturen und bei Berufungsverfahren von den üblichen gesetzlichen Vorgaben abweichen und neue Organisationsformen erproben.
Um die niedersächsischen Hochschulen im Wettbewerb um exzellente Professorinnen und Professoren zu stärken, werden die Regelungen über das Berufungsverfahren ergänzt: Wenn die Eignung bestimmter Kandidatinnen oder Kandidaten aufgrund externer Begutachtung bereits bekannt ist, kann künftig von einer Ausschreibung einer Professur abgesehen werden. Dies ermöglicht eine erhebliche Beschleunigung von Berufungsverfahren. Bedeutsam wird dies insbesondere bei der Berufung von Leitern von Nachwuchsgruppen auf Professorenstellen und bei den drittfinanzierten "Programmprofessuren".
Der Gesetzentwurf sieht noch eine Vielzahl weiterer Regelungen vor. So wird der Hochschule Vechta der Universitätsstatus verliehen. Wie bereits in anderen Ländern erfolgt, werden die Fachhochschulen in "Hochschulen" umbenannt, ohne dass dies zu einer materiell-rechtlichen Änderung führt.
"Die niedersächsischen Hochschulen erhalten mit der Novelle des NHG den erforderlichen rechtlichen Rahmen, um den Anforderungen der Wissensgesellschaft künftig noch besser gerecht zu werden", so Ministerin Wanka.
Mit dem Gesetzentwurf wird der rechtliche Rahmen für das niedersächsische Konzept der "Offenen Hochschule" geschaffen. Das NHG sieht schon jetzt Möglichkeiten des Studiums ohne Abitur vor. Diese werden mit der Novelle noch erweitert.
"Wir senken die formalen Zugangshürden für qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber und halten gleichzeitig die Qualitätsstandards der Hochschulen aufrecht. Jeder Abschluss eröffnet einen neuen Anschluss und Sackgassen im Bildungswesen werden ausgeschlossen", erklärte Ministerin Wanka.
Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung sollen künftig besser kooperieren können. So können beispielsweise Kompetenzen, die im Berufsleben erworben wurden, bei Gleichwertigkeit auf ein Hochschulstudium angerechnet werden.
Die Möglichkeiten der Hochschulen zur Vergabe von Stipendien werden erheblich erweitert. Gegenwärtig sind die Stipendien auf Fälle besonderer Leistungen und herausgehobener Befähigungen sowie zur Förderung der Internationalisierung begrenzt. Der Gesetzentwurf öffnet dies, so dass die Hochschulen zukünftig auch z.B. für herausgehobenes ehrenamtliches Engagement oder aus sozialen Gründen Stipendien an Studierende vergeben können.
Bei den Studienbeiträgen wird eine weitere Verbesserung der Sozialverträglichkeit durch Einführung einer "Familienkomponente" eingeführt: Studierende, die mindestens zwei Geschwister haben, erhalten das Studiendarlehen zukünftig zinsfrei. Dadurch wird die Situation kinderreicher Familien besonders berücksichtigt.
Bei den Entscheidungen über die Verwendung der Studienbeiträge wird die studentische Beteiligung allgemein eingeführt. Die Hochschulen können künftig in begrenztem Umfang Studienbeitragsstiftungen errichten. Hierdurch wird ein Anreiz für potenzielle Spender zur Erhöhung des Stiftungsvermögens gesetzt und zugleich ein "Nachhaltigkeitsfaktor" eingeführt, da die eingezahlten Beiträge auch späteren Studierenden zugute kommen. Durch Einführung einer Obergrenze wird im Übrigen eine zeitnahe Verwendung der Studienbeiträge gesichert.
Mit der Exzellenzklausel erhalten die Hochschulen die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen, um sich erfolgreich in der zweiten Phase der Exzellenzinitiative zu positionieren. So können diese Hochschulen in ihren Studiengangsstrukturen und bei Berufungsverfahren von den üblichen gesetzlichen Vorgaben abweichen und neue Organisationsformen erproben.
Um die niedersächsischen Hochschulen im Wettbewerb um exzellente Professorinnen und Professoren zu stärken, werden die Regelungen über das Berufungsverfahren ergänzt: Wenn die Eignung bestimmter Kandidatinnen oder Kandidaten aufgrund externer Begutachtung bereits bekannt ist, kann künftig von einer Ausschreibung einer Professur abgesehen werden. Dies ermöglicht eine erhebliche Beschleunigung von Berufungsverfahren. Bedeutsam wird dies insbesondere bei der Berufung von Leitern von Nachwuchsgruppen auf Professorenstellen und bei den drittfinanzierten "Programmprofessuren".
Der Gesetzentwurf sieht noch eine Vielzahl weiterer Regelungen vor. So wird der Hochschule Vechta der Universitätsstatus verliehen. Wie bereits in anderen Ländern erfolgt, werden die Fachhochschulen in "Hochschulen" umbenannt, ohne dass dies zu einer materiell-rechtlichen Änderung führt.
"Die niedersächsischen Hochschulen erhalten mit der Novelle des NHG den erforderlichen rechtlichen Rahmen, um den Anforderungen der Wissensgesellschaft künftig noch besser gerecht zu werden", so Ministerin Wanka.
Düsseldorf, 04.06.2010 Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms unterstützt. Mit dieser Entscheidung ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung der seit Jahrzehnten wichtigsten Neuerung im System der Studienfinanzierung getan.
Der nordrhein-westfälische Innovationsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart erklärte hierzu: "Ich freue mich, dass wir der Umsetzung eines nationalen Stipendienprogramms ein gutes Stück näher gekommen sind. Mit diesem Programm stellen wir die Studienfinanzierung auf zwei kräftige Beine. Wir fördern das zivilgesellschaftliche Engagement Aller, die etwas für Bildung tun wollen. Wir geben ein Signal für junge Leute, dass Leistung sich lohnt. Vor allem aber ermöglichen wir begabten Kindern aus bildungsfernen Familien, die im bisherigen System viel zu oft das Nachsehen hatten, den sozialen Aufstieg. Unsere Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen zeigen sehr deutlich, dass das Stipendiensystem gerade diejenigen stärkt, die sich für die Gemeinschaft einsetzen - bei den Förderern ebenso wie bei den Studierenden. Mit dem Stipendienprogramm wird es uns gelingen, in Deutschland eine neue Stipendienkultur aufzubauen, wie sie andere Länder bereits haben und unsere Studierenden seit langem verdienen."
Zukünftig werden, unabhängig vom Einkommen der Eltern, zusätzlich bis zu acht Prozent der Studierenden in Deutschland ein leistungs- und begabungsbasiertes Stipendium in Höhe von monatlich 300 Euro erhalten. Bisher werden nur ca. zwei Prozent der Studierenden mit Stipendien gefördert, deren Höhe und Vergabekriterien sehr unterschiedlich sind. Unternehmen, Stiftungen und Privatpersonen werden mit dem nationalen Stipendienprogramm erstmals einen freiwilligen signifikanten Beitrag zur Ausbildungsförderung junger Menschen in Deutschland leisten, indem sie die Hälfte der Kosten übernehmen, die andere Hälfte trägt der Staat (Bund und Länder jeweils zu 50 Prozent). Gerade Studierende aus Nicht-Akademikerfamilien werden von dem Programm besonders profitieren.
"Dies ist ein gutes Vorzeichen für einen erfolgreichen Bildungsgipfel am 10. Juni, bei dem Bund und Länder gefordert sind, in engster Abstimmung die Umsetzung und Finanzierung aller Maßnahmen zu besprechen, die zur Erreichung des 10-Prozent-Ziels erforderlich sind", sagte Pinkwart.
Die Bundesregierung greift mit ihrem Programm auf Anregungen und Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen zurück, das im vergangenen Jahr bereits erfolgreich ein vergleichbares Stipendiensystem eingeführt hat.
Der nordrhein-westfälische Innovationsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart erklärte hierzu: "Ich freue mich, dass wir der Umsetzung eines nationalen Stipendienprogramms ein gutes Stück näher gekommen sind. Mit diesem Programm stellen wir die Studienfinanzierung auf zwei kräftige Beine. Wir fördern das zivilgesellschaftliche Engagement Aller, die etwas für Bildung tun wollen. Wir geben ein Signal für junge Leute, dass Leistung sich lohnt. Vor allem aber ermöglichen wir begabten Kindern aus bildungsfernen Familien, die im bisherigen System viel zu oft das Nachsehen hatten, den sozialen Aufstieg. Unsere Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen zeigen sehr deutlich, dass das Stipendiensystem gerade diejenigen stärkt, die sich für die Gemeinschaft einsetzen - bei den Förderern ebenso wie bei den Studierenden. Mit dem Stipendienprogramm wird es uns gelingen, in Deutschland eine neue Stipendienkultur aufzubauen, wie sie andere Länder bereits haben und unsere Studierenden seit langem verdienen."
Zukünftig werden, unabhängig vom Einkommen der Eltern, zusätzlich bis zu acht Prozent der Studierenden in Deutschland ein leistungs- und begabungsbasiertes Stipendium in Höhe von monatlich 300 Euro erhalten. Bisher werden nur ca. zwei Prozent der Studierenden mit Stipendien gefördert, deren Höhe und Vergabekriterien sehr unterschiedlich sind. Unternehmen, Stiftungen und Privatpersonen werden mit dem nationalen Stipendienprogramm erstmals einen freiwilligen signifikanten Beitrag zur Ausbildungsförderung junger Menschen in Deutschland leisten, indem sie die Hälfte der Kosten übernehmen, die andere Hälfte trägt der Staat (Bund und Länder jeweils zu 50 Prozent). Gerade Studierende aus Nicht-Akademikerfamilien werden von dem Programm besonders profitieren.
"Dies ist ein gutes Vorzeichen für einen erfolgreichen Bildungsgipfel am 10. Juni, bei dem Bund und Länder gefordert sind, in engster Abstimmung die Umsetzung und Finanzierung aller Maßnahmen zu besprechen, die zur Erreichung des 10-Prozent-Ziels erforderlich sind", sagte Pinkwart.
Die Bundesregierung greift mit ihrem Programm auf Anregungen und Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen zurück, das im vergangenen Jahr bereits erfolgreich ein vergleichbares Stipendiensystem eingeführt hat.
Bonn, 27.05.2010 Welche Hochschullehrerin, welcher Hochschullehrer hat sich durch außergewöhnliches Engagement um das Ansehen der Berufsgruppe besonders verdient gemacht? Zum fünften Mal lobt der Deutsche Hochschulverband (DHV) ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro für den/die "Hochschullehrer/in der Jahres" aus. Der Preis wird vom DHV mit Unterstützung des ZEIT-Verlages Gerd Bucerius Gmbh & Co.KG verliehen.
"Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sind nicht nur in Forschung, Lehre oder Krankenversorgung aktiv", erklärte DHV-Präsident, Professor Dr. Bernhard Kempen. "Ihr vielseitiges Engagement außerhalb der Universität wollen wir mit der Auszeichnung würdigen und der Öffentlichkeit einen Eindruck von den außergewöhnlichen Persönlichkeiten, die diesen faszinierenden Beruf ausüben, vermitteln."
Vor diesem Hintergrund ruft die Berufsvertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dazu auf, bis zum 30. September 2010 Kandidaten als "Hochschullehrer/in des Jahres" vorzuschlagen. Interessierte Vertreter der Medien finden nähere Informationen im beigefügten Ausschreibungstext (siehe pdf-Datei in der Anlage).
Auf der zweiten DHV-Wissenschaftsgala am 22. März 2010 in Hamburg wurde zuletzt Frau Professor Dr. Heather Cameron, Integrationspädagogin der FU Berlin, als "Hochschullehrerin des Jahres" ausgezeichnet. Gewürdigt wurde eine herausragende Hochschullehrerin, bei der Wort und Tat inner- wie außerhalb des Hörsaals eine außergewöhnliche Einheit bilden. Frau Professor Cameron befähigt mit dem Projekt "Boxgirls" sozial benachteiligte Mädchen und junge Frauen, durch den Boxsport zu einem selbstbestimmten Leben und zu mehr gesellschaftlicher Teilhabe zu gelangen.
Zu den bisherigen Preisträgern gehören der Rostocker Ophtalmologe Professor Dr. Rudolf Guthoff, der am 30. August 2006 in Berlin für seine Verdienste um die Verbesserung der medizinischen Versorgung in der Demokratischen Republik Kongo geehrt wurde, und der Zell- und Molekularbiologe Professor Dr. Werner W. Franke vom Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg, der am 2. November 2007 in Bonn für seine Zivilcourage im Kampf gegen Doping gewürdigt wurde. Die Bremer Maschinenbauingenieurin Frau Professor Dr. Katja Windt wurde im Rahmen der ersten DHV-Wissenschaftsgala am 30. März 2009 in Düsseldorf für ihre Vorbildfunktionen prämiert: Als dreifache Mutter ermutigt sie junge Frauen, ein Studium in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik aufzunehmen und mit Familie auch in Männerdomänen den Weg zur Professur zu beschreiten.
Im Rahmen der Preisverleihung zum/zur "Hochschullehrer/in des Jahres" zeichnet academics – das Karriereportal der Wissenschaft von DIE ZEIT und "Forschung & Lehre" – den/die "Nachwuchswissenschaftler/in des Jahres" aus. Mit einem Preisgeld von 2.000 Euro wird eine Nachwuchswissenschaftlerin bzw. ein Nachwuchswissenschaftler prämiert, der im vergangenen Jahr durch herausragendes Engagement, zukunftsweisende Ideen oder beispielhaftes Handeln Forschung und Lehre nachhaltig beeinflusst hat. Es gilt eine Altersbeschränkung von 35 Jahren bei Bewerbungsschluss. Kandidaten können ebenfalls bis zum 30. September 2010 vorgeschlagen werden. Mehr Informationen gibt es unter www.academics.de/nachwuchspreis.
"Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sind nicht nur in Forschung, Lehre oder Krankenversorgung aktiv", erklärte DHV-Präsident, Professor Dr. Bernhard Kempen. "Ihr vielseitiges Engagement außerhalb der Universität wollen wir mit der Auszeichnung würdigen und der Öffentlichkeit einen Eindruck von den außergewöhnlichen Persönlichkeiten, die diesen faszinierenden Beruf ausüben, vermitteln."
Vor diesem Hintergrund ruft die Berufsvertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dazu auf, bis zum 30. September 2010 Kandidaten als "Hochschullehrer/in des Jahres" vorzuschlagen. Interessierte Vertreter der Medien finden nähere Informationen im beigefügten Ausschreibungstext (siehe pdf-Datei in der Anlage).
Auf der zweiten DHV-Wissenschaftsgala am 22. März 2010 in Hamburg wurde zuletzt Frau Professor Dr. Heather Cameron, Integrationspädagogin der FU Berlin, als "Hochschullehrerin des Jahres" ausgezeichnet. Gewürdigt wurde eine herausragende Hochschullehrerin, bei der Wort und Tat inner- wie außerhalb des Hörsaals eine außergewöhnliche Einheit bilden. Frau Professor Cameron befähigt mit dem Projekt "Boxgirls" sozial benachteiligte Mädchen und junge Frauen, durch den Boxsport zu einem selbstbestimmten Leben und zu mehr gesellschaftlicher Teilhabe zu gelangen.
Zu den bisherigen Preisträgern gehören der Rostocker Ophtalmologe Professor Dr. Rudolf Guthoff, der am 30. August 2006 in Berlin für seine Verdienste um die Verbesserung der medizinischen Versorgung in der Demokratischen Republik Kongo geehrt wurde, und der Zell- und Molekularbiologe Professor Dr. Werner W. Franke vom Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg, der am 2. November 2007 in Bonn für seine Zivilcourage im Kampf gegen Doping gewürdigt wurde. Die Bremer Maschinenbauingenieurin Frau Professor Dr. Katja Windt wurde im Rahmen der ersten DHV-Wissenschaftsgala am 30. März 2009 in Düsseldorf für ihre Vorbildfunktionen prämiert: Als dreifache Mutter ermutigt sie junge Frauen, ein Studium in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik aufzunehmen und mit Familie auch in Männerdomänen den Weg zur Professur zu beschreiten.
Im Rahmen der Preisverleihung zum/zur "Hochschullehrer/in des Jahres" zeichnet academics – das Karriereportal der Wissenschaft von DIE ZEIT und "Forschung & Lehre" – den/die "Nachwuchswissenschaftler/in des Jahres" aus. Mit einem Preisgeld von 2.000 Euro wird eine Nachwuchswissenschaftlerin bzw. ein Nachwuchswissenschaftler prämiert, der im vergangenen Jahr durch herausragendes Engagement, zukunftsweisende Ideen oder beispielhaftes Handeln Forschung und Lehre nachhaltig beeinflusst hat. Es gilt eine Altersbeschränkung von 35 Jahren bei Bewerbungsschluss. Kandidaten können ebenfalls bis zum 30. September 2010 vorgeschlagen werden. Mehr Informationen gibt es unter www.academics.de/nachwuchspreis.
Stuttgart, 27.05.2010 "Die steigenden Studienanfängerzahlen sind zu begrüßen, denn Baden-Württemberg braucht mehr akademisch ausgebildete Fachkräfte. Gleichzeitig sichert ein Studium die Karrierechancen der einzelnen Absolventinnen und Absolventen. Mit dem Ausbauprogramm ´Hochschule 2012` stellen wir sicher, dass die Hochschulen dem steigenden Interesse gerecht werden und mehr junge Menschen aufnehmen können". Dies sagte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg zu der heutigen Meldung des Statistischen Landesamtes, wonach die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger in Baden-Württemberg um rund 8 Prozent gestiegen ist.
Dem Statistischen Landesamt zufolge sind vom Wintersemester 08/09 auf das Wintersemester 09/10 die Zahl der Studierenden im ersten Hochschulsemester (plus 8 Prozent) gestiegen. Auch die Zahl der Studierenden im ersten Fachsemester (plus 12 Prozent) hat zugenommen. Ein Grund dafür ist die deutlich gestiegene Zahl von Studierenden, die ein Master-Studium aufgenommen haben (6.439, Vorjahr 4.037). Wissenschaftsminister Frankenberg: "Die gestiegene Zahl von Master-Studierenden zeigt, dass sich das gestufte Studium im Hochschulsystem etabliert".
Weitere Informationen: www.statistik-bw.de
Dem Statistischen Landesamt zufolge sind vom Wintersemester 08/09 auf das Wintersemester 09/10 die Zahl der Studierenden im ersten Hochschulsemester (plus 8 Prozent) gestiegen. Auch die Zahl der Studierenden im ersten Fachsemester (plus 12 Prozent) hat zugenommen. Ein Grund dafür ist die deutlich gestiegene Zahl von Studierenden, die ein Master-Studium aufgenommen haben (6.439, Vorjahr 4.037). Wissenschaftsminister Frankenberg: "Die gestiegene Zahl von Master-Studierenden zeigt, dass sich das gestufte Studium im Hochschulsystem etabliert".
Weitere Informationen: www.statistik-bw.de
Berlin, 01.04.2010 Das türkische Parlament hat am Donnerstag das Gründungsgesetz für die Deutsch-Türkische Universität (DTU) in Istanbul verabschiedet. Bundesbildungsministerin Annette Schavan sagte dazu: "Die Deutsch-Türkische Universität ist ein zukunftsweisendes Projekt, das die deutsch-türkischen Wissenschaftsbeziehungen erheblich intensivieren wird. Mit der heutigen Entscheidung des türkischen Parlaments steht der Gründung nichts mehr im Wege. Ich freue mich außerdem, dass man für die geplante Universität ein sehr attraktives Grundstück im Istanbuler Stadtteil Beykoz zur Verfügung stellt."
Grundlage der Parlamentsentscheidung in Ankara ist ein zwischenstaatliches Abkommen, das von beiden Staaten ratifiziert wurde. Deutschland wird substantielle Beiträge zum akademischen Betrieb, zur Lehre und zur Vermittlung der deutschen Sprache leisten. Diese Kooperationsleistung wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert und von einem Konsortium auf deutscher Seite getragen, dem 27 Mitglieder angehören (26 Hochschulen und der Deutsche Akademische Austauschdienst). Für die Errichtung der geplanten Fakultäten der DTU hat je eine federführende deutsche Hochschule die Koordinierung auf deutscher Seite übernommen.
Grundlage der Parlamentsentscheidung in Ankara ist ein zwischenstaatliches Abkommen, das von beiden Staaten ratifiziert wurde. Deutschland wird substantielle Beiträge zum akademischen Betrieb, zur Lehre und zur Vermittlung der deutschen Sprache leisten. Diese Kooperationsleistung wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert und von einem Konsortium auf deutscher Seite getragen, dem 27 Mitglieder angehören (26 Hochschulen und der Deutsche Akademische Austauschdienst). Für die Errichtung der geplanten Fakultäten der DTU hat je eine federführende deutsche Hochschule die Koordinierung auf deutscher Seite übernommen.

